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Ehevertrag nach Eheschließung (Gelesen: 3.560 mal)
bellori34
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.12.2012 um 10:50:49
 
Hallo,
habe da mal eine Frage : ist es möglich nach einer Eheschließung in Nigeria noch nachträglich hier in Deutschland einen Ehevertrag abzuschließen ?
Wer kennt sich hier aus, oder hat Erfahrungen gemacht ?
Habe im Oktober in Nigeria geheiratet. Visa zwecks FZF wurde in Nigeia noch nicht beantragt, da mein Mann noch am Goethe Institut Deutsch lernt.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.12.2012 um 12:43:01
 
man kann in Deutschland natürlich noch nachträglich einen Ehevertrag abschließen... der gilt dann aber in der Regel nur für Deutschland und nicht im Ausland.
Wie das in Nigeria ist, kann ich nicht sagen. In manchen Ländern sind Eheverträge ausschließlichvor der Heirat machbar.
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AlexZ
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.12.2012 um 13:07:58
 
Hallo, ich habe vor 4 Tagen in Dänemark meine ukrainische Frau gehreiratet - und wir haben auch einen Ehevertrag geschlossen bei einem deutschen Notar. Daher habe ich mich einige Zeit mit dem Thema beschäftigt.

Ich rate dringenst davon ab, den Vertrag nach der Ehe zu schließen!

Die Frage, ob ein Ehevertrag auch in Nigeria gelten würde, kann ich dir nicht beantworten. Aber wichtig ist, dass ihr zwischen der Heirat und dem Ehevertrag in der üblichen gesetzlichen Regelung lebt - und was ist wenn ihr euch dann nicht einigen könnt?

Unser Notar hat uns explizit darauf hingewiesen, dann es fraglich ist, ob deutsche Eheverträge überhaupt im Ausland anerkannt werden und durchsetzbar sind.

Viel wichtiger finde ich aber folgendes:
In dem Ehevertrag werden auch Dinge geregelt, die das Zusammenleben betreffen. Nicht wenige Paare (nicht nur binationale) haben sich dadurch mit Themen auseinandersetzen müssen, die vor lauter Verliebtsein nicht angesprochen wurden!
Zum Beispiel:
- will man Kinder?
- sollen beide arbeiten gehen?
- nachehelicher Unterhalt
- Trennung des Vermögens, Rentenanwartschaften etc.
- wie wird der dann zuziehende Partner bei der Integration unterstützt
- Geldüberweisungen an die Familie im Ausland? (es gibt interessante Diskussionen bei Thai-Deutschen Ehen)

Und noch vieles vieles mehr!

Zu beachten ist auch: der Vertrag darf nicht zu einseitig sein; und sich nicht ein Partner gezwungen sehen, zuzustimmen! Andernfalls wird er hinterher trotz Notar nicht vor Gericht anerkannt!

Und gezwungen kann der Ehepartner schon sein, wenn ihr schon verheiratet seid und du mit Scheidung drohst falls er/sie nicht unterschreibt.

Außerdem muss der Inhalt für beide verständlich sein. Meine Frau hat ein C1-Zertifikat. Und deine(r)? Ansonsten muss der Vertrag offiziell übersetzt werden oder in Englisch oder so ausgearbeitet werden.
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bellori34
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.12.2012 um 15:24:56
 
Danke !
Die Antwort bringt mich vorerst weiter.
Vor der Eheschließung in Nigeria stand ein Ehevertrag für mich außer Frage. Leider geschah dann kurz nach unserer Trauung in Nigeria etwas sehr Hartes, was ich mir niemals hätte vorstellen können und was mich zutiefst erschüttert hat.
Mal ganz offen und anders gefragt, denn der Ehevertrag ist in meinem Fall nur ein Strohhalm : hat mein Ehemann, der noch in Nigeria ist,die Möglichkeit auf eigene Faust sein Visa zwecks FZF zu beantragen ?
Ich meine ohne mich und mein ,,Dazutun`` bei der Ausländerbehörde hier in Deutschland ? Könnte er das an mir vorbeimanövrieren ? und nach deutschland kommen ?
Menschen machen Fehler,das ist schon klar und wir sind Eheleute. Und um die Verantwortung bin ich mir bewußt, darum habe ich mich auch noch nicht ausschließlich gegen meinen Mann entschieden. Aber ich bin kurz davor und manche Fehler sind einfach nicht wieder gut zu machen.
Vielleicht kann mir jemand was sagen. Ich bin ziemlich ratlos.

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AlexZ
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Antwort #4 - 16.12.2012 um 15:50:24
 
Ah, das hört sich nicht schön an ... mein Beleid.

Beantragen kann er prinzipiell zu jeder Zeit alles mögliche! Niemand kann ihn davon abhalten. Ich versuche andauernd meiner Frau zu erklären, dass selbst die Schalterangestellten in der Botschaft sie nicht einfach wegschicken können.

Meine Frau wird morgen den Antrag für FZF abgeben, daher kann ich zu dem genauen Prozedere noch nicht viel sagen.

In Kiew benötigen sie allerdings auch noch eine formlose Erklärung des deutschen Partners, dass die Ehe in Deutschland geführt werden soll - und da muss deine Unterschrift drauf. Natürlich könnte er sie fälschen, das wäre aber eine Straftat.

Ich hoffe, dass unser Fall ziemlich klar ist und die ABH bei uns keine Nachfragen hat. Speziell bei Ehepartners aus außereuropäischen Ländern werden aber wohl regelmäßig Unterlagen nachgefordert oder sogar Befragungen gemacht. Spätestens dann schreiben sie dich an.
Und er braucht von dir auch Gehaltsnachweise etc. Die sind nicht ganz so einfach zu fälschen.

Übrigens kann er als Ehepartner einer Deutschen aber auch einfach kostenlos ein Besuchsvisum beantragen - im Notfall wohl sogar an der Grenze wenn ihn die Fluggesellschaft ohne Visum mitnimmt. Davon würdest du nichts mitbekommen.
Er darf dann zwar nicht hierbleiben, aber für ein paar Wochen wäre er dann legal im Land.
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Antwort #5 - 16.12.2012 um 15:50:53
 
bellori34 schrieb am 16.12.2012 um 15:24:56:
Ich meine ohne mich und mein ,,Dazutun`` bei der Ausländerbehörde hier in Deutschland ? Könnte er das an mir vorbeimanövrieren ? und nach deutschland kommen ?

Nein.
Du wirst nach Beantragung des FZF-Visa spätestens von der ABH gefragt werden, ob ein Zusammenleben mit dem Ehemann geplant ist. Wahrscheinlich verlangt die AV eine Kopie deines deutschen Passes und eine Einleidung deinerseits.
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reinhard
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Antwort #6 - 16.12.2012 um 16:09:15
 
AlexZ schrieb am 16.12.2012 um 15:50:24:
Und er braucht von dir auch Gehaltsnachweise etc. Die sind nicht ganz so einfach zu fälschen.


Nein, für dies FZF-Visum zum deutschen Partner oder Partnerin in der Regel nicht.
(Und die Regelausnahme kommt anscheinend nicht in Frage.)

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bellori34
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Antwort #7 - 16.12.2012 um 16:47:52
 
DANKE !!
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Antwort #8 - 16.12.2012 um 17:43:37
 
Bezüglich Nigeria kann ich Dich beruhigen:

Die Botschaft in Lagos fordert für die Beantragung des FZF Visums eine Kopie des Passes des deutschen Ehepartners und beim Interview außerdem eine Kopie des nigerianischen Visums (um zu prüfen ob Du bei der Heirat tatsächlich anwesend warst).

Wenn Deine Ehemann nicht an Deinen Pass kommt ist die Beantragung schon mal gar nicht möglich. Zudem wird wie bereits von anderen erwähnt die ABH auf Deich zukommen und Dich fragen ob Du mit ihm in Deutschland zusammenleben wirst...

Gerne können wir uns auch mal per PN austauschen - ich bin selbst mit einer Nigerianerin verheiratet...

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erne
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Antwort #9 - 16.12.2012 um 22:23:06
 
AlexZ schrieb am 16.12.2012 um 13:07:58:
Ich rate dringenst davon ab, den Vertrag nach der Ehe zu schließen!


aber möglich ist es.

Wichtig: ein Ehevertrag ist in Deutschland nur dann gültig, wenn er vor einem deutschen Notar geschlossen wurde.

AlexZ schrieb am 16.12.2012 um 15:50:24:
Übrigens kann er als Ehepartner einer Deutschen aber auch einfach kostenlos ein Besuchsvisum beantragen 

welches regelmässig nicht gegeben wird, da die Rückkehrbereitschaft bezweifelt wird (werde muss).
Ein Besuchsvisum bekommt er nur, wenn er schlüssig begründen kann, dass er nach dem Besuch D wieder verlässt

AlexZ schrieb am 16.12.2012 um 15:50:24:
im Notfall wohl sogar an der Grenze wenn ihn die Fluggesellschaft ohne Visum mitnimmt.

Nö, ein Besuchsvisum ist grundsätzlich in einer deutschen AV zu beantragen.

Was du meinst, ist wohl ein Einreisevisum, auf welches man aufgrund vom FreizügigkeitsG Anspruch hat, wenn man eine von einem EU-Ehegatten abeleitete Freizügigkeit beanspruchen will. Das gilt aber nicht für Ehegatten Deutscher an einer dt. Grenze, da ein Deutscher in D kein EU-Staatsangehöriger ist.
Für Ehegatten Deutscher geht es an jeder anderen EU-Grenze ausser der deutschen (an der deutschen Grenze würde es gehen, wenn der TS nicht Deutscher EU-Staatsangehöriger wäre)


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