Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Kíndergeld für Tochter im Ausland - Anrechnung auf Hartz IV? (Gelesen: 4.223 mal)
schweitzer
Themenstarter Themenstarter
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kíndergeld für Tochter im Ausland - Anrechnung auf Hartz IV?
10.05.2012 um 07:55:15
 
Folgende Konstellation:

Eine bulgarische Frau lebt seit mehreren Jahren in Deutschland, hat drei Töchter. Eine davon lebt seit eh und je im gemeinsamen Haushalt besucht die Schule in Deutschland. Es wird Kindergeld gezahlt. Dies wird auf die Leistungen nach SGB II (Hartz IV), die die Familie bezieht, angerechnet.

Eine Tochter ist im vorigen Juni nach Bulgarien zurückgekehrt, lebt dort bei der Großmutter, besucht seither dort eine Schule. Alle entsprechenden Unterlagen, Nachweise sind bei der Familienkasse in Deutschland eingereicht worden. Da diese Tochter nachgewiesenermaßen in Bulgarien keinerlei Familienleistungen erhalten hat und erhält, ist ihr nunmehr in Deuschland rückwirkend für ein Jahr Kindergeld zuerkannt worden.

Dieses wird nun der Mutter (als Antragstellerin) überwiesen. (Diese will es weiter nach Bulgarien überweisen.)

Muss die Mutter dieses Kindergeld als Einkommen angeben? Kann/darf dieses Kindergeld auf die SGBII-Leistungen des hier in Deutschland lebenden Teils der Familie angerechnet werden?

M.E. ist das nicht statthaft, da die Tochter, für die das Kindergeld bewilligt worden ist, ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat und selbst hier in Deutschland keine SGBII - Leistungen bezieht.

Liege ich mit dieser Vermutung richtig? (Stecke leider nicht tief genug in der sozialrechtlichen Materie, um mir das selbst hinreichend beantworten zu können).


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kíndergeld für Tochter im Ausland - Anrechnung auf Hartz IV?
Antwort #1 - 10.05.2012 um 09:29:52
 
das dürfte ziemlich kompliziert werden - vielleicht hat gc dazu eine Idee.

Im Prinzip dient das Kindergeld aber nicht dazu, den LU des Kindes sicherzustellen. Das Kindergeld wird auch idR nicht dem Kind zugerechnet, sondern den anspruchsberechtigten Eltern als Einkommen. Bis dahin halte ich eine Anrechnung im Rahmen des SGB II daher für möglich.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Themenstarter Themenstarter
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kíndergeld für Tochter im Ausland - Anrechnung auf Hartz IV?
Antwort #2 - 10.05.2012 um 09:32:55
 
Muleta schrieb am 10.05.2012 um 09:29:52:
Das Kindergeld wird auch idR nicht dem Kind zugerechnet,


Was müsste denn gegeben sein, damit das KG "dem Kind zugerechnet" würde?


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kíndergeld für Tochter im Ausland - Anrechnung auf Hartz IV?
Antwort #3 - 10.05.2012 um 09:37:44
 
Ich kenne aus meiner Zeit im Sozialbereich noch den Grundsatz "Kindergeld ist Einkommen des Kindergeldberechtigten", also in diesem Fall des Elternteils, der das Kindergeld beantragt hat.

Auf den Berechnungsbögen wird das Kindergeld dann allerdings immer beim jeweiligen Kind angesetzt, nicht beim Elternteil und dann als übersteigendes Einkommen verteilt.

Allerdings kann das Kindergeld für das im Ausland lebende Kind eben nicht vom Bedarf dieses Kindes abgezogen werden, da dieses ja gar keinen hat. Dann wird dieses Kindergeld als Einkommen des Berechtigten, in diesem Fall der Mutter angerechnet.

So sehe ich das ...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kíndergeld für Tochter im Ausland - Anrechnung auf Hartz IV?
Antwort #4 - 10.05.2012 um 10:05:09
 
schweitzer schrieb am 10.05.2012 um 09:32:55:
damit das KG "dem Kind zugerechnet" würde?


bei volljährigen Kindern gibt es wohl solche Konstellationen (meiner ganz dunklen Erinnerung nach). Das wird also hier nicht passen.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kíndergeld für Tochter im Ausland - Anrechnung auf Hartz IV?
Antwort #5 - 10.05.2012 um 10:07:38
 
Volljährige Kinder können unter bestimmten Konstellationen das Kindergeld selbst beantragen, das kommt aber selten vor.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Themenstarter Themenstarter
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kíndergeld für Tochter im Ausland - Anrechnung auf Hartz IV?
Antwort #6 - 10.05.2012 um 15:54:29
 
Habe die Frau (Mutter) gerade noch mal hier gehabt: Die Tochter in Bulgarien ist bereits 19 Jahre alt.

Ändert das was?

Kann sie gegenüber der Familienkasse auch jetzt noch erklären, dass sie damit einverstanden ist, dass das Kindergeld ihrer in Bulgarien lebenden Tochter direkt zugerechnet wird (auch für die Vergangenheit - der Bescheid ist jetzt erstmalig und auch rückwirkend ab Juni 2011 ergangen)?

Würde dem mit einer entsprechenden Erklärung ihrerseits und dem nachfolgenden Nachweis, dass sie die Beträge in voller Höhe an ihre Tochter überwiesen hat, Genüge getan? - Oder hätte die Familienkasse, das Geld direkt nach Bulgarien anweisen müssen?

(Noch eine Anmerkung: Für ihre dritte nicht mehr in ihrem Haushalt aber noch in Deutschland lebende Tochter hat sie eine solche "Übertragung" erklärt. Das Geld geht von der Familienkasse direkt auf das Konto dieser Tochter - der Mutter wird das Geld nicht auf ihre Leistungen angerechnet.)


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Lisa2014
Full Top-Member
***
Offline


Carpe diem!!!


Beiträge: 386

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Berlinerin/D/USA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kíndergeld für Tochter im Ausland - Anrechnung auf Hartz IV?
Antwort #7 - 10.05.2012 um 16:27:45
 
Es gab einmal eine Abtretungserklärung, die die Mutter/Vater unterschreiben musste.

Das heißt dann, dass die Mutter Ihre Ansprüche and die Tochter abgibt und die Tochter das Kindergeld erhält.

Denke das es dann nicht mehr bei der Mutter angerechnet wird.

Zum Seitenanfang
  

Ability is what you are capable of doing. Motiviation determines what you do. Attitude determines how well you do it.
 
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kíndergeld für Tochter im Ausland - Anrechnung auf Hartz IV?
Antwort #8 - 10.05.2012 um 21:11:29
 
Manchmal hilft anstelle von Vermutungen ein Blick ins Gesetz:

§ 1 Abs 1 Nr. 9 Alg II VO:
http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/BJNR294200007.html

§ 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen

(1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:
...
8. Kindergeld für Kinder des Hilfebedürftigen, soweit es nachweislich an das nicht im Haushalt des Hilfebedürftigen lebende Kind weitergeleitet wird,

....



Nach § 74 EStG könnte das volljährige bzw. außerhalb des elterlichen Haushaltes lebende Kind auch bei der Familienkasse die Auszahlung des Kindergeldes an sich selbst beantragen ("Abzweigung"), wenn ihm seine von Sozialleistungen lebenden Eltern keinen Unterhalt leisten können. Seit dieser Fall auch in der ALG II VO geregelt ist, ist das aber nicht mehr nötig, wenn die Eltern von sich aus das Kindergeld nachweislich an das Kind weiterleiten.


Den Anspruch der im EU-Ausland lebenden Tochter richtet sich nach der VO EG 883/2004, wobei für den Kindergeldanspruch der Arbeitsort maßgeblich ist, vgl dazu ausführlich
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Frings_Sozialleistungen_883-2004.pd...


Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema