Hallo zusammen,
gelesen habe ich hier im Forum schon oft, heute möchte ich 'ne Frage loswerden.
Thema: Geltendmachen von Kosten in Zusammenhang mit Eheschließung in der Einkommenssteuererklärung
Ich durfte kürzlich heiraten, am letztmöglichen Tag vor Ablauf der Anmeldefrist und dank eines engagierten Konsularbeamten und einer ebenso engagierten Standesbeamtin.
Mein Mann hat sich anfangs ohne Papiere hier aufgehalten, deshalb hat er sich von einen Anwalt beraten und gegenüber dem Ausländeramt vertreten lassen.
Es wurde eine Duldung erteilt und ein Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ausgesprochen und später gab es noch eine Abschiebung, nachdem das OLG eine urkundliche Überprüfung der Papiere meines Mannes angeordnet hat.
Fragen: Können die Anwaltskosten in der ESK steuerlich geltend gemacht werden (außergewöhnliche Belastung)? Dito die Abschiebekosten? Und der beglichene Strafbefehl?
Falls die Frage schon mal so gestellt wurde (ich habe nix gefunden, aber vielleicht ungeschickt gesucht) oder ich in der falschen Rubrik gelandet bin, bedanke ich mich im Voraus für nette Hinweise.
fons' Änderung: Betrifft ja Steuerrecht und kein Ausländerrecht -daher verschoben