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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Kíndergeld für Tochter im Ausland - Anrechnung auf Hartz IV?
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Beitrag begonnen von schweitzer am 10.05.2012 um 07:55:15

Titel: Kíndergeld für Tochter im Ausland - Anrechnung auf Hartz IV?
Beitrag von schweitzer am 10.05.2012 um 07:55:15
Folgende Konstellation:

Eine bulgarische Frau lebt seit mehreren Jahren in Deutschland, hat drei Töchter. Eine davon lebt seit eh und je im gemeinsamen Haushalt besucht die Schule in Deutschland. Es wird Kindergeld gezahlt. Dies wird auf die Leistungen nach SGB II (Hartz IV), die die Familie bezieht, angerechnet.

Eine Tochter ist im vorigen Juni nach Bulgarien zurückgekehrt, lebt dort bei der Großmutter, besucht seither dort eine Schule. Alle entsprechenden Unterlagen, Nachweise sind bei der Familienkasse in Deutschland eingereicht worden. Da diese Tochter nachgewiesenermaßen in Bulgarien keinerlei Familienleistungen erhalten hat und erhält, ist ihr nunmehr in Deuschland rückwirkend für ein Jahr Kindergeld zuerkannt worden.

Dieses wird nun der Mutter (als Antragstellerin) überwiesen. (Diese will es weiter nach Bulgarien überweisen.)

Muss die Mutter dieses Kindergeld als Einkommen angeben? Kann/darf dieses Kindergeld auf die SGBII-Leistungen des hier in Deutschland lebenden Teils der Familie angerechnet werden?

M.E. ist das nicht statthaft, da die Tochter, für die das Kindergeld bewilligt worden ist, ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat und selbst hier in Deutschland keine SGBII - Leistungen bezieht.

Liege ich mit dieser Vermutung richtig? (Stecke leider nicht tief genug in der sozialrechtlichen Materie, um mir das selbst hinreichend beantworten zu können).


=schweitzer=

Titel: Re: Kíndergeld für Tochter im Ausland - Anrechnung auf Hartz IV?
Beitrag von Muleta am 10.05.2012 um 09:29:52
das dürfte ziemlich kompliziert werden - vielleicht hat gc dazu eine Idee.

Im Prinzip dient das Kindergeld aber nicht dazu, den LU des Kindes sicherzustellen. Das Kindergeld wird auch idR nicht dem Kind zugerechnet, sondern den anspruchsberechtigten Eltern als Einkommen. Bis dahin halte ich eine Anrechnung im Rahmen des SGB II daher für möglich.

Titel: Re: Kíndergeld für Tochter im Ausland - Anrechnung auf Hartz IV?
Beitrag von schweitzer am 10.05.2012 um 09:32:55

Muleta schrieb am 10.05.2012 um 09:29:52:
Das Kindergeld wird auch idR nicht dem Kind zugerechnet,


Was müsste denn gegeben sein, damit das KG "dem Kind zugerechnet" würde?


=schweitzer=

Titel: Re: Kíndergeld für Tochter im Ausland - Anrechnung auf Hartz IV?
Beitrag von Runenwolf am 10.05.2012 um 09:37:44
Ich kenne aus meiner Zeit im Sozialbereich noch den Grundsatz "Kindergeld ist Einkommen des Kindergeldberechtigten", also in diesem Fall des Elternteils, der das Kindergeld beantragt hat.

Auf den Berechnungsbögen wird das Kindergeld dann allerdings immer beim jeweiligen Kind angesetzt, nicht beim Elternteil und dann als übersteigendes Einkommen verteilt.

Allerdings kann das Kindergeld für das im Ausland lebende Kind eben nicht vom Bedarf dieses Kindes abgezogen werden, da dieses ja gar keinen hat. Dann wird dieses Kindergeld als Einkommen des Berechtigten, in diesem Fall der Mutter angerechnet.

So sehe ich das ...

Titel: Re: Kíndergeld für Tochter im Ausland - Anrechnung auf Hartz IV?
Beitrag von Muleta am 10.05.2012 um 10:05:09

schweitzer schrieb am 10.05.2012 um 09:32:55:
damit das KG "dem Kind zugerechnet" würde?


bei volljährigen Kindern gibt es wohl solche Konstellationen (meiner ganz dunklen Erinnerung nach). Das wird also hier nicht passen.

Titel: Re: Kíndergeld für Tochter im Ausland - Anrechnung auf Hartz IV?
Beitrag von Runenwolf am 10.05.2012 um 10:07:38
Volljährige Kinder können unter bestimmten Konstellationen das Kindergeld selbst beantragen, das kommt aber selten vor.

Titel: Re: Kíndergeld für Tochter im Ausland - Anrechnung auf Hartz IV?
Beitrag von schweitzer am 10.05.2012 um 15:54:29
Habe die Frau (Mutter) gerade noch mal hier gehabt: Die Tochter in Bulgarien ist bereits 19 Jahre alt.

Ändert das was?

Kann sie gegenüber der Familienkasse auch jetzt noch erklären, dass sie damit einverstanden ist, dass das Kindergeld ihrer in Bulgarien lebenden Tochter direkt zugerechnet wird (auch für die Vergangenheit - der Bescheid ist jetzt erstmalig und auch rückwirkend ab Juni 2011 ergangen)?

Würde dem mit einer entsprechenden Erklärung ihrerseits und dem nachfolgenden Nachweis, dass sie die Beträge in voller Höhe an ihre Tochter überwiesen hat, Genüge getan? - Oder hätte die Familienkasse, das Geld direkt nach Bulgarien anweisen müssen?

(Noch eine Anmerkung: Für ihre dritte nicht mehr in ihrem Haushalt aber noch in Deutschland lebende Tochter hat sie eine solche "Übertragung" erklärt. Das Geld geht von der Familienkasse direkt auf das Konto dieser Tochter - der Mutter wird das Geld nicht auf ihre Leistungen angerechnet.)


=schweitzer=

Titel: Re: Kíndergeld für Tochter im Ausland - Anrechnung auf Hartz IV?
Beitrag von nkem2012 am 10.05.2012 um 16:27:45
Es gab einmal eine Abtretungserklärung, die die Mutter/Vater unterschreiben musste.

Das heißt dann, dass die Mutter Ihre Ansprüche and die Tochter abgibt und die Tochter das Kindergeld erhält.

Denke das es dann nicht mehr bei der Mutter angerechnet wird.


Titel: Re: Kíndergeld für Tochter im Ausland - Anrechnung auf Hartz IV?
Beitrag von gc am 10.05.2012 um 21:11:29
Manchmal hilft anstelle von Vermutungen ein Blick ins Gesetz:

§ 1 Abs 1 Nr. 9 Alg II VO:
http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/BJNR294200007.html

§ 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen

(1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:
...
8. Kindergeld für Kinder des Hilfebedürftigen, soweit es nachweislich an das nicht im Haushalt des Hilfebedürftigen lebende Kind weitergeleitet wird,

....



Nach § 74 EStG könnte das volljährige bzw. außerhalb des elterlichen Haushaltes lebende Kind auch bei der Familienkasse die Auszahlung des Kindergeldes an sich selbst beantragen ("Abzweigung"), wenn ihm seine von Sozialleistungen lebenden Eltern keinen Unterhalt leisten können. Seit dieser Fall auch in der ALG II VO geregelt ist, ist das aber nicht mehr nötig, wenn die Eltern von sich aus das Kindergeld nachweislich an das Kind weiterleiten.


Den Anspruch der im EU-Ausland lebenden Tochter richtet sich nach der VO EG 883/2004, wobei für den Kindergeldanspruch der Arbeitsort maßgeblich ist, vgl dazu ausführlich
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Frings_Sozialleistungen_883-2004.pdf



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