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Familienversicherung (Gelesen: 3.093 mal)
Ninchen
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09.05.2012 um 14:23:04
 
Hallo,

mein Mann wird in Kürze mit mir nach D ziehen und ich habe nun eine Frage bezüglich der Krankenversicherung (gesetzlich). Die Krankenkasse hat bereits zugestimmt, meinen Mann bis zu seiner Arbeitsaufnahme über mich zu versichern. Welche Dokumente müssen wir dazu vorlegen? Meldebescheinigung? Die Aufenthaltsgenehmigung wird ja vermutlich ein paar Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen... Reicht es also, wenn wir das Visum und die Heiratsurkunde vorlegen? Der Sachbeabeiter der KK war sich diesbezüglich nicht sicher...

Danke und viele Grüße
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Antwort #1 - 09.05.2012 um 14:30:17
 
Erst einmal freue ich mich über Euer Visum. (Habe es gerade in Deinem Thread im FZF-Forum gelesen) Wünsche Euch eine ganz lange, gute und erfüllte Zeit miteinander!

Ninchen schrieb am 09.05.2012 um 14:23:04:
Der Sachbeabeiter der KK war sich diesbezüglich nicht sicher... 


Er sollte es aber in allererster Linie sein ...  Schockiert/Erstaunt

Ich kann nur aus meinem (teilweise ureigenen) "Erfahrungshorizont"  berichten: - Bei meiner Frau waren Pass, Meldebescheinigung, Eheurkunde und gültiges Visum seinerzeit ausreichend. - Ich weiß aber, dass manche KV direkt die AE sehen wollen. - Insoweit solltet Ihr im Zweifel ggf. auf Ausstellung einer FB drängen. -

Aber wie gesagt, in allererster Linie müsste Euch schon die Krankenkasse sagen, was sie vorgelegt haben will.


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 09.05.2012 um 16:29:49 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Ninchen
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Antwort #2 - 09.05.2012 um 14:36:38
 
Danke für die lieben Wünsche!  Smiley

Wir werden gleich Anfang nächster Woche die ABH aufsuchen (sofern das ohne Termin geht?), und danach mit allen bisher vorliegenden Dokumenten zur Krankenkase gehen....

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lenchen
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Antwort #3 - 09.05.2012 um 15:07:03
 
Ich habe auch gerade bei meiner Versicherung (Barmer) nachgefragt. Die wollen folgendes:
-    aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (nur bei Studenten)
-    Kopie der Aufenthaltsgenehmigung von Ihrem Ehemann
-    Kopie der Heiratsurkunde
-    ausgefüllten Aufnahmeantrag
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cherrybell
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.05.2012 um 15:33:13
 
Hallo,

also ich musste nur die Eheurkunde in Kopie hinschicken und natürlich den Antrag, sonst gar nichts. Das hatte ich auch schon erledingt, bevor mein Mann nach Deutschland kam und als er dann ankam hatte er schon seine Versichertenkarte  Zwinkernd
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Eduard
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Antwort #5 - 09.05.2012 um 20:55:51
 
Meine Krankenkasse will die Heiratsurkunde nur dann sehen, wenn die Nachnamen der Ehepartner verschieden sind Smiley

Scheint also recht verschieden zu sein.

Rechtlich ist es so, dass die Familienversicherung nicht vom Vorliegen einer bestimmten AE abhängt. Sie ist vielmehr an die Wohnsitznahme in D bzw. den gewöhnlichen Aufenthalt in D gekoppelt. Der Zeitpunkt der Wohnsitznahme ist aber (jedenfalls bei der FZF, bei der ein Rechtsanspruch auf eine AE besteht) ganz bestimmt nicht der Zeitpunkt, an dem die AE bei der Behörde abgeholt wird.

Lesenswert zu der Thematik ist auch das Urteil des BSG vom 30.04.1997, 12 RK 30/96 (Familienversicherung auch möglich, wenn das Familienmitglied nur eine vorübergehende Aufenthaltsbefugnis besitzt).
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Ninchen
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Antwort #6 - 11.05.2012 um 13:19:18
 
Vielen Dank an alle für die hilfreichen Antworten!  Smiley
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Märchenprinz
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i4a rocks!


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Antwort #7 - 11.05.2012 um 18:18:49
 
PS. Die Familienversicherung besteht Kraft Gesetz, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Deswegen ist der "Antrag" auch kein Antrag, sondern ein "Fragebogen" zur Feststellung ob die Vers. besteht. (ähnl. wie die EU-Freizügigkeit)

Ich weise immer wieder auf den feinen Unterschied hin, falls es zum Leistungsfall kommt, bevor man die Mitgliedsbescheinigung/Karte erhält.
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