xxtuzlacjeloxx schrieb am 13.03.2012 um 14:18:12:deine erste Antwort: warum sollten die sich belasten mit Details?
die Botschaften haben -je nach Land- meist ein Standard-Prozedere: teilweise werden nur die Unterlagen entgegen genommen, teilweise recht umfangreiche Fragebögen abgearbeitet. Viele Botschaften machen dann nur noch eine ganz grobe Vollständigkeits/Plausibilitätskontrolle und schicken die Unterlagen zur deutschen
ABH. Die muss dann die Details erledigen und zustimmen - stimmt die
ABH nicht zu, dann braucht die Botschaft sich keine unnötige Arbeit machen, weil dann sowieso abgelehnt wird. Stimmt die
ABH zu, dann wird in der Botschaft meist auch nochmal genauer drüber gesehen. In Einzelfällen aber eben auch anders. Und wenn dann eine Scheinehebefragung stattfinden soll, dann ist es auch meist *eine* Behörde, die das Verfahren vorantreibt, die Fragenliste erstellt, die Auswertung vornimmt etc. Und zwar in der Regel die
ABH (aber eben auch nicht immer).
Dass Dein Mann von Deinen Vorehen grundsätzlich weiß, dürfte den Behörden auch klar sein. Aber es geht bei solchen Befragungen ja auch um Hintergrundinformationen, welche nur bei einem vertieften Austausch der Ehepartner vorhanden sind (z.B. Ehedauer, Rollenverteilung in der früheren Ehe, noch bestehende Kontakte zur angeheirateten Verwandtschaft etc.) - in Abgrenzung zu "Scheinehen", wo sich die Partern höchstens oberflächlich austauschen (wann und wie lange). Wenn das bei Euch kein Problem ist, dann gibt's ja auch kein Problem.
xxtuzlacjeloxx schrieb am 13.03.2012 um 14:18:12:Was wenn man die Unterlagen nun nicht faxt?
vielleicht passiert gar nichts, vielleicht wird der Termin abgesagt oder wer weiß was. Woher sollen wir das wissen?