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Befragung? (Gelesen: 43.649 mal)
xxtuzlacjeloxx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 27.02.2012 um 07:46:11
 
Guten Morgen Grisu,

von unserer Seite haben die ABH und AV volle Mitwirkung erhalten NUR wollte Sie die ABH / AV nicht.

Ich habe am 02.02. der ABH geschrieben wegen der LU das diese nicht relevant zur Erteilung eines Visums ist auch mitgeschrieben das wenn noch weitere Fragen sind gern ein Besprechungstermin gesmacht werden kann.
KEINE Reaktion dazu keine Frage wie bei meinem Mann mit 17 Fragen bei der Abgabe.

Mein Mann hat 2 mal mit der Botschaft telefoniert, von denen als Antwort:
Wir haben keine Fragen alles ist in Ordnung von unserer Seite, die ABH hat sich noch nicht gemeldet. (letzten Mittwoch)
Am Freitag dann Schreiben von ABH das AV noch offene Fragen hat und einen zeitgleiche Befragung anregt mit dieser Terminvorgabe.

Und es geht mir um die Art und Weise mich fragt keiner , ABH weiß die ganzen Sachen aus Email aber zu 100 prozentigen Klärung hätte man auch nochmals ein Gespräch führen können um zu sehen ob unsere Daten übereinstimmen bei der Abgabe meines Mannes.
Dies wurde abgelehnt und jetzt soll n Scheineheverdacht vorliegen.

Und bezüglich Grundsatzurteil: es ist traurig wieviel Macht eine Behörde über das Leben von Menschen hat die voll im Leben stehen aber trozdem entmündigt werden.

Seit der Heirat bekomme ich kein Unterhalt mehr wegen meinem verstorbenen Mann, aber für Deutschland bin ich weiterhin Alleinstehend, diese Steuern darf ich zahlen...


Deutschland dreht sich es so wie er es braucht..... werde euch auf den laufenden halten.... wie es nun weiter geht...

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reinhard
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Antwort #46 - 27.02.2012 um 11:51:17
 
Ich verstehe nach wie vor nicht: Du hast angeboten, Fragen zu beantworten, und jetzt gibt es einen Termin für die Fragen.

Da Du selbst angeboten hast, bei offenen Fragen zu einem Termin zu kommen und Antworten zu geben, musst Du jetzt nicht nervös werden. Wenn es eine echte Ehe ist, reicht es, zum Termin zu gehen, die Fragen zu beantworten, und fertig.

Dass eine Antwort auf das Angebot nicht sofort kommt, sondern sich Leute in diversen Behörden noch absprechen müssen (und alle Beteiligten 120 Vorgänge parallel bearbeiten), solltest Du wissen.

Dein Angebot, Fragen zu beantworten, ist also positiv aufgegriffen worden. Dass die Befragung zeitgleich ist und man nicht vorher mit Dir und Wochen später mit Deinem Mann spricht, ist doch nachvollziehbar. Und dass irgend ein Konsulatsmitarbeiter am Telefon sein Spielchen treibt und ein Geheimnis daraus macht - deswegen jetzt das Getöse?

Dass Du alle Fragen gerne vorher in der Akte lesen und vorher mit Deinem Mann besprechen willst, ist mir auch klar. Aber ebenso sicher ist, dass die beiden Behörden genau das nicht wollen.
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xxtuzlacjeloxx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #47 - 27.02.2012 um 14:04:34
 
hallo reinhard,

die Fragen sind ja nicht wegen mir sondern weil man uns Scheinehe unterstellt,

Oder warum wurde bei Abgabe meiner Unterlagen kein Gespräch mit mir wegen meinem Mann geführt wie es bei Ihm war?

Das Getöse wie du es nennst bezieht sich auf die Sache:

alle Hinweise /tatsächliche Verdachtsmomente einer Scheinehe sind NICHT vorhanden, aber nur tatsächliche Hinweise dürfen zu einer Scheinehebefragung führen und nicht weil ein Bearbeiter sich angegriffen fühlt weil ich seinem Chef (was du mir ja geraten hast damals wegen der LU und den Termin zur Besprechung)geschrieben habe...... denn genauso kommt es mir vor....

selbst die Migrationshilfe in unserem Kreis sagt, das sie sowas noch nie erlebt haben wie es bei mir gelaufen ist zumal ich ja richtige Deutsche bin (er meinte er habe in seiner laufbahn schon viel mit Ausländern und Behörden erlebt aber das ist ja echt die Höhe)

Ich habe keine Angst vor den Fragen, ABER

ich weiß wie schwer es ist diese als Ausländer mit A1 Zertifkat (also langsames sprechen und wiederholen beim reden) diese Fragen zu verstehen und zu beantworten ohne das einem daraus dann ein Strick gedreht wird.... (was ja hier mehrfach und nun auch durch persönlichen Austausch erlebt habe)
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reinhard
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Antwort #48 - 27.02.2012 um 14:12:01
 
Natürlich sind Betroffene vor der Befragung immer nervös.

Erfahrungsgemäß ist es am einfachsten, hinzugehen und die Fragen so gut wie möglich zu beantworten.

Alles andere ist verständlich, aber letztlich nur Energieverschwendung.
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erne
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Antwort #49 - 27.02.2012 um 14:17:46
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 27.02.2012 um 14:04:34:
die Fragen sind ja nicht wegen mir sondern weil man uns Scheinehe unterstellt,

du meinst, Frage zu Deiner Person und deinem Mann willst du gerne beantworten, wenn es sich nicht im Rahmen einer gleichzeitige Befragung bei Scheineheverdacht handelt.
Im Rahmen einer gleichzeitigen Befragung aber nicht, da du dich alleine deswegen verletzt fühlst, weil ein socher Verdacht besteht ????

Nochmal: Ein Verdacht ist noch kein Vorwurf.
Wenn du dich alleine wegen einem Verdacht verletzt fühlst, ist es deine Sache, aber kein Grund für die Behörden, keinen  Verdacht in Zusammenhang mit Dur zu haben.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 27.02.2012 um 14:04:34:
tatsächliche Verdachtsmomente einer Scheinehe sind NICHT vorhanden,

Altersunterschied (und dabei Frau älter als der Mann) ist nun mal oft ein Indiz für Scheinehe.
Natülich nur ein Indiz, kein Beweis.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 27.02.2012 um 14:04:34:
selbst die Migrationshilfe in unserem Kreis sagt, das sie sowas noch nie erlebt haben wie es bei mir gelaufen ist

ich habe auch noch nie eine solche Einstellung, wie bei Dir, zu dem Thema erlebt. Schon mal daran gedacht, dass du dir das Leben selber sehr schwer machst, und das die Folgen sind?


xxtuzlacjeloxx schrieb am 27.02.2012 um 14:04:34:
ich weiß wie schwer es ist diese als Ausländer mit A1 Zertifkat

Was hat eine gleiczeitige Befragung zum Thema Scheineheverdacht mit A1 zu tun?

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Muleta
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Antwort #50 - 27.02.2012 um 14:59:12
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 27.02.2012 um 14:04:34:
ich weiß wie schwer es ist diese als Ausländer mit A1 Zertifkat (also langsames sprechen und wiederholen beim reden) diese Fragen zu verstehen und zu beantworten ohne das einem daraus dann ein Strick gedreht wird.... (was ja hier mehrfach und nun auch durch persönlichen Austausch erlebt habe)


so ein Interview wird normalerweise mit Dolmetscher geführt.

Und wenn Dir das ganze Prozedere nicht passt, dann hast Du genau zwei Möglichkeiten:

- nicht mitspielen, Ablehnung kassieren und ggf. klagen oder
- Visumsantrag nicht weiter verfolgen.

Vom vielen Rumjammern hier im Forum wird sich jedenfalls nichts ändern.
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Antwort #51 - 27.02.2012 um 15:00:58
 
so durch meine Anwältin habe ich erfahren warum die AV diese Befragung will:


Der Antragsteller war mehrfach nach Deutschalnd gereist!!!!!!



Halooooooooooooooooooooooooooooooooooo??????

Ja sicher bei Reisefreiheit seit Dezember 2010 sicher war er mehrfach also 3 mal bei UNS! Welches ja eigentlich für UNS sprechen sollte das man nicht nur heiratet ohne sich zu sehen aber darauf wird uns jetzt ein Strick gedreht????

Und jetzt sagt mir noch das das alles normal und rechtlich ist


@muleta, wo jammer ich denn rum?

Nochmals ich gehe zur Befragung,
2. andere hat man gefragt ob sie lieber in ihrer soprache oder deutsch antworten wollen, bei aussuchen das sie lieber ihre sprache wollen, wurde ihnen ein strick gedreht das sie kein deutsch können.
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Muleta
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Antwort #52 - 27.02.2012 um 15:57:50
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 27.02.2012 um 15:00:58:
so durch meine Anwältin habe ich erfahren warum die AV diese Befragung will:


aha. Mal ehrlich: Deine Anwältin weiß einen Sch*** wieso die Behörden die Befragung genau wollen. Weder ist der genannte Grund plausibel, noch werden die Behörden das vor einer Befragung detailliert mitteilen.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 27.02.2012 um 15:00:58:
andere hat man gefragt ob sie lieber in ihrer soprache oder deutsch antworten wollen, bei aussuchen das sie lieber ihre sprache wollen, wurde ihnen ein strick gedreht das sie kein deutsch können


und was genau sollte dieses Forum jetzt konkret ändern können?!? Ist denn noch eine (rechtliche) Frage offen oder geht's nur noch darum, Deinen Frust abzulassen?
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Antwort #53 - 27.02.2012 um 16:06:57
 
Muleta schrieb am 27.02.2012 um 15:57:50:
aha. Mal ehrlich: Deine Anwältin weiß einen Sch*** wieso die Behörden die Befragung genau wollen. Weder ist der genannte Grund plausibel, noch werden die Behörden das vor einer Befragung detailliert mitteilen.




na gut zu wissen...... wie man hier drüber denkt 


und ich denke den unmut kann man jawohl ausdrücken oder ist verboten?
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« Zuletzt geändert: 27.02.2012 um 17:40:09 von Mick » 
Grund: Zitat geflickt. 
 
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reinhard
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Antwort #54 - 27.02.2012 um 16:32:27
 
Wenn der Grund für die Befragung ist, dass der Antragsteller mehrfach nach Deutschland gereist ist, dürfte es ja kein Problem sein, die Befragung problemlos auch ohne Anwältin zu überstehen.

Also: ruhig bleiben, hingehen, antworten, fertig.
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Antwort #55 - 27.02.2012 um 18:42:37
 
dies wird mein letzter Eintrag sein erstmal....

@reinhard, ja wenn dies der Grund ist dürfte es keine Befragung geben da Bosnien seit Dezember 2010 Reisfreiheit genießt und somit dieser Grund kein Grund für eine Scheinehebefragung ist.

für mich ist dieser Test /Fragen nicht schwer ich beherrsche die deutsche Sprache
aber für meinem Mann ist es schwer diese zusammenhänge zu finden wie markante merkmale oder bodenbeläge oder ggf gegebenfalls, in welchem Rahmen das sind sachen die er nicht versteht im Zusammenhang...

und zum thema Dolmetscher: ja normalerweise sollte einer da sein!!! Mehr sage ich dazu nicht mehr denn ich kenne Bosnien nun seit mehr als 6 Jahren!!!!! Und da braucht mir keiner mit was anderem kommen

@franky- und schweitzer vielen lieben dank für eure unterstützung ihr habt mir in vieler hinsicht geholfen,

@reinhard danke dir für das schreiben für die ABH damals damit fing ja alles an!

an alle anderen ich wünsche euch viel Glück haltet durch lasst euch nicht alles gefallen denn wir haben auch Rechte !!!!
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Antwort #56 - 29.02.2012 um 10:41:32
 
Vielleicht kann ich dir etwas Mut machen.

Ich hatte jetzt am 09.02.2011 die Befragung. Mein Mann kommt aus der Türkei. Ich hatte eine nette Sachbearbeiterin. Sie meinte, die Fragen kommen von der Botschaft. Die Befragung ging ca. 1,5 Stunden. Es waren auch keine schwierigen Fragen. Ich hatte mich auch vorher wegen den Fragen verrückt gemacht. Aber gehe gelassen in deinen Termin, du kennst ja deinen Mann. Namen von Geschwistern und Eltern solltest du auch wissen. Trauzeugen, wo ihr geheiratet habt, ob ihr einen Ring habt usw.

Letzte Woche am 20.02. stand er dann vor meiner Tür. Du kannst ja auch meine Berichte mal lesen. War total froh, vor allem auch überrascht, dass es dann doch so schnell ging Smiley
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xxtuzlacjeloxx
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Antwort #57 - 29.02.2012 um 16:12:14
 
Hallo Side,

danke für deine Worte, mir geht es auch nicht um die Fragen sondern um den Umstand, denn dieser ist keine Grund um einen Befragung zur Scheinehe durchzuführen denn auch die behörden sind an Gesetze gebunden. Und leider hilft hier niemand wirklich weiter denn dies ist Wenn es denn der Grund sein sollte gesetzwiedrig. Daher jetzt die Anwältin wir warten auf Antwort von der Botschaft.

Auf den Termin bin ich gespannt.

Liebe Grüße
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Virgil
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Antwort #58 - 29.02.2012 um 16:25:15
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 29.02.2012 um 16:12:14:
Hallo Side,

danke für deine Worte, mir geht es auch nicht um die Fragen sondern um den Umstand, denn dieser ist keine Grund um einen Befragung zur Scheinehe durchzuführen denn auch die behörden sind an Gesetze gebunden.


Sorry, aber das stimmt nicht so.
Es handelt sich momentan nur um einen möglichen Verdacht auf Scheinehe, nicht um den richterlichen Tatbestand einen Scheinehe.

Und Indizien für Scheinehe sind z.B:

- hoher Altersunterschied (vor allem von Frau zu Mann)
- Kennenlernen über Partnervermittlung (Internet)
- Heirat schon nach wenigen Monaten
- Nicht gesicherter LU ( Die Städte sind pleite, deswegen die Angst vor möglicher Erschleichung von Sozialleistungen).
- .........

Soweit ich das noch weiß, treffen 1) und 4) als Indizien schon einmal auf dich zu (?), deswegen werdet ihr leider auch näher überprüft. Zwinkernd
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xxtuzlacjeloxx
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Antwort #59 - 29.02.2012 um 18:45:37
 
hallo Virgil,

ja aber auch dieser Verdacht muss tatsächlichen Gründen vorausgehen  und es ist nicht richtig, denn

meine LU ist ausreichend ich bin selbständig und ich bekomme in keinster Weise unterstützung von irgentwwelchen Ämtern

Altersunterschied sind 9 Jahre, und Bosnien ist kein arabisches Land wo dieses eine Rolle spielt, es gehört zu Europa.

Der Grund laut ABH und Botschaft ist: er war öfters in Deutschland und dieses ist kein Grund wenn für das Land Reisefreiheit vorliegt.

Und nochmals laut dem Pharagraphen müssen tatsächliche Dinge vorliegen nicht nur annahmen....

und ich soll zur Befragung nichts weiter mitbringen.... ihr Ausweis ist ausreichend....


schau dir nochmal die Seite vorher an vom Senat Bremen bezüglich Befragungen Scheinehe wann diese durchgeführt werden dürfen und dies ist von Mai 2011
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