schweitzer schrieb am 08.02.2012 um 14:05:25:Das ist schlicht und ergreifend falsch! - Natürlich kann auch durch eine solvente dritte Person eine
VE übernommen werden. (Ich denke, in Eurem Falle ginge es im Übrigen dann auch nur um eine
VE für die Zeit zwischen Einreise Deines Partners und der Hochzeit.)
=schweitzer=
Genau DAS habe ich ihr auch gesagt! Von der Ankunft bis zur Hochzeit, kann ich doch eine
VE von einem Dritten einholen und die Dame von
ABH hat gesagt "Sie bekommen von uns KEINE Verpflichtungserklärung ausgestellt"!!! Ich habe ihr dann gesagt, dass ich aber extra gefragt habe. Die hat das wieder intensiv verneint! Ich lese doch hin und wieder eure posts, deswegen war ich mir sicher, dass es auch so geht, lieber schweitzer. Sie meinte dann, dass der Dritte nicht verpflichtet ist für den Ehemann aufzukommen. Da habe ich mir überlegt, die meisten Einlader die ein
VE ausstellen sind doch nicht verpflichtet, aber verpflichten sich selbst, weil sie es auch möchten um zu helfen!!!Sie meinte dass nur meine Eltern eine
VE für ihn ausstellen können,dann habe ich ihr gesagt, dass sie Rentner sind. Daraufhin sagte sie, dann schicken sie die Unterlagen ohne die
VE zu Botschaft. Dann habe ich ihr gesagt, die werden doch den Antrag nicht annehmen wenn was fehlt. Dann sagte sie, dann probieren sie das doch.
Dann habe ich mir gedacht:"Ich komme doch nicht tausende kilometer und in dieser Lage um rumzuprobieren und wenn sie erst gar nicht den Antrag annehmen haben wir Pech gehabt!! Toll!
Saxonicus schrieb am 08.02.2012 um 14:53:45:Da wir nicht wissen, welche StaAng der
TS innehat, könnte es ja auch sein, daß die Sicherung des
LU auch nach der Eheschließung nachgewiesen werden muß.
Der
TS hat nicht erwähnt, daß er Deutscher ist und somit keine LU-Sicherung nach erfolgter Eheschließung erbringen muß.
Syrisch/Deutsch (syrische darf man nicht abgeben und eingebürgert bin ich nicht, also schon seit Geburt deutsch)
schweitzer schrieb am 08.02.2012 um 15:07:32:Wusste ich noch aus einem vormaligen thread
- es ist deutsche und syrische Staatsangehörigkeit vorhanden -
TS ist in D geboren und aufgewachsen. -
Vor allem mit Blick auf die aktuelle Situation in Syrien, dürfte die Frage der LU-Sicherung über die Hochzeit hinaus (Du sprichst hier ganz sicher die Problematik
Regelausnahme an) nicht von Belang sein, da eine Zumutbarkeit der Eheführung in Syrien wohl keinesfalls anzunehmen ist.
=schweitzer=
Genau schweitzer. Aus diesem Grund habe ich mich dann entschlossen zum Notar zu gehen und eine Spezialvollmacht ausstellen zu lassen. Ich wäre doch sonst lieber gleich dorthin geflogen. Aber nach den Bildern die wir sehen, habe ich einfach Angst. Abgesehen davon ist die Botschaft dort eh geschlossen, und man müsste als Antragsteller in eines der Nachbarländer reisen. Also es sind viele Hürden, und die Frau von der
ABH hat mir das gerade nicht leicht gemacht.
Deswegen denke ich, dass die Sache mit der Vollmacht dann doch besser ist. Oder was meinst du Schweitzer?
Ich werde auf jeden Fall nochmal die
ABH anrufen und fragen, wie es mit der Spezialvollmacht aussieht, und wenn sie meint, dass das nicht geht, werde ich ihr sagen, dass es aber Schwarz auf weiß hier im Merkblatt steht!