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Vollmacht zur Eheschließung möglich? (Gelesen: 10.635 mal)
Zeno
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Antwort #15 - 09.02.2012 um 16:25:06
 
TaBe schrieb am 09.02.2012 um 11:55:36:
Wie kommst du eigentlich darauf, dass eine Eheschließung in D länger dauert, als eine FZF.



Nun ja, die Heirat dort kann innerhalb eines Tages abgeschlossen werden. Ich müsste dazu nur meine Geburtsurkunde und eine Kopie meines Passes schicken. Und das Übersetzen und beglaubigen geht auch innerhalb von 2 Tagen.


Muleta schrieb am 09.02.2012 um 13:42:43:
wenn in Syrien kein EFZ verlangt wird, dürfte die Heirat in Syrien deutlich schneller über die Bühne gehen. Wenn nicht, dann kommt es vermutlich auf's gleiche raus.


Nein, ich glaube, dass es dort nicht verlangt wird.


schweitzer schrieb am 09.02.2012 um 08:57:58:
Ich weiß nicht, ob das so viel Sinn macht bzw. was das bringen soll. Wichtig ist doch zunächst einmal, dass die Ehe ortsüblich auf der Grundlage der bestehenden Vollmacht geschlossen werden kann. - Damit hat die ABH erstmal gar nix zu schaffen.


Ich bin mir sehr sicher, dass es dort zulässig ist und bin auch der Meinung, dass es hier anerkannt wird, denn weshalb würde es dann im Merkblatt vermerkt werden, wenn es nicht gehen würde?

Ich bin jetzt etwas verwirrt. Ob dieser oder der andere Weg besser ist? Griesgrämig Denn letztendlich können die Behörden das Visum zur Eheschließung erteilen, aber müssen nicht. Das heißt, dass dies etwas schwieriger ist als eine FZF. Oder?
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Muleta
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Antwort #16 - 09.02.2012 um 16:41:57
 
Zeno schrieb am 09.02.2012 um 16:25:06:
Nein, ich glaube, dass es dort nicht verlangt wird.


das mit dem EFZ solltest Du klären, *bevor* ein Riesen-Aufwand getrieben wird und es am Ende dann doch nicht klappt.

Im Hinterkopf behalten solltest Du jedoch eines: wenn das syrische "Eheschließungsorgan" eine Bescheinigung der deutschen Botschaft über die Eheschließungsvoraussetzungen verlangt, dann verlangt die deutsche Botschaft zunächst ein EFZ.

s. http://www.damaskus.diplo.de/contentblob/2304928/Daten/435671/merkblatteheschlie...
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Zeno
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Antwort #17 - 15.02.2012 um 20:53:50
 
Es wird eine Ledigkeitsbescheinigung verlangt. Weiß jemand woher ich sie bekomme und was das kostet? Vom Standesamt?
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Antwort #18 - 15.02.2012 um 21:04:48
 
Zeno schrieb am 15.02.2012 um 20:53:50:
Es wird eine Ledigkeitsbescheinigung verlangt. Weiß jemand woher ich sie bekomme und was das kostet? Vom Standesamt?


Vom Meldeamt, es ist eine (ausführliche) Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung. Darauf ist der Familienstand vermerkt.
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Antwort #19 - 16.02.2012 um 06:46:06
 
Was die Vollmacht angeht: frag doch mal beim syrischen Konsulat, das für deinen Wohnort zuständig ist, ob die eine solche Vollmacht ausstellen - das könnte u.U. für die Erledigung der Wege in Syrien einfacher sein, als eine Vollmacht eines deutschen Notars beglaubigen und übersetzen zu lassen.
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Antwort #20 - 17.02.2012 um 23:13:54
 
Um die Vollmacht bei der syr. Botschaft beglaubigen zu können muss ich diese ersteinmal vom Notar, Amtsgericht und dann vom Bundesverwaltungsamt beglaubige lassen. Notar und Amtsgericht sind hier im Wohnort in der Nähe. Aber wo befindet sich das nächste Bundesverwaltungsamt ? Laut Internet ist das Bundesverwaltungsamt nur in Köln? Oder gibt es in anderen Städten Zweigstellen?
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Antwort #21 - 18.02.2012 um 05:11:33
 
Zeno, ich meinte nicht beglaubigen. Manche Botschaften bzw. Konsulate bieten einen Notariatservice an, wenn die Urkunde in ihrem Land verwendet werden soll. Das würde dir einige Wege sparen.
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Zeno
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Antwort #22 - 18.02.2012 um 15:35:59
 
Reni schrieb am 18.02.2012 um 05:11:33:
Zeno, ich meinte nicht beglaubigen. Manche Botschaften bzw. Konsulate bieten einen Notariatservice an, wenn die Urkunde in ihrem Land verwendet werden soll. Das würde dir einige Wege sparen.

Ja, habe das schon verstanden. Smiley Es ist so, dass die Botschaft bzw. das Konsulat einige hundert Kilometer von mir aus entfernt sind. Deshalb ist die Wahl es vom Notar hier vor Ort ausstellen zu lassen und dann per Post nach Berlin zur Botschaft schicken, wesentlich besser. Und da eh ich ja eh die Geburtsurkunde, und sonstige Bescheinigungen beglaubigen muss, macht es kaum ein Unterschied ob ich ein oder mehrere Dokumente verschicke. Vom BVA komme ich nicht drumherum. Für Dokumente nach Syrien müssen diese min 3 Schritten beglaubigt werden, Amtsgericht/Landgericht, BVA und anschließend bei der Botschaft. Ein anstrengender Prozess, leider. Griesgrämig Und das auch unabhängig ob ich in Abwesen- oder Anwesenheit dort heirate.
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« Zuletzt geändert: 18.02.2012 um 15:46:42 von Zeno »  
 
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