Zitat:Nun haben wir entschieden, im nächsten Jahr zu heiraten und um mir die ganze nachträgliche Anerkennungsrennerei zu ersparen, würde ich dies gerne in D tun. Nun frage ich mich, ob ich ein Eheschließungsvisum für Deutschland beantragen kann, während das nationale polnische Visum noch Gültgkeit besitzt.
Was Petersburger meint ist, daß sie mit dem poln. Visum was sie schon hat sich 90d/Halbjahr erlaubt in Deutschland aufhalten kann. Damit kann sie auf jeden Fall zur Eheschließung nach D einreisen ohne voerher etwas zu unternehmen.
Was umstritten ist, ist die Frage ob sie nach der Eheschließung direkt bei Dir bleiben kann und die Aufenthaltserlaubnis für D. beantragen kann, oder ob sie vorher nochmal nach Polen/Ukraine muß, und dort ein
FZF Visum zu beantragen.
Nach herrschender Meinung, und der Praxis der meisten ABHs ist wohl das erstere der Fall.
Dennoch gibt es die Ansicht, daß eine Einreise (selbst aus Innerhalb des Schengenraums) zum Zwecke eines Länger als 3monatigen Aufenthalts, trotz schengenfähigem
AT als unerlaubt anzusehen ist. (wird in diesem Forum sogar von den Experten diskutiert).
Davon unberührt kann sie aber, auf jeden Fall für 90 Tage einreisen um den Eheschließungstermin wahrzunehmen. Sicherheitshalber sollte sie aber im Falle einer stichprobenartig erlaubten Kontrolle durch die Bundespolizei angeben, daß trotz Ehe nicht vor hat länger als 90d zu bleiben, und bereit ist wieder auszureisen, wenn man das von ihr verlangen sollte.