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Besuchs-Visum (C-Visum) für Deutschland - über Spanien fliegen? (Gelesen: 4.119 mal)
waringstreet
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09.12.2011 um 16:40:31
 
Hallo,

meinem Bekannten (Dominikanische Republik)  wurde ein C-Visum erteilt (Besuchs-Visum).
Das Visum beginnt am 20. diesen Monats -
dazu nun meine Frage:

kann er seinen Flug bereits am 19. Dezember Abends antreten?
Da rein rechnerisch bei Abflug es hier durch die Zeitverschiebung (5 Stunden) nur noch 15 Minuten bis Mitternacht sind, und damit ja hier bereits der 20. beginnt - und er somit erst am 20. Dezember den Schengen-Raum betritt, wo sein Visum wirksam ist??

Da es kurz vor Weihnachten ist, wäre dies für ihn die einfachste - und auch preiswerteste Variante ...  - oder wird er Probleme mit der Botschaft - oder der Fluggesellschaft bekommen, weil der Abflug eben schon am 19. Dezember ist??

Ferner - ist es ihm möglich, ohne Antrag auf ein weiteres Visum in Spanien in ein Flugzeug nach Deutschland umzusteigen (Aufenthalt ca. 1 Stunde) - oder benötigt er bei einem C-Visum ein Transit-Visum für Spanien???

Ich hoffe wirklich, Ihr könnt mir weiterhelfen ...
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janetm
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Antwort #1 - 09.12.2011 um 16:59:08
 
waringstreet schrieb am 09.12.2011 um 16:40:31:
Ferner - ist es ihm möglich, ohne Antrag auf ein weiteres Visum in Spanien in ein Flugzeug nach Deutschland umzusteigen (Aufenthalt ca. 1 Stunde) - 


Ja, das C-Visum ist ein Schengenvisum und für den gesamten Schengenraum gültig (also inkl. Spanien).

waringstreet schrieb am 09.12.2011 um 16:40:31:
oder benötigt er bei einem C-Visum ein Transit-Visum für Spanien???


Nein, s.o.

waringstreet schrieb am 09.12.2011 um 16:40:31:
Da es kurz vor Weihnachten ist, wäre dies für ihn die einfachste - und auch preiswerteste Variante ...- oder wird er Probleme mit der Botschaft - oder der Fluggesellschaft bekommen, weil der Abflug eben schon am 19. Dezember ist??


Eigentlich sollte das kein Problem sein, da die Einreise in den Schengenraum ja erst am 20. erfolgt. Ob die Fluggesellschaft dies genauso sieht, kann sie dir aber nur selbst beantworten.
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waringstreet
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Antwort #2 - 09.12.2011 um 19:12:52
 
habe eben Kontakt mit der Fluggesellschaft aufgenommen -
die sagte mir, wenn das vom Auswärtigen Amt her okay ist, können Sie den Flug so gerne buchen - häh?

Er muss doch erst den Flug buchen - und dann zur Botschaft, das Ticket vorzeigen - um das Visum zu bekommen ... das ist doch der Widerspruch in sich ... 

Denke mal nicht, dass die Botschaft damit ein Problem haben wird, da er ja erst am 20. den Schengen-Raum betritt - doch bin ich mir nicht sicher ob die Fluggesellschaft ihn boarden wird. -

weiß einer Rat??
...
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Antwort #3 - 09.12.2011 um 19:19:30
 
Du hast geschrieben, daß er das Visum schon hat.
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waringstreet
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Antwort #4 - 09.12.2011 um 19:26:49
 
es wurde ihm bewilligt - aber er muss doch erst noch hin, mit dem Flug-Ticket, damit es in seinen Pass eingetragen wird. .. Deshalb ja die Frage, ob das so in Ordnung gehen wird.

Denn der nächste Flug wäre zwei Tage später - und würde - bedingt durch Weihnachten - gleich knapp 200€ mehr kosten ...

die man hier sicherlich besser verwenden könnte - und, es wären ja auch 2 Tage weniger, die er hier verbringen dürfte ...


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Antwort #5 - 09.12.2011 um 19:31:15
 
Mal von diesem Widerspruch abgesehen:

Ohne besonderen Grund wird kein Visum räumlich beschränkt ausgestellt. Es ist zwar grundsätzlich möglich, wird aber für normale Besuchsreisen fast nie verwendet.

Also könnt Ihr in Ruhe davon ausgehen, daß das Visum auch die Einreise über Spanien problemlos ermöglicht.

Wird in seltenen Fällen ein Ticket vor der Visumerteilung gefordert, dann wird das Visum auch so ausgestellt, daß das Ticket mit diesem Visum genutzt werden kann.
Wir sind ja schließlich keine Sadisten, die sich bewußt über andere lustig machen und/oder ihnen Schaden zufügen.


Für eine Visumbeantragung ist ein Ticket grundsätzlich nicht erforderlich - eine Flugbuchung genügt.
Weswegen andererseits bereits erworbene Tickets kein Argument für oder gegen eine Visumerteilung sein können - so etwas wird schließlich nicht gefordert.
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Antwort #6 - 09.12.2011 um 19:56:58
 
das Visum durch zu bekommen hat alles in allem knapp sechs Wochen gedauert - nun wurde es bewilligt. Der ursprüngliche Abflugzeit-Punkt musste um einen Monat verschoben werden.
Nun wurde das Visum erteilt - mit Beginn zum 20. diesen Monats.

Das Prob ist, es gehen nur Flüge am 19. Dez. - oder am 21. Dez. von dort nach hier. Und, die Preis-spanne ist echt enorm ...

Deshalb, noch einmal - wird die dt. Botschaft ihr Okay geben - und wird das auch die Air-Line?? Denn, wie gesagt, durch Zeitverschiebung - wird er ja erst am 20. Dez europäischen Boden betreten ...

Sorry, dass ich wie ein Krümel-Ka**" erscheine ...

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Antwort #7 - 09.12.2011 um 20:24:13
 
waringstreet schrieb am 09.12.2011 um 19:56:58:
wird die dt. Botschaft ihr Okay geben


der ist das egal.
Wenn das Visum vom 20 ist, dann kann er erst am 20 um 00:00 und nicht am 19 bis 23:59 die Grenze bzw. die Passkontrolle am Flughafen passieren.

waringstreet schrieb am 09.12.2011 um 19:56:58:
und wird das auch die Air-Line?


das kann Euch hier keiner garantieren. Wen die Fluglinie zum Boarding zulässt, ist deren Sache. Verweigert sie das Boarding ungerechtfertigt, wird aber ein Schadensersatzanspruch generiert.
Ausmeiner Sicht wäre die Verweigerung des Boarding ungerechtfertigt, wenn das Flugzeug laut Flugplan erst am 20 landet.
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Antwort #8 - 09.12.2011 um 21:00:33
 
aaahh ....

also doch erst besser für den 21. den Abflug wählen -
aber, ist doch ungerecht ...  in Angesicht dass es von - bis begrenzt ist ...

bei wem kann man noch Rücksprache halten - damit es von beiden Seiten so genehmigt wird??
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Antwort #9 - 09.12.2011 um 21:45:46
 
Er kann beim Abholen des Visum darum bitten, es auf den 19. auszustellen.

Falls das nicht klappt, überredet er einfach die Fluggesellschaft und sagt, dass alles okay ist.
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Antwort #10 - 09.12.2011 um 21:54:24
 
und wenn nicht - wird eben das Doppelte gezahlt ... oder ...?

Nein,  Sicherheit!!!!!!!

Das Gemeine ist nur, dass ihm sonst an Hand der Flug-Zeiten insgesamt 5 Tage des Visums flöten gehen - und er obendrein auch noch kräftig draufzahlen muss ...
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Antwort #11 - 10.12.2011 um 06:31:51
 
Es ist Dir hier schon mehrfach geantwortet worden.

Sicherheit vor Dummheit oder Ist-mit-egal kann Dir niemand niemals bieten.

Ich würde - ganz klar - das Ticket für Abflug 19. kaufen und mir keine Gedanken machen.
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