Die Bundesregierung kann alles mögliches beschließen, aber ohne entsprechende Verordnungen und Institutionen sind es nur Luftblasen, die bestenfalls von Großen Konzernen benutzt werden können.
Ein Beispiel aus meinem Alltag:
- Antrag auf
AE nach § 19
AufenthG gestellt - alle Voraussetzungen (Qualifikation, Geld, Eingliederung in Deutschland, Arbeitsagentur kann seit 1 Jahr keinen Bewerber für die Stelle finden etc.) sind erfüllt.
- Leiter der
ABH sagt: "Entweder geben Sie sich mit
AE nach §18,4 zufrieden oder wir lehnen den Antrag nach
3 Monate Bearbeitungszeit ab. Wir lehnen der Widerspruch ab und Sie dürfen klagen"
- Der Bewerber akzeptiert
AE nach §18,4
- Es dauerte 3,5 Monate bis die Botschaft das Visum erteilt
-
AE in Deutschland wird nur für 6 Monate erteilt
- nach 2 Monaten wird Verlängerungsantrag gestellt, welches bis zum Ablauf der 6-monatiger
AE nicht beantwortet wird, weil Arbeitsagentur nicht antwortet (Begründung: Umzug nach Bonn)
- Es wird eine
FB erteilt (erforderliche Dienstreisen in nicht EU-Ausland müssen verschoben werden)
- Antrag nach Kindergeld wird abgelehnt. Der Widerspruch wird seit 5 Monaten nicht beantwortet (telefonische Begründung. Überlastung der Mitarbeiter)
- Der Mitarbeiter kündigt und reist nach Kanada aus.
Mein Vorschlag:
- Eine zentrale Stelle, die Anträge nach
AE nach §19
AufenthG annimmt und bearbeitet.
- Diese Behörde muss auch die Möglichkeit haben Druck auf die Anderen Behörden (AV,
ABH, Arbeitsagentur) auszuüben, um Ergebnisse im vertretbaren Zeit zu liefern.