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Bundesregierung billigt Konzept zur Fachkräftesicherung (Gelesen: 3.816 mal)
Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bundesregierung billigt Konzept zur Fachkräftesicherung
22.06.2011 um 18:58:23
 
Bundesregierung billigt Konzept zur Fachkräftesicherung

Zitat:
Das Bundeskabinett hat neue Schritte gegen den Fachkräftemangel beschlossen. Die Regierung setzt zum Beispiel darauf, die Erwerbstätigkeit von Frauen und älteren Bürgern auszuweiten. Junge Menschen sollen besser qualifiziert werden. Das Kabinett geht zum Teil auch auf die Forderung der Wirtschaft ein, die Zuwanderungsregelungen zu lockern. Wie bereits gestern angekündigt, können Unternehmen ab sofort Ingenieure und Ärzte aus Nicht-EU-Staaten einstellen, und zwar ohne Vorrangprüfung. Das heißt, die Betriebe müssen nicht mehr nachweisen, dass sie keinen inländischen Bewerber gefunden haben. Um Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel geht es auch bei einem Treffen auf Schloss Meseberg bei Berlin. Dort tagt Bundeskanzlerin Merkel mit Gewerkschaftsvertretern und Arbeitgebern.


Welche Vorschriften wurden/werden an sofort geändert?
Weiß jemand, welche noch geändert werden?
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.06.2011 um 19:33:08
 
Mutly schrieb am 22.06.2011 um 18:58:23:
Bundesregierung billigt Konzept zur Fachkräftesicherung


Welche Vorschriften wurden/werden an sofort geändert?
Weiß jemand, welche noch geändert werden?


Man soll solchen Nachrichten nicht glauben. "Ab sofort" geht es nicht. Dafür soll eine Verordnung veröffentlicht werden. Und dabei soll es sich wohl um die Änderung der BeschV handeln, die wiederum der Zustimmung des Bundesrats bedarf.

Wie Frau von der Leyen das ohne solcher Zustimmung durchboxen will, ist ein Geheimnis. Vermutlich will sie die Ermächtigung des § 42 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG nutzen, aber dann ist § 42 Abs. 1 Nr. 1 Schnee von gestern. Smiley
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davith
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Antwort #2 - 22.06.2011 um 20:18:34
 
Die Bundesregierung kann alles mögliches beschließen, aber ohne entsprechende Verordnungen und Institutionen sind es nur Luftblasen, die bestenfalls von Großen Konzernen benutzt werden können.

Ein Beispiel aus meinem Alltag:
- Antrag auf AE nach § 19 AufenthG gestellt - alle Voraussetzungen (Qualifikation, Geld, Eingliederung in Deutschland, Arbeitsagentur kann seit 1 Jahr keinen Bewerber für die Stelle finden etc.) sind erfüllt.
- Leiter der ABH sagt: "Entweder geben Sie sich mit AE nach §18,4 zufrieden oder wir lehnen den Antrag nach 3 Monate Bearbeitungszeit ab. Wir lehnen der Widerspruch ab und Sie dürfen klagen"
- Der Bewerber akzeptiert AE nach §18,4
- Es dauerte 3,5 Monate bis die Botschaft das Visum erteilt
- AE in Deutschland wird nur für 6 Monate erteilt
- nach 2 Monaten wird Verlängerungsantrag gestellt, welches bis zum Ablauf der 6-monatiger AE nicht beantwortet wird, weil Arbeitsagentur nicht antwortet (Begründung: Umzug nach Bonn)
- Es wird eine FB erteilt (erforderliche Dienstreisen in nicht EU-Ausland müssen verschoben werden)
- Antrag nach Kindergeld wird abgelehnt. Der Widerspruch wird seit 5 Monaten nicht beantwortet (telefonische Begründung. Überlastung der Mitarbeiter)
- Der Mitarbeiter kündigt und reist nach Kanada aus.

Mein Vorschlag:
- Eine zentrale Stelle, die Anträge nach AE nach §19 AufenthG annimmt und bearbeitet.
- Diese Behörde muss auch die Möglichkeit haben Druck auf die Anderen Behörden (AV, ABH, Arbeitsagentur) auszuüben, um Ergebnisse im vertretbaren Zeit zu liefern.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.06.2011 um 20:40:48
 
STOPP

Bevor das hier so weiter geht. Bitte solche "Fallschilderungen"
bzw. Diskussionen im Userforum führen und nicht hier.
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chap
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Antwort #4 - 23.06.2011 um 17:15:45
 
chap schrieb am 22.06.2011 um 19:33:08:
Man soll solchen Nachrichten nicht glauben. "Ab sofort" geht es nicht. Dafür soll eine Verordnung veröffentlicht werden. Und dabei soll es sich wohl um die Änderung der BeschV handeln, die wiederum der Zustimmung des Bundesrats bedarf.

Wie Frau von der Leyen das ohne solcher Zustimmung durchboxen will, ist ein Geheimnis. Vermutlich will sie die Ermächtigung des § 42 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG nutzen, aber dann ist § 42 Abs. 1 Nr. 1 Schnee von gestern. Smiley


Oder doch glauben:

"Gegenwärtig suchen deutsche Arbeitgeber verstärkt nach Ärzten und Ingenieuren der Fachrichtungen Maschinen- und Fahrzeugbau sowie der Elektrotechnik. Daher hat die Bundesregierung beschlossen, dass Menschen aus Drittstaaten mit diesen Abschlüssen ohne Vorrangprüfung eingestellt werden können – es wird nur noch überprüft, ob die im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen die in Deutschland in diesem Bereich üblichen sind.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Beschluss durch ein beschleunigtes Zustimmungsverfahren umzusetzen. Die ZAV wird für diese Nicht-EU-Bürger innerhalb von 48 Stunden eine Entscheidung über die Zulassung zum Arbeitsmarkt treffen."

http://www.arbeitsagentur.de/nn_27044/zentraler-Content/Pressemeldungen/2011/Pre...
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Antwort #5 - 29.06.2011 um 10:47:11
 
Hallo zusammen,

die ZAV in Bonn hat mir soeben bestätigt, dass der genannte Beschluss bereits bei den laufenden Aufenthaltsgenehmigungsverfahren zur Anwendung kommt.

Viele Grüße
Teri
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