Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Unterstützung vom Staat? (Gelesen: 1.583 mal)
Themen Beschreibung: Heirat mit Australier
Kata84
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterstützung vom Staat?
22.05.2011 um 23:29:01
 
Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage:
Ich habe letztes Jahr meinen australischen Mann geheiratet. Nach der Heirat sind wir erstmal nach Australien gegangen, weil er dort familiär, etc zu tun hatte.
Jetzt bin ich aber wieder in Deutschland (bin Studentin und wollte mein Studium beenden) und er erstmal in Australien.
Jetzt haben wir überlegt, dass es besser wäre, wenn wir zusammen in Deutschland sind. Da ich Studentin bin und mich selbst gerade so über Wasser halte, würde ich gerne wissen, ob er für die erste Zeit (bis er einen Deutschkurs absolviert hat und Arbeit gefunden hat) Unterstützung vom Staat bekommt. Wenn ja, welche?
Gruß, Kata
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterstützung vom Staat?
Antwort #1 - 23.05.2011 um 07:51:38
 
Kata84 schrieb am 22.05.2011 um 23:29:01:
würde ich gerne wissen, ob er für die erste Zeit (bis er einen Deutschkurs absolviert hat und Arbeit gefunden hat) Unterstützung vom Staat bekommt. Wenn ja, welche?


Als Australier könnte er ja visafrei einreisen und sodann innerhalb von drei Monaten seine AE (am besten jedoch so schnell wie möglich, damit bekundet er seine Absicht, einen Daueraufenthalt zum Zwecke der Führung seiner Ehe in Deutschland führen zu wollen) beantragen (für ihn ist § 41 AufenthV einschlägig). Nicht unwahrscheinlich ist, dass er für die Zeit des A1 - Deutschkurses erst einmal "nur" eine FB erhält - ist aber kein Problem, sein Aufenthalt würde damit bereits als erlaubt gelten.

Mit dem Bezug von Sozialleistungen sieht es für die ersten drei Monate ziemlich schwierig aus - ist
hier
genauer nachzulesen. (Blaues bitte anklicken!) -

Nach Ablauf der drei Monate würde er bei nachgewiesenem Bedarf im Kontext Eurer Bedarfsgemeinschaft anteilig Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) erhalten müssen.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Kata84
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterstützung vom Staat?
Antwort #2 - 23.05.2011 um 16:44:17
 
Das ist ja ganz schön kompliziert. Eine Sache ist mir dabei nicht ganz klar geworden: muss ich nun vorher erst bei der ARGE den Antrag stellen, um dann zum Sozialamt verwiesen zu werden oder kann ich direkt zum zuständigen Sozialamt?
Übrigens danke für die schnelle Antwort! Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterstützung vom Staat?
Antwort #3 - 24.05.2011 um 07:06:19
 
Kata84 schrieb am 23.05.2011 um 16:44:17:
Das ist ja ganz schön kompliziert.


Da hast Du Recht - das Ganze ist eine recht missliche Geschichte.

Zu Deiner Frage

Das Sozialamt ist eigentlich die erste Adresse, denn der Leistungsausschluss für die ersten drei Monate gemäß § 7 SGB II ist eigentlich (mittlerweile) unstrittig. - Weißt ggf. auf den dort formulierten Leistungsausschluss hin aber auch darauf, dass Ihr Bedarf anmelden müsst, da Ihr sonst nicht in der Lage seid, den mindestens erforderlichen Lebenunterhalt während der drei Monate nach Einreise Deines Partners zu bestreiten.

Lasst Euch nicht einfach abwimmeln. Das Sozialamt muss den Antrag entgegennehmen und bearbeiten.

Nach Ablauf von drei Monaten nach Einreise ist dann aber ohne wenn und aber das Jobcenter/ARGE Adressat für (weitere) Anträge.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema