Kata84 schrieb am 22.05.2011 um 23:29:01:würde ich gerne wissen, ob er für die erste Zeit (bis er einen Deutschkurs absolviert hat und Arbeit gefunden hat) Unterstützung vom Staat bekommt. Wenn ja, welche?
Als Australier könnte er ja visafrei einreisen und sodann innerhalb von drei Monaten seine
AE (am besten jedoch so schnell wie möglich, damit bekundet er seine Absicht, einen Daueraufenthalt zum Zwecke der Führung seiner Ehe in Deutschland führen zu wollen) beantragen (für ihn ist § 41
AufenthV einschlägig). Nicht unwahrscheinlich ist, dass er für die Zeit des
A1 - Deutschkurses erst einmal "nur" eine
FB erhält - ist aber kein Problem, sein Aufenthalt würde damit bereits als erlaubt gelten.
Mit dem Bezug von Sozialleistungen sieht es für die ersten drei Monate ziemlich schwierig aus - ist
hier
genauer nachzulesen. (Blaues bitte anklicken!) -
Nach Ablauf der drei Monate würde er bei nachgewiesenem Bedarf im Kontext Eurer Bedarfsgemeinschaft anteilig Leistungen nach
SGB II (Arbeitslosengeld II) erhalten müssen.
=schweitzer=