Eduard schrieb am 24.05.2011 um 10:06:16:Ab zur
ABH und das Problem schildern (warum ist das nicht schon längst geschehen - es ist 2011?).
Tja...beim ersten
AE 2008, hieß es, grundsätzlich wird in unserem Haus nur eine
AE für 1 Jahr beim ersten Mal ausgestellt.
2009, dann, solange nicht der Integrationskurs abgeschlossen ist, gibs hier immer nur eine
AE für ein weiters Jahr, 2010 wieder, da Integrationskurs noch nicht abgeschlossen war (hat was gedauert, bis ein Platz mit Kinderbetreuung frei war..) und zusätzlich der Pass im August 2011 abläuft.
Für mich klang die Begründung der
ALB immer plausibel, sowohl die
ALB als auch das Arbeitsamt, bzw. BAGIS haben immer wieder betont haben, das die Krankenkassen verpflichtet sind, eine Versicherung anzubieten.
Nachträglich ist es natürlich ärgerlich, das hier vom Geseztgeber eine Lücke gelassen wurde. Ich glaube aber, dass wir sicher nicht die einzigen in DE sind, die troz Pflicht zur Versicherung, keine Möglichkeit haben, eine bezahlbare Krankenversicherung abzuschließen.
..
Mal sehen was nun auf uns zukommt, wenn wir im nächsten Monat verheitatet sind und wir dann die Familienversicherung's Karte ziehen. Ich befürchte schon, dass wir wohl die Zeit nachzahlen müssen, obwohl wir keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenkassenmitgliedschaft hatten.
Trozdem Danke, mit der Auskunft kann ich mir dann sparen mich bei den Aufsichtsämter der Versicherung zu beschweren.
Mercie, auch wenns mich momentan nicht weiterbringt.