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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Unterstützung vom Staat?
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Beitrag begonnen von Kata84 am 22.05.2011 um 23:29:01

Titel: Unterstützung vom Staat?
Beitrag von Kata84 am 22.05.2011 um 23:29:01
Hallo!
Ich hätte da mal eine Frage:
Ich habe letztes Jahr meinen australischen Mann geheiratet. Nach der Heirat sind wir erstmal nach Australien gegangen, weil er dort familiär, etc zu tun hatte.
Jetzt bin ich aber wieder in Deutschland (bin Studentin und wollte mein Studium beenden) und er erstmal in Australien.
Jetzt haben wir überlegt, dass es besser wäre, wenn wir zusammen in Deutschland sind. Da ich Studentin bin und mich selbst gerade so über Wasser halte, würde ich gerne wissen, ob er für die erste Zeit (bis er einen Deutschkurs absolviert hat und Arbeit gefunden hat) Unterstützung vom Staat bekommt. Wenn ja, welche?
Gruß, Kata

Titel: Re: Unterstützung vom Staat?
Beitrag von schweitzer am 23.05.2011 um 07:51:38

Kata84 schrieb am 22.05.2011 um 23:29:01:
würde ich gerne wissen, ob er für die erste Zeit (bis er einen Deutschkurs absolviert hat und Arbeit gefunden hat) Unterstützung vom Staat bekommt. Wenn ja, welche?


Als Australier könnte er ja visafrei einreisen und sodann innerhalb von drei Monaten seine AE (am besten jedoch so schnell wie möglich, damit bekundet er seine Absicht, einen Daueraufenthalt zum Zwecke der Führung seiner Ehe in Deutschland führen zu wollen) beantragen (für ihn ist § 41 AufenthV einschlägig). Nicht unwahrscheinlich ist, dass er für die Zeit des A1 - Deutschkurses erst einmal "nur" eine FB erhält - ist aber kein Problem, sein Aufenthalt würde damit bereits als erlaubt gelten.

Mit dem Bezug von Sozialleistungen sieht es für die ersten drei Monate ziemlich schwierig aus - ist hier genauer nachzulesen. (Blaues bitte anklicken!) -

Nach Ablauf der drei Monate würde er bei nachgewiesenem Bedarf im Kontext Eurer Bedarfsgemeinschaft anteilig Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) erhalten müssen.


=schweitzer=

Titel: Re: Unterstützung vom Staat?
Beitrag von Kata84 am 23.05.2011 um 16:44:17
Das ist ja ganz schön kompliziert. Eine Sache ist mir dabei nicht ganz klar geworden: muss ich nun vorher erst bei der ARGE den Antrag stellen, um dann zum Sozialamt verwiesen zu werden oder kann ich direkt zum zuständigen Sozialamt?
Übrigens danke für die schnelle Antwort! :)

Titel: Re: Unterstützung vom Staat?
Beitrag von schweitzer am 24.05.2011 um 07:06:19

Kata84 schrieb am 23.05.2011 um 16:44:17:
Das ist ja ganz schön kompliziert.


Da hast Du Recht - das Ganze ist eine recht missliche Geschichte.

Zu Deiner Frage

Das Sozialamt ist eigentlich die erste Adresse, denn der Leistungsausschluss für die ersten drei Monate gemäß § 7 SGB II ist eigentlich (mittlerweile) unstrittig. - Weißt ggf. auf den dort formulierten Leistungsausschluss hin aber auch darauf, dass Ihr Bedarf anmelden müsst, da Ihr sonst nicht in der Lage seid, den mindestens erforderlichen Lebenunterhalt während der drei Monate nach Einreise Deines Partners zu bestreiten.

Lasst Euch nicht einfach abwimmeln. Das Sozialamt muss den Antrag entgegennehmen und bearbeiten.

Nach Ablauf von drei Monaten nach Einreise ist dann aber ohne wenn und aber das Jobcenter/ARGE Adressat für (weitere) Anträge.


=schweitzer=

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