Hallo zusammen , ich habe eine Frage, wenn man seid fast 10 Jahren mit einer
AE nach §18 in Deutschland lebt , hat man doch ein Recht auf unbefristete
AE oder?
...Habe jetzt gelesen man muß einen Integrationskurs nachweisen, stimmt das? Und wenn ja, zählt
B1 und ein bestandener Einbürgerungstest auch??
Integrationskurs ist doch ein Sprachkurs (
B1???) und ein Orientierungskurs ( bestandener Einbürgerungstest???) oder zählt das nicht?
Muss man sonst noch was beachten?
Wohnraum ist genügend vorhanden, Lebensunterhalt ist gesichert (durch bestehenden Arbeitsvertrag) und arbeitet seid fast 10Jahren in Deutschland dh. hat auch über 60 Monate Steuern bezahlt und bezieht keine staatlichen Hilfen (Wohngeld oder so).
Hat er da ein Recht auf unbefristet
AE??
Hoffe es kann uns jemand weiter helfen! Danke