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neues Visum beantragen, wird altes ungültig gemacht? Bitte Hilfe!! (Gelesen: 2.672 mal)
Themen Beschreibung: neuer Visa-Antrag in Botschaft, wann wird altes Visa ungültig gemacht? Bitte Hilfe!!
hesse8880
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Zeige den Link zu diesem Beitrag neues Visum beantragen, wird altes ungültig gemacht? Bitte Hilfe!!
18.04.2011 um 21:31:22
 

Hallo, ich habe folgende sehr sehr wichtige Frage !!!! Bitte helft mir!!

Ich bin aus Kolumbien und studiere in Deutschland und habe einen Aufenthaltstitel dafür bis 1.September, den ich verlängern könnte.
Nun möchte ich den Aufenthaltszweck ab September wechseln und gerne eine schulische Ausbildung machen, wenn ich ein Visa bekomme, also z.B. ab 2.September, wenn die Ausbildung beginnt. (Ich hätte einen Ausbildungsplatz und Lebensunterhalt wäre gesichert)
Dazu muss ich ausreisen und in der deutschen Botschaft einen Visantrag stellen (das sagen die Ausländerbehörden).

Wenn ich aber jetzt z.B im Juni diesen Antrag in der Botschaft stelle, habe ich Angst, dass mein altes Visum,bzw. der Aufenthaltstitel (gültig bis 1.September) schon bei Beantragung für das neues Visum (das soll ab 2.September gelten) ungültig gemacht wird!?
Also: Wird mein altes noch gültiges Visum bei Beantragung eines in der Zukunft beginnenden Visums ungültig gemacht? (auch wenn ich das nicht will, und die 2 Visa-Zeiträume sich nicht überschneiden)

Oder wird es ungültig gemacht, sobald das neue Visa genehmigt wird?

Oder wird es gar nicht ungültig gemacht, so dass ich in jedem Fall  (im Juli vielleicht) zurückkehren könnte für das Studium bis Anfang September.

Dann könnte ich, wenn ich kein Ausbildungs-Visa bekomme, mit dem ungeliebten Studium weitermachen.
Weiss jemand mit Sicherheit,wie das gehandhabt wird??
Habe große Angst, auf einmal gar nicht mehr zurückkommen zu dürfen!!! 


lg
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Mick
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Antwort #1 - 19.04.2011 um 07:12:59
 
hesse8880 schrieb am 18.04.2011 um 21:31:22:
Weiss jemand mit Sicherheit,wie das gehandhabt wird?? 

Defininitiv nicht. Da sind in der Tat diverse Varianten denkbar.
Aber selbst wenn ein "Ungültig-Stempel" angebracht würde,
wäre der Titel noch lange nicht weg. Aber was würde das im
Zweifel bei einer Einreise an der Grenze nutzen?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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hesse8880
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Antwort #2 - 25.04.2011 um 22:48:28
 


hmm, ich kann es fast nicht glauben, bei keinem Amt in Deutschland und Auslandsbotschaft kann jemand auch nur eine einigermaßen wissende Antwort geben. Und hier weiss offenbar auch niemand weiter....

Hat denn noch niemand so eine ähnliche Situation gehabt ???
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Antwort #3 - 25.04.2011 um 23:00:16
 
hesse8880 schrieb am 18.04.2011 um 21:31:22:
Weiss jemand mit Sicherheit,wie das gehandhabt wird??

Dein SB in der ABH, wenn Du den entsprechenden Antrag stellst - nur der weiß das bestimmt.
Und auch erst dann, wenn er alle Fakten auf dem Tisch hat.


Bis dahin darf ich vermuten, daß bei der Beantragung eines anderen AT und der klaren schriftlichen Aussage, daß im Falle einer Ablehnung des neuen AT das Studium fortgesetzt wird, der jetzt vorliegende AT nicht "ungültig gemacht" wird.
Aber mit Sicherheit ...

Kommt halt auch drauf an, wie Du Deine Frage stellst.
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hesse8880
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Antwort #4 - 02.05.2011 um 12:36:52
 

danke für die Meinungen bisher. So richtig weiter hilft es leider nicht. Bei der ABH und Visastelle verweist man auf die Botschaft für genaue Auskünfte - und bei der Botschaft verweist man umgekehrt auf Deutschland. Also alles weiterhin sehr unklar...
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Antwort #5 - 02.05.2011 um 13:54:33
 
Dann erstmal klar und in Ruhe:

Wenn Du einen Antrag auf einen neuen Aufenthaltstitel stellst - wo auch immer Du das tust - und hast einen anderen, für einen anderen Aufenthaltszweck, dann ist Deine Frage nur dort endgültig zu beantworten, wo Du halt den Antrag stellst.

Wenn Du also - wieder: egal wo - einem Antrag zum neuen Zweck ein Begleitschreiben beifügst, Du möchtest
1.) den neuen Aufenthaltszweck, aber
2.) im Falle, das geht nicht, dann halt weitermachen mit dem alten Aufenthaltszweck,
dann sollte der alte AT nicht ohne Weiteres annulliert werden, weil er ja noch gültig ist und noch gebraucht wird.
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Antwort #6 - 03.05.2011 um 16:18:18
 
Petersburger schrieb am 02.05.2011 um 13:54:33:
Dann erstmal klar und in Ruhe:

Wenn Du einen Antrag auf einen neuen Aufenthaltstitel stellst - wo auch immer Du das tust - und hast einen anderen, für einen anderen Aufenthaltszweck, dann ist Deine Frage nur dort endgültig zu beantworten, wo Du halt den Antrag stellst.

Wenn Du also - wieder: egal wo - einem Antrag zum neuen Zweck ein Begleitschreiben beifügst, Du möchtest
1.) den neuen Aufenthaltszweck, aber
2.) im Falle, das geht nicht, dann halt weitermachen mit dem alten Aufenthaltszweck,
dann sollte der alte AT nicht ohne Weiteres annulliert werden, weil er ja noch gültig ist und noch gebraucht wird.


danke sehr, das ist auf jeden Fall schonmal ein hilfreicher Tip!
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Antwort #7 - 03.05.2011 um 16:30:24
 
hesse8880 schrieb am 18.04.2011 um 21:31:22:
Hallo, ich habe folgende sehr sehr wichtige Frage !!!! Bitte helft mir!!

Ich bin aus Kolumbien und studiere in Deutschland und habe einen Aufenthaltstitel dafür bis 1.September, den ich verlängern könnte.
Nun möchte ich den Aufenthaltszweck ab September wechseln und gerne eine schulische Ausbildung machen, wenn ich ein Visa bekomme, also z.B. ab 2.September, wenn die Ausbildung beginnt. (Ich hätte einen Ausbildungsplatz und Lebensunterhalt wäre gesichert)
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Wenn ich aber jetzt z.B im Juni diesen Antrag in der Botschaft stelle, habe ich Angst, dass mein altes Visum,bzw. der Aufenthaltstitel (gültig bis 1.September) schon bei Beantragung für das neues Visum (das soll ab 2.September gelten) ungültig gemacht wird!?
Also: Wird mein altes noch gültiges Visum bei Beantragung eines in der Zukunft beginnenden Visums ungültig gemacht? (auch wenn ich das nicht will, und die 2 Visa-Zeiträume sich nicht überschneiden)

Oder wird es ungültig gemacht, sobald das neue Visa genehmigt wird?

Oder wird es gar nicht ungültig gemacht, so dass ich in jedem Fall  (im Juli vielleicht) zurückkehren könnte für das Studium bis Anfang September.

Dann könnte ich, wenn ich kein Ausbildungs-Visa bekomme, mit dem ungeliebten Studium weitermachen.
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Ich sehe eher ein Problem ein Visum oder eine AE für diesen Aufenthaltszweck zu bekommen.

Was für eine Ausbildung soll es denn sein?
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Antwort #8 - 04.05.2011 um 21:55:38
 
da bin ich selber neugierig ich habe mich ja mal mit aupair und FSJ etc beschäftigt... meine verlobte wollte ja nach ihrem AuPair ein FSJ machen wofür sie ein neues Visum brauchte, mal nur aus neugier würde dann die AE für das Au Pair erlöschen?
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