Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Ablehnung von Erteilung Aufenthaltstitel (Gelesen: 4.973 mal)
gangbackwards
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ablehnung von Erteilung Aufenthaltstitel
04.05.2011 um 19:03:29
 
Ich bin ein Student aus Vietnam, seit Ws 2009 habe ich in München studiert, vorher habe ich ab 03.2008 Studienkolleg gemacht und habe am 02.09 abgeschlossen. Weil das Studium in München fängt normalerweise für alle BA Fachrichtung erst in Wintersemmester an, musste ich eine Semmester warten bis Ws 2009 um anfangen studieren zu können. Das war damals für eine falsche Entscheidung in München zu studieren. Meine Freundin wohnt in Berlin und ich immer hin und her fahren musste. Dazu ist noch die Schwierigkeit mit Sprache. Aus alle diesem Gründe habe ich im erste Semmester keine Prüfung teilgenommen obwohl ich alle bedingungen zur Prüfungsteinahme Erfolg abgelegt habe. Ich hatte damals vor eine Semmester zu verzögert. In der zweiter Semmester habe ich richtig hart studiert aber vor der prüfungszeit hatte ich schwere Krankheit, die sogenannte Hirnhautentzündung. Ich konnte dann keine Prüfungen teilnehmen. Bis 3. Semmester habe ich entschieden nach Berlin zu wechseln um nah zu meine Freundin zu sein und  hier von Anfang zu studieren. Deshalb habe ich die 3. Semmester nicht teilgenommen. Jetzt bin Ich in Berlin und immatrikuliert und seit eine Monate lang hier studiere. Aber wenn ich meine neue Aufenthalt für Studium in Berlin beantragt, sagt der blöde Beamter dass ich Deutschland verlassen muss weil meine Aufenthalt für Studium schon erlischt wurde. Ja aber das ist Aufenthalt für Studium in München, jetzt studiere ich in Berlin, undich habe recht einen neuen Aufenthalt zu beantragen oder?  Der kerl versucht mich zu unterdrücken indem der sagten dass ich nach Deutschland nicht um zu studieren, der verlangt dann von mir alle Unterlage, Skripte, Übungen, die ich damals in München beschäftigte und droht mich weiter Deutschland zu verlassen wenn ich keine habe vorzuliegen. Hat der überhaupt Recht dafür? ich habe doch blöd nur die Hochschule  gewechselt und bin nicht in 4. Semmester in München immatrikuliert. Ich bin doch immer noch im 3. Semmester. Weil wie ich gewusst habe,ein Wechsel des Studienfachs bzw. der Uni ist in den ersten drei Semestern unproblematisch ist, bzw es geht die Ausländersbehörde nicht an wie und was ich damals in München studiert habe sondern nur die Hochschule in Berlin oder? wenn die Hs Berlin mich zugelassen hat hier zu studieren dann soll der für mich einen neuen Aufenthalt erteilen richtig? Danke für euere Antwort
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung von Erteilung Aufenthaltstitel
Antwort #1 - 04.05.2011 um 19:09:30
 
gangbackwards schrieb am 04.05.2011 um 19:03:29:
sagt der blöde Beamter 

Vielleicht solltest Du zuerst etwas höflichere Umgangsformen wählen!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gangbackwards
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung von Erteilung Aufenthaltstitel
Antwort #2 - 04.05.2011 um 19:12:41
 
Ja, entschuldigung aber du weiß gar nicht wie der Beamter mich beurteilt hat, ich war total sauer und enttäuscht. Vergessen wir das, kann jemand meine Frage beantworten?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gangbackwards
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung von Erteilung Aufenthaltstitel
Antwort #3 - 04.05.2011 um 20:28:37
 
50 mal gelesen aber keine Antwort ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung von Erteilung Aufenthaltstitel
Antwort #4 - 04.05.2011 um 20:34:33
 
Was genau stand in deiner AE? (§§)
Hattest du eine sog. auflösende Bedingung in deiner AE ("erlischt mit...")?

Vermutung:
Normalerweise ist das der Fall, der Beamte hat wahrscheinlich recht.
Einen Antrag auf AE darfst du stellen, aber so wie es aussieht muss(!) der angelehnt werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gangbackwards
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung von Erteilung Aufenthaltstitel
Antwort #5 - 04.05.2011 um 20:50:26
 
heißt das dass ich keine Aufenthalterlaubnis bekommen kann oder wie ? Ich habe die neue Immatrikulation bekommen. anderseit kann man doch die Hochschule wechsel oder ? Wo ist sein Recht ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
C_Devil
Moderator
*****
Offline


"Boardteufelchen"


Beiträge: 845
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung von Erteilung Aufenthaltstitel
Antwort #6 - 04.05.2011 um 20:51:31
 
gangbackwards schrieb am 04.05.2011 um 19:12:41:
Vergessen wir das, kann jemand meine Frage beantworten? 

Das könnte vllt. jemand, wenn dein Post ein bisschen einfacher zu lesen wäre Ärgerlich

Bau doch bitte künftig ein paar Absätze ein, dann hat man zudem sogar noch Lust zum Lesen.

Danke & no comment, please


Gruß
C_Devil

Änderung:
gangbackwards schrieb am 04.05.2011 um 20:28:37:
50 mal gelesen aber keine Antwort ? 

Sag mal, geht's noch ??
Alle, die dir hier antworten werden oder würden, tun dies freiwillig und viele in ihrer Freizeit. Nach gut 1,5 Stunden empfinde ich deine Frage schon als Frechheit.
Zum Seitenanfang
  

Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
(Albert Schweitzer)

Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

"Für nichts ist der Mensch so wenig geschaffen wie für das Glück, und von nichts hat er so schnell genug."
(Paul Claudel 1868-1955)
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung von Erteilung Aufenthaltstitel
Antwort #7 - 04.05.2011 um 20:53:24
 
Was stand oder steht in Deiner AE?
Gültigkeit dieser AE?

Nach § 16 Abs 1  gültig zum Studium... an der Uni...? oder Ähnliches
AE noch gültig oder bereits abgelaufen?

Auflage in der AE sind zu beachten und sind je nach Text  auflösende Bedingung...

Recht... auch Pflichten gibt es und Anspruch auf AE hat man nur wenn man die Bedingungen erfüllt..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung von Erteilung Aufenthaltstitel
Antwort #8 - 04.05.2011 um 20:55:01
 
[Adminmodus]

@
gangbackwards
  1. Finde ich es etwas frech so schnell Antworten anzumahnen.
    Hier liest/schreibt jeder in seiner Freizeit - und die ist kostbar!
  2. Liegt es vielleicht auch an deiner Schreibweise. Solch ein Paket
    Blocksatz ohne jeden Absatz liest sich sehr sehr unflüssig.
  3. Liegt es evtl auch an deiner recht schroffen Art.


Benötigt keines Kommentares.

[/Adminmodus]
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gangbackwards
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung von Erteilung Aufenthaltstitel
Antwort #9 - 04.05.2011 um 20:55:18
 
War mein Fehler !!! Es wäre nett ihr noch Meinung dazu sagen! Es regt mich wirklich so auf ! Der Beamter gibt mir nur eine Bescheinigung hier bis zum 04.07 zu bleiben. Ich muss dann noch mal hin gehen um die Unterlagen noch mal vorzuliegen. Weiß nicht was ich machen soll wenn der noch mal mein Beantrag ablehnt !
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung von Erteilung Aufenthaltstitel
Antwort #10 - 04.05.2011 um 21:00:50
 
gangbackwards schrieb am 04.05.2011 um 20:55:18:
War mein Fehler !!! Es wäre nett ihr noch Meinung dazu sagen! 


Wäre nett und hilfreich von Dir wenn Du unsere Fragen zu Text
(Auflagen oder Bedinggungen) und Gültigkeit Deiner AE beantworten könntest.. sonst kann keiner helfen oder seine Meinung sagen..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung von Erteilung Aufenthaltstitel
Antwort #11 - 04.05.2011 um 21:06:47
 
Sry wenn ich das mal loswerden muss. Aber wenn du bei
der ABH au so forsch aufgetreten bist wie hier, dann wundert
mich das wenig.

Nach dem Motto: wie man in den Wald hineinruft, so schallt
es heraus.

Auch hier: no comment. Beantworte die (Sach-) Rückfragen
und du wirst Antworten erhalten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gangbackwards
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung von Erteilung Aufenthaltstitel
Antwort #12 - 04.05.2011 um 21:07:11
 
Einbeck schrieb am 04.05.2011 um 20:53:24:
Was stand oder steht in Deiner AE?
Gültigkeit dieser AE?

Nach § 16 Abs 1  gültig zum Studium... an der Uni...? oder Ähnliches
AE noch gültig oder bereits abgelaufen?

Auflage in der AE sind zu beachten und sind je nach Text  auflösende Bedingung...

Recht... auch Pflichten gibt es und Anspruch auf AE hat man nur wenn man die Bedingungen erfüllt..

Da steht:
Der Aufenthalstitel erlisch mit Exmatrikulation bei O.g Studiengang oder Studiengangs bzw Hochschulwechsel

Aber das gilt eigentlich nur für Studium in München, wenn in Berlin studiere, soll ich auch neuen Aufenthalt bekommen oder?

Ich habe alle Bedingungen erfüllt, Immatrikulation, lebensunterhalt, alles.
Aber wieso und kann der Beamter überhaupt von mir die Unterlage von der alten Hochschule verlagen ?
Nehmen wir an, wenn ich das nicht mehr habe, habe ich Recht auf einen neuen Aufenthalt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung von Erteilung Aufenthaltstitel
Antwort #13 - 04.05.2011 um 21:11:39
 
gangbackwards schrieb am 04.05.2011 um 21:07:11:
Der Aufenthalstitel erlisch mit Exmatrikulation bei O.g Studiengang oder Studiengangs bzw Hochschulwechsel


Die Hochschule hast Du ja gewechslt oder?
Auflösende Bedingung AE ist erloschen...

gangbackwards schrieb am 04.05.2011 um 21:07:11:
gilt eigentlich nur für Studium in München


AE gilt nur zum Studium in München, also erloschen  wenn Du in Berlin studierst..

Wie sieht es mit der zeitlichen Gültigkeit aus?

Deine AE war an Studiengang und Hochschule gebunden...
in einem solchen Fall kann oder sollte man nicht ohne vorherige Rücksprache und ein ok der ABH wechseln...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gangbackwards
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung von Erteilung Aufenthaltstitel
Antwort #14 - 04.05.2011 um 21:12:49
 
maki schrieb am 04.05.2011 um 20:34:33:
Was genau stand in deiner AE? (§§)
Hattest du eine sog. auflösende Bedingung in deiner AE ("erlischt mit...")?

Vermutung:
Normalerweise ist das der Fall, der Beamte hat wahrscheinlich recht.
Einen Antrag auf AE darfst du stellen, aber so wie es aussieht muss(!) der angelehnt werden.

Da steht wie in allen Aufenthaltstitel für ausländischen Studierende:

Der Aufenthalstitel erlisch mit Exmatrikulation bei O.g Studiengang oder Studiengangs bzw Hochschulwechsel.

Natürlich ist der alte Aufenthalt nicht mehr gültig aber was ist dann mit meinem Beantrag ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema