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Beitrag begonnen von Zwitscher am 04.05.2011 um 22:57:55

Titel: unbefristete AE ?Nach 10Jahren AE nach §18???
Beitrag von Zwitscher am 04.05.2011 um 22:57:55
Hallo zusammen , ich habe eine Frage, wenn man seid fast 10 Jahren mit einer AE nach §18 in Deutschland lebt , hat man doch ein Recht auf unbefristete AE oder?

...Habe jetzt gelesen man muß einen Integrationskurs nachweisen, stimmt das? Und wenn ja, zählt B1 und ein bestandener Einbürgerungstest auch??

Integrationskurs ist doch ein Sprachkurs ( B1???) und ein Orientierungskurs ( bestandener Einbürgerungstest???) oder zählt das nicht? 

Muss man sonst noch was beachten?

Wohnraum ist genügend vorhanden, Lebensunterhalt ist gesichert (durch bestehenden Arbeitsvertrag) und arbeitet seid fast 10Jahren in Deutschland dh. hat auch über 60 Monate Steuern bezahlt und bezieht keine staatlichen Hilfen (Wohngeld oder so).

Hat er da ein Recht auf unbefristet AE??

Hoffe es kann uns jemand weiter helfen! Danke

Titel: Re: unbefristete AE ?Nach 10Jahren AE nach §18???
Beitrag von Mutly am 04.05.2011 um 23:23:04
Im wesentlichen hast du die Kriterien genannt. Der Integrationskurs ist nicht nötig, wenn ausreichende Deutschkenntnisse vorliegen.

Sowohl die NE als auch der DA-AG kämen in Frage. Siehe §9 und §9a, b, c AufenthG für genaue Details.

Die Einbürgerung käme auch in Frage.

Geht es aber um die gleiche Person, um die es in deinem anderen Thema geht? Dann wäre die dort diskutierte Situation erst zu klären.

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