vlasco schrieb am 13.05.2011 um 16:46:43:Es steht extra in ihrem mietvetrag,dass niemand miteinziehen darf.ist eine 38qm einzimmerwohnung.
Das braucht der Vermieter nicht in den Mietvertrag hinzuschreiben, das steht eigentlich schon im Gesetz. §540 BGB:
Zitat:Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.
Aber: Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Familenangehörige (Ehepartner, Kinder) keine "Dritten" im Sinne dieses Paragraphen, vielmehr gehört die Aufnahme von engen Familienangehörigen sozusagen zum Kernbereich der dem Mieter erlaubten Nutzung. Klauseln, die diesen Kernbereich einschränken, können getrost ignoriert werden. Von daher braucht Deine Frau keine Erlaubnis des Vermieters, bevor sie Dich aufnimmt. Das kann Dir jeder Anwalt, der sich mit dem Thema auskennt, und jeder Mieterverein bestätigen. Bei 38qm sehe ich auch noch keine Überbelegung (*).
Die einzige Pflicht, die sie hat, ist Deinen Einzug an den Vermieter zu melden (z. B. wegen der Nebenkostenabrechnung).
(*)Die Rechtsprechung orientiert sich an dem Richtwert von zwei Personen pro Zimmer, wobei pro Person mindestens 10 Quadratmeter Wohnfläche für Erwachsene sowie für jedes Kind bis zu 6 Jahren 6 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen müssen.