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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Prozedur beim Standesamt
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Beitrag begonnen von vlasco am 30.04.2011 um 00:38:50

Titel: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von vlasco am 30.04.2011 um 00:38:50
Hallo.
ich habe ein heiratsaufgebot bei unserer Botschaft abgegebn und es läuft bis 21.05.2011.

Meine Verlobte und ich wollen bzw müssen so schnell wie möglich heiraten und ohne dieses Aufgebot geht nichts.

Wir haben aber bereits die andere unterlagen.

können wir schon die Hochzeit anmelden mit den anderen unterlagen und das Aufgebot erst dann ab dem 21.05 nachreichen oder müssen die unterlagen immer von vorn herein vollständig sein?
lg

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von fons am 30.04.2011 um 00:43:19
Aufgebot gibt es nicht mehr.

Klärt das doch eben mit dem Standesamt!

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von vlasco am 30.04.2011 um 00:51:06
Das heißt "Certificat de non opposition au mariage"
Es Wird veröffentlich dass personen X und Y heiraten wollen und nach 30 tagen wenn keine einwände kommen,wird dann eine bestätigung herausgegeben.
wollte wissen ob es überhaupt möglich ist bevor ich mit dem standesamt rede.
Wie lange dauert es eigentlich bis eine Entscheidung getroffen wird ob man heiraten darf oder nicht?
Gibt ja das ganze mit kontrolle auf echtheit durch kammergericht usw..

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von Saxonicus am 30.04.2011 um 07:41:49
Was hat eine Botschaft mit der Eheschließung zu tun ?

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von franky_23 am 30.04.2011 um 08:47:16
Vielleicht weil die Ortsform eines anderen Staates zu berücksichtigen ist? Und im Ausland heiraten kann wesentlich schneller gehen als im Inland das ganze Prozedere zu durchlaufen. Gibt schon noch Länder wo solche Aushänge oder Wartezeiten ähnlich einem Aufgebot vorgeschrieben sind.

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von vlasco am 30.04.2011 um 10:56:00
Für mein Land, Gilt aufgrund der nicht Ausstellung der Ehefähigkeitszeugnis(EFZ) eine Befreiung auf EFZ verlangt durch das Standesamt und genehmigt durch das Kammergericht. Diese Befreiung(certificat de non Opposition)erhalte ich nach 30 tagen Veröffentlichung von meiner Botschaft und soll sie dann beim Standesamt abgeben ,das sie zum Kammergericht weiterleitet.
Wir können nicht im Ausland heiraten,denn die ABH mir folgendes geschrieben hat:
-----Zitat Anfang
Eine Verlängerung ihrer Aufenthalt ist aufgrund der vorgelegten unterlagen nicht möglich und nunmehr steht eine erneute Eheschließung bevor.Falls sie mir ein nächstmöglichen Termin für die Eheschließung mitteilen,sichere ich Ihnen die Aussetzung der Ausreisepflicht zu. -----Zitat ende
Habe also kein richtiges Aufenthalt in dem sinn sondern eher eine Fiktion  mit Schriftliche zusage der LABO für meine Hochzeit.
Wir können daher nicht im ausland heiraten,da ich keinen richtigen Aufenthalt habe und meinen pass bei der ABH eingezogen wurde.Allerdings hat die ABH mir alle mögliche benötigte und beglaubigte Seite meines Passes abgegeben mit vermerk"nur für Abgabe beim Standesamt zur Eheschließung bestimmt".

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von vlasco am 30.04.2011 um 14:13:34
wie lange dauert es von der Dokumente Abgabe beim Standesamt bis hin zur Genehmigung für Eheschließung?
wenn ich zb am 22 Mai die Hochzeit anmelde,wann könnte ich mit der Hochzeit tatsächlich rechnen?
Bekomme ich gleich nach der Eheschließung meine Aufenthalt zurück?

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von erne am 30.04.2011 um 19:54:10

vlasco schrieb am 30.04.2011 um 14:13:34:
wie lange dauert es von der Dokumente Abgabe beim Standesamt bis hin zur Genehmigung für Eheschließung?
wenn ich zb am 22 Mai die Hochzeit anmelde,wann könnte ich mit der Hochzeit tatsächlich rechnen?

da offenbar die Befreiung vom EFZ nötig ist, wird das OLG eingeschaltet. Wie lange das OLG dafür braucht, hängt davon ab, in welcher Stadt Ihr heiraten wollt. Das STandesamt hat Erfahrung und kann abschätzen, wie lange es dauern könnte. Ist das o.k. vom OLG da, könnt Ihr mit dem Standesamt einen Eheschliessungstermin ausmachen.

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von vlasco am 30.04.2011 um 22:54:38
Danke für deine Antw Erne.
und kann ich direkt nach hochzeit AE beantragen oder muss ich erstmal ausreisen und durch FZF wiedereinreisen?

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von Petersburger am 01.05.2011 um 00:04:21
Kann Dir nur Deine ABH verbindlich sagen.

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von vlasco am 12.05.2011 um 16:33:00
Guten tag.
Ich war letztens beim Standesamt die Ehe anmelden.Da ich schon mal verh war,meinte die standesbeamtin ich soll  ein Schreiben mitbringen worauf steht wielange wir zusammen mit meiner Ex waren vor der hochzeit,und warum wir uns getrennt haben.
Über meine jetztige verlobte sollte ich schreiben wielange wir uns schon kennen und telefonrechnungen ,wo meine nummer steht und gemeinsame Fotos von uns beide,damit das kammergericht jede eventuelle verdacht auf scheinehe ruhen lässt.
ist das Normal?
Meiner verlobte platzt fast den kragen .

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von Eduard am 12.05.2011 um 19:33:12
Gibt es denn konkrete Anhaltspunkte für eine Scheinehe?

Davon hängt die Antwort ab.


vlasco schrieb am 12.05.2011 um 16:33:00:
ich soll  ein Schreiben mitbringen worauf steht wielange wir zusammen mit meiner Ex waren vor der hochzeit,und warum wir uns getrennt haben.


Die Vorehe könnte - mit etwas Fantasie - dann relevant sein, wenn sie ebenfalls eine Familienzusammenführung zur Folge hatte und von kurzer Dauer war.


vlasco schrieb am 12.05.2011 um 16:33:00:
Über meine jetztige verlobte sollte ich schreiben wielange wir uns schon kennen und telefonrechnungen ,wo meine nummer steht und gemeinsame Fotos von uns beide


Das wird häufiger verlangt, wenn nicht vom Standesamt, dann von der Ausländerbehörde.


vlasco schrieb am 12.05.2011 um 16:33:00:
ist das Normal?


Ich lebe nicht in Berlin (soweit ich weiß, gibt es nur dort ein Kammergericht), aber nach allem was ich hier im Forum und anderswo (zu so verschiedenen Themen wie "Polizeigewalt" oder "Anmeldung an der Sekundarschule") gelesen habe, scheint dort gar nichts normal zu sein. Ich würde mit meiner Familie dort niemals hinziehen. Sorry.



Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von vlasco am 12.05.2011 um 20:08:34
Die erste Ehe war sehr kurz(ca 6 monate).War nich im rahmen der FZf,da ich schon 3 jahren hier lebte und studiert habe.
ABH hat uns grünes licht für Eheschließung gegeben.
Keine Ahnung ob Anhaltspkte für scheinehe vorliegen.Sie ist 1 jahr älter. wir leben"praktisch" zusammen,da ich mein zimmer in studenten WG untermietet habe und mit ihr jetzt wohne.Allerdings bin immer in der stdWG angemeldet und kann mich nicht bei ihr anmelden,da sie nur ein 1zimmerwohung hat und darf nicht mit jemandem da wohnen laut vertrag.
1 Ausreisepflicht liegt mir zwar vor aber die ABH sichert mir die Aussetzung Dieser falls die Ehe bald geschloßen wird.

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von sigi-n am 13.05.2011 um 08:20:28

vlasco schrieb am 12.05.2011 um 20:08:34:
da sie nur ein 1zimmerwohung hat und darf nicht mit jemandem da wohnen laut vertrag.


das sollte geändert werden, ansonsten kann man die Führung der Ehe anzweifeln

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von Reni am 13.05.2011 um 09:11:41
Auch in einer Einzimmerwohnung darf ein Ehegatte mit einziehen - das darf der Vermieter nicht verhindern. Also nach der Heirat einfach da anmelden.

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von Eduard am 13.05.2011 um 09:11:43

sigi-n schrieb am 13.05.2011 um 08:20:28:
das sollte geändert werden, ansonsten kann man die Führung der Ehe anzweifeln


1. Braucht man in Berlin für die Ummeldung eine Bestätigung des Vermieters? Wenn nein, ist das alles kein Problem.

2. Nach der Eheschließung ist die Genehmigung des Vermieters nicht mehr erforderlich (außer die Wohnung ist extrem klein, so dass Überbelegung eintritt).



Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von vlasco am 13.05.2011 um 16:07:12
Darf also der vermieter ihr nicht kündigen,weil ich mich da angemeldet habe?

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von vlasco am 13.05.2011 um 16:28:55
Guten Tag.
Ich hätte noch eine sehr wichtige frage für mich.
kann die ABH eine Fiktionsaufhentaht rausgeben ,wenn man ein Elternteil verloren hat und zur trauer fliegen muss?

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von nkem2011 am 13.05.2011 um 16:37:34

Eduard schrieb am 13.05.2011 um 09:11:43:
1. Braucht man in Berlin für die Ummeldung eine Bestätigung des Vermieters? Wenn nein, ist das alles kein Problem.

2. Nach der Eheschließung ist die Genehmigung des Vermieters nicht mehr erforderlich (außer die Wohnung ist extrem klein, so dass Überbelegung eintritt).


ZU 1.
Mein Mann brauchte sich hier nur anmelden (Berlin). Das war es
Der Vermieter hatte nichts damit zu tun!

@vlasco
Bist du in Deutschland? Wenn du eine AE hast, dann musst du vor Ablauf diese verlängern.
Bin etwas konfus.
Hast du eine AE oder eine Duldung? :gruebeln

Ebenso denke ich einmal, dass an deine Unterlagen in deinem Heimatland überprüfen wird, oder?

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von vlasco am 13.05.2011 um 16:46:43
Hallo Nkem2011
Es steht extra in ihrem mietvetrag,dass niemand miteinziehen darf.ist eine 38qm einzimmerwohnung.
Ich bin jetzt 6 jahren in D.
habe eine fiktionsbscheinigung sozusagen.

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von Eduard am 13.05.2011 um 17:37:16

vlasco schrieb am 13.05.2011 um 16:46:43:
Es steht extra in ihrem mietvetrag,dass niemand miteinziehen darf.ist eine 38qm einzimmerwohnung.


Das braucht der Vermieter nicht in den Mietvertrag hinzuschreiben, das steht eigentlich schon im Gesetz. §540 BGB:


Zitat:
Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.


Aber: Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Familenangehörige (Ehepartner, Kinder) keine "Dritten" im Sinne dieses Paragraphen, vielmehr gehört die Aufnahme von engen Familienangehörigen sozusagen zum Kernbereich der dem Mieter erlaubten Nutzung. Klauseln, die diesen Kernbereich einschränken, können getrost ignoriert werden. Von daher braucht Deine Frau keine Erlaubnis des Vermieters, bevor sie Dich aufnimmt. Das kann Dir jeder Anwalt, der sich mit dem Thema auskennt, und jeder Mieterverein bestätigen. Bei 38qm sehe ich auch noch keine Überbelegung (*).

Die einzige Pflicht, die sie hat, ist Deinen Einzug an den Vermieter zu melden (z. B. wegen der Nebenkostenabrechnung).


(*)Die Rechtsprechung orientiert sich an dem Richtwert von zwei Personen pro Zimmer, wobei pro Person mindestens 10 Quadratmeter Wohnfläche für Erwachsene sowie für jedes Kind bis zu 6 Jahren 6 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen müssen.

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von erne am 13.05.2011 um 17:40:03

vlasco schrieb am 13.05.2011 um 16:46:43:
Es steht extra in ihrem mietvetrag,dass niemand miteinziehen darf.ist eine 38qm einzimmerwohnung.

Dann lasst den Mietvertrag vom Mieterverein überprüfen, denn das Verbot für das Miteinziehne des Ehegatten kann nicht rechtens sein.


vlasco schrieb am 13.05.2011 um 16:46:43:
habe eine fiktionsbscheinigung sozusagen. 


vlasco schrieb am 13.05.2011 um 16:28:55:
kann die ABH eine Fiktionsaufhentaht rausgeben ,wenn man ein Elternteil verloren hat und zur trauer fliegen muss? 

du hast doch schon eine Fiktionsbescheinigung.
Mit einer FB nach §81.4 kannst du ausreisen und wieder einreisen.
Mit einer FB nach §81.3 kannst du nicht wieder einreisen.

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von vlasco am 13.05.2011 um 18:06:33
Danke für die Antworten
Der konkretes fall ist folgender:
Wir haben 1 Termin zur Eheanmeldung am 08.06
Ich habe aber schon einen Flug gebucht für den 13.08 wegen Trauer meines Opas.
Habe gehört es kann mehrere monate dauern,bis das kammergericht die Ehegenehmigung rausgibt.
Die Agbs der fluggeselschat besagten,kein stonierung oder was sonstiges ist erlaubt.Also falls ich den Flug nicht eintrette,habe ich das geld verloren.
Falls bis zum Abflugdatum noch nicht entschieden wurde über die Ehe,kann mir die ABH ein bescheinung geben für die Ausreise,sodass ich bei der wiedereinriese keinen ärger bekomme?

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von erne am 13.05.2011 um 18:17:45
welchen AT hast du zur Zeit?


vlasco schrieb am 13.05.2011 um 18:06:33:
kann mir die ABH ein bescheinung geben für die Ausreise,sodass ich bei der wiedereinriese keinen ärger bekomme? 

frage doch auch einfach mal bei der ABH

Titel: Re: Prozedur beim Standesamt
Beitrag von vlasco am 13.05.2011 um 18:21:19
ich habe ein fiktionsbescheinigung,die alle 4 wochen wieder verlängert wird.

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