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Prozedur beim Standesamt (Gelesen: 7.366 mal)
Themen Beschreibung: Hochzeit Unterlage
vlasco
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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30.04.2011 um 00:38:50
 
Hallo.
ich habe ein heiratsaufgebot bei unserer Botschaft abgegebn und es läuft bis 21.05.2011.

Meine Verlobte und ich wollen bzw müssen so schnell wie möglich heiraten und ohne dieses Aufgebot geht nichts.

Wir haben aber bereits die andere unterlagen.

können wir schon die Hochzeit anmelden mit den anderen unterlagen und das Aufgebot erst dann ab dem 21.05 nachreichen oder müssen die unterlagen immer von vorn herein vollständig sein?
lg
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.04.2011 um 00:43:19
 
Aufgebot gibt es nicht mehr.

Klärt das doch eben mit dem Standesamt!
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vlasco
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.04.2011 um 00:51:06
 
Das heißt "Certificat de non opposition au mariage"
Es Wird veröffentlich dass personen X und Y heiraten wollen und nach 30 tagen wenn keine einwände kommen,wird dann eine bestätigung herausgegeben.
wollte wissen ob es überhaupt möglich ist bevor ich mit dem standesamt rede.
Wie lange dauert es eigentlich bis eine Entscheidung getroffen wird ob man heiraten darf oder nicht?
Gibt ja das ganze mit kontrolle auf echtheit durch kammergericht usw..
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Saxonicus
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Antwort #3 - 30.04.2011 um 07:41:49
 
Was hat eine Botschaft mit der Eheschließung zu tun ?
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 30.04.2011 um 08:47:16
 
Vielleicht weil die Ortsform eines anderen Staates zu berücksichtigen ist? Und im Ausland heiraten kann wesentlich schneller gehen als im Inland das ganze Prozedere zu durchlaufen. Gibt schon noch Länder wo solche Aushänge oder Wartezeiten ähnlich einem Aufgebot vorgeschrieben sind.
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vlasco
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 30.04.2011 um 10:56:00
 
Für mein Land, Gilt aufgrund der nicht Ausstellung der Ehefähigkeitszeugnis(EFZ) eine Befreiung auf EFZ verlangt durch das Standesamt und genehmigt durch das Kammergericht. Diese Befreiung(certificat de non Opposition)erhalte ich nach 30 tagen Veröffentlichung von meiner Botschaft und soll sie dann beim Standesamt abgeben ,das sie zum Kammergericht weiterleitet.
Wir können nicht im Ausland heiraten,denn die ABH mir folgendes geschrieben hat:
-----Zitat Anfang
Eine Verlängerung ihrer Aufenthalt ist aufgrund der vorgelegten unterlagen nicht möglich und nunmehr steht eine erneute Eheschließung bevor.Falls sie mir ein nächstmöglichen Termin für die Eheschließung mitteilen,sichere ich Ihnen die Aussetzung der Ausreisepflicht zu. -----Zitat ende
Habe also kein richtiges Aufenthalt in dem sinn sondern eher eine Fiktion  mit Schriftliche zusage der LABO für meine Hochzeit.
Wir können daher nicht im ausland heiraten,da ich keinen richtigen Aufenthalt habe und meinen pass bei der ABH eingezogen wurde.Allerdings hat die ABH mir alle mögliche benötigte und beglaubigte Seite meines Passes abgegeben mit vermerk"nur für Abgabe beim Standesamt zur Eheschließung bestimmt".
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vlasco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 30.04.2011 um 14:13:34
 
wie lange dauert es von der Dokumente Abgabe beim Standesamt bis hin zur Genehmigung für Eheschließung?
wenn ich zb am 22 Mai die Hochzeit anmelde,wann könnte ich mit der Hochzeit tatsächlich rechnen?
Bekomme ich gleich nach der Eheschließung meine Aufenthalt zurück?
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erne
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Antwort #7 - 30.04.2011 um 19:54:10
 
vlasco schrieb am 30.04.2011 um 14:13:34:
wie lange dauert es von der Dokumente Abgabe beim Standesamt bis hin zur Genehmigung für Eheschließung?
wenn ich zb am 22 Mai die Hochzeit anmelde,wann könnte ich mit der Hochzeit tatsächlich rechnen?

da offenbar die Befreiung vom EFZ nötig ist, wird das OLG eingeschaltet. Wie lange das OLG dafür braucht, hängt davon ab, in welcher Stadt Ihr heiraten wollt. Das STandesamt hat Erfahrung und kann abschätzen, wie lange es dauern könnte. Ist das o.k. vom OLG da, könnt Ihr mit dem Standesamt einen Eheschliessungstermin ausmachen.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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vlasco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 30.04.2011 um 22:54:38
 
Danke für deine Antw Erne.
und kann ich direkt nach hochzeit AE beantragen oder muss ich erstmal ausreisen und durch FZF wiedereinreisen?
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Antwort #9 - 01.05.2011 um 00:04:21
 
Kann Dir nur Deine ABH verbindlich sagen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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vlasco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 12.05.2011 um 16:33:00
 
Guten tag.
Ich war letztens beim Standesamt die Ehe anmelden.Da ich schon mal verh war,meinte die standesbeamtin ich soll  ein Schreiben mitbringen worauf steht wielange wir zusammen mit meiner Ex waren vor der hochzeit,und warum wir uns getrennt haben.
Über meine jetztige verlobte sollte ich schreiben wielange wir uns schon kennen und telefonrechnungen ,wo meine nummer steht und gemeinsame Fotos von uns beide,damit das kammergericht jede eventuelle verdacht auf scheinehe ruhen lässt.
ist das Normal?
Meiner verlobte platzt fast den kragen .
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Eduard
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Antwort #11 - 12.05.2011 um 19:33:12
 
Gibt es denn konkrete Anhaltspunkte für eine Scheinehe?

Davon hängt die Antwort ab.

vlasco schrieb am 12.05.2011 um 16:33:00:
ich soll  ein Schreiben mitbringen worauf steht wielange wir zusammen mit meiner Ex waren vor der hochzeit,und warum wir uns getrennt haben.


Die Vorehe könnte - mit etwas Fantasie - dann relevant sein, wenn sie ebenfalls eine Familienzusammenführung zur Folge hatte und von kurzer Dauer war.

vlasco schrieb am 12.05.2011 um 16:33:00:
Über meine jetztige verlobte sollte ich schreiben wielange wir uns schon kennen und telefonrechnungen ,wo meine nummer steht und gemeinsame Fotos von uns beide


Das wird häufiger verlangt, wenn nicht vom Standesamt, dann von der Ausländerbehörde.

vlasco schrieb am 12.05.2011 um 16:33:00:
ist das Normal?


Ich lebe nicht in Berlin (soweit ich weiß, gibt es nur dort ein Kammergericht), aber nach allem was ich hier im Forum und anderswo (zu so verschiedenen Themen wie "Polizeigewalt" oder "Anmeldung an der Sekundarschule") gelesen habe, scheint dort gar nichts normal zu sein. Ich würde mit meiner Familie dort niemals hinziehen. Sorry.


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vlasco
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Antwort #12 - 12.05.2011 um 20:08:34
 
Die erste Ehe war sehr kurz(ca 6 monate).War nich im rahmen der FZf,da ich schon 3 jahren hier lebte und studiert habe.
ABH hat uns grünes licht für Eheschließung gegeben.
Keine Ahnung ob Anhaltspkte für scheinehe vorliegen.Sie ist 1 jahr älter. wir leben"praktisch" zusammen,da ich mein zimmer in studenten WG untermietet habe und mit ihr jetzt wohne.Allerdings bin immer in der stdWG angemeldet und kann mich nicht bei ihr anmelden,da sie nur ein 1zimmerwohung hat und darf nicht mit jemandem da wohnen laut vertrag.
1 Ausreisepflicht liegt mir zwar vor aber die ABH sichert mir die Aussetzung Dieser falls die Ehe bald geschloßen wird.
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Antwort #13 - 13.05.2011 um 08:20:28
 
vlasco schrieb am 12.05.2011 um 20:08:34:
da sie nur ein 1zimmerwohung hat und darf nicht mit jemandem da wohnen laut vertrag.


das sollte geändert werden, ansonsten kann man die Führung der Ehe anzweifeln
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #14 - 13.05.2011 um 09:11:41
 
Auch in einer Einzimmerwohnung darf ein Ehegatte mit einziehen - das darf der Vermieter nicht verhindern. Also nach der Heirat einfach da anmelden.
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