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Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu? (Gelesen: 14.421 mal)
reinhard
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Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 10.01.2011 um 12:09:53
 
Daddy schrieb am 09.01.2011 um 22:08:59:
Reinhard, ich schätze deine Antworten hier sehr, aber auf welcher Rechtsgrundlage soll die Einreisesperre angesichts des genannten Sachverhalts erfolgen?

Sicherlich wird er bei der Feststellung an einem Flughafen Ärger in Form einer Strafanzeige, ggf. mit Leistung einer Strafsicherheit bekommen. Vielleicht verpasst er dann noch seinen Flug, darf eine unkomfortable Nacht in den Räumlichkeiten der BPOL (oder einer anderen europäischen Grenzbehörde) verbringen und darf dann anschließend heim fliegen...


Ich gehe davon aus, dass er sich illegal in DE aufhält. Das könnte jederzeit bei einer (zufälligen) Kontrolle festgestellt werden, dann könnte Abschiebehaft, Abschiebung und Sperre die Folge sein.

Mag sein, dass die Bundespolizei am Flughafen direkt "nur" eine Anzeige schreibt – aber es gibt eben auch Kontrollen von Disco-Besuchern, Verkehrskontrollen etc.

Eine Bekannte von mir musste schon aufgrund eines "Zufalls" dieser Art die geplante Hochzeit um drei Jahre verschieben. Ist zwar selten, gibt es aber.
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bosanac01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
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Antwort #16 - 10.02.2011 um 21:59:04
 
Hallo an alle!
Ich schreibe wieder mit eine Aktualisierung:
Die Flugticket verpasst, eine Zeitlang die Thema unter dem Teppich verschoben.
Und jetzt kommt mein lieber Freund endlich zur Vernunft (und das erst nachdem er eine Doku in Fernseher gesehen hat, wo eine am Grenze wegen zu lange Aufenthalt "erwischt" war Ärgerlich ).
Er hat keine Hoffnungen mehr das er  einfach problemlos durch die Grenzkontrolle spazieren kann.
Und jetzt kommen natürlich neue Fragen, was die Vorgehensweise  bei der Ausländerbehörde betrifft:

Was macht man am besten: einen Brief schreiben, sich telefonisch anmelden?
Und sollte man die ganze Wahrheit schildern, ohne die "wir wussten nichts das es so funktioniert" Geschichten?
Und ja...wenn es zur eine Anzeige kommen würde, was ist zu erwarten. Eine Geldstrafe, und...?

Das ironische an der ganze Geschichte ist, das der gerade jetzt eine Job-Möglichkeit bekommen hat, wo er ein Visum zur Ausübung seiner hochqualifizierter Beruf bekommen könnte. Daraus wird wahrscheinlich jetzt kaum was, oder? Oje, das Leben!

Vielen dank und Grüße an alle!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 10.02.2011 um 22:13:42
 
Inzwischen sind es ja ca 3 Monate, die er unerlaubt hier
ist. Hier kann dir niemand konkret voraussagen, wie die
ABH reagiert. Aber die Wege die oben aufgezeigt wurden
haben sich dadurch nicht geändert, aber erschwert.

Die Jobmöglichkeit nutzt ihm in der Situation nix.

Bei der ABH sollte man bei der Wahrheit bleiben und sich
nicht in neue Widersprüche/Ausreden verstricken.

Wenn er seine freiwillige Ausreisewilligkeit durch Vorlage
eines Tickets dokumentiert, ist eine Abschiebung sehr un-
wahrscheinlich. Um eine Strafanzeige wird er jedoch nicht
herumkommen.
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bosanac01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
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Antwort #18 - 10.02.2011 um 22:35:06
 
Zitat:
Die Jobmöglichkeit nutzt ihm in der Situation nix.

Und durch den Anzeige verliert er wahrscheinlich auch die Möglichkeit mit diesem Job ein Visum zu bekommen, oder?

Zitat:
Um eine Strafanzeige wird er jedoch nicht
herumkommen.

Und was bedeutet eine Strafanzeige konkret? Geldstrafe, Freiheitsstrafe? Wie wird diese Prozess ausgeführt wenn er dann wieder nach Kroatien aussreist?


Vielen dank für die schnelle Anwort Fons!
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Saxonicus
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Antwort #19 - 11.02.2011 um 00:07:04
 
bosanac01 schrieb am 10.02.2011 um 22:35:06:
Und was bedeutet eine Strafanzeige konkret? Geldstrafe, Freiheitsstrafe?

Was alles passieren kann(?), ist hier nachzulesen.
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#95

Zitat:
Wie wird diese Prozess ausgeführt wenn er dann wieder nach Kroatien aussreist?

Wenn es zu einer Festnahme kommt, dann wird er eben nicht ausreisen können, bis der Prozess vorbei bzw. die Strafe abgebüßt ist.



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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 11.02.2011 um 00:20:58
 
P.S

der Vollständigkeit wegen evtl. Folgen halber . . .

Ein solch langer unerlaubter Aufenthalt könnte natürlich
auch eine Ausweisung zur Folge haben.

Siehe dazu auch mal hier
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bosanac01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 11.02.2011 um 01:52:55
 
Saxonicus schrieb am 11.02.2011 um 00:07:04:
Was alles passieren kann(?), ist hier nachzulesen.
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#95

Wenn es zu einer Festnahme kommt, dann wird er eben nicht ausreisen können, bis der Prozess vorbei bzw. die Strafe abgebüßt ist.





Mir ist schon klar das eine unerlaubte Aufenthalt ein verstoß gegen Gesetz ist, aber... Wenn Sie mir sagen das ein Mann ins Gefängnis kommen könnte, weil er sich von seinem Kind nicht trennen wollte, und dabei eigentlich keine kriminelle Motivation hat...Das ist wirklich schwer zu glauben.
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Saxonicus
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Antwort #22 - 11.02.2011 um 02:11:46
 
bosanac01 schrieb am 11.02.2011 um 01:52:55:
Wenn Sie mir sagen das ein Mann ins Gefängnis kommen könnte, weil er sich von seinem Kind nicht trennen wollte, und dabei eigentlich keine kriminelle Motivation hat...Das ist wirklich schwer zu glauben.

Ich will überhaupt nix sagen, ich habe lediglich auf das entsprechende Gesetz verwiesen, ob und mit welcher Strafe er letztendlich zu rechnen hat entscheidet das Gericht.

Hat er denn überhaupt einmal den Versuch unternommen, bei der ABH vorzusprechen um seinen Aufenthalt zu legalisieren ?
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bosanac01
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Antwort #23 - 11.02.2011 um 20:09:18
 
Saxonicus schrieb am 11.02.2011 um 02:11:46:
Hat er denn überhaupt einmal den Versuch unternommen, bei der ABH vorzusprechen um seinen Aufenthalt zu legalisieren ?


Ja, da gibt es tatsächlich eine Vorgeschichte. Als die Frau noch schwanger war, ist er nach Kroatien ausgereist um sich für eine Stelle in DE zu bewerben. Die Stelle hat er nicht bekommen. Seine 3 Monate waren in diesem Zeitpunkt schon vorbei, und er könnte natürlich nicht zurückkommen. Die haben alle einfach erwartet das er die Stelle, bzw. ein Visum bekommt, und es war ein großer Schock für alle da es kurz vor Geburt war und er unbedingt dabei sein wollte.
Danach hat die Familie eine FZF beantragt, so das er mindestens bei der Geburt hier sein kann. Die war aber (genaue Grund kenne ich nicht, es musste daran liegen das die Frau nicht gearbeitet hat) abgelehnt.
Das hat die Familie ziemlich schlecht verkraftet, und das Vertrauen in Behörden ist dabei ein wenig verloren gegangen.
Die Frau hat mehrmals beim Anwälten und Migrationstellen nachgefragt was man machen könnte, aber dass das Kind nicht Deutsch ist, die Chancen sind gleich Null.
Erstmal wollten die alle zusammen nach Kroatien fliegen, aber der Pass für das Baby war erst im Dezember fertig...die Geschichte danach ist schon beschrieben worden..

Ich habe ihm noch nicht gesagt wie ernst die Situation ist, weil er endlich zum Vernunft gekommen ist, zu ABH zu gehen.
Ich will nicht riskieren das er wieder zu Idee kommt einfach nach Hause zu fliegen.

Gibt es noch vielleicht jemanden die aus Erfahrung sagen könnte was jetzt passieren wird. Muss er gleich beim ABH mit einer Verhaftung rechnen?
Sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?

Danke!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Antwort #24 - 11.02.2011 um 20:15:26
 
Ich denke es wurde schon ziemlich alles geschrieben,
was man zu solch einer Konstallation sagen kann.

Aber ich muss es auch mal deutlich sagen. Ein Board wir
hier kann da kaum mehr tun und vor allem keine klare/
verlässliche Aussage oder Wahrscheinlichkeitsprognosen
abgeben.

Wir können/wollen hier das Recht so gut es geht erklären
und erläutern. Solch komplexe Fälle können hier unmög-
lich "gelöst" werden.

Änderung:
P.S.
Ich wollte das nur mal klar stellen. Ich will die Diskussion
damit aber nicht unterbinden, falls noch jemand was einfällt
(falls das evtl. so klang ...)
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« Zuletzt geändert: 11.02.2011 um 22:03:37 von N/V »  
 
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bosanac01
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Antwort #25 - 11.02.2011 um 21:54:32
 
Ich verstehe.
Danke für die Hilfe...
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Antwort #26 - 13.02.2011 um 12:05:30
 
Zitat:
Wenn er seine freiwillige Ausreisewilligkeit durch Vorlage
eines Tickets dokumentiert, ist eine Abschiebung sehr un-
wahrscheinlich.


Es darf gerne ein Direktflugticket Deutschland - Kroatien sein. Nicht daß er auf die Idee kommt, jetzt noch auf dem Landweg durch Österreich zu transitieren. Dazu berechtigt auch eine GÜB nicht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #27 - 16.03.2011 um 21:15:51
 
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