Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Touristenaufenthalt verlängern - wie? (Gelesen: 3.758 mal)
MarioSSA
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Basel, Basel-Landschaft, Switzerland
Basel
Basel-Landschaft
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Touristenaufenthalt verlängern - wie?
16.03.2011 um 21:12:02
 
Hallo zusammen,

hab ein ähnliches Problem, wollte aber keinen neuen Thread aufmachen.

Meine Schwägerin ist am 24.12.2010 als Touristin mit einem One-Way Ticket in Milano, Italien eingereist.
Ihr Rückflugticket wurde mittlerweile für den 23.03.2011 ausgestellt. Flug ab Frankfurt nach Brasilien.
Nun würde sie gerne noch ein bischen bei uns in Deutschland  bleiben.
Ist es auf legalem Weg möglich, dass sie noch länger bleiben darf? Au-pair? Sie ist 26 Jahre alt und damit glaub ich schon zu alt. Sprachkursaufenthalt? Die Kosten für den Sprachkurs würden meine Frau und ich selbstverständlich übernehmen, aber es gibt auch ein gesetzlich bestimmtes Mindesteinkommen. Wenn ja, wie hoch liegt es?
Wenn es auf keinem legalen Weg funktioniert, was genau riskiert sie, wenn sie bspw. 1 Monat länger bleibt und dann ausreist.
Ich möchte betonen, dass sie nicht irgendwo schwarz arbeitet, noch einer anderen Tätigkeit nachgeht, sondern nur ein paar Tage mehr mit ihrer Schwester und ihrem Neffen verbringen möchte.

Ich bedanke mich für alle Ratschläge und Hinweise

Gruss

Mario
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 16.03.2011 um 21:47:41 von N/V » 
Grund: Thema geändert 
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenaufenthalt verlängern - wie?
Antwort #1 - 16.03.2011 um 21:16:52
 
MarioSSA schrieb am 16.03.2011 um 21:12:02:
wollte aber keinen neuen Thread aufmachen.


Falsch. Neuer Fall = neuer thread, auch wenn Grundthema
ähnlich sein sollte. Zumal es beim 1. Fall um einen bereits
überschrittenen Aufenthaltszeitraum ging - hier ja nicht.

Es kommt sonst immer wieder zu einem Durcheinander.
Habe es daher abgetrennt.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 16.03.2011 um 21:47:56 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
MarioSSA
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Basel, Basel-Landschaft, Switzerland
Basel
Basel-Landschaft
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenaufenthalt verlängern - wie?
Antwort #2 - 16.03.2011 um 21:19:28
 
Sorry, in anderen Foren ist es ein bischen anders, dachte es wäre übersichtlicher alles in ein Thread zu packen.
Nichts für Ungut.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 16.03.2011 um 21:48:20 von N/V » 
Grund: Thema angepassr an post #1 
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenaufenthalt verlängern - wie?
Antwort #3 - 16.03.2011 um 21:26:25
 
Ich möchte das eigentlich nicht vertiefen. Schadet aber
nix das ab und an zu betonen.

Es macht absolut Sinn, Fälle zu trennen. Stell dir vor in
einem  bestehenden thread werden parallel 3 oder mehr
"ähnliche" diskutiert. Das wird zwangsläufig unübersicht-
lich

Wir wissen schon, warum wir hier auf diese Maxime viel
Wert legen (wir sind nicht umsonst als sehr sachliches
Board im Munde).

In deinem Fall war der Sachverhalt zudem doch schon sehr
unterschiedlich.

Soviel dazu .. sollte reichen. Nun zu den Sachfragen . . .
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 16.03.2011 um 21:48:31 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.206

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenaufenthalt verlängern - wie?
Antwort #4 - 16.03.2011 um 22:15:29
 
MarioSSA schrieb am 16.03.2011 um 21:12:02:
Ihr Rückflugticket wurde mittlerweile für den 23.03.2011 ausgestellt. Flug ab Frankfurt nach Brasilien.
Nun würde sie gerne noch ein bischen bei uns in Deutschland  bleiben.
Ist es auf legalem Weg möglich, dass sie noch länger bleiben darf?


Nein.

Die Möglichkeiten Au-Pair, Sprachkurs, Studieren funktionieren nur mit einem nationalen Visum, das sie in Brasilien abholt.

Verlängerung eines Visums (in ihrem Fall eines visumfreien Besuchs) ist nur in Notfällen möglich: Bein gebrochen, Krankenhaus...

Sie kann natürlich für einen Sprachkurs eine AE beantragen – solange sie legal hier ist (24.12. bis 23.3.), darf sie jeden Antrag stellen und mit der Ausländerbehörde verhandeln.

Sprachkurs bedeutet, dass ihr Lebensunterhalt gesichert sein muss, z.B. durch Garantie von Euch. Aber geht doch erst mal zur Ausländerbehörde und fragt, ob sie überhaupt über sowas reden. Wenn nicht, sollte sie einfach brav ausreisen und nichts riskieren. Eine Sperre wäre gleich lebenslang und für (fast) ganz Europa – das will sie sicher nicht.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Märchenprinz
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenaufenthalt verlängern - wie?
Antwort #5 - 20.03.2011 um 14:44:14
 
Ein solcher Antrag wäre nicht erfolgreich und deshalb sinnlos.

Die Erteilung einer AE ohne vorheriges Visumverfahren ist nicht möglich, egal ob LU gesichert ist oder nicht.

Zwar sieht §40 AufenthV die Verlängerung eines visumfreien Kurzaufenthaltes für Positivstaatler vor, aber nur unter sehr strengen Bedingungen:

"...zwingende Gründe die Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet erfordern oder die Versagung eine unbillige Härte bedeuten würde..."

das scheint hier wohl nicht der Fall zu sein.

Einen Sprachkurs während des Besuchsaufenthalts kann sie natürlich besuchen, dafür braucht sie keine AE.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
MarioSSA
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Basel, Basel-Landschaft, Switzerland
Basel
Basel-Landschaft
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenaufenthalt verlängern - wie?
Antwort #6 - 20.03.2011 um 15:39:25
 
Danke für die Antworten.

Wann dürfte sie denn wieder einreisen? Sofort oder muss  die 3 Monate Sperrzeit einhalten?

Gruss
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.206

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenaufenthalt verlängern - wie?
Antwort #7 - 20.03.2011 um 15:44:03
 
MarioSSA schrieb am 20.03.2011 um 15:39:25:
Danke für die Antworten.

Wann dürfte sie denn wieder einreisen? Sofort oder muss  die 3 Monate Sperrzeit einhalten?

Gruss


Mit einem nationalen Visum darf sie sofort wieder einreisen.
Besuchsaufenthalte sind auf 90 Tage pro Halbjahr beschränkt, das muss sie individuell ausrechnen.

Zur Antwort oben: Ich vermute auch, dass ein Antrag auf eine AE abgelehnt würde, aber "unbillige Härte" wird von den Ausländerbehörden verschieden ausgelegt. Wenn sie also alle Vorbereitungen fertig hat, kann sie ohne weiteres mal fragen. Sie muss nur einkalkulieren, dass die ABH vermutlich "nein" sagt, aber vielleicht gucken die ja ihre Unterlagen schon mal durch und geben Tipps, damit der Visumantrag auch erfolgreich ist.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
MarioSSA
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Basel, Basel-Landschaft, Switzerland
Basel
Basel-Landschaft
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenaufenthalt verlängern - wie?
Antwort #8 - 22.03.2011 um 19:25:02
 
Was heisst ein nationales Visum? Ist ein Sprachkursvisum ein nationales Visum?

Sie reist morgen nach Brasilien. Sie war also fast 3 Monate in der EU ( Italien + Deutschland ). Ich war heute bei der ABH und die haben wir gesagt, dass die Möglichkeit eines Deutschkurses grundsätzlich besteht und ich die Bedingungen erfülle.
Was braucht sie nun, wenn sie zum deutschen Konsulat in Brasilien geht um ein "Sprachvisum" zu erhalten? Die VE muss ich hier in Deutschland unterschreiben. Eine Krankenversicherung wird auch abgeschlossen werden. ( Hat jemand einen Tipp ausser HanseMerkur ).
Wenn meine Schwägerin alle Bedingungen erfüllt, darf sie dann auch früher einreisen?

Vielen Dank für eure Hilfe, werde dann berichten wie es gelaufen ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.206

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenaufenthalt verlängern - wie?
Antwort #9 - 22.03.2011 um 21:07:09
 
MarioSSA schrieb am 22.03.2011 um 19:25:02:
Was heisst ein nationales Visum? Ist ein Sprachkursvisum ein nationales Visum?


Ja. "Nationales Visum" ist jedes Visum, das zu einer AE führen soll. Darüber entscheidet formell die Botschaft, die Unterlagen gehen aber zur Ausländerbehörde zur Bewertung, und die ist meistens entscheidend.

Deshalb mein Tipp, dass sie unbedingt bei der Ausländerbehörde alles klären soll, bevor sie fährt.


Zitat:
Ich war heute bei der ABH und die haben wir gesagt, dass die Möglichkeit eines Deutschkurses grundsätzlich besteht und ich die Bedingungen erfülle.


Das ist nicht so sehr das Problem.

Zitat:
Was braucht sie nun, wenn sie zum deutschen Konsulat in Brasilien geht um ein "Sprachvisum" zu erhalten?


Vor allem braucht sie eine sehr gute Begründung.
Solch ein Antrag wird von der Ausländerbehörde meistens mit der Begründung abgelehnt, in Brasilien gäbe es Möglichkeiten, solche Sprachkurse zu belegen.

Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Märchenprinz
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Touristenaufenthalt verlängern - wie?
Antwort #10 - 22.03.2011 um 22:23:15
 
Hallo,

sie sollte auf jeden Fall einen Intensivkurs Deutsch bei einer anerkannten Sprachschule buchen und ihn auch im Voraus bezahlen. Das können ihre bekannten auch für sie machen. Die Sprachschule stellt eine entspr. Bescheinigung aus, welche sie dem Visumsantrag beifügt.

Es gibt in fast jeder großen Stadt einschlägige Sprachschulen die den ABHs auch bekannt sind und von denen problemlos anerkannt werden.
(In Berlin z.B. Hartnackschule, BSI Schule, Friedländerschule, k.A. ob die auch in anderen Städten Filialen haben, man gehe einfach zu seiner ABH und schaue was dort an Werbung in den Warteräumen hängt, oder man frage örtl. ausl. Studenten, bzgl. der Sprachschulen.)

Das mit der Unmöglichkeit des Deutschkurses im Heimatland sollte für Brasilianer kein Problem sein.
Sie sind schließlich Positivstaater und könnten (wenn sie denn nicht Rückkehrwillig wären) sowieso ohne Visum einreisen und gegen das AufenthG verstoßen.

Meine Erfahrung dazu ist, dass die AVs gerne dieses Kriterium anwenden, um die Visavergabe bei Häufung von Problemfällen etwas restriktiver zu gestalten. (Ein Beispiel: vorletztes Jahr konnten junge Leute aus Kirgistan problemlos Sprachkursvisa erhalten, nach den Unruhen in Osh nicht mehr.)
Das ist im Prinzip auch ein geeignetes Mittel, macht aber eben nur Sinn für diejenigen die ein Schengenvisum benötigen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema