i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1294521998

Beitrag begonnen von bosanac01 am 08.01.2011 um 22:26:38

Titel: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von bosanac01 am 08.01.2011 um 22:26:38
Hallo an ihr alle liebe Menschen!
Es handelt sich um einen kroatischen Freund von mir. Der hat die 90 Tage (touristische Aufenthalt) Frist überschritten (ich denke um 60 Tage).
Er wollte unbedingt mit seiner schwangere Freundin sein, und jetzt da das Baby da ist, will er sich von der beiden nicht mehr trennen.
Der muss aber, und alle wissen es, wir könnten ihm leider nicht vernünftig überreden. >:(
Jetzt haben alle natürlich Angst: was passiert wenn er zurück nach Kroatien fliegt? Wird er sofort von die Deutsche GrenzePolizei verhaftet? Was  kommt jetzt alles auf ihm zu?

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von Petersburger am 09.01.2011 um 09:46:57
Das Beste ist wohl, jetzt in aller Ruhe - und mit den Belegen für seine neue familiäre Situation - zur ABH zu gehen.

Nicht, daß die familiäre Situation sein Verhalten rechtfertigt - das ist keinesfalls möglich.

Möglicherweise hat aber der Grund für sein Verhalten ein ganz klein wenig Einfluß auf die Zukunft - es ist schließlich ein Unterschied, ob jemand "einfach so" illegal dableibt, ob er es gar für Schwarzarbeit tut - oder ob da ein kleines Menschlein ihn gebraucht hat und er sich gekümmert hat.

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von bosanac01 am 09.01.2011 um 10:28:04
Naja, das habe ich selber vorgeschlagen...Der glaubt das es nicht viel bringen würde. Die Position scheint ihm aussichtslos von jeder Seite zu sein.
Warum denken Sie das es Sinn macht? Welchen Einfluss würde der Weg zu ABH überhaut auf  die Grenzpolizei haben, wenn überhaupt...?

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von schweitzer am 09.01.2011 um 10:56:09

bosanac01 schrieb am 09.01.2011 um 10:28:04:
Warum denken Sie das es Sinn macht? Welchen Einfluss würde der Weg zu ABH überhaut aufdie Grenzpolizei haben, wenn überhaupt...? 


Wenn jemand freiwillig einen Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen offenbart und zugibt , ist das immer besser als wenn er es darauf ankommen lässt, bis er "erwischt" wird.

Eine ABH weiß es sehr wohl "zu schätzen", wenn jemand aus freien Stücken kommt, und sein Fehlverhalten eingesteht - die Mitarbeiter dort wissen auch, das so ein Schritt nicht leicht ist.

Und dann: Er kann nur Vorteile haben, wenn er das macht. Ggf. verzichtet nämlich die ABH eine Anzeige gegen ihn zu erstatten, wenn er sich freiwillig offenbart und den (so wie Petersburger es hier umschrieben hat, "besonderen" Grund erfährt.) Ggf. wird sogar darauf verzichtet, dass er das an sich notwendige Visverfahren nachholen muss, wenn er sich ehrlich entschuldigt und Reue zeigt.

Bitte beachten: Ich schrieb ggf. (gegebenenfalls, also möglicherweise). Einen Anspruch auf solches Handeln der ABH besteht nach seinem Gesetzesverstoß nicht. Aber immerhin eine Chance. - Wenn er sich nicht outet, lässt er diese Chance(n) sausen. Er muss dann bei "Erwischen" sehr sicher mit einer Anzeige rechnen, und wenn er in der Folge nicht ausreist auch mit Schlimmerem (bis hin zu einer Einreisesperre).

Also: Er hat nichts zu verlieren, wenn er zur ABH geht.

Klar, kann es auch sein, dass er trotzdem eine Anzeige bekommt und das Visaverfahren nachholen muss - dass er gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen hat, ist nun mal Fakt.

Aber, wie geschrieben, möglicheerweise geht es auch glimpflicher aus ...


=schweitzer=

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von Petersburger am 09.01.2011 um 11:39:19
Grundsätzlich ist es natürlich so, daß die Grenzbehörden aller Schengenstaaten illegal im Schengengebiet befindliche Ausländer auch bei der Ausreise "nach dem vollen Programm" behandeln können.

An der Grenze wird keinerlei "Auge zugedrückt".

Auch eine von einer ABH ausgehändigte Grenzübertrittsbescheinigung begründet keine Legalität des Aufenthaltes. Das kann nur ein Visum bzw. eine Duldung.

Erkennt ein Grenzbeamter allerdings aus den vorgelegten Dokumenten, daß der "illegale Ausländer" bereits bei der ABH war und sich an die von der ABH verfügten Auflagen gehalten hat - hier: Ausreise vor Ablauf der von der ABH gesetzten Frist - findet eine Strafverfolgung an der Grenze meist nicht mehr statt.

Dafür gibt es auch guten Grund:
Die ABH kann entsprechende Maßnahmen selbst einleiten, welche Maßnahmen konkret, liegt (innerhalb des gesetzlichen Rahmens) im Ermessen der ABH bzw. der mit der ABH hier zusammenarbeitenden Organe.
Würde jetzt an der Grenze nochmal eine Strafverfolgung eingeleitet, wäre das doppelte Strafverfolgung für ein und dieselbe Straftat.

Schweitzers Worten möchte ich nur eins hinzufügen:
Das höchste, worauf man wirklich rechnen darf, ist ein bißchen menschliches Verständnis.

Eine AE kommt ohnehin nur bei einem deutschen Kind in Frage - davon wissen wir bisher nichts.

Ich ging bei meiner hoffnungstiftenden Bemerkung eher davon aus, daß die Strafe möglicherweise gemäßigter ausfällt. "Mildernde Umstände" sozusagen.

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von reinhard am 09.01.2011 um 11:57:07
Und:

Er will ja sicherlich in Kroatien ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, damit er eine Aufenthaltserlaubnis bekommt. Das geht viel schneller und leichter, wenn er JETZT mit der für ihn zuständigen Ausländerbehörde alles klärt. Wenn sie ihn jetzt kennen lernt und er mit ihr alles bespricht, dann kann es sein, dass sie nächsten Monat beim Visumverfahren nur kurze Zeit für die Zustimmung braucht.

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von bosanac01 am 09.01.2011 um 13:19:14
Ich habe mein Freund angerufen, und ihm alle ihre Antworten geschildert...Erstmal vielen dank dafür, er (bzw. wir) wissen das sehr zu schätzen.
Folgendes: das Kind ist aber nicht Deutsch, und für ein AE gibt es, meiner Meinung nach, wenig Chance da die Frau nicht arbeitet (das Kind ist eben noch ein Säugling).
Sie wird natürlich versuchen eine Stelle zu finden, aber wir wissen alle das es nicht so einfach ist irgendwas zu finden was der Unterhalt für alle drei sichern wird.
Wenn er jetzt zu Ausländeramt geht, alles erzählt und noch möglicherweise eine Sperre bekommt, dann ist das für die kleine Familie sehr dramatisch.
Der ist in Moment in überlegen, ich habe ihm versucht ein bisschen mit gefährlichkeit der Grenzübertritt zu beängstigen.
Der Ticket für Flug ist schon gekauft....

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von reinhard am 09.01.2011 um 13:29:40
Das stimmt: Wenn das Kind nicht deutsch ist, bekommt er ohne Weiteres kein Visum für einen Aufenthalt. Dann darf er nur (mit neuem Pass) visumfrei hin- und herreisen, solange er die erlaubten Aufenthaltszeiten nicht überschreitet.

Wenn er ohne Absprache mit der Ausländerbehörde bei der Grenzkontrolle (oder irgend einer anderen Kontrolle) erwischt wird, wird er für zwei Jahre gesperrt. Aber er kann dann ab 2013 wieder visumfrei reisen.

Auch deshalb wäre es schlau, die Ausreise vorab mit der Ausländerbehörde zu klären.

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von Petersburger am 09.01.2011 um 13:45:58

reinhard schrieb am 09.01.2011 um 13:29:40:
Wenn er ohne Absprache mit der Ausländerbehörde bei der Grenzkontrolle (oder irgend einer anderen Kontrolle) erwischt wird, wird er für zwei Jahre gesperrt. Aber er kann dann ab 2013 wieder visumfrei reisen.

Die zwei Jahre sind aber nicht sicher. Es kann auch unbefristet sein - da müßte anschließend eine Befristung beantragt werden - oder mit einer anderen Frist.

Und: Visumfreiheit bedeutet nicht, daß er einreisen kann.
Das bedeutet nur, daß er für Kurzreisen kein Visum braucht - alle anderen Einreisevoraussetzungen müssen ebenso erfüllt sein.
Er darf z.B. keine Einreisesperre für einen EU-Staat haben.

Auch die ABH kann eine solche Einreisesperre verfügen.
Allerdings kann die ABH durch die freiwillige Vorsprache (oder von mir aus auch "Selbstanzeige") anders, milder reagieren als das Grenzbehörden bei der Ausreise tun.

Das Ticket ist schon vorhanden?

Prima:
Dann nichts wie hin zur ABH mit dem Ticket in der Hand - besser als bei der ABH wird er (in dieser Situation) nirgends behandelt. Nur schlimmer!

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von bosanac01 am 09.01.2011 um 13:57:29
Tja, das klingt alles sehr ernst...Wie schon gesagt, ich versuche mit allem Kräften ihm zu überreden.
Dann kann ich ihm eben sagen, das er 100% mit eine Verhaftung rechnen kann, wenn er sein Plan nachgeht.
Der arme Man ist in Glauben (eine Bekannte von einem Bekannten usw. hat ihm gesagt das er schon einmal ohne Probleme ausgereist war wo er auch die Touristenvisum überschritten hat) das er irgendwie mit viel Glück wieder nach Kroatien kommt, 3 Monate wartet und dann wieder zu seinem Kind kommt. Der tut mir so Leid!

Und gibt es gar keine Möglichkeit ein AE zu bekommen, wenn das Kind nicht Deutsch ist?

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von reinhard am 09.01.2011 um 15:07:50

bosanac01 schrieb am 09.01.2011 um 13:57:29:
Dann kann ich ihm eben sagen, das er 100% mit eine Verhaftung rechnen kann, wenn er sein Plan nachgeht.
Der arme Man ist in Glauben (eine Bekannte von einem Bekannten usw. hat ihm gesagt das er schon einmal ohne Probleme ausgereist war wo er auch die Touristenvisum überschritten hat) das er irgendwie mit viel Glück wieder nach Kroatien kommt, 3 Monate wartet und dann wieder zu seinem Kind kommt. Der tut mir so Leid!


Gegen Landsleute, die von jemandem gehört haben, der 1994 mal ohne Kontrolle auf einem kleinen Flughafen in Portugal durch die Kontrollen geschlüpft ist, kannst Du nichts machen. Wenn er das glauben will, glaubt er es eben. Das Risiko ist eben weit höher als beim Zu-Schnell-Fahren auf der Autobahn – gerade auf Flughäfen.

Du kannst ihm aber nur sagen, welche Ratschläge es hier im  Forum gibt, und dann muss er eben entscheiden. Er ist schließlich erwachsen.

Übrigens: Einreisen trotz Einreiseverbots wäre dann eine Straftat, für die er hier ins Gefängnis kommen kann (also nicht nur Abschiebehaft, sondern auch strafhaft vorher).


Zitat:
Und gibt es gar keine Möglichkeit ein AE zu bekommen, wenn das Kind nicht Deutsch ist?


Wenn es um Ausländer zu Ausländern geht, muss der Lebensunterhalt langfristig gesichert sein. Mit Kind müssen beide zusammen (oder einer alleine) auf Dauer rund 1800 Euro netto haben, in ungekündigter Stellung und mit überstandener Probezeit.

Er kann sich allerdings auch wenn er später visumfrei hier einreist, auch um Arbeit und Arbeitserlaubnis bewerben. Als "Tourist" darf er nicht arbeiten, aber er darf jeden denkbaren Antrag stellen. Und irgendwann ist Kroatien ja auch in der EU und später darf er erlaubnisfrei arbeiten – die Perspektive ist also nicht völlig hoffnungslos.

Ist es ganz ausgeschlossen, dass sie zu ihm zieht?

Er könnte sich auch um die Möglichkeiten Gedanken machen, als Arbeitskraft oder als Student oder als was-auch-immer Visum und AE zu bekommen, also einen Weg unabhängig von Frau & Kind, der im Ergebnis für alle zum erwünschten Ziel führt.

Was hat die Mutter denn für einen Status und welche Zukunftspläne? Sie könnte ja auch an ihrer Einbürgerung (mit der Miteinbürgerung des Kindes) arbeiten.

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von bosanac01 am 09.01.2011 um 16:13:49

reinhard schrieb am 09.01.2011 um 15:07:50:
Gegen Landsleute, die von jemandem gehört haben, der 1994 mal ohne Kontrolle auf einem kleinen Flughafen in Portugal durch die Kontrollen geschlüpft ist, kannst Du nichts machen. Wenn er das glauben will, glaubt er es eben. Das Risiko ist eben weit höher als beim Zu-Schnell-Fahren auf der Autobahn – gerade auf Flughäfen.


Ja, ich weiss was Sie meinen. Man findet was man glauben will, und dann versucht eine Rechtfertigung zu finden. Da ironische an der Geschichte ist das es sogar durch einen fragwürdigen Anwalt bestätig war. :-?



reinhard schrieb am 09.01.2011 um 15:07:50:
Ist es ganz ausgeschlossen, dass sie zu ihm zieht?


Das weiss ich nicht genau. Sie hat ihr Studium noch nicht geschlossen, daher eher nicht (oder noch nicht).




reinhard schrieb am 09.01.2011 um 15:07:50:
Was hat die Mutter denn für einen Status und welche Zukunftspläne? Sie könnte ja auch an ihrer Einbürgerung (mit der Miteinbürgerung des Kindes) arbeiten.


Sie hat eine AE, ich weiss nicht welche genau, aber es ist auf 2 Jahre verlängert worden. Sie hat eine Arbeitgenehmigung.
Sie lebt hier seit 7 Jahre, daher kann Sie erst in einem Jahr mit Einbürgerung beginnen, soweit ich weiss...Aber das wird sie schon machen.


Und nein, es scheint nicht so aussichtslos zu sein, da es die netten Menschen gibt die anderen die Hoffnung geben.
Ich bedanke mich nochmals in Namen von der ganze Familie!

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von reinhard am 09.01.2011 um 17:33:46

bosanac01 schrieb am 09.01.2011 um 16:13:49:
Das weiss ich nicht genau. Sie hat ihr Studium noch nicht geschlossen, daher eher nicht (oder noch nicht). Sie hat eine AE, ich weiss nicht welche genau, aber es ist auf 2 Jahre verlängert worden. Sie hat eine Arbeitgenehmigung.
Sie lebt hier seit 7 Jahre, daher kann Sie erst in einem Jahr mit Einbürgerung beginnen, soweit ich weiss...


Wenn sie eine AE als Studentin hat (§ 16 AufenthG), kann sie überhaupt nicht eingebürgert werden. Dazu müsste sie eine andere AE haben, z.B. für eine Arbeitsstelle nach Studienabschluss (§ 18 AufenthG).

Zeig ihr doch diese Diskussion hier, dann könnte sie direkt antworten.

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von bosanac01 am 09.01.2011 um 18:27:17
Ok, vielen dank...Ich werde noch Heute versuchen die Familie zu besuchen. Wenn ich die Zeit finde....dann kann sie auch selber schreiben.
Viele liebe Grüße!

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von Daddy am 09.01.2011 um 22:08:59

reinhard schrieb am 09.01.2011 um 13:29:40:
Wenn er ohne Absprache mit der Ausländerbehörde bei der Grenzkontrolle (oder irgend einer anderen Kontrolle) erwischt wird, wird er für zwei Jahre gesperrt. Aber er kann dann ab 2013 wieder visumfrei reisen.

Reinhard, ich schätze deine Antworten hier sehr, aber auf welcher Rechtsgrundlage soll die Einreisesperre angesichts des genannten Sachverhalts


bosanac01 schrieb am 08.01.2011 um 22:26:38:
Der hat die 90 Tage (touristische Aufenthalt) Frist überschritten (ich denke um 60 Tage).

erfolgen?

Sicherlich wird er bei der Feststellung an einem Flughafen Ärger in Form einer Strafanzeige, ggf. mit Leistung einer Strafsicherheit bekommen. Vielleicht verpasst er dann noch seinen Flug, darf eine unkomfortable Nacht in den Räumlichkeiten der BPOL (oder einer anderen europäischen Grenzbehörde) verbringen und darf dann anschließend heim fliegen...

Unabhängig davon, ist das Befolgen dieser Ratschläge


reinhard schrieb am 09.01.2011 um 13:29:40:
Auch deshalb wäre es schlau, die Ausreise vorab mit der Ausländerbehörde zu klären. 


Petersburger schrieb am 09.01.2011 um 13:45:58:
Dann nichts wie hin zur ABH mit dem Ticket in der Hand - besser als bei der ABH wird er (in dieser Situation) nirgends behandelt. Nur schlimmer! 

das Optimale... ;)

Daddy

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von reinhard am 10.01.2011 um 12:09:53

Daddy schrieb am 09.01.2011 um 22:08:59:
Reinhard, ich schätze deine Antworten hier sehr, aber auf welcher Rechtsgrundlage soll die Einreisesperre angesichts des genannten Sachverhalts erfolgen?

Sicherlich wird er bei der Feststellung an einem Flughafen Ärger in Form einer Strafanzeige, ggf. mit Leistung einer Strafsicherheit bekommen. Vielleicht verpasst er dann noch seinen Flug, darf eine unkomfortable Nacht in den Räumlichkeiten der BPOL (oder einer anderen europäischen Grenzbehörde) verbringen und darf dann anschließend heim fliegen...


Ich gehe davon aus, dass er sich illegal in DE aufhält. Das könnte jederzeit bei einer (zufälligen) Kontrolle festgestellt werden, dann könnte Abschiebehaft, Abschiebung und Sperre die Folge sein.

Mag sein, dass die Bundespolizei am Flughafen direkt "nur" eine Anzeige schreibt – aber es gibt eben auch Kontrollen von Disco-Besuchern, Verkehrskontrollen etc.

Eine Bekannte von mir musste schon aufgrund eines "Zufalls" dieser Art die geplante Hochzeit um drei Jahre verschieben. Ist zwar selten, gibt es aber.

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von bosanac01 am 10.02.2011 um 21:59:04
Hallo an alle!
Ich schreibe wieder mit eine Aktualisierung:
Die Flugticket verpasst, eine Zeitlang die Thema unter dem Teppich verschoben.
Und jetzt kommt mein lieber Freund endlich zur Vernunft (und das erst nachdem er eine Doku in Fernseher gesehen hat, wo eine am Grenze wegen zu lange Aufenthalt "erwischt" war >:( ).
Er hat keine Hoffnungen mehr das er  einfach problemlos durch die Grenzkontrolle spazieren kann.
Und jetzt kommen natürlich neue Fragen, was die Vorgehensweise  bei der Ausländerbehörde betrifft:

Was macht man am besten: einen Brief schreiben, sich telefonisch anmelden?
Und sollte man die ganze Wahrheit schildern, ohne die "wir wussten nichts das es so funktioniert" Geschichten?
Und ja...wenn es zur eine Anzeige kommen würde, was ist zu erwarten. Eine Geldstrafe, und...?

Das ironische an der ganze Geschichte ist, das der gerade jetzt eine Job-Möglichkeit bekommen hat, wo er ein Visum zur Ausübung seiner hochqualifizierter Beruf bekommen könnte. Daraus wird wahrscheinlich jetzt kaum was, oder? Oje, das Leben!

Vielen dank und Grüße an alle!

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von fons am 10.02.2011 um 22:13:42
Inzwischen sind es ja ca 3 Monate, die er unerlaubt hier
ist. Hier kann dir niemand konkret voraussagen, wie die
ABH reagiert. Aber die Wege die oben aufgezeigt wurden
haben sich dadurch nicht geändert, aber erschwert.

Die Jobmöglichkeit nutzt ihm in der Situation nix.

Bei der ABH sollte man bei der Wahrheit bleiben und sich
nicht in neue Widersprüche/Ausreden verstricken.

Wenn er seine freiwillige Ausreisewilligkeit durch Vorlage
eines Tickets dokumentiert, ist eine Abschiebung sehr un-
wahrscheinlich. Um eine Strafanzeige wird er jedoch nicht
herumkommen.

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von bosanac01 am 10.02.2011 um 22:35:06

schrieb am 10.02.2011 um 22:13:42:
Die Jobmöglichkeit nutzt ihm in der Situation nix.

Und durch den Anzeige verliert er wahrscheinlich auch die Möglichkeit mit diesem Job ein Visum zu bekommen, oder?


schrieb am 10.02.2011 um 22:13:42:
Um eine Strafanzeige wird er jedoch nicht
herumkommen.

Und was bedeutet eine Strafanzeige konkret? Geldstrafe, Freiheitsstrafe? Wie wird diese Prozess ausgeführt wenn er dann wieder nach Kroatien aussreist?


Vielen dank für die schnelle Anwort Fons!

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von Saxonicus am 11.02.2011 um 00:07:04

bosanac01 schrieb am 10.02.2011 um 22:35:06:
Und was bedeutet eine Strafanzeige konkret? Geldstrafe, Freiheitsstrafe?

Was alles passieren kann(?), ist hier nachzulesen.
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#95


Zitat:
Wie wird diese Prozess ausgeführt wenn er dann wieder nach Kroatien aussreist?

Wenn es zu einer Festnahme kommt, dann wird er eben nicht ausreisen können, bis der Prozess vorbei bzw. die Strafe abgebüßt ist.




Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von fons am 11.02.2011 um 00:20:58
P.S

der Vollständigkeit wegen evtl. Folgen halber . . .

Ein solch langer unerlaubter Aufenthalt könnte natürlich
auch eine Ausweisung zur Folge haben.

Siehe dazu auch mal hier

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von bosanac01 am 11.02.2011 um 01:52:55

Saxonicus schrieb am 11.02.2011 um 00:07:04:
Was alles passieren kann(?), ist hier nachzulesen.
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#95

Wenn es zu einer Festnahme kommt, dann wird er eben nicht ausreisen können, bis der Prozess vorbei bzw. die Strafe abgebüßt ist.


Mir ist schon klar das eine unerlaubte Aufenthalt ein verstoß gegen Gesetz ist, aber... Wenn Sie mir sagen das ein Mann ins Gefängnis kommen könnte, weil er sich von seinem Kind nicht trennen wollte, und dabei eigentlich keine kriminelle Motivation hat...Das ist wirklich schwer zu glauben.

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von Saxonicus am 11.02.2011 um 02:11:46

bosanac01 schrieb am 11.02.2011 um 01:52:55:
Wenn Sie mir sagen das ein Mann ins Gefängnis kommen könnte, weil er sich von seinem Kind nicht trennen wollte, und dabei eigentlich keine kriminelle Motivation hat...Das ist wirklich schwer zu glauben.

Ich will überhaupt nix sagen, ich habe lediglich auf das entsprechende Gesetz verwiesen, ob und mit welcher Strafe er letztendlich zu rechnen hat entscheidet das Gericht.

Hat er denn überhaupt einmal den Versuch unternommen, bei der ABH vorzusprechen um seinen Aufenthalt zu legalisieren ?

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von bosanac01 am 11.02.2011 um 20:09:18

Saxonicus schrieb am 11.02.2011 um 02:11:46:
Hat er denn überhaupt einmal den Versuch unternommen, bei der ABH vorzusprechen um seinen Aufenthalt zu legalisieren ?


Ja, da gibt es tatsächlich eine Vorgeschichte. Als die Frau noch schwanger war, ist er nach Kroatien ausgereist um sich für eine Stelle in DE zu bewerben. Die Stelle hat er nicht bekommen. Seine 3 Monate waren in diesem Zeitpunkt schon vorbei, und er könnte natürlich nicht zurückkommen. Die haben alle einfach erwartet das er die Stelle, bzw. ein Visum bekommt, und es war ein großer Schock für alle da es kurz vor Geburt war und er unbedingt dabei sein wollte.
Danach hat die Familie eine FZF beantragt, so das er mindestens bei der Geburt hier sein kann. Die war aber (genaue Grund kenne ich nicht, es musste daran liegen das die Frau nicht gearbeitet hat) abgelehnt.
Das hat die Familie ziemlich schlecht verkraftet, und das Vertrauen in Behörden ist dabei ein wenig verloren gegangen.
Die Frau hat mehrmals beim Anwälten und Migrationstellen nachgefragt was man machen könnte, aber dass das Kind nicht Deutsch ist, die Chancen sind gleich Null.
Erstmal wollten die alle zusammen nach Kroatien fliegen, aber der Pass für das Baby war erst im Dezember fertig...die Geschichte danach ist schon beschrieben worden..

Ich habe ihm noch nicht gesagt wie ernst die Situation ist, weil er endlich zum Vernunft gekommen ist, zu ABH zu gehen.
Ich will nicht riskieren das er wieder zu Idee kommt einfach nach Hause zu fliegen.

Gibt es noch vielleicht jemanden die aus Erfahrung sagen könnte was jetzt passieren wird. Muss er gleich beim ABH mit einer Verhaftung rechnen?
Sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?

Danke!

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von fons am 11.02.2011 um 20:15:26
Ich denke es wurde schon ziemlich alles geschrieben,
was man zu solch einer Konstallation sagen kann.

Aber ich muss es auch mal deutlich sagen. Ein Board wir
hier kann da kaum mehr tun und vor allem keine klare/
verlässliche Aussage oder Wahrscheinlichkeitsprognosen
abgeben.

Wir können/wollen hier das Recht so gut es geht erklären
und erläutern. Solch komplexe Fälle können hier unmög-
lich "gelöst" werden.

[edit]P.S.
Ich wollte das nur mal klar stellen. Ich will die Diskussion
damit aber nicht unterbinden, falls noch jemand was einfällt
(falls das evtl. so klang ...)[/edit]

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von bosanac01 am 11.02.2011 um 21:54:32
Ich verstehe.
Danke für die Hilfe...

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von Ulf am 13.02.2011 um 12:05:30

schrieb am 10.02.2011 um 22:13:42:
Wenn er seine freiwillige Ausreisewilligkeit durch Vorlage
eines Tickets dokumentiert, ist eine Abschiebung sehr un-
wahrscheinlich.


Es darf gerne ein Direktflugticket Deutschland - Kroatien sein. Nicht daß er auf die Idee kommt, jetzt noch auf dem Landweg durch Österreich zu transitieren. Dazu berechtigt auch eine GÜB nicht.

Titel: Re: Ein Freund hat die touristische Aufenthalt überschritten, was kommt auf ihm zu?
Beitrag von fons am 16.03.2011 um 21:15:51
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.