Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Frage Zur Abschiebekosten (Gelesen: 9.722 mal)
sibo
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


Ich verspreche NIX aber
das halte ich auch


Beiträge: 179
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tr
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage Zur Abschiebekosten
29.11.2010 um 12:02:54
 
Hallo Liebes Forum,

Habe eine Frage

Und zwar İm Jahre 1999 erfolgte die Abschiebung

Vor kurzem wurde der Antrag auf Aufhebung der Einreisesperre gestellt man forderte Unterlagen von mir (Führungszeugnis U Absolvierung des Millitaerdienstes) die habe ich auch geschickt nun kam ein Schreiben der Abschiebekosten .

Meine Frage ist kann ich Ratenzahlung vereinbaren und wenn ja muss ich sie erst  bezahlen bevor ein Bescheid kommt oder kann ich wenn meine Einreisesperre aufgehoben wird in D abbezahlen?
Danke
Zum Seitenanfang
  

Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
sibo  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage Zur Abschiebekosten
Antwort #1 - 29.11.2010 um 12:12:02
 
Hi,

theoretisch ist fast alles denkbar. Die Entscheidung darüber trifft
aber die für Dich zuständige ABH im Ermessenswege. Daher wäre
hier die Galskugel angesagt. Ggf. kannste auch größere Anzahlung
und Ratenzahlung vereinbaren.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
sibo
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


Ich verspreche NIX aber
das halte ich auch


Beiträge: 179
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tr
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage Zur Abschiebekosten
Antwort #2 - 29.11.2010 um 12:28:25
 
Hallo Mick
Danke für die Antwort

Wenn ich sie bezahlt habe ist dann die einreise möglich meine 100 Pro?

Ansonsten haetten die ja keine Unterlagen angefordert...oder
Zum Seitenanfang
  

Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
sibo  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.180

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage Zur Abschiebekosten
Antwort #3 - 29.11.2010 um 12:46:40
 
sibo schrieb am 29.11.2010 um 12:28:25:
Hallo Mick
Danke für die Antwort

Wenn ich sie bezahlt habe ist dann die einreise möglich meine 100 Pro?

Ansonsten haetten die ja keine Unterlagen angefordert...oder



Normalerweise ist es so:

Die Befristung der Einreisesperre wird gleichzeitig verhandelt wie die Ratenzahlung. Letztlich bezahlt der Betreffende dann (einmal oder in Raten), und dann wird die Sperre befristet (= zu einem bestimmten Termin gelöscht).

Damit hat er dann KEINE Sperre mehr – aber ein "automatisches Visum" gibt es überhaupt nicht.

Wenn die Sperre aufgehoben ist, wird ein Visumantrag von ihm wieder angenommen und normal bearbeitet und entschieden.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
sibo
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


Ich verspreche NIX aber
das halte ich auch


Beiträge: 179
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tr
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreisesperre ..
Antwort #4 - 09.11.2014 um 18:04:46
 
Hallo Zusammen,

Es ist schon sehr lang her als die Abschiebung von meinem Mann erfolgte und ich hier aktiv war ...und da bin ich wieder .
So nun zu meinem Anliegen:

Die Befristung der Einreisesperre ist seit letztes Jahr abgelaufen.

Ich war vor ca 2 Wochen bei der zuständigen AHB (auch bei dem Sachbearbeiter der die Abschiebung vollzog)

Er verlangte eine Vollmacht, Führubgszeugnis und habe bein Abgeben der Unterlagen kurz das Thema Abschiekosten angesprochen und die Ratenzahlung ( die Hälfte will ich so bezahlen und dwn Rest in Raten)

Der SB sagte mir das er sich in 2 Wochen telefonisch bei mir meldet.

Nun meine Frage :

Ist es so richtig dass man die Befristung der Sperre 2 mal Stellen muß? ? ( da ich dieses damals schon befristen ließ)

Und er sagte mir es seien neue Gesetze herausgekommen. ..kann mir jemand sagen was dies für Gesetze sind??

Ich bedanke mich im Voraus.


Zum Seitenanfang
  

Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
sibo  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.180

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage Zur Abschiebekosten
Antwort #5 - 09.11.2014 um 18:24:19
 
Das neue Gesetz ist eine Erleichterung:

Jede Sperre muss befristet werden, schon wenn sie verhängt wird, und nur in Ausnahmefällen darf eine Sperre länger als 5 Jahre dauern. Eigentlich ist kein zweiter Antrag nötig, sondern überhaupt keiner - die ABH sollte auch ohne Antrag befristen.

Das finde ich aber nicht so wichtig, der zweite Antrag tut ja nicht weh.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
sibo
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


Ich verspreche NIX aber
das halte ich auch


Beiträge: 179
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tr
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage Zur Abschiebekosten
Antwort #6 - 09.11.2014 um 18:37:19
 
Danke für das Feedback Reinhard,

Also müsste theoretisch nur Klärung der Kosten erfolgen. ..Smiley und natürlich das Visum...

Die Sperre waren 7 Jahre ( 2006 -2013)

Macht es denn Sinn schon den Antrag auf FZF zu stellen oder ein Antrag auf Wiederkehr?
Zum Seitenanfang
  

Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
sibo  
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage Zur Abschiebekosten
Antwort #7 - 09.11.2014 um 19:17:23
 
sibo schrieb am 09.11.2014 um 18:37:19:
Macht es denn Sinn schon den Antrag auf FZF zu stellen oder ein Antrag auf Wiederkehr?

Wiederkehr gibt es m.M.n nicht. Antrag auf FZF so schnell wie möglich stellen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt? Insbesondere ist der Lebensunterhalt gesichert? Oder gibt es deutsche Kinder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage Zur Abschiebekosten
Antwort #8 - 09.11.2014 um 19:41:01
 
Der Visumsantrag hat nichts mit den Abschiebungskosten zu tun, insbes. darf die Erteilung nicht von einer Zahlung der Kosten abhängig gemacht werden.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
sibo
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


Ich verspreche NIX aber
das halte ich auch


Beiträge: 179
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tr
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage Zur Abschiebekosten
Antwort #9 - 09.11.2014 um 20:02:28
 
Nein Kinder haben wir nicht der LU ist meinerseits gesichert. ..und wenn die Kosten nichts mit dem Visum Zutun haben....haben wir 1Jahr verpennt Smiley
Zum Seitenanfang
  

Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
sibo  
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage Zur Abschiebekosten
Antwort #10 - 10.11.2014 um 15:28:46
 
Auch wenn es vermutlich nicht der Fall ist, so will ich doch der Vorsicht halber darauf hinweisen, dass wenn Hintergrund der Abschiebung eine Verutreilung von mehr als 5 Jahre war und es zum § 456 a StP0 kam, noch eine Reststrafe offen wäre.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sibo
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


Ich verspreche NIX aber
das halte ich auch


Beiträge: 179
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tr
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage Zur Abschiebekosten
Antwort #11 - 11.11.2014 um 08:50:22
 
Hallo ,

Eine Reststrafe besteht .
Zum Seitenanfang
  

Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
sibo  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.180

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage Zur Abschiebekosten
Antwort #12 - 11.11.2014 um 11:14:49
 
sibo schrieb am 11.11.2014 um 08:50:22:
Eine Reststrafe besteht .


Dann besteht vermutlich auch ein Haftbefehl, den die Bundespolizei bei der Einreise bemerkt und sofort zugreift.

Sollte er nur wissen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage Zur Abschiebekosten
Antwort #13 - 11.11.2014 um 13:46:22
 
Wie hoch war denn die Verurteilung?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sibo
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


Ich verspreche NIX aber
das halte ich auch


Beiträge: 179
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tr
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage Zur Abschiebekosten
Antwort #14 - 11.11.2014 um 16:13:37
 
Vincent sorry , wollte schreiben dass keine Strafe oder Reststrafe offen ist..des weiteren habe ich heute eine E-Mail erhalten dass unser Anliegen bearbeitet wird ich kur bestätigen soll das ich den Sockelbetrag zahle..

Bis hierher ist alles klar aber er schrieb mir auch wann ich den den Antrag von dem hier die Rede ist gestellt habe ??

Das Schreiben wird noch kommen..

Meint er hier den Antrag auf das Visum ?
Zum Seitenanfang
  

Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
sibo  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema