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Frage Zur Abschiebekosten (Gelesen: 9.785 mal)
Vinzent2m
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Antwort #15 - 11.11.2014 um 17:07:53
 
Wenn es um das Begleichen der Abschiebekosten geht, vermute ich, dass es um das Datum des Befristungsantrags geht.
Ansonsten frag einfach per E-Mail nach.
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sibo
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Antwort #16 - 18.11.2014 um 15:27:48
 
Hallo Leute,

Habe das Schreiben heute erhalten in dem drin steht dass ich den Sockelbetrag einzahlen kann und auch ein Antrag aif Ratenzahlung stellen kann.

Die Befristung ist 2013 gewesen.

Was ich nicht verstehe ist... im Schreiben steht auch drin :
Das ggfs. die Aufhebung der Personalfahndung veranlasst
werden kann.

Weiß jemand was dieses bedeutet? Er hat keine Reststrafen..
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reinhard
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Antwort #17 - 18.11.2014 um 15:29:29
 
... deswegen "ggf."

Wenn er einen offenen Haftbefehl hätte, könnte der ausgesetzt werden.
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sibo
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Antwort #18 - 18.11.2014 um 15:33:13
 
Reinhard ok also nur .'Standard' ..danke

Dann könnten wir das Visum auf FZF stellen, oder?
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Muleta
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Antwort #19 - 18.11.2014 um 15:38:28
 
und was genau hat das mit der Bezahlung der Abschiebungskosten zu tun? Besteht etwa ein Haftbefehl zum Zwecke der Abnahme eines Eidesstattlichen Versicherung?

Um es mal sehr deutlich zu sagen: wenn es um das Eintreiben von Abschiebungskosten geht, sind manche ABH (bzw. die zuständigen Sachbearbeiter) in ihren Formulierungen sehr kreativ und kratzen da oftmals bedenklich an der Grenze zur Strafbarkeit. Mir sind schon einige Schreiben untergekommen, in denen suggeriert wurde, ein Haftbefehl aus Strafsachen könnte (eventuell) aufgehoben werden, wenn(!) die Abschiebungskosten bezahlt werden würden. Dazu sag ich mal weiter nur  Lippen versiegelt
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reinhard
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Antwort #20 - 18.11.2014 um 17:28:52
 
sibo schrieb am 18.11.2014 um 15:33:13:
Dann könnten wir das Visum auf FZF stellen, oder?


Der Visumantrag hängt ausschließlich von der Sperre ab und hat weder mit Abschiebekosten noch mit Haftbefehlen zu tun. Das Visum kann er doch seit einem Jahr beantragen. Je länger er wartet, seit er es kann, desto eher wird er kritisch befragt.

Ist doch komisch, wenn er die Aufhebung der Sperre beantragt, um zu seiner Frau zu kommen, und nach Aufhebung der Sperre erstmal ein Jahr lang doch lieber dort bleibt. Zumindest sollte er sich darauf einstellen, dass jemand ihn fragt. Kann auch sein, dass der Antrag einfach so durchläuft.
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sibo
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Antwort #21 - 18.11.2014 um 19:10:20
 
Danke Reinhard,

Und an alle die die mich Unterstützt haben.
Das Thema Ausweisung. ...hat sich denke ich hiermit erledigt  Smiley

Dann geht's weiter mit dem Visum.
Die zõgerung war mehr Krankheits bedingt und der Pflege meines Vaters. Nun haben wir auch finanziell die Möglichkeit. 

Nochmals ein Danke an euch und gut das es euch gibt

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sibo  
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