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Mein Verlobter und ich brauchen HILFE (Gelesen: 18.566 mal)
Themen Beschreibung: illegaler Aufenthalt
kindness
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.11.2014 um 09:51:04
 
Hallo liebe Leute,
erstmal vorweg ,Rechtschreibung und Koma setzung wird nicht fehlerfrei sein da ich mit dem Smartphone online bin und schreibe.

So nun zu unserem Riesen Problem,bitte keine Vorwürfe die machen wir uns schon selbst genug.
Mein Freund wurde durch die Army hier in Deutschland stationiert ,kurz vor Ablauf seiner Zeit rausgeschmissen. Mit einem Ticket wurde er am Flughafen abgesetzt ist aber nicht geflogen sondern hier geblieben bei mir. Dies ist 3jahre her. Wir haben im ersten Monat bei der AB vorgesprochen die benötigten die army Papiere die aber nach Amerika geschickt wurden und wir nicht mehr dran kommen. Sollte ihn dann beim Anwohner melde Amt anmelden was aber nicht möglich war denn er hat keinen Pass nur eine ID Karte. Immer wurden wir von einem Ort zum anderen geschickt bis die 3 Monate um waren ,seitdem haben wir nichts unternommen aus Angst das er abgeschoben wird. Die Situation ist für uns nun nicht mehr tragbar er möchte arbeiten und etwas erreichen. Nun meine Frage ,kommen wir um eine Abschiebung herum? wenn ja wie soll ich am besten vorgehen? wir wollen heiraten und endlich ganz normal leben. welchen schritt soll ich als erstes tun und an wen soll ich mich wenden? Ab? Anwalt? pass besorgen ,ausreisen und dann legal wieder einreisen und dann zut AB? Bitte wenn ihr nichts als Vorwürfe einbringen wollt dann lasst es wir sind auch so schon niedergeschlagen was wir jetzt brauchen ist Unterstützung ,Mut,Ideen und Zuspruch.

danke im voraus
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Muleta
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Antwort #1 - 17.11.2014 um 10:02:29
 
sieht für mich so aus, als ob -jedenfalls konkludent- ein Antrag auf AE gestellt wurde, über den noch nicht entschieden ist. Das würde dann auf einen legalen Aufenthalt rauslaufen.

Allerdings ist irgendwie gar nicht ersichtlich, aus welchem Grunde die ABH ihm eine AE erteilen sollte. Kein gesicherter LU, kein rechtlicher Aufenthaltszweck. Wozu soll denn das alles führen?
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Antwort #2 - 17.11.2014 um 10:07:05
 
es wurde keinerlei Anträge gestellt nur mündlich gesprochen ,nichts im Computer festgehalten ,nicht mal nach dem Namen wurden wir gefragt .
Wozu das führen soll? wie meinen sie das?
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Muleta
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Antwort #3 - 17.11.2014 um 10:14:34
 
Antragstellung muss nicht schriftlich erfolgen. Mündlich genügt und mit Zeugen allemal ausreichend.

Es bleibt bei der entscheidenden Frage: was will er in Deutschland überhaupt? Er ist Ausländer und braucht für eine AE einen Grund, der vom Gesetz her für eine AE ausreicht. Ich erkenne da einfach nichts. Er kann sich -aus als US-Bürger- hier nicht einfach niederlassen.
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Antwort #4 - 17.11.2014 um 10:18:04
 
Wir sind seit 5 Jahren zusammen ,wohnen seit 3 Jahren zusammen , er liebt meine Kinder sie lieben ihn ,wir sind eine Familie und wollen hier zusammen leben. Er hat in Amerika niemanden ,hier ist sein zuhause . Ist das nicht Grund genug?
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Muleta
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Antwort #5 - 17.11.2014 um 10:23:08
 
nein, ist es nicht.

Heiraten oder ein brauchbares Jobangebot (für US-Amerikaner sind die Hürden niedriger, aber wieviel genau unterscheidet sich dann doch von ABH zu ABH).

Eine ausreichende Krankenversicherung dürfte er dann wohl auch nicht haben, so dass jedenfalls derzeit der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, oder?
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Antwort #6 - 17.11.2014 um 10:34:13
 
er kann krankenversichert werden durch die army er hat noch Vorteile und Zuschüsse die er beantragen kann.
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Antwort #7 - 17.11.2014 um 10:36:09
 
was ist den ein ausreichender Grund?
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Antwort #8 - 17.11.2014 um 10:38:21
 
Ihr müsst trotzdem erstmal einen Grund für eine AE haben! Also heiraten wäre z.B. ein Grund! Oder studieren, oder ein qualifizierter Job!
Gehst du arbeiten? Verdienst du genug für Euch?
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Muleta
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Antwort #9 - 17.11.2014 um 10:39:12
 
kindness schrieb am 17.11.2014 um 10:34:13:
kann krankenversichert werden


ähm, er ist seit einigen Jahren KV-pflichtig und wird ggf. erhebliche Nachzahlungen zu leisten haben inkl. Verspätungszuschläge. Irgendwelche "Vergünstigungen" der Army dürften in der Regel auch  nicht ausreichend sein, um als feste und regelmäßige Einkünfte über dem Sozialleistungssatz zu gelten. Auch wenn er US-Amerikaner ist: er ist ein Ausländer, für den das AufenthG gilt.

kindness schrieb am 17.11.2014 um 10:36:09:
was ist den ein ausreichender Grund?


hatte ich oben schon geschrieben.
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Antwort #10 - 17.11.2014 um 10:44:34
 
Heiraten wollen wir ja sowieso,hätten wir schon längst wenn wir die papiere haetten . Ich arbeite nicht im Moment aber bisher hat uns mein kleines Geld auch gereicht. Er würde gern zur Schule gehen oder einen Job on base annehmen.
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Antwort #11 - 17.11.2014 um 10:47:29
 
Was heißt "mein kleines Geld"? Du wirst vom Amt alimentiert oder du lebst von deinem Vermögen?
Darauf könnte es bei einer AE auch ankommen

Zitat:
Er würde gern zur Schule gehen oder einen Job on base annehmen.

Kann er erst machen, wenn er eine AE hat
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Antwort #12 - 17.11.2014 um 10:50:16
 
Bekomme Geld vom Amt und er hat auch noch etwas auf dem Konto von der Zeit als er im Krieg war.
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Antwort #13 - 17.11.2014 um 11:03:05
 
Das ist, ehrlich gesagt, oft so, dass dieses "Problem" vor sich hergeschoben wird und man auf später hofft. Du bist, Ihr seid keine Ausnahme.

Für die AE muss er den Lebensunterhalt aus eigener Arbeit sichern (dazu braucht er aber eine legalen Aufenthalt) oder mit einer Deutschen verheiratet sein (dann kann er "vom Amt" leben). Wenn er studiert oder eine Ausbildung macht, braucht er ein Stipendium oder einen privaten Sponsor, der zumindest bürgt, denn er dürfte begrenzt nebenbei jobben.

Ihr müsst jetzt zwei Wege parallel im Auge behalten:
1) Legalisierung mit Hilfe der zuständigen Behörden hier, ggf. mit Strafverfahren wegen der letzten Jahre,
2) Legalisierung über Ausreise und Wiedereinreise, da muss er auch kooperieren, damit es nicht bei der Ausreise erst auffällt und er dann Anzeige und Sperre in Abwesenheit bekommt.
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Antwort #14 - 17.11.2014 um 11:09:25
 
ok das hört sich nach einem weg an. Was sollte ich am besten tun jetzt? Anwalt?
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