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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Frage Zur Abschiebekosten
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Beitrag begonnen von sibo am 29.11.2010 um 12:02:54

Titel: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von sibo am 29.11.2010 um 12:02:54
Hallo Liebes Forum,

Habe eine Frage

Und zwar İm Jahre 1999 erfolgte die Abschiebung

Vor kurzem wurde der Antrag auf Aufhebung der Einreisesperre gestellt man forderte Unterlagen von mir (Führungszeugnis U Absolvierung des Millitaerdienstes) die habe ich auch geschickt nun kam ein Schreiben der Abschiebekosten .

Meine Frage ist kann ich Ratenzahlung vereinbaren und wenn ja muss ich sie erst  bezahlen bevor ein Bescheid kommt oder kann ich wenn meine Einreisesperre aufgehoben wird in D abbezahlen?
Danke

Titel: Re: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von Mick am 29.11.2010 um 12:12:02
Hi,

theoretisch ist fast alles denkbar. Die Entscheidung darüber trifft
aber die für Dich zuständige ABH im Ermessenswege. Daher wäre
hier die Galskugel angesagt. Ggf. kannste auch größere Anzahlung
und Ratenzahlung vereinbaren.

Titel: Re: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von sibo am 29.11.2010 um 12:28:25
Hallo Mick
Danke für die Antwort

Wenn ich sie bezahlt habe ist dann die einreise möglich meine 100 Pro?

Ansonsten haetten die ja keine Unterlagen angefordert...oder

Titel: Re: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von reinhard am 29.11.2010 um 12:46:40

sibo schrieb am 29.11.2010 um 12:28:25:
Hallo Mick
Danke für die Antwort

Wenn ich sie bezahlt habe ist dann die einreise möglich meine 100 Pro?

Ansonsten haetten die ja keine Unterlagen angefordert...oder



Normalerweise ist es so:

Die Befristung der Einreisesperre wird gleichzeitig verhandelt wie die Ratenzahlung. Letztlich bezahlt der Betreffende dann (einmal oder in Raten), und dann wird die Sperre befristet (= zu einem bestimmten Termin gelöscht).

Damit hat er dann KEINE Sperre mehr – aber ein "automatisches Visum" gibt es überhaupt nicht.

Wenn die Sperre aufgehoben ist, wird ein Visumantrag von ihm wieder angenommen und normal bearbeitet und entschieden.

Titel: Einreisesperre ..
Beitrag von sibo am 09.11.2014 um 18:04:46
Hallo Zusammen,

Es ist schon sehr lang her als die Abschiebung von meinem Mann erfolgte und ich hier aktiv war ...und da bin ich wieder .
So nun zu meinem Anliegen:

Die Befristung der Einreisesperre ist seit letztes Jahr abgelaufen.

Ich war vor ca 2 Wochen bei der zuständigen AHB (auch bei dem Sachbearbeiter der die Abschiebung vollzog)

Er verlangte eine Vollmacht, Führubgszeugnis und habe bein Abgeben der Unterlagen kurz das Thema Abschiekosten angesprochen und die Ratenzahlung ( die Hälfte will ich so bezahlen und dwn Rest in Raten)

Der SB sagte mir das er sich in 2 Wochen telefonisch bei mir meldet.

Nun meine Frage :

Ist es so richtig dass man die Befristung der Sperre 2 mal Stellen muß? ? ( da ich dieses damals schon befristen ließ)

Und er sagte mir es seien neue Gesetze herausgekommen. ..kann mir jemand sagen was dies für Gesetze sind??

Ich bedanke mich im Voraus.



Titel: Re: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von reinhard am 09.11.2014 um 18:24:19
Das neue Gesetz ist eine Erleichterung:

Jede Sperre muss befristet werden, schon wenn sie verhängt wird, und nur in Ausnahmefällen darf eine Sperre länger als 5 Jahre dauern. Eigentlich ist kein zweiter Antrag nötig, sondern überhaupt keiner - die ABH sollte auch ohne Antrag befristen.

Das finde ich aber nicht so wichtig, der zweite Antrag tut ja nicht weh.

Titel: Re: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von sibo am 09.11.2014 um 18:37:19
Danke für das Feedback Reinhard,

Also müsste theoretisch nur Klärung der Kosten erfolgen. ..:-) und natürlich das Visum...

Die Sperre waren 7 Jahre ( 2006 -2013)

Macht es denn Sinn schon den Antrag auf FZF zu stellen oder ein Antrag auf Wiederkehr?

Titel: Re: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von tiggger am 09.11.2014 um 19:17:23

sibo schrieb am 09.11.2014 um 18:37:19:
Macht es denn Sinn schon den Antrag auf FZF zu stellen oder ein Antrag auf Wiederkehr?

Wiederkehr gibt es m.M.n nicht. Antrag auf FZF so schnell wie möglich stellen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt? Insbesondere ist der Lebensunterhalt gesichert? Oder gibt es deutsche Kinder?

Titel: Re: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von Muleta am 09.11.2014 um 19:41:01
Der Visumsantrag hat nichts mit den Abschiebungskosten zu tun, insbes. darf die Erteilung nicht von einer Zahlung der Kosten abhängig gemacht werden.

Titel: Re: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von sibo am 09.11.2014 um 20:02:28
Nein Kinder haben wir nicht der LU ist meinerseits gesichert. ..und wenn die Kosten nichts mit dem Visum Zutun haben....haben wir 1Jahr verpennt :-)

Titel: Re: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von Vinzent2m am 10.11.2014 um 15:28:46
Auch wenn es vermutlich nicht der Fall ist, so will ich doch der Vorsicht halber darauf hinweisen, dass wenn Hintergrund der Abschiebung eine Verutreilung von mehr als 5 Jahre war und es zum § 456 a StP0 kam, noch eine Reststrafe offen wäre.

Titel: Re: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von sibo am 11.11.2014 um 08:50:22
Hallo ,

Eine Reststrafe besteht .

Titel: Re: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von reinhard am 11.11.2014 um 11:14:49

sibo schrieb am 11.11.2014 um 08:50:22:
Eine Reststrafe besteht .


Dann besteht vermutlich auch ein Haftbefehl, den die Bundespolizei bei der Einreise bemerkt und sofort zugreift.

Sollte er nur wissen.

Titel: Re: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von Vinzent2m am 11.11.2014 um 13:46:22
Wie hoch war denn die Verurteilung?

Titel: Re: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von sibo am 11.11.2014 um 16:13:37
Vincent sorry , wollte schreiben dass keine Strafe oder Reststrafe offen ist..des weiteren habe ich heute eine E-Mail erhalten dass unser Anliegen bearbeitet wird ich kur bestätigen soll das ich den Sockelbetrag zahle..

Bis hierher ist alles klar aber er schrieb mir auch wann ich den den Antrag von dem hier die Rede ist gestellt habe ??

Das Schreiben wird noch kommen..

Meint er hier den Antrag auf das Visum ?

Titel: Re: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von Vinzent2m am 11.11.2014 um 17:07:53
Wenn es um das Begleichen der Abschiebekosten geht, vermute ich, dass es um das Datum des Befristungsantrags geht.
Ansonsten frag einfach per E-Mail nach.

Titel: Re: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von sibo am 18.11.2014 um 15:27:48
Hallo Leute,

Habe das Schreiben heute erhalten in dem drin steht dass ich den Sockelbetrag einzahlen kann und auch ein Antrag aif Ratenzahlung stellen kann.

Die Befristung ist 2013 gewesen.

Was ich nicht verstehe ist... im Schreiben steht auch drin :
Das ggfs. die Aufhebung der Personalfahndung veranlasst
werden kann.

Weiß jemand was dieses bedeutet? Er hat keine Reststrafen..

Titel: Re: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von reinhard am 18.11.2014 um 15:29:29
... deswegen "ggf."

Wenn er einen offenen Haftbefehl hätte, könnte der ausgesetzt werden.

Titel: Re: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von sibo am 18.11.2014 um 15:33:13
Reinhard ok also nur .'Standard' ..danke

Dann könnten wir das Visum auf FZF stellen, oder?

Titel: Re: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von Muleta am 18.11.2014 um 15:38:28
und was genau hat das mit der Bezahlung der Abschiebungskosten zu tun? Besteht etwa ein Haftbefehl zum Zwecke der Abnahme eines Eidesstattlichen Versicherung?

Um es mal sehr deutlich zu sagen: wenn es um das Eintreiben von Abschiebungskosten geht, sind manche ABH (bzw. die zuständigen Sachbearbeiter) in ihren Formulierungen sehr kreativ und kratzen da oftmals bedenklich an der Grenze zur Strafbarkeit. Mir sind schon einige Schreiben untergekommen, in denen suggeriert wurde, ein Haftbefehl aus Strafsachen könnte (eventuell) aufgehoben werden, wenn(!) die Abschiebungskosten bezahlt werden würden. Dazu sag ich mal weiter nur  :-X

Titel: Re: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von reinhard am 18.11.2014 um 17:28:52

sibo schrieb am 18.11.2014 um 15:33:13:
Dann könnten wir das Visum auf FZF stellen, oder?


Der Visumantrag hängt ausschließlich von der Sperre ab und hat weder mit Abschiebekosten noch mit Haftbefehlen zu tun. Das Visum kann er doch seit einem Jahr beantragen. Je länger er wartet, seit er es kann, desto eher wird er kritisch befragt.

Ist doch komisch, wenn er die Aufhebung der Sperre beantragt, um zu seiner Frau zu kommen, und nach Aufhebung der Sperre erstmal ein Jahr lang doch lieber dort bleibt. Zumindest sollte er sich darauf einstellen, dass jemand ihn fragt. Kann auch sein, dass der Antrag einfach so durchläuft.

Titel: Re: Frage Zur Abschiebekosten
Beitrag von sibo am 18.11.2014 um 19:10:20
Danke Reinhard,

Und an alle die die mich Unterstützt haben.
Das Thema Ausweisung. ...hat sich denke ich hiermit erledigt  :)

Dann geht's weiter mit dem Visum.
Die zõgerung war mehr Krankheits bedingt und der Pflege meines Vaters. Nun haben wir auch finanziell die Möglichkeit. 

Nochmals ein Danke an euch und gut das es euch gibt


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