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Agenda (Gelesen: 22.190 mal)
chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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09.08.2010 um 15:16:54
 
Es kommen offensichtlich bald Änderungen im Aufenthaltsrecht:

"Im Kern sind sich die Innenexperten der Koalitionsfraktionen von FDP und Union bereits einig. Die Pläne könnten noch im Herbst Gesetz werden.
...
Der Zwangsehe-Paragraf soll im Paket mit anderen ausländerrechtlichen Änderungen eingeführt werden. So ist auch geplant, die Frist zu verlängern, nach der Ausländer, die einen Zuwanderer in Deutschland heiraten, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwerben. Im Moment liegt die "Ehebestandszeit" bei zwei Jahren. Die Union würde die Frist gerne verdoppeln, die FDP hält drei Jahre für genug."

Quelle: http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2575187_0_9223_-kampf-gegen-ferienehe...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.08.2010 um 15:36:55
 
Die Politiker müssen in die Pötte kommen, da wieder mal Umsetzungsfristen für EU-Richtlinien ablaufen - und zwar für die erste schon im Dezember.

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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #2 - 09.08.2010 um 23:44:16
 
chap schrieb am 09.08.2010 um 15:16:54:
Im Moment liegt die "Ehebestandszeit" bei zwei Jahren. Die Union würde die Frist gerne verdoppeln, die FDP hält drei Jahre für genug."


Eigenständiges Aufenthaltsrecht erst nach 4 Jahren - das hätte ja gravierende Auswirkungen auf Einbürgerungen nach §9 (Ehegatten Deutscher, Regeleinbürgerung bereits nach 3 Jahren).
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Antwort #3 - 10.08.2010 um 14:20:01
 
birk schrieb am 09.08.2010 um 23:44:16:
Eigenständiges Aufenthaltsrecht erst nach 4 Jahren - das hätte ja gravierende Auswirkungen auf Einbürgerungen nach §9 (Ehegatten Deutscher, Regeleinbürgerung bereits nach 3 Jahren).


Die "gravierende Auswirkungen" sind kaum zu befürchten. Die Lage wäre ja genau dieselbe wie vor dem 1.06.2000, als die Frist von 4 Jahren auf 2 gekürzt war.  Smiley Ich finde es doch wahrscheinlicher, dass die Frist "nur" auf 3 Jahre verlängert wird, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist.  Smiley
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« Zuletzt geändert: 10.08.2010 um 14:34:37 von chap »  

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Antwort #4 - 10.08.2010 um 14:31:29
 
Muleta schrieb am 09.08.2010 um 15:36:55:
Die Politiker müssen in die Pötte kommen, da wieder mal Umsetzungsfristen für EU-Richtlinien ablaufen - und zwar für die erste schon im Dezember.

Muleta


Dies hat die Politiker bei der letzten Umzetzung der ausländerrechtlichen Richtlinien nicht gehindert, die Frist bis zu knapp zwei (oder sogar drei) Jahren zu überschreiten. Smiley
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Antwort #5 - 10.08.2010 um 15:52:43
 
Aus dem Artikel:

Zitat:
So ist auch geplant, die Frist zu verlängern, nach der Ausländer, die einen Zuwanderer in Deutschland heiraten, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwerben. Im Moment liegt die "Ehebestandszeit" bei zwei Jahren. Die Union würde die Frist gerne verdoppeln, die FDP hält drei Jahre für genug.


Also, für Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen bleibt die Frist zwei Jahre bzw. drei Jahre für die NE?

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Antwort #6 - 10.08.2010 um 16:02:30
 
Mutly schrieb am 10.08.2010 um 15:52:43:
Aus dem Artikel:


Also, für Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen bleibt die Frist zwei Jahre bzw. drei Jahre für die NE?



So wird es nicht sein.

"Die §§ 31 und 35 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Aufenthaltstitels des Ausländers der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet tritt."  Zwinkernd
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Antwort #7 - 10.08.2010 um 18:34:32
 
chap schrieb am 10.08.2010 um 16:02:30:
"Die §§ 31 und 35 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Aufenthaltstitels des Ausländers der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet tritt."Zwinkernd 


Das könnte aber geändert werden, wenn die Fristen für Ehegatten von Ausländern und Ehegatten von Deutschen dem Gesetzgeber nach verschieden sein sollen.
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Antwort #8 - 10.08.2010 um 18:49:31
 
Zitat:
Die Lage wäre ja genau dieselbe wie vor dem 1.06.2000, als die Frist von 4 Jahren auf 2 gekürzt war.

Frau Merkel hat dafür geworben, dass sich mehr Ausländer einbürgern lassen. Eine Verlängerung der Frist bei §9 halte ich deshalb für unwahrscheinlich.

Zitat:
Das könnte aber geändert werden, wenn die Fristen für Ehegatten von Ausländern und Ehegatten von Deutschen dem Gesetzgeber nach verschieden sein sollen.

Diese Ungleichbehandlung halte ich für wenig zielführend.

Zitat:
Ich finde es doch wahrscheinlicher, dass die Frist "nur" auf 3 Jahre verlängert wird, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist.

Das fände ich persönlich richtig so - ist aber nur meine private Meinung.
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Antwort #9 - 13.08.2010 um 13:04:02
 
Mutly schrieb am 10.08.2010 um 18:34:32:
Das könnte aber geändert werden, wenn die Fristen für Ehegatten von Ausländern und Ehegatten von Deutschen dem Gesetzgeber nach verschieden sein sollen.


Sie sollen nicht. Der Autor des Artikels aus der Stuttgarter Zeitung hat den "Gesetzgeber" falsch wiedergegeben. Smiley
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Antwort #10 - 13.08.2010 um 13:06:58
 
birk schrieb am 10.08.2010 um 18:49:31:
Frau Merkel hat dafür geworben, dass sich mehr Ausländer einbürgern lassen. Eine Verlängerung der Frist bei §9 halte ich deshalb für unwahrscheinlich.


Ich auch. Aber die Verlängerung der Frist für Verslelbständigung des Aufenthalts des Ehegatten hat mit §9 StAG nichts zu tun.  Smiley
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Antwort #11 - 20.10.2010 um 13:24:56
 
chap schrieb am 09.08.2010 um 15:16:54:
Es kommen offensichtlich bald Änderungen im Aufenthaltsrecht:

"Im Kern sind sich die Innenexperten der Koalitionsfraktionen von FDP und Union bereits einig. Die Pläne könnten noch im Herbst Gesetz werden.
...
Der Zwangsehe-Paragraf soll im Paket mit anderen ausländerrechtlichen Änderungen eingeführt werden. So ist auch geplant, die Frist zu verlängern, nach der Ausländer, die einen Zuwanderer in Deutschland heiraten, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwerben. Im Moment liegt die "Ehebestandszeit" bei zwei Jahren. Die Union würde die Frist gerne verdoppeln, die FDP hält drei Jahre für genug."

Quelle: http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2575187_0_9223_-kampf-gegen-ferienehe...


Bereits an Mittwoch kommender Woche will das Bundeskabinett Neuregelungen im Zuwanderungs-, Ausländer- und Aufenthaltsrecht auf den Weg bringen, kündigte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin an. So solle härter gegen Verweigerer von Integrationskursen vorgegangen werden. Zudem sollten ein eigener Straftatbestand für Zwangsverheiratungen geschaffen und Scheinehen effektiver bekämpft werden.

Quelle: http://www.fr-online.de/politik/zwangsehe-als-straftat/-/1472596/4754162/-/index...
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Antwort #12 - 20.10.2010 um 14:42:38
 
chap schrieb am 20.10.2010 um 13:24:56:
Bereits an Mittwoch kommender Woche will das Bundeskabinett Neuregelungen im Zuwanderungs-, Ausländer- und Aufenthaltsrecht auf den Weg bringen,


Mir wird jetzt schon schlecht, wenn Bosbach, Uhl und Wiefelspütz an den Gesetzen rumbasteln.

Wie sieht es denn mit Vertrauensschutz aus für die Fälle, die noch keine NE und/oder eigenständiges Aufenthaltsrecht haben? Mir düngt, dass die drei Herren das gerne rückwirkend haben möchten.  Ärgerlich

Außerdem muss/sollte auch beim Zuzug zum Deutschen oder zum Ausländer unterschieden werden. Ich will nicht immer in einem Topf mit den angeblichen Integrationsunwilligen geworfen werden.

Wo gibt es den Vorentwurf für den Erlass?
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Antwort #13 - 20.10.2010 um 15:36:35
 
Zitat:
Wo gibt es den Vorentwurf für den Erlass?


Das ist kein Erlass, sondern ein Gesetzentwurf. Am nächsten Mittwoch wird es wahrscheinlich veröffentlicht.  Smiley
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Antwort #14 - 27.10.2010 um 12:22:11
 
chap schrieb am 20.10.2010 um 15:36:35:
Das ist kein Erlass, sondern ein Gesetzentwurf. Am nächsten Mittwoch wird es wahrscheinlich veröffentlicht.  Smiley


Hier ist der Entwurf: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/zwangshei...
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Antwort #15 - 01.11.2010 um 11:39:06
 
hauntedalien schrieb am 23.10.2010 um 04:59:33:
Im Hinblick auf bis Mitte Mai 2011 geplante und/oser wahrscheinliche Änderungen des AufenthaltG dürfte es sich, wie schon erlebt, um eine Hinhaltetaktik der ABH handeln. 


Was soll sich denn da alles ändern? Gibt es dafür eine Übersicht? Grüße!
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Antwort #16 - 01.11.2010 um 12:44:43
 
wikilover schrieb am 01.11.2010 um 11:39:06:
Was soll sich denn da alles ändern?

Liest du >>>hier<<<
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Antwort #17 - 08.12.2010 um 15:00:05
 
chap schrieb am 27.10.2010 um 12:22:11:


Die Ausschüsse des Bundesrats haben zum Gesetzentwurf umfangreich Stellung genommen:

http://www.bundesrat.de/cln_179/SharedDocs/Drucksachen/2010/0701-800/704-1-10,te...

Besonders interessant sind die Empfehlungen des federführenden Innenausschusses (1, 2, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 13).
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Antwort #18 - 18.01.2011 um 12:15:47
 
chap schrieb am 08.12.2010 um 15:00:05:
Die Ausschüsse des Bundesrats haben zum Gesetzentwurf umfangreich Stellung genommen:

http://www.bundesrat.de/cln_179/SharedDocs/Drucksachen/2010/0701-800/704-1-10,te...

Besonders interessant sind die Empfehlungen des federführenden Innenausschusses (1, 2, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 13).


Die Bundesregierung hat den Entwurf samt der Stellungnahme des Bundesrats und der Gegenäußerung im Bundestag eingebracht:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/044/1704401.pdf

Die erste Beratung des Entwurfs im Bundestag ist für diesen Donnerstag vorgesehen.
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Antwort #19 - 02.03.2011 um 10:56:38
 
Die 2. und 3. Beratungen sind auf den 17. März angesetzt.
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Antwort #20 - 10.03.2011 um 09:45:07
 
chap schrieb am 02.03.2011 um 10:56:38:
Die 2. und 3. Beratungen sind auf den 17. März angesetzt.


Zitat:
Union und FDP wollen das Ausländerrecht verschärfen, um Zuwanderer zum Deutschlernen anzuhalten. Dies geht aus einem Änderungsantrag der innenpolitischen Sprecher von Union und FDP, Hans-Peter Uhl und Gisela Piltz hervor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Demnach sollen neu Zugewanderte so lange eine nur vorübergehende Aufenthaltserlaubnis erhalten, bis sie den Sprachtest in ihrem Integrationskurs bestanden haben. Die Aufenthaltserlaubnis solle 'auf höchstens ein Jahr befristet werden', heißt es in dem Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums.
...
Der Antrag sieht zudem ein neues Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche vor. Diese sollen die Möglichkeit zum Aufenthalt erhalten, wenn sie seit mindestens sechs Jahren im Land leben, erfolgreich eine Schule besuchen oder einen Abschluss geschafft haben und als integrationsbereit gelten. Ob sie ein Aufenthaltsrecht bekommen, soll jedoch im Ermessen der Behörden bleiben.


http://www.sueddeutsche.de/Y5W38h/3954619/Zwang-zum-Deutschlernen.html
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Antwort #21 - 11.03.2011 um 09:59:51
 
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Antwort #22 - 11.03.2011 um 12:59:04
 
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Antwort #23 - 11.03.2011 um 21:27:13
 
Mutly schrieb am 11.03.2011 um 12:59:04:


Eine interessante Nebenwirkung der Neuregelung (wenn sie denn kommt) ist, dass es bestimmten Gruppen von Zuwanderern unmöglich gemacht wird, sich krankenversichern zu lassen. Mit einer maximal 1-jährigen AE ist einem die PKV (bis auf den Basistarif - und das müsste noch gerichtlich durchgefochten werden) ebenso verschlossen wie die "Pflichtversicherung für Unversicherte". Dies betrifft u. a.:
- ausländische Mütter von kleinen deutschen Kindern, die nicht arbeiten können
- ausländische Ehepartner von Deutschen oder Ausländern, die in der PKV sind.
"Bestraft" werden gerade diejenigen Fälle, die kein ALG2 beziehen, sondern die vom Kindsvater bzw. dem Partner unterhalten werden.

Ob das jemand mal richtig durchdacht hat?
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Antwort #24 - 11.03.2011 um 23:21:23
 
Eduard schrieb am 11.03.2011 um 21:27:13:
Eine interessante Nebenwirkung der Neuregelung (wenn sie denn kommt) ist, dass es bestimmten Gruppen von Zuwanderern unmöglich gemacht wird, sich krankenversichern zu lassen. Mit einer maximal 1-jährigen AE [...] 

Daran habe ich auch zuerst gedacht.

Aber wenn ich den Änderungsantrag richtig verstanden habe, geht es hier um die Verlängerung einer befristeten AE.

D.h. neu zuziehende Ausländer erhalten wie bisher eine AE bis zu drei Jahren, und nur wenn innerhalb dieser Zeit der Integrationskurs nicht erfolgreich abgeschlossen wird, würde die Verlängerung um jeweils höchstens ein Jahr erfolgen.
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Antwort #25 - 12.03.2011 um 03:07:21
 
juanito schrieb am 11.03.2011 um 23:21:23:
D.h. neu zuziehende Ausländer erhalten wie bisher eine AE bis zu drei Jahren


Nur dass z. Z. noch in vielen Fällen nach dem Prinzip "haben wir immer schon so gemacht" erstmal eine AE für 1 Jahr erteilt wird. Mit der Neuregelung wird der Druck auf die ABHs wachsen, diese Praxis zu ändern bzw. im Einzelfall sauber zu begründen.

Und außerdem sind 3 Jahre bei einer AE nach §28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG gerade die Zeit, bis das Kind in den Kindergarten kommt. Nicht überall gibt es Deutschkurse, wo man seine 1jährigen und 2jährigen Kinder mitnehmen kann.
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Antwort #26 - 12.03.2011 um 13:27:09
 
Eduard schrieb am 12.03.2011 um 03:07:21:
Nur dass z. Z. noch in vielen Fällen nach dem Prinzip "haben wir immer schon so gemacht" erstmal eine AE für 1 Jahr erteilt wird.


Eben eine erste AE §28 für ein Jahr ist keine Seltenheit, wie werden diese Ausländer krankenversichert?
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Antwort #27 - 17.03.2011 um 11:07:19
 
chap schrieb am 11.03.2011 um 09:59:51:


Als Ergebnis der Beratungen empfiehlt der Innenausschuss den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/4401 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Fassung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksachen 17(4)205 und 17(4)217 anzunehmen.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/050/1705093.pdf
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Antwort #28 - 17.03.2011 um 21:00:34
 
Mal in Kurzfassung:

Laut Tagesschau 17.03.2011 20.15 Uhr hat die Bundesregierung folgendes beschlossen:

    * Zwangsehe wird zu einem eigenen Tatbestand (lief vorher unter „Nötigung“).
    * Zur "Vorbeugung von Scheinehen" gilt demnächst eine Mindestehedauer von 3 Jahren (vorher 2).
    *  Bei Nichtbestehen des Integrationskurses wird die Aufenthaltserlaubnis nur für ein Jahr verlängert (vorher keine Sanktion).
    * „Gut integrierte Jugendliche“ erhalten ein eigenes Bleiberecht unabhängig vom Rest der Familie.


Weiteres dann sicher demnächst offiziell im Bundesgesetzblatt und auch hier bei i4a.


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Antwort #29 - 17.03.2011 um 23:08:07
 
Ich habe die Tagesschau nicht gesehen, aber das ...

schweitzer schrieb am 17.03.2011 um 21:00:34:
Bei Nichtbestehen des Integrationskurses wird die Aufenthaltserlaubnis nur für ein Jahr verlängert (vorher keine Sanktion).


ist ein bisschen "weichgespült".

Auf www.tagesschau.de ist es noch schlimmer:

Zitat:
Eine weitere Änderung betrifft die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Ausländer erhalten diese nur noch dann, wenn sie einen Integrationskurs erfolgreich bestanden haben.


(Irre mich, oder ist das nicht bereits nach der alten Rechtslage so?)

Richtig ist:  Solange der Integrationskurs nicht erfolgreich abgeschlossen ist, bekommt der Ausländer bei jeder anstehenden Verlängerung eine Verlängerung um höchstens 1 Jahr.

Nicht das Nichtbestehen der Prüfung wird also sanktioniert, sondern es wird solange "sanktioniert", bis der Ausländer den Integrationskurs besucht und die Prüfung bestanden hat.

Wenn der Ausländer keinen Platz in einem Integrationskurs bekommt, oder wegen Berufstätigkeit oder Betreuung kleiner Kinder verhindert ist, dann bekommt er trotzdem nur 1 Jahr Verlängerung, denn Ausnahmen sind (jedenfalls dem Entwurf nach) nicht vorgesehen.

Das ganze ist (siehe oben) im Kontext der Praxis zu sehen, dass schon heute bei der Ersterteilung einer AE oft nur 1 Jahr gegeben wird. Ich rechne damit, dass die Gesetzesänderung ("AE auf Probe" solange, bis der Sprachtest bestanden ist) auch die Praxis der Ersterteilungen beeinflussen wird, und es bald nur noch 1jährige AEs geben wird, solange bis B1 bestanden ist.
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« Zuletzt geändert: 17.03.2011 um 23:20:54 von Eduard »  
 
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Antwort #30 - 18.03.2011 um 11:06:28
 
Zitat:
Eine weitere Änderung betrifft die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Ausländer erhalten diese nur noch dann, wenn sie einen Integrationskurs erfolgreich bestanden haben.


(Irre mich, oder ist das nicht bereits nach der alten Rechtslage so?)


Meines Wissens nicht. Z.B bei einer 28er NE werden bisher nur einfache Deutschkenntnisse verlangt. Unsere ABH wolllte vor 1,5 Jahren auch nur die Bestätigung über den ordnungsgemäßen Besuch des I  Kurses bei meiner Frau sehen. Meine Frau war auch zum I Kurs verpflichtet, sie war auch eine der letzten, die noch ohne A1 per FZF kommen konnten. Da Sie "Guten Tag, ich hätte gerne eine NE" sagen konnte, war alles ok.  " Das I-Kurs Zeugnis und  Testdaf 5 Zertifikat wollte niemand sehen)

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Eduard
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Antwort #31 - 18.03.2011 um 15:10:13
 
jetflyer schrieb am 18.03.2011 um 11:06:28:
Meines Wissens nicht.


Habe noch mal nachgesehen und es kommt darauf an. In der Regel ja (NE nach §9), in bestimmten Fällen nicht (NE nach §28).
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