hauntedalien schrieb am 23.10.2010 um 17:50:07:da die Vergabepraxis des AA für ein Visum zur Eheschließung ein zu langes Prozedere mit obendrein vagem Ausgang und als solches fragwürdig sei.
Das hat Dir ein Behördenmitarbeiter so gesagt?
Entweder stimmt Deine Behauptung einfach nicht oder Du bist an jemanden mit Nullwissen geraten.
Das Prozedere des AA, sprich der Auslandsvertretung ist in den Fällen ohne Besonderheiten/Unklarheiten/Scheineheverdacht oder was-auch-immer eine Angelegenheit von wenigen Stunden (selbstverständlich eingeordnet im üblichen Ablauf).
Antrag annehmen, eingeben, prüfen und die nötigen Exemplare zum Kurier geben - das dauert nicht lange.
Dann vergeht eine im Vergleich dazu lange Zeit, in der Antragsteller und
AV gemeinsam auf die Antwort der
ABH warten.
Ist die dann da und positiv (und gibt es nichts Neues Negatives), kann das Visum genauso schnell wie ein Schengenvisum ausgestellt werden, das am Tag des Antworteingangs beantragt wurde.
Alles andere ist Angelegenheit der
ABH bzw. des Standesamtes.
Soweit dazu.
Rechtmäßiger Aufenthalt bezieht Zeiten mit einem Besuchsvisum nicht ein. Nicht für eine NE-Beantragung und nicht für eine Einbürgerung.
Rechtmäßiger Aufenthalt ist der Aufenthalt mit einem entsprechenden Aufenthaltstitel (falls erforderlich).
Bei Einreise mit einem nationalen Visum ist das ab Zeitpunkt der Einreise.
Bei Einreise mit Besuchsvisum der Zeitpunkt der Erteilung der
AE.
Daß das immer wieder mal verschieden gehandhabt wird heißt noch nicht, daß Eure
ABH dasselbe tun muß.
Und eine Auskunft bzgl. einer möglichen Einbürgerung kann sich auch ganz schnell ändern, wenn alle Fakten in Form von Dokumenten auf dem Tisch liegen.
Wartet halt noch ein bißchen.