Ich habe die Tagesschau nicht gesehen, aber das ...
schweitzer schrieb am 17.03.2011 um 21:00:34:Bei Nichtbestehen des Integrationskurses wird die Aufenthaltserlaubnis nur für ein Jahr verlängert (vorher keine Sanktion).
ist ein bisschen "weichgespült".
Auf
www.tagesschau.de ist es noch schlimmer:
Zitat:Eine weitere Änderung betrifft die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Ausländer erhalten diese nur noch dann, wenn sie einen Integrationskurs erfolgreich bestanden haben.
(Irre mich, oder ist das nicht bereits nach der alten Rechtslage so?)
Richtig ist: Solange der Integrationskurs
nicht erfolgreich abgeschlossen ist, bekommt der Ausländer bei jeder anstehenden Verlängerung eine Verlängerung um
höchstens 1 Jahr.
Nicht das Nichtbestehen der Prüfung wird also sanktioniert, sondern es wird solange "sanktioniert", bis der Ausländer den Integrationskurs besucht und die Prüfung bestanden hat.
Wenn der Ausländer keinen Platz in einem Integrationskurs bekommt, oder wegen Berufstätigkeit oder Betreuung kleiner Kinder verhindert ist, dann bekommt er trotzdem nur 1 Jahr Verlängerung, denn Ausnahmen sind (jedenfalls dem Entwurf nach) nicht vorgesehen.
Das ganze ist (siehe oben) im Kontext der Praxis zu sehen, dass schon heute bei der Ersterteilung einer
AE oft nur 1 Jahr gegeben wird. Ich rechne damit, dass die Gesetzesänderung ("AE auf Probe" solange, bis der Sprachtest bestanden ist) auch die Praxis der Ersterteilungen beeinflussen wird, und es bald nur noch 1jährige AEs geben wird, solange bis
B1 bestanden ist.