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Agenda (Gelesen: 22.125 mal)
chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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09.08.2010 um 15:16:54
 
Es kommen offensichtlich bald Änderungen im Aufenthaltsrecht:

"Im Kern sind sich die Innenexperten der Koalitionsfraktionen von FDP und Union bereits einig. Die Pläne könnten noch im Herbst Gesetz werden.
...
Der Zwangsehe-Paragraf soll im Paket mit anderen ausländerrechtlichen Änderungen eingeführt werden. So ist auch geplant, die Frist zu verlängern, nach der Ausländer, die einen Zuwanderer in Deutschland heiraten, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwerben. Im Moment liegt die "Ehebestandszeit" bei zwei Jahren. Die Union würde die Frist gerne verdoppeln, die FDP hält drei Jahre für genug."

Quelle: http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2575187_0_9223_-kampf-gegen-ferienehe...
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.08.2010 um 15:36:55
 
Die Politiker müssen in die Pötte kommen, da wieder mal Umsetzungsfristen für EU-Richtlinien ablaufen - und zwar für die erste schon im Dezember.

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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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birk
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Antwort #2 - 09.08.2010 um 23:44:16
 
chap schrieb am 09.08.2010 um 15:16:54:
Im Moment liegt die "Ehebestandszeit" bei zwei Jahren. Die Union würde die Frist gerne verdoppeln, die FDP hält drei Jahre für genug."


Eigenständiges Aufenthaltsrecht erst nach 4 Jahren - das hätte ja gravierende Auswirkungen auf Einbürgerungen nach §9 (Ehegatten Deutscher, Regeleinbürgerung bereits nach 3 Jahren).
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chap
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Antwort #3 - 10.08.2010 um 14:20:01
 
birk schrieb am 09.08.2010 um 23:44:16:
Eigenständiges Aufenthaltsrecht erst nach 4 Jahren - das hätte ja gravierende Auswirkungen auf Einbürgerungen nach §9 (Ehegatten Deutscher, Regeleinbürgerung bereits nach 3 Jahren).


Die "gravierende Auswirkungen" sind kaum zu befürchten. Die Lage wäre ja genau dieselbe wie vor dem 1.06.2000, als die Frist von 4 Jahren auf 2 gekürzt war.  Smiley Ich finde es doch wahrscheinlicher, dass die Frist "nur" auf 3 Jahre verlängert wird, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist.  Smiley
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« Zuletzt geändert: 10.08.2010 um 14:34:37 von chap »  

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Antwort #4 - 10.08.2010 um 14:31:29
 
Muleta schrieb am 09.08.2010 um 15:36:55:
Die Politiker müssen in die Pötte kommen, da wieder mal Umsetzungsfristen für EU-Richtlinien ablaufen - und zwar für die erste schon im Dezember.

Muleta


Dies hat die Politiker bei der letzten Umzetzung der ausländerrechtlichen Richtlinien nicht gehindert, die Frist bis zu knapp zwei (oder sogar drei) Jahren zu überschreiten. Smiley
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 10.08.2010 um 15:52:43
 
Aus dem Artikel:

Zitat:
So ist auch geplant, die Frist zu verlängern, nach der Ausländer, die einen Zuwanderer in Deutschland heiraten, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwerben. Im Moment liegt die "Ehebestandszeit" bei zwei Jahren. Die Union würde die Frist gerne verdoppeln, die FDP hält drei Jahre für genug.


Also, für Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen bleibt die Frist zwei Jahre bzw. drei Jahre für die NE?

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chap
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Antwort #6 - 10.08.2010 um 16:02:30
 
Mutly schrieb am 10.08.2010 um 15:52:43:
Aus dem Artikel:


Also, für Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen bleibt die Frist zwei Jahre bzw. drei Jahre für die NE?



So wird es nicht sein.

"Die §§ 31 und 35 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Aufenthaltstitels des Ausländers der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet tritt."  Zwinkernd
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Antwort #7 - 10.08.2010 um 18:34:32
 
chap schrieb am 10.08.2010 um 16:02:30:
"Die §§ 31 und 35 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Aufenthaltstitels des Ausländers der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet tritt."Zwinkernd 


Das könnte aber geändert werden, wenn die Fristen für Ehegatten von Ausländern und Ehegatten von Deutschen dem Gesetzgeber nach verschieden sein sollen.
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Antwort #8 - 10.08.2010 um 18:49:31
 
Zitat:
Die Lage wäre ja genau dieselbe wie vor dem 1.06.2000, als die Frist von 4 Jahren auf 2 gekürzt war.

Frau Merkel hat dafür geworben, dass sich mehr Ausländer einbürgern lassen. Eine Verlängerung der Frist bei §9 halte ich deshalb für unwahrscheinlich.

Zitat:
Das könnte aber geändert werden, wenn die Fristen für Ehegatten von Ausländern und Ehegatten von Deutschen dem Gesetzgeber nach verschieden sein sollen.

Diese Ungleichbehandlung halte ich für wenig zielführend.

Zitat:
Ich finde es doch wahrscheinlicher, dass die Frist "nur" auf 3 Jahre verlängert wird, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist.

Das fände ich persönlich richtig so - ist aber nur meine private Meinung.
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Antwort #9 - 13.08.2010 um 13:04:02
 
Mutly schrieb am 10.08.2010 um 18:34:32:
Das könnte aber geändert werden, wenn die Fristen für Ehegatten von Ausländern und Ehegatten von Deutschen dem Gesetzgeber nach verschieden sein sollen.


Sie sollen nicht. Der Autor des Artikels aus der Stuttgarter Zeitung hat den "Gesetzgeber" falsch wiedergegeben. Smiley
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Antwort #10 - 13.08.2010 um 13:06:58
 
birk schrieb am 10.08.2010 um 18:49:31:
Frau Merkel hat dafür geworben, dass sich mehr Ausländer einbürgern lassen. Eine Verlängerung der Frist bei §9 halte ich deshalb für unwahrscheinlich.


Ich auch. Aber die Verlängerung der Frist für Verslelbständigung des Aufenthalts des Ehegatten hat mit §9 StAG nichts zu tun.  Smiley
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Antwort #11 - 20.10.2010 um 13:24:56
 
chap schrieb am 09.08.2010 um 15:16:54:
Es kommen offensichtlich bald Änderungen im Aufenthaltsrecht:

"Im Kern sind sich die Innenexperten der Koalitionsfraktionen von FDP und Union bereits einig. Die Pläne könnten noch im Herbst Gesetz werden.
...
Der Zwangsehe-Paragraf soll im Paket mit anderen ausländerrechtlichen Änderungen eingeführt werden. So ist auch geplant, die Frist zu verlängern, nach der Ausländer, die einen Zuwanderer in Deutschland heiraten, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwerben. Im Moment liegt die "Ehebestandszeit" bei zwei Jahren. Die Union würde die Frist gerne verdoppeln, die FDP hält drei Jahre für genug."

Quelle: http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2575187_0_9223_-kampf-gegen-ferienehe...


Bereits an Mittwoch kommender Woche will das Bundeskabinett Neuregelungen im Zuwanderungs-, Ausländer- und Aufenthaltsrecht auf den Weg bringen, kündigte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin an. So solle härter gegen Verweigerer von Integrationskursen vorgegangen werden. Zudem sollten ein eigener Straftatbestand für Zwangsverheiratungen geschaffen und Scheinehen effektiver bekämpft werden.

Quelle: http://www.fr-online.de/politik/zwangsehe-als-straftat/-/1472596/4754162/-/index...
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Antwort #12 - 20.10.2010 um 14:42:38
 
chap schrieb am 20.10.2010 um 13:24:56:
Bereits an Mittwoch kommender Woche will das Bundeskabinett Neuregelungen im Zuwanderungs-, Ausländer- und Aufenthaltsrecht auf den Weg bringen,


Mir wird jetzt schon schlecht, wenn Bosbach, Uhl und Wiefelspütz an den Gesetzen rumbasteln.

Wie sieht es denn mit Vertrauensschutz aus für die Fälle, die noch keine NE und/oder eigenständiges Aufenthaltsrecht haben? Mir düngt, dass die drei Herren das gerne rückwirkend haben möchten.  Ärgerlich

Außerdem muss/sollte auch beim Zuzug zum Deutschen oder zum Ausländer unterschieden werden. Ich will nicht immer in einem Topf mit den angeblichen Integrationsunwilligen geworfen werden.

Wo gibt es den Vorentwurf für den Erlass?
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Antwort #13 - 20.10.2010 um 15:36:35
 
Zitat:
Wo gibt es den Vorentwurf für den Erlass?


Das ist kein Erlass, sondern ein Gesetzentwurf. Am nächsten Mittwoch wird es wahrscheinlich veröffentlicht.  Smiley
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Antwort #14 - 27.10.2010 um 12:22:11
 
chap schrieb am 20.10.2010 um 15:36:35:
Das ist kein Erlass, sondern ein Gesetzentwurf. Am nächsten Mittwoch wird es wahrscheinlich veröffentlicht.  Smiley


Hier ist der Entwurf: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/zwangshei...
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