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Besuch von Russen, die in den USA permanent resident haben. (Gelesen: 6.825 mal)
DeuRum
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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20.05.2010 um 19:19:07
 
Hallo,

Bekannte von mir, sie sind beide Russen, die in den USA leben und dort den "permanent resident" Status haben, möchten mich für ca. 4 Wochen besuchen, wir möchten in der Zeit auch in die Beneluxländer und nach England fahren.

Wenn ich die Homepage vom auswärtigen Amt richtig verstehe benötigen Amerikaner für einen Urlaub hier kein Visum, wie sieht es aber mit Personen aus, die keine amerikanische Staatsangehörigkeit haben, sondern nur "permanent resident" sind?

Viele Grüße

Johannes
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Antwort #1 - 20.05.2010 um 19:25:14
 
DeuRum schrieb am 20.05.2010 um 19:19:07:
wie sieht es aber mit Personen aus, die keine amerikanische Staatsangehörigkeit haben, sondern nur "permanent resident" sind?

Genauso, als ob sie in Russland leben würden.

Sie brauchen ein Visum, genießen somit keine Vergünstigungen.

Ob sie das Visum nun leichter bekommen, weil man ihnen eher die Rückkehrbereitschaft unterstellt, ist vielleicht der einzige Vorteil.

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DeuRum
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 20.05.2010 um 19:40:02
 
Hallo,

herzlichen Dank für deine schnelle Antwort.

Das heißt doch nun, dass:
- ich für beide je eine Verpflichtungserklärung (auf Vordruck) abgeben muss
- ich hier oder sie in den USA eine entsprechend "zertifizierte" Reisekrankenversicherung abschließen
- ich ihnen am Besten auch noch eine handschriftliche Einladung sende

Aber Sie brauchen doch von mir KEINE Passkopie?
(sie meinten, sie hätten bei der Botschaft nachgefragt und die Botschaft würde nur eine handschriftliche Einladung + Passkopie von MIR benötigen?  Schockiert/Erstaunt  )
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Antwort #3 - 20.05.2010 um 19:54:03
 
DeuRum schrieb am 20.05.2010 um 19:40:02:
- ich ihnen am Besten auch noch eine handschriftliche Einladung sende

unnötig, denn eine VE gilt auch gleichzeitig als Einladung.
-- wird aber nicht schaden.

Bei diesem Verfahren braucht man keine Passkopie, da die VE ja bei der ABH abgegeben wird, und sie dabei auch deine Identität prüft.

DeuRum schrieb am 20.05.2010 um 19:40:02:
(sie meinten, sie hätten bei der Botschaft nachgefragt und die Botschaft würde nur eine handschriftliche Einladung + Passkopie von MIR benötigen?Schockiert/Erstaunt) 

verstehe ich nicht ...
aber wenn die Botschaft in den USA sich damit zufrieden gibt, warum sollte man es anders machen.
Wenn diese Aussage aberr auf einem Fehler beruht, dann habt Ihr Zeit verloren.

Aber ich denke mal, wenn andere Foumtsteilnehmer einen ähnlichen Fall kennen, dann wirst es bald hier lesen.

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Antwort #4 - 20.05.2010 um 20:03:08
 
DeuRum schrieb am 20.05.2010 um 19:40:02:
sie meinten, sie hätten bei der Botschaft nachgefragt und die Botschaft würde nur eine handschriftliche Einladung + Passkopie von MIR benötigen

Dazu möge man vielleicht einen Blick in die HP der Deutschen Botschaft oder auf die HP der einzelnen Konsulate werfen; dann dürfte dies geklärt sein. Zwinkernd
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DeuRum
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Antwort #5 - 20.05.2010 um 20:20:39
 
Hallo,

ich hatte bisher nur auf die Seite des Auswärtigen Amts geschaut und dort nicht viel gefunden.

Auf der Konsulatsseite aber.... :  Durchgedreht
http://www.germany.info/Vertretung/usa/en/04__Legal/02__Directory__Services/01__...


- fully completed application form (only German and English versions accepted) and required declaration

- two passport photographs (strict requirements, see details)

- valid national passport and one copy thereof (Please note these important regulations concerning your travel document/passport:
(a) its validity has to extend the duration of the visa you are applying for by at least 3 months
(b) it has to contain at least two blank pages;
(c) it must have been issued within the previous 10 years. If it has been issued before that, your passport can not be accepted. That even even applies in cases where the validity has been extended by the authorities of your home country.

- original of valid US alien registration card or valid US resident visa (type A, E, F plus endorsed I-20, G, H, I, J plus J1 documents, L, O, R) and one copy

- your current bank statement from the previous two months and one copy hereof

- confirmation letter from your health insurance stating coverage for medical emergency, hospitalization and repatriation with a minimum of  30,000 Euros (equiv. US$ 50,000) for trips outside the US showing an office or contact number in a Schengen state and one copy thereof

- reference letter from your employer

- airline reservation and one copy thereof

- visa fees

- invitation letter from your friends/relatives in Germany together with a copy of their German ID or foreign passport.


Demnach wäre wirklich keine Verpflichtungserklärung nötig, es wird aber auch nicht zwischen Amerikanern und Russen unterschieden?  hä?
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Antwort #6 - 20.05.2010 um 20:29:26
 
DeuRum schrieb am 20.05.2010 um 19:40:02:
(sie meinten, sie hätten bei der Botschaft nachgefragt und die Botschaft würde nur eine handschriftliche Einladung + Passkopie von MIR benötigen?) 

Kommt halt drauf an... Wenn du eine VE abgibst, dann ist damit die finanzielle Seite des Aufenthalts abgeklaert, da du fuer anfallende Kosten verantwortlich bist. Wenn du keine VE abgibst, dann muessen die Gaeste selbst nachweisen, dass sie genug auf dem Konto haben um Reise/Unterkunft/Aufenthalt zu finanzieren.

In non-westlichen Laendern ist es ueblich, dass VE die Regel und Selbstfinanzierung die Ausnahme ist. Vermutlich geht man im USA Konsulat davon aus, das "Amerikaner" fuer gewoehnlich wohlhabend genug sind, so dass VE die Ausnahme und Selbstfinanzierung die Regel ist.
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Antwort #7 - 20.05.2010 um 20:44:22
 
VE wenn man in den USA lebt, ganz einfach,
arbeitslos, Rentner oder Gutverdiener,
Aufenthalt für Urlaub ca. 2-3 Wochen oder 3 Monate..

wie jetzt?
Wenn Rentner und 3 Monate würde ich VE vorlegen.
Wenn Arbeitslos oder ohne einkommen, würde ich VE vorlegen.

Wenn Arbeitnehmer mit üblichen Einkommen und 2-3 wöchiger Reise im Urlaub, da dürfte keine VE erforderlich sein.
Je länger der Aufenthalt und/oder je geringer das Einkommen/Vermögen desto höher die Wahrscheinlichkeit das eine VE erforderlich ist.

Diese kann auch immer gefordert werden und wird auch gefordert, obwohl nicht explicit auf der Webseite genannt.
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DeuRum
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Antwort #8 - 20.05.2010 um 22:05:43
 
Das würde also heißten, dass - wenn wir auf Nummer Sicher gehen wollten - eine Verpflichtungserklärung nie falsch wäre?

Wobei - nicht, dass dann die vom Konsulat denken, dass die VE gemacht wurde, weil man ja wisse, dass die Besucher so arm seien, dass der Rückreisewille fehlen würde.....  unentschlossen
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Antwort #9 - 20.05.2010 um 22:11:32
 
DeuRum schrieb am 20.05.2010 um 22:05:43:
nicht, dass dann die vom Konsulat denken, dass die VE gemacht wurde, weil man ja wisse, dass die Besucher so arm seien, dass der Rückreisewille fehlen würde..... 

Der glaubhaft gemachte Rückreisewille ergibt ja aus dem Gesamtzusammenhang, nicht unbedingt alleine aus der VE.
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Stefan-TR
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Antwort #10 - 21.05.2010 um 08:09:26
 
DeuRum schrieb am 20.05.2010 um 22:05:43:
dass die VE gemacht wurde, weil man ja wisse, dass die Besucher so arm seien

Es hindert sie ja keiner daran trotzdem ihre Kontoauszuege mit vorzulegen. Es gilt fuer das Visum drei Dinge nachzuweisen / glaubhaft zu machen und diese sind voneinander prinzipiell unabhaengig:
  • Reisezweck (Einladung, etwa handschriftlich via VE etc.)
  • Finanzierung (VE, Geld auf dem Konto, Tickets, Hotel, ...)
  • Rueckkehrbereitschaft (ja... wie weisst man das blos nach?!)
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Antwort #11 - 21.05.2010 um 09:32:24
 
Hallo,

vielleicht noch kleine Ergänzung. Wenn Deine Bekannten eine Schengen Visa bekommen heißt es noch lange nicht dass die dann nach England einreisen dürften ! England ist nämlich KEIN SCHENGEN Land. Du muss dich informieren. Wahrscheinlich müssen die noch eine britische Visum beantragen, was auch nicht unbedingt einfach ist. Ich reise sehr oft nach England und kann Dir sagen das alle Leute die nicht EU Bürger sind (selbst Amerikaner) werden an der Englische grenze strengt überprüft. Was die Russische Bürger angeht genauso wie Ukrainer usw. sind i. d. R. noch schlechter behandelt wie alle anderen und oft mit gültige Visum zurückgeschickt worden. In England gilt nämlich gleiche Gesetz wie in der USA das letztendlich entscheidet der Grenzbeamte ob Du einreisen darfst ob nicht. Europäer von der EU merken diese Problematik überhaupt nicht. Grüße

Sehr hilfreiche Site: http://www.ukvisas.gov.uk/en/doineedvisa/

schweitzers Änderung:
Habe Deine letzten zwei Posts zusammengefügt. Es ist möglich, ein Post innerhalb von 15 Minuten zu ergänzen oder zu korrigieren - dazu den "Ändern"- Button nutzen. Danke.
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« Zuletzt geändert: 21.05.2010 um 10:29:30 von schweitzer »  
 
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Antwort #12 - 25.05.2010 um 18:33:04
 
Sie sind ja auch EU-StA, genau wie jeder Brite, und insofern auch nicht "Ausländer" in UK
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Antwort #13 - 25.05.2010 um 18:55:41
 
lifeart schrieb am 25.05.2010 um 18:33:04:
Sie sind ja auch EU-StA, genau wie jeder Brite, und insofern auch nicht "Ausländer" in UK 

Seit wann sind Russen EU Staatsbürger? Habe ich da etwas übersehen?  hä?

Dass sie in den USA einen AT haben, macht sie doch nicht zu EU Bürgern.  hä?
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Antwort #14 - 25.05.2010 um 21:17:30
 
Das meinet ich auch nicht, ich bezog mich auf: "Europäer von der EU merken diese Problematik überhaupt nicht. Grüße..." des letzten Posters
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