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Einladung für Visum in welcher Sprache? (Gelesen: 4.216 mal)
Weltentdeckerin88
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einladung für Visum in welcher Sprache?
28.05.2010 um 18:54:27
 
Hallo alle zusammen!
Ich möchte im Juli meinen Freund aus Sri Lanka für 14 Tage zu mir nach Deutschland holen. Für die Beantragung des Visums benötigt er ja eine Einladung von mir.
Jetzt weiß ich nur nicht ob diese in Deutsch oder in Englisch sein soll. Vorgelegt wird sie ja bei der deutschen Botschaft in Colombo. Ich denke mir, dann soll sie auch in Deutsch geschrieben sein oder?
Für einen Hinweis wäre ich dankbar,
LG Caro
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Stefan-TR
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i4a rocks!


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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 28.05.2010 um 20:19:19
 
Weltentdeckerin88 schrieb am 28.05.2010 um 18:54:27:
Für die Beantragung des Visums benötigt er ja eine Einladung von mir.

Meinst du damit wirlich nur eine formlose Einladung oder vielleicht eine VE (anklicken). Falls du ersteres meinst, dann kannst du das durchaus auf deutsch schreiben. Ich verfasse immer einen kurzen Brief, in etwa:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herrn der Visastelle,

hiermit bestaetige ich Ihnen die Einladung von .... zu mir nach ... usw. usf.

Freundliche Gruesse,
xxx


Falls du eine VE brauchst, dann bekommst du diese bei deiner lokalen ABH.
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Saxonicus
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Antwort #2 - 28.05.2010 um 20:55:39
 
Eine formlose Einladung dürfte für Sri Lanka wohl kaum ausreichen.
Da muß schon eine "richtige" Verpflichtungserklärung bei der Visumsbeantragung vorgelegt werden, ebenso wie eine ausreichende Krankenversicherung.
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erne
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Antwort #3 - 28.05.2010 um 21:15:40
 
Für 14-tägigen Besuch dürfte nur die VE ausreichen.
Es sei denn, Ihr befürchtet, dass dieses Visum für weniger als 14 Tage gegeben wird oder versagt wird, oder wenn Ihr mal in Zukunft mehr wollt, als üblicherweise gegeben wird (z.B. gleich 90Tage), dann habe ich gute Erfahrungen damit gemacht, ein Einladungschreiben in beiden Sprachen (dt. und Landessprache) zu verfassen, welches aber auch Gründe aufführt, warum z.B. 90 gegeben werden sollten.

Aber wie gesagt, für 14 Tage sollte eine formelle VE ausreichen.
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Saxonicus
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Antwort #4 - 29.05.2010 um 10:57:15
 
erne schrieb am 28.05.2010 um 21:15:40:
ein Einladungschreiben in beiden Sprachen (dt. und Landessprache) zu verfassen

Landessprachen in Sri Lanka sind Sinhala (~80%) und Tamil (~20%), da dürfte es nicht so einfach sein hier jemanden zu finden der diese Sprachen hinreichend beherrscht.

Aber auf der deutschen Botschaft findet sich sicher jemand, der ausreichend Deutsch kann, obwohl ich persönlich damit dort schon so einige Schwierigkeiten hatte.
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Petersburger
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Antwort #5 - 04.06.2010 um 21:07:38
 
Grundsätzlich liegst Du richtig, wenn Du Schreiben für deutsche Behörden in Deutsch verfaßt.

Und wenn schon mal ein örtlicher Mitarbeiter damit Probleme haben sollte ... der Entscheider über einen Visumantrag hat die garantiert nicht.
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