@Saxonicus
Ich gehe schwer davon aus, dass der
TS im Ausland lebt.
Bist du dir sicher, dass die Polizei dort Beglaubigungen von Pässen vornimmt und das noch kostenlos?
In Deutschland jedenfalls könnte die Polizei vom Pass keine Beglaubigung durchführen.
Somit dürfte der
TS mit seiner Einschätzung - zu einem Notar zu gehen - richtig liegen.
Ob die Beglaubigung mit Apostille versehen werden muß, solltest du vorher erfragen. Ich denke mal eher nicht, da es sich hierbei nicht um eine Urkunde handelt, die einen Verwaltungsakt auslöst.
tom78t schrieb am 05.12.2009 um 09:48:09:Von Passkopie steht aber nichts in der Selbstauskunft
Vermute mal Saxonicus verfolgte folgenden Gedanken:
Du schreibst eine Vollmacht und legst als Anlage - damit deine Unterschrift nachvollziehbar ist - eine beglaubigte Passkopie bei.
tom78t schrieb am 05.12.2009 um 09:48:09:weis nicht mal was das ist.
Dem kann ganz schnell abgeholfen werden, wenn du dich an Tante wiki wendest:
http://de.wikipedia.org/wiki/Apostille