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Frage zu Befristungen und Visa Freiheit (Gelesen: 20.864 mal)
tom78t
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 03.12.2009 um 16:51:49
 
Zitat:
Solange die Sperre gilt und Du keine neuen Gründe hast, ist die Einreise verboten.
Ja das ist mir schon klar, deswegen versuch ich mir gerade ja eine Befristung zahm zu basteln und such nach Sachen was die Befristung Positiv verkürzen kann. (Legale Sachen)

Deswegen hab ich ja oben schon mal nach dem hier gefragt
Zitat:
Einen Nachweis das man Drogen frei ist, und Die Befristung hängt unter Umständen von der vorherigen - zumindest teilweisen - Zahlung der Abschiebungskosten ab.

Stimmt das könnte so ein Drogentest und die Kosten der Abschiebung die sperre verkürzen?
Und ist das nicht sinnvoller die Befristung mit mindestens einer Seite voll zu schreiben???
Da auf die Frage keine Antwort erfolgt kann man das Glaube ich mit Ja beantworten

Zitat:
muss Dich jede zuständige Stelle darauf hinweisen, dass Du dafür vorher ein Visum beantragen musst.

Gehen wir mal davon aus das die Sperre abgelaufen ist so wehre doch eine Aufenthaltserlaubnis wieder möglich oder?

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reinhard
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Antwort #16 - 03.12.2009 um 17:02:08
 
Wenn Du einen Befristungsbescheid hast, kannst Du natürlich jederzeit versuchen, mit einem (negativen) Drogentest oder Bezahlung von Kosten einen neuen zu erreichen. Die Chancen sind gering.

Ich bleibe dabei: Chancen hättest Du nur mit einem neuen Grund, der Deine Einreise nach Deutschland dringend macht.

Wenn Du eine Aufenthaltserlaubnis willst, musst Du das im Visumantrag angeben und begründen. Dann brauchst Du ein D-Visum. Nach dem Aufenthaltsgesetz (seit 1.1.2005) bekommt die Ausländerbehörde die Unterlagen vom Konsulat / Botschaft und muss vor Deiner Einreise prüfen, ob sie Dir eine Aufenthaltserlaubnis geben will oder kann.

Gerade nach einer Sperre wäre es gut, die Regeln möglichst genau einzuhalten und nicht irgendwas zu "versuchen".
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tom78t
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #17 - 03.12.2009 um 17:25:37
 
Zitat:
Ich bleibe dabei: Chancen hättest Du nur mit einem neuen Grund, der Deine Einreise nach Deutschland dringend macht.


Ich mag ja nicht gleich nach Deutschland mir geht’s ja eigentlich nur um die Sperrfrist das sie 1-2 Jahre verkürzt wird, aber so wie es ausschaut ist es egal was in der Befristung steht hab ich so das Gefühl, weil einfach nichts Relevantes drinnen steht wie Frau oder Kinder.

Zitat:
Gerade nach einer Sperre wäre es gut, die Regeln möglichst genau einzuhalten und nicht irgendwas zu "versuchen".


Ja klar ich mag das Thema ja endlich abhacken, was ist dann eigentlich besser wenn die Frist abgelaufen ist erst paar mal als Tourist einreisen und ausreisen und dann mal versuchen ein Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

Oder Gleich wenn die Frist abgelaufen ist als erstes versuchen eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.  Durchgedreht


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steini007
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Antwort #18 - 03.12.2009 um 17:31:57
 
tom78t schrieb am 03.12.2009 um 17:25:37:
Ich mag ja nicht gleich nach Deutschland 

... somit es auch keinen Grund hierfür gibt, dass ...
tom78t schrieb am 03.12.2009 um 17:25:37:
die Sperrfrist das sie 1-2 Jahre verkürzt wird


tom78t schrieb am 03.12.2009 um 17:25:37:
was ist dann eigentlich besser wenn die Frist abgelaufen ist erst paar mal als Tourist einreisen und ausreisen und dann mal versuchen ein Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

Beide Sachen hängen nicht von einander ab. Auch wenn man als Tourist immer schön brav ausgereist ist, bekommt man deswegen nicht einfacher ein Visum für einen Daueraufenthalt.

tom78t schrieb am 03.12.2009 um 17:25:37:
Oder Gleich wenn die Frist abgelaufen ist als erstes versuchen eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

Du mußt erst einmal ein Visum beantragen, wenn ein Daueraufenthalt angestrebt wird. Die AE wird dann von der ABH erteilt.
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tom78t
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #19 - 03.12.2009 um 17:46:32
 
Zitat:
Die AE wird dann von der ABH erteilt.

Wie sind da die Schanzen für mich sagen wir mal von 1 bis 100 das der Titel bzw. das Visum mal wieder in meinen Pass klebt.  Smiley

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steini007
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Antwort #20 - 03.12.2009 um 17:54:03
 
tom78t schrieb am 03.12.2009 um 17:46:32:
Wie sind da die Schanzen für mich sagen wir mal von 1 bis 100 das der Titel bzw. das Visum mal wieder in meinen Pass klebt. 

Über solche Fragen brauchst du dir im Moment wirklich keine Gedanken machen, zumal wir weder deinen Fall nicht kennen und auch nicht die Entscheidung darüber treffen.

Jede Aussage hierzu wäre unseriös und würde dir nicht helfen.
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reinhard
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Antwort #21 - 03.12.2009 um 17:57:28
 
Wie Du sagt: 1 bis 100.

Es kommt darauf an, welches Recht Du hast.

Es gibt im Aufenthaltsgesetz eine Reihe von festgelegten Zwecken für eine Aufenthaltserlaubnis. Das Gesetz kannst Du (oben unter "Gesetze") hier lesen.

Es kommt darauf an, ob Du aus familiären, humanitären Gründen oder wegen Arbeit oder Bildung herkommen willst.

Den Aufenthaltszweck "nur mal so" oder "besser als in Mazedonien" gibt es nicht.

Für eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Studium braucht Du ein anerkanntes Abitur und eine Zulassung einer deutschen Uni,.

Für die Familienzusammenführung musst Du hier verheiratet sein.

Für den Aufenthaltzweck "Arbeit" brauchst Du einen Arbeitsvertrag mit 60.000 Euro Jahresgehalt.

Und so weiter: Guck Dir alles und und überlege, welche Bedingungen Du bis 2013 (oder 2011) erfüllen könntest.
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tom78t
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Antwort #22 - 03.12.2009 um 18:35:05
 
Also laut http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#23a sehe ich da gar keine schanzen für mich.

Selbst bei § 37 Recht auf Wiederkehr
(3) Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kann versagt werden,
1. wenn der Ausländer ausgewiesen worden war oder ausgewiesen werden konnte, als er das Bundesgebiet verließ,
Auch bei humanitären Gründen sieht es schlecht aus.
na ja das war ein Satz mit x war wohl nichts aber danke schon mal für die Infos  Schockiert/Erstaunt
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 03.12.2009 um 20:06:52
 
Schritt 2 -> Erlangung einer AE ist derzeit unerreichbar und
auch nach Schritt 1 -> Ablauf der Sperre kaum in Aussicht.

Es wurde schon deutlich geschrieben, dass das ohn einen
(neuen) Aufenthaltsgrund nicht drin ist. Dein Wunsch allein,
wieder dauerhaft in D leben zu wollen, ist da nicht maßgeb-
lich.

Falls noch Fragen zur Ausgangsfragestellung sind o.k. Sonst
ist hier dicht.
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Tippi
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Antwort #24 - 04.12.2009 um 22:32:31
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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tom78t
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Antwort #25 - 05.12.2009 um 09:31:16
 
Bei der Selbstauskunft wenn man das beglaubigen lassen möchte von einem Notar reicht da der Stempel oder muss das mit diesem Apostile oder wie das heißt gemacht werden.  Augenrollen
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Saxonicus
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Antwort #26 - 05.12.2009 um 09:36:40
 
Wenn Du die Pass/PA-Kopie meinst, welche Du einsenden mußt um eine Auskunft zu erlangen, dann dürfte eine Beglaubigung beim nächsten Polizeirevier ausreichend sein, zudem gibt es die kostenlos.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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tom78t
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Antwort #27 - 05.12.2009 um 09:48:09
 
Zitat:
Wenn Du die Pass/PA-Kopie meinst, welche Du einsenden mußt um eine Auskunft zu erlangen


Von Passkopie steht aber nichts in der Selbstauskunft nur das man

Mir ist bekannt das eine Auskunft nur erteilt werden kann, wenn meine nachstehende Unterschrift von einer deutschen öffentliche Stelle oder einem Notar oder einer Behörde des Herkunftsstaates oder einer deutschen Auslandsvertretung beglaubigt ist.

Und habe deswegen gestern bei Notar gefragt und der meinte ich soll nachfragen ob das mit diesem Apostile sein muss, Apostile kann falsch geschrieben sein weis nicht mal was das ist.
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steini007
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Antwort #28 - 05.12.2009 um 09:48:14
 
@Saxonicus

Ich gehe schwer davon aus, dass der TS im Ausland lebt.

Bist du dir sicher, dass die Polizei dort Beglaubigungen von Pässen vornimmt und das noch kostenlos?

In Deutschland jedenfalls könnte die Polizei vom Pass keine Beglaubigung durchführen.

Somit dürfte der TS mit seiner Einschätzung - zu einem Notar zu gehen - richtig liegen.

Ob die Beglaubigung mit Apostille versehen werden muß, solltest du vorher erfragen. Ich denke mal eher nicht, da es sich hierbei nicht um eine Urkunde handelt, die einen Verwaltungsakt auslöst.


tom78t schrieb am 05.12.2009 um 09:48:09:
Von Passkopie steht aber nichts in der Selbstauskunft 

Vermute mal Saxonicus verfolgte folgenden Gedanken:

Du schreibst eine Vollmacht und legst als Anlage - damit deine Unterschrift nachvollziehbar ist - eine beglaubigte Passkopie bei.

tom78t schrieb am 05.12.2009 um 09:48:09:
weis nicht mal was das ist.

Dem kann ganz schnell abgeholfen werden, wenn du dich an Tante wiki wendest:

http://de.wikipedia.org/wiki/Apostille
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tom78t
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Antwort #29 - 05.12.2009 um 10:07:09
 
Zitat:
Ob die Beglaubigung mit Apostille versehen werden muß, solltest du vorher erfragen.


Wenn denn oder soll ich das Kontakt Formular benutzen https://www.bva.bund.de/cln_152/nn_377098/sid_6ADF546A5D54C342B65AE1B5B71A2626/n...

Zitat:
Bist du dir sicher, dass die Polizei dort Beglaubigungen von Pässen vornimmt und das noch kostenlos?

Die können die Selbstauskunft gar nicht lesen beim Notar muss ich das erst auf Mazedonisch übersetzen lassen und dann gibt’s irgend ein Stempel so wie ich das Gestern verstanden habe.

Zitat:
Dem kann ganz schnell abgeholfen werden, wenn du dich an Tante wiki wendest:
Ja habe ich gemacht gerade und da steht
Die Apostille wird auf öffentliche Urkunden gesetzt. Welche Urkunden als öffentliche Urkunden anzusehen sind, regelt der Artikel 1 des Übereinkommens, wobei jeweils innerstaatliches Recht der Ausstellungsbehörde zur Anwendung kommt.

Jetzt muss ich praktisch raus finden ob das eine Urkunde ist oder nicht, man das ist ja wie Mäuse melken.  Ärgerlich

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