Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verjährungsfristen - Kürzungen u. Einreisesperren v. Ausländerbehörde für EU Bürger (Gelesen: 3.788 mal)
Themen Beschreibung: HILFE Bei VERJÄHRUNGSFRIST-KÜRZUNG & EINREISEVERBOT v. AUSLÄNDERBEH:
Anie
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verjährungsfristen - Kürzungen u. Einreisesperren v. Ausländerbehörde für EU Bürger
28.01.2010 um 23:55:47
 
Guten Abend,

in der Hoffnung das mir hier jemand eine wertvolle Information geben kann.
1.
Es geht um Verjährungsfrist z.B. nach Abschiebung auf Halbstrafe.
Besteht in irgendeiner Form die Möglichkeit, über eine dt. Instanz o. EU Gerichtshof o. sonstigen, eine Verjährungsrist zu verkürzt zu bekommen?
Wenn ja, gibt es dazu spezifische Gründe die vorliegen müssen?
2.
Einreisesperre von Ausländerbehörde ( Kurz Info)
EU Bürger – Spanier, hier geboren, aufgewachsen, Arbeit & Dauerwohnsitz immer in BRD. Familie in BRD lebend. Ist verheiratet mit Deutschen u.1 Kind.
Urteil: 11 J. (kein Mord, kein BTA) ist auf Halbstrafe freiwillig auf Abschiebung. Ausländerbehörde erteilte 7 J. Einreisespeere. Lebte 4 j. mit seiner dt. Frau & Kind im Ausland. Wollte Widereinreise beantragen: Beratung bei 3 Fachanwälten mit der Aussage, ist
reinem Ausländerrecht, kann formlos gestellt werden. Hat mit Strafrecht nichts mehr zu tun.
In diesen Glauben reiste er ein, um bei der AB Antrag persönlich zu stellen.
Im Zug bei Einreise, Kontrolle, verhaftet- ( Haftbefehl der Reststrafe).
Zwei Optionen stehen lt. Anwalt zur Auswahl: a.) wieder Abschiebung u. 25 J. Verjährungsfrist- Einreise Verbot. Oder Rest bis zur 2/3 Haft verbüßen u. für 3 J. lt. AB wieder raus. Hacken daran, StV. will nicht im Voraus schriftlich die Entlassung auf  2/3 zu sichern, sondern stellt es nur in den Raum als Möglichkeit.
Entspricht das den unwiderruflichen Tatsachen o. gibt es hier Lücken, die der Anwalt noch nicht ausgeschöpft hat.
Info: er wollte wieder Abschiebung, wartet schon 7 Monate in Haft darauf. Die 2/3 mit 3. J. würde er bevorzugend machen, aber nicht ohne
Schriftliche Zusicherung.
Danke für jeden Hinweis.
Anie         
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Anie
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verjährungsfristen - Kürzungen u. Einreisesperren v. Ausländerbehörde für EU Bürger
Antwort #1 - 29.01.2010 um 12:28:02
 
Hallo...

es wäre echt toll, wenn ihr mir dazu antworten könnt,
denn es eilt, weil wir in Kürze Entscheidungen treffen müssen u. wollen nicht ohne mehr INFO & oder evt. Möglichkeiten voreilig entscheiden. Bin wirklich dankbar für jeden Hinweis.

LG Anie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verjährungsfristen - Kürzungen u. Einreisesperren v. Ausländerbehörde für EU Bürger
Antwort #2 - 29.01.2010 um 14:13:54
 
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Anie
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verjährungsfristen - Kürzungen u. Einreisesperren v. Ausländerbehörde für EU Bürger
Antwort #3 - 29.01.2010 um 14:53:47
 
Danke, für den Link , dass war mir bekannt.
Nur, haben wir inzwischen in den Jahren den 6.Anwalt, (v. teuren bis Normal)jeder sagte etwas anderes.
Z.b. Staatsanwaltschaft kann bis zu 2 jahren v. sich aus begnadigen.(?) Wahr o. nicht wahr?
Jeder Anwalt schimpft über den anderen seinen Unfug!
Man wird total meschugge gemacht.
Erklärt auch nocht die Frage mit der AB zu der 2/3 Haft. Reine Willkür oder rechtlich machbar?
Derzeitger Anwalt pflegt nur Kontakt zur Rechtspflergin. (Tausende an Vorschuß) u.wenn nicht nachgeschoben wird, ist die Motivation weg. Also Gerechtigkeit zu erhalten o. Möglickeiten ausschöpfen, gilt nur dem der viel bezahlen kann. Daher meine Fragen,den bislang hat noch kein Anwalt eine persönliche Verhandlung bei der Strafvollzugskammer geführt. Gnadengesuch lt. Anwalt bringt nix, wäre nur Medienunfug!
Bitte, was soll man hier im Alleingang tun?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verjährungsfristen - Kürzungen u. Einreisesperren v. Ausländerbehörde für EU Bürger
Antwort #4 - 30.01.2010 um 16:26:55
 
Anie schrieb am 28.01.2010 um 23:55:47:
ist auf Halbstrafe freiwillig auf Abschiebung. Ausländerbehörde erteilte 7 J. Einreisespeere. Lebte 4 j. mit seiner dt. Frau & Kind im Ausland. Wollte Widereinreise beantragen: Beratung bei 3 Fachanwälten mit der Aussage, ist
reinem Ausländerrecht, kann formlos gestellt werden. Hat mit Strafrecht nichts mehr zu tun.
In diesen Glauben reiste er ein, um bei der AB Antrag persönlich zu stellen.
Im Zug bei Einreise, Kontrolle, verhaftet- ( Haftbefehl der Reststrafe).       


Das war, mit Verlaub, reichlich ungeschickt. Er hätte den Antrag vor Einreise stellen und die Antwort vor Einreise abwarten sollen. Jetzt kann er noch Antrag auf Neubewertung stellen, wenn bei seiner Einreisesperrentscheidung das EU-Recht nicht ausreichend gewürdigt wurde.
Ferner möge er sich um Vollzugslockerungen bemühen, bis hin zu Ausgang, Freigang und Strafaussetzung zur Bewährung.
Sollte ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Enreise laufen, macht das die Sache natürlich nicht einfacher.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Anie
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verjährungsfristen - Kürzungen u. Einreisesperren v. Ausländerbehörde für EU Bürger
Antwort #5 - 30.01.2010 um 22:28:04
 
Lieber  Ulf, vielen Dankvoorab für deine super Hinweise,die ich heute zum ersten Mal höre
(wieso sagt mir das kein Anwalt? Unglaublich!)

Ja, das das ungeschickt war, ist ja noch lieb ausgedrückt von dir, ich würde sagen, dass war
Dummheit pur.
Bitte Ulf, wo kann ich das prüfen lassen, ob die Einreisesperre das EU Recht nicht rechtzeitig gewürdigt hat?
Also wenn ich dich richtig verstanden habe, gleich einen Antrag auf Neubewertung stellen( EU Recht) , OK. Geht das nur mit Anwalt? Oder machen das auch z.b. Ausländerberatungstellen o. nicht empfehlungswert?
2.Schritt: Vollzugugslockerung, Ausgang,Strafaussetzung zur Bewährung, letzteres macht die Strafvollzugskammer richtig?
Ich bin etwas verzweilfelt, weil wir schon soviel Geld an Anwälte bezahlt haben, die nur Papierchen abgelegt haben u. keinen Strukturellen Faden verfolgt haben. Leider ist das keine erfundene Story.Nun ist die Kasse knapp u. muss versuchen wenigstens das im Alleingang zu tun was mir erlaubt ist, als Privatperson. Bitte verzeih diese Nachbohrerei, will nur echt gut informiert sein, bevor ich Fehler mache. Habe hier bei euch echt mehr erfahren in so einer Kürze, wie bei profisionellen Rechtsauskünften. Ich bin so entsetzlich enttäuscht.Ok, EU Recht, wo wäre das bitte o. wie?
Danke Anie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verjährungsfristen - Kürzungen u. Einreisesperren v. Ausländerbehörde für EU Bürger
Antwort #6 - 01.02.2010 um 22:25:47
 
Über Vollgzugslockerungen und Ausgang entscheidet die Anstalt. Dies dürfte auch einen Vollzugsplan erstellen. Über eine Strafausstetzung zur Bewährung entscheidet die Strafvollstreckungskammer.
Vielleicht unterhält er bzw. Du sich einmal mit dem zuständigen Sozialarbeiter /in um evtl. Pläne / Möglichkeiten auszuloten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema