Guten Abend,
in der Hoffnung das mir hier jemand eine wertvolle Information geben kann.
1.
Es geht um Verjährungsfrist z.B. nach Abschiebung auf Halbstrafe.
Besteht in irgendeiner Form die Möglichkeit, über eine dt. Instanz o. EU Gerichtshof o. sonstigen, eine Verjährungsrist zu verkürzt zu bekommen?
Wenn ja, gibt es dazu spezifische Gründe die vorliegen müssen?
2.
Einreisesperre von Ausländerbehörde ( Kurz Info)
EU Bürger – Spanier, hier geboren, aufgewachsen, Arbeit & Dauerwohnsitz immer in BRD. Familie in BRD lebend. Ist verheiratet mit Deutschen u.1 Kind.
Urteil: 11 J. (kein Mord, kein BTA) ist auf Halbstrafe freiwillig auf Abschiebung. Ausländerbehörde erteilte 7 J. Einreisespeere. Lebte 4 j. mit seiner dt. Frau & Kind im Ausland. Wollte Widereinreise beantragen: Beratung bei 3 Fachanwälten mit der Aussage, ist
reinem Ausländerrecht, kann formlos gestellt werden. Hat mit Strafrecht nichts mehr zu tun.
In diesen Glauben reiste er ein, um bei der AB Antrag persönlich zu stellen.
Im Zug bei Einreise, Kontrolle, verhaftet- ( Haftbefehl der Reststrafe).
Zwei Optionen stehen lt. Anwalt zur Auswahl: a.) wieder Abschiebung u. 25 J. Verjährungsfrist- Einreise Verbot. Oder Rest bis zur 2/3 Haft verbüßen u. für 3 J. lt. AB wieder raus. Hacken daran, StV. will nicht im Voraus schriftlich die Entlassung auf 2/3 zu sichern, sondern stellt es nur in den Raum als Möglichkeit.
Entspricht das den unwiderruflichen Tatsachen o. gibt es hier Lücken, die der Anwalt noch nicht ausgeschöpft hat.
Info: er wollte wieder Abschiebung, wartet schon 7 Monate in Haft darauf. Die 2/3 mit 3. J. würde er bevorzugend machen, aber nicht ohne
Schriftliche Zusicherung.
Danke für jeden Hinweis.
Anie