Erst einmal vielen Dank für eure Gedankengänge die ich nachzuvollziehen versuche.
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Hier noch ein paar zusätzliche Angaben zu mir.
Das mit der Einschränkung der Reisefreiheit bezieht sich auf Folgendes.
Der kurs dauert ja ca 7 Monate,ich habe in Thailand aber noch eine Ehefrau von der ich getrennt lebe,aber immer noch mal nach dem Rechten schauen muss,um die Geldsachen und Anderes zu klären.
Auch habe ich einen Sohn,20 Jahre,aus dieser Ehe,der gerade in T studiert und auch von mir unterstützt wird.
Ich muss also in Abständen von 2-3 Monate einmal nach Thailand fliegen.
Ich kann aber in dieser Zeit meine Lebenspartnerin und unsere Tochter in Deutschland nicht alleine lassen,schon aus dem Grund,weil sie auf Zusammenreise besteht und ich das nachvollziehen kann.Sie will hier nicht alleine bleiben,wenn auch nur für 4 Wochen.
Der Kurs wäre jetzt ein Zwang und das Bußgeld klingelt dann ins Haus.
Darum warte ich ja auch dringend auf die
AE damit wir gemeinsam ausreisen können!
Zitat:Jemand der sich beim Kursleiter oder dem Kursträger entschuldigt und sei es wegen des Kindes, fehlt nicht unentschuldigt.
Darauf hat mir die Sachbearbeiterin schon eine passende Antwort gegeben,ohne ärztliches Atest geht nichts!
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Zitat:Der Kindsvater weigert sich, die Kinderbetreuung zu den entsprechenden Zeiten zu übernehmen. Dann kann die Mutter deswegen den Kurs nicht besuchen. Die
ABH kann weder den Vater zu etwas zwingen (auf welcher Rechtsgrundlage?), noch kann sie die Mutter wegen der Weigerung des Vaters sanktionieren. Die Mutter ist nicht für den Vater verantwortlich!
Eduard.
Und wie sieht das jetzt mit dem Sorgerecht aus,ich trauen denen zu,mit Hilfe des Jugendamts,dass sie mir das Sorgerecht wegnehmen,wenn ich angebe,ich bin wegen meiner Behinderung nicht in der Lage mich um mein Kind zu kümmern.
War selbst mal Beamter und weiß zu was die heute fähig sind,wenn man keine Beziehungen hat.
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Zitat:Du bist rechtlich gesehen der Mutter gegenüber nur unterhaltsverpflichtet, Du bist nicht Ihr Vormund/Betreuer (auch Deine "Generalvollmacht" ändert daran nichts). Sie muss sich selbst um alles kümmern.
Könnte der Schuß nicht nach hinten losgehen,die könnten dann auch mal einen Vormund für sie einsetzen.
Sie kommt in D leider ohne mich nicht zurecht,mit mir zusammen aber ausgezeichnet,wie sie selbst sagt und wäre der Kurs nicht,sie würde hier gerne ein paar Jahre bleiben und sich bemühen deutsch zu lernen,mit meiner Hilfe.
Zitat:Wenn deine Partnerin noch gar keine
AE besitzt, kann man zum einen nicht von einem Anspruch sprechen und zweitens nicht von einem dauerhaften Aufenthalt reden.
Den Widerspruch würde ich entsprechend verfassen.
steini007.
Heute ist ihr 90 Tage Visa ausgelaufen.Die AHB sagte mir letzte Woche,kein Grund zur Panik sie hätte ja ein deutsches Kind,die warten erstmal die Akten von der Integrationsbehörde ab.
In dieser Zeit wird nichts gegen sie unternommen,auch ohne Visa nicht.
Soll ich das glauben?
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Also,ich werde erstmal Klage gegen den Bescheid einlegen damit die Frist unterbrochen wird,dann aber mit der AHB sprechen,dass aufgrund der verfahrenen Situation die Mutter zurück nach Asien will.
Was wir brauchen sind aber noch ein paar Monate Zeit,da ich erst mal wieder einiges regeln und rückgängig maches muss (Kranken-,Rentenkasse und Bankverbindungen für sie).
Finde ich ein Argument dass ich für sie noch eine Duldung von 6 Moante bekomme.?
Ich habe nicht mehr die Nerven viel mit den Behörden herumzukämpfen,habe schon viel Kraft bei der Vaterschaftsanerkennung,des FZF-Visa und den vielen Erledigungen in D gelassen und auch so ein Baby macht zwar viel Spass,macht aber auch viel Arbeit,die auch 50% an mir hängen bleibt,neben den anderen Erledigungen und Einkäufen.
Eines steht fest,ich muss in 1-2 Monate wieder in Thailand sein,s.o.und das nur
mit neuer Familie.
Ob wir danach wieder zurück nach D können/wollen steht in den Sternen.......