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Ordnungsverfügung! (Gelesen: 8.321 mal)
Themen Beschreibung: Integrationsbehörde
Origo 3000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ordnungsverfügung!
Antwort #30 - 13.11.2009 um 10:56:37
 
hans88 schrieb am 13.11.2009 um 09:46:54:
Wir hätten dann folgendes vor,das Kind und ich bleiben in Deutschland unter meiner Adresse angemeldet,die Mutter meldet sich ab und gibt mir die Zustimmung für unser Kind sie zu vertreten.

Ich besuche die Mutter in Asien regelmäßig
hans88 schrieb am 11.11.2009 um 09:45:16:
sie will unser Baby (6,5 Mo)wegen Betreuung nicht in fremde Hände geben.Auch betreut sie mich etwas (90 % Schwerbehinderung
Wie passt das denn nun zusammen??? Einerseits soll niemand anderes außer sie selbst das Kind betreuen, auch nicht für die paar Stunden pro Tag - schon gar nicht ein Mann, und andererseits eine Trennung gleich über mehrere Wochen/Monate?

Ich glaube, dem TS geht es nur darum, den Eigenanteil am I-Kurs zu sparen.

Das:
hans88 schrieb am 12.11.2009 um 11:27:27:
sie selbst sagt und wäre der Kurs nicht,sie würde hier gerne ein paar Jahre bleiben und sich bemühen deutsch zu lernen,mit meiner Hilfe.
passt ja auch irgendwie dazu. Wobei man sagen muss, dass es sich in einem Kurs mit ausgebildeten Lehrern sicherlich viel besser und effektiver lernt, als mit einem Laien, und dazu wahrscheinlich eher sehr unregelmäßig.

hans88 schrieb am 12.11.2009 um 11:27:27:
Der kurs dauert ja ca 7 Monate,ich habe in Thailand aber noch eine Ehefrau von der ich getrennt lebe,aber immer noch mal nach dem Rechten schauen muss,um die Geldsachen und Anderes zu klären.
Auch habe ich einen Sohn,20 Jahre,aus dieser Ehe,der gerade in T studiert und auch von mir unterstützt wird.

Ich muss also in Abständen von 2-3 Monate einmal nach Thailand fliegen.
Auch eine "merkwürdige" Argumentation. Der Sohn ist volljährig! Die meisten Dinge sollten sich auch von hier aus regeln lassen. Und "alle 2-3 Monate" in 7 Monaten I-Kurs bedeutet max. 2 mal von hier weg. Das kann man ganz sicher in die Ferien legen.

hans88 schrieb am 12.11.2009 um 11:27:27:
habe schon viel Kraft bei der Vaterschaftsanerkennung,des FZF-Visa und den vielen Erledigungen in D gelassen
Dann ist das bisschen I-Kurs nur noch "Pipifax" Zwinkernd

hans88 schrieb am 12.11.2009 um 11:27:27:
Sie kommt in D leider ohne mich nicht zurecht
Und genau um dieses "Problem" zu verringern ist doch u.a. der I-kurs und Spracherwerb gedacht. Wenn sie nie lernt, wie es "draußen" ist, sondern sich immer nur unter Deinen Fittichen aufhält, wird sie nie auch nur ein kleines bisschen selbstständig! Denk mal drüber nach: Du sagst selbst, Du bist behindert. Vielleicht brauchst Du ganz plötzlich mal Hilfe von Deiner Partnerin. Die kann sie Dir nicht geben (sie kann vielleicht noch nicht mal 'nen Notruf absetzen), weil sie noch viel mehr auf Dich angewiesen ist und von nichts 'ne Ahnung hat...
Oder willst Du sie vielleicht einfach nur "kurzhalten"? Ärgerlich
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Origo 3000
 
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Antwort #31 - 13.11.2009 um 11:10:41
 
Einspruch, meine Damen und Herren!!!!

Es wird hier nach wie vor diskutiert, ohne dass noch eine wirkliche Diskussion zu rechtlichen Fragen stattfindet. - Daddy hatte weiter oben mit anderen Worten schon auf dieses Dilemma, das diesen thread weitgehend wie ein roter Faden durchzieht, hingewiesen.

Deshalb jetzt meine sehr direkte Frage:

Gibt es noch etwas, was zu den, das Ausgangsthema betreffenden Rechtsvorschriften unklar ist?

Das mag dann hier noch gepostet werden.

Andernfalls ist der thread hier in Kürze ganz schnell geschlossen, versprochen!  Griesgrämig

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Antwort #32 - 13.11.2009 um 13:03:29
 
ein tip zum geld sparen:
wenn es euch sowieso nicht um das effiziente lernen geht, sondern nur darum, die zweifelhafte forderung der ABH eine anmeldung fuer einen integrationskurs vorzuweisen proforma zu erfuellen, dann waere es billiger, wenn deine partnerin sich in einen alphabetisierungskurs einstufen laesst.
der besteht aus 9 modulen zu je 100h und jedes kostet (hier) €24. selbst wenn ihr dann doch die vollen 3 jahre oder so, über die jener sich zieht, hier bliebet, würdet ihr total nur 9*€24=€216 zahlen und das wäre günstiger als die €600 für den normalen kurs.
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Antwort #33 - 13.11.2009 um 13:08:43
 
So, nu isses soweit.-

Getreu dem Thema dieses threads verfüge ich hiermit der Ordnung halber:

geschlossen


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