Meine Partnerin ist jetzt 3 Monate in Deutschland.
Antrag auf
AE gem $28,1,3 ist vor 3 Monaten gestellt worden.
Gestern ist sie von der Integrationsstelle durch Ordnungsverfügung zum Integrationskurs
(645 Std.wofür ich 645 Euro zahlen muss) verpflichtet worden,$44a1,Sa1 Nr.1a AufentG
Ich soll also für sie innerhalb 2 Wochen eine Sprachschule suchen/finden.
Solange die Anmeldebescheinigung der Sprachschule nicht vorliegt wird die
AE nicht bewilligt und da das Visa jetzt ausläuft nur eine Visaverlängerung von 6 Wochen in den Pass geklebt.
Jetzt mein Problem:Meine Lebenspartnerin weigert sich Deutsch durch Schulzwang zu lernen.Sie wäre dazu zu alt (38j)und sie will unser Baby (6,5 Mo)wegen Betreuung nicht in fremde Hände geben.Auch betreut sie mich etwas (90 % Schwerbehinderung (Augen) frühpensionierter Beamte)
Wir sind auch mit dem Vorsatz nach Deutschland gekommen um viel innerhalb der EG zu reisen
und auch damit unsere Tochter bis zur Schulpflich Europa kennenlernt.
Ein längerer Aufenthalt als 5 Jahre ist nicht geplant.
Alle Argumente hat die Bearbeiterin vom Tisch gefegt.
Und jetzt kommt für mich der Hammer:verweigert meine Partnerin den Integrationskurs,oder
schwänzt unentschuldigt den Unterricht wird gem $ 98,2,4 und $98,5 AufentG ein Bußgeld von
bis zu 1.000 Euro festgesetzt und da meine Lebenspartnerin mittellos ist muss ich dieses Geld wegen meiner Unterhaltsverpflichtung zahlen.
Diese Auskunft bekam ich von der Sachnearbeiterin Integration.
Was kann man tun?
Kann innerhalb 30 Tage gegen die Ordnungsverfügung Klage einlegen(Anwalt?)!
Fragen
Ist die Auskunft richtig,ohne Deutschkurs kein Recht auf eine
AE für die ausländische Mutter eines deutschen Kindes?
Kann das Ausländeramt die Zahlung des Bußgeldes mit mehrfacher Widerholung auf mich abwelzen bis ich pleite bin?
Mich schockt der Zwang,mich schockt dass ich für etwas zahlen muss,was ich nicht gemacht habe,oder kann ich meine Partnerin gegen ihren Willen zum Kurs zwingen?
Das Rumreisen können wir dann auch für ca.ein Jahr vergessen,ist für mich eine schwere Einschränkung meines Grundrechts auf Reisefreiheit.
Aus einem Umkehrschluß in der Verfügung geht hervor,dass wenn ein Aufenthalt nur für ein Jahr geplant wird,auf den Integrationskurs verzichtet werden kann,
wenn dass stimmt,dass wäre eine Option noch ein paar Monate hierzubleiben und dann wieder zurück nach Asien,für immer.
Gruss
Hans.
PS.Ich sehe die Notwendigkeit ein,dass Ausländer die in Deutschland leben deutsch lernen sollen,aber bitte ohne Zwang und Bußgeldnötigung.
Wer länger mit einem deutschen Partner in Deutschland lebt erlernt automatisch Deutsch,aber
nur etwas länger.