Hallo dillinger22,
nichts für ungut, aber ich schließe mich meinen Vorpostern an, so wie du den Sachverhalt beschreibst, tappen wir alle ziemlich im Dunkeln. Das hat schon fast Karl-Valentin-Qualitäten
Erst redest Du von
A1, dann stellt sich heraus, dass es nicht daran liegt, dann redest Du von Einkommen, was
eigentlich auch kein Problem sein dürfte, dann auf einmal schreibst Du:
dillinger22 schrieb am 09.12.2009 um 20:38:18:der grund war , das sie ihren gewöhnlichen aufenthalt in deutschland hat.
was ja nun überhaupt keinen Sinn macht. Vermuten wir mal (aber wer weiss), Du hast nur das "nicht" in dem Satz vergessen, dann geht es aber weiter mit dem Rätselraten
Zitat:wie die jetzt darauf gekommen sind , dass sie in deutschland nicht lebt.
Woher sollen wir das wissen?
Um hier irgendetwas sagen zu können, bräuchten wir 2 wichtige Informationen:
1. Die konkrete Begründung der
ABH für die Ablehnung.
2. Den tatsächlichen Sachverhalt.
dillinger22 schrieb am 09.12.2009 um 20:38:18:was würde passieren wenn sie jetzt in z.b. österreich einen job bekommt. was muss sie dann tun und wann kann der schwager, aslo ihr mann , nachkommen , und wann können sie dann nach deutschlandgehen ?
Ganz allgemein: Wenn sie in Österreich einen Job bekommt und dort auch lebt(!), dann kann sie bei den dortigen Behörden (bzw. vermutlich bei der österreichischen Botschaft im Heimatstaat des Mannes) beantragen, dass ihr Mann zu ihr kommt. Wenn sie dann irgendwann später nach Deutschland zurückgehen will (= dorthin umzieht), kann der Mann sicher mit umziehen. Nur der genaue Ablauf (kann er einfach einreisen oder muss erst ein Visum bei der Botschaft in Wien beantragt werden) ist strittig, das ist aber im Grunde unerheblich.
Bevor sie sich allerdings in Österreich einen Job sucht, nur weil sie hier mit der
ABH Probleme hat, wäre es sicher einfacher, erst mal zu klären, warum der Mann kein Visum für D bekommt ...