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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
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Beitrag begonnen von dillinger22 am 08.11.2009 um 22:19:28

Titel: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von dillinger22 am 08.11.2009 um 22:19:28
hallo,

ich suche urteile zu ehegattennachzug zu deutschen.
wo also leute geklagt haben, weil sie den ehegatten nicht nach deutschland holen konnten .

danke

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von steini007 am 09.11.2009 um 09:02:02
Vielleicht konkretisierst du dein Anliegen etwas.

Die Bandbreite ist groß, fehlende Sprachkenntnisse, Scheineheverdacht, fehlendender LU in Zusammenhang mit einer Regelausnahme, um nur einige Fälle zu nennen.

P.S.: Die GROSS- und kleinschreibung  macht Allen das Lesen leichter. ;)

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von dillinger22 am 10.11.2009 um 11:44:20


Zitat:
fehlendender LU in Zusammenhang mit einer Regelausnahme, um nur einige Fälle zu nennen.


meinem Schwager wollen die nicht so einfach das Visum nach Deutschland geben, obwohl sie schon seit 1,5 Jahren verheiratet sind , und er auch dieses A1 Zertifikat hat, obwohl er es garnicht bräuchte nach einem urteil des Europäischen Gerichtshofes :

http://www.sozialticker.com/eugh-stellt-klar-keine-deutschkurse-vor-der-einreise-fuer-ehegatten-von-unionsbuergern_20080726.html

Meine Schwester hat  jetzt auch keinen Job, ausserdem ist sie deutsche Staatsbürgerin.
Im Gesetz steht, nur bei besonderen Umständen dürfen die fragen.


Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von schweitzer am 10.11.2009 um 11:50:13
Sorry, aber das Urteil hast Du irgendwie völlig an den falschen Hals bekommmen - es bezieht sich auf Ehegatten von in Deutschland lebenden Unionsbürgern, nicht auf Ehegatten von Deutschen. - Auf der Seite, die Du zitierst, heißt es denn daraus folgend auch:


Zitat:
Damit wird jetzt noch deutlicher, dass deutsche Staatsangehörige beim Nachzug ihrer ausländischen Ehegatten im deutschen Aufenthaltsgesetz schlechter behandelt werden als Unionsbürger und Staatsangehörige der privilegierten Staaten, wie zum Beispiel Koreaner oder Australier, Amerikaner und Kanadier.


Und dann fällt auch noch das Stichwort "Inländerdiskriminierung", zu dem hier im Forum schon eine Menge gepostet worden ist.

Mehr ist dazu hier bitte nicht zu sagen - wir können die deutschen Gesetze hier in diesem Forum, selbst wenn wirs wollten, nicht ändern.

=schweitzer=

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von steini007 am 10.11.2009 um 11:53:27
Gut dass du uns paar Infos mehr gibst, die aber zu wenig sind, um deine Frage sinnvoll zu beantworten.

Nachdem fehlende Sprachkenntnisse ausscheiden, wäre bei fehlenden LU die Prüfung einer Regelausnahme gegeben (bitte hierzu die Forensuche benutzen).


dillinger22 schrieb am 10.11.2009 um 11:44:20:
und er auch dieses A1 Zertifikat hat, obwohl er es garnicht bräuchte nach einem urteil des Europäischen Gerichtshofes :

Das ist ein großer Irrtum, wenn deine Schwester mit ihrem Mann (also deinem Schwager) in Deutschland leben möchte, das deine Schwester in Deutschland als Deutsche zählt und nicht als EU-Bürger. Hier lautet das Zauberwort Inländerdiskriminierung.

Lebt deine Schwester in Deutschland oder mit ihrem Mann im Ausland?

Bitte etwas mehr Infos, damit das hier nicht ein unnötiges Ratespiel wird. Danke!

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von dillinger22 am 10.11.2009 um 14:52:25
ok, dann habe ich es falsch verstanden, dass mit dem A1, aber diskriminierend ist es auf jeden Fall ,und warum nicht schon jemand dagegen geklagt hat, ist auch verwunderlich .http://www.info4alien.de/yabbfiles/Templates/Forum/default/undecided.gif

Was ist der Unterschied zwischen  Deutschland oder Ausland ?



Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von steini007 am 10.11.2009 um 15:02:34

dillinger22 schrieb am 10.11.2009 um 14:52:25:
warum nicht schon jemand dagegen geklagt hat, ist auch verwunderlich 

Nun kommen wir deinem Anliegen - ohne Rätselraten - schon etwas näher. ;)

Es hat bereits jemand geklagt und verloren:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/entscheidungen/vg_5_v_22.07_1.urt.pdf?start&ts=1201536100

Diese Gerichtsentscheidung wurde vom OVG BB bestätigt (habe aber das Urteil im Moment nicht zur Hand).


dillinger22 schrieb am 10.11.2009 um 14:52:25:
Was ist der Unterschied zwischenDeutschland oder Ausland ?


Was meinst du mit dieser Frage?

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von dillinger22 am 10.11.2009 um 17:37:08
, na ja,auf die Frage ob meine Schwester in Deutschland lebt oder im Ausland ? , ob sie in Deutschland wohnen wollen oder im ausland,
das können sie doch zusammen dann entscheiden, denn man kann jemandem nicht vorschreiben wo er zu leben hat, sei es im Heimatland des Gatten oder in Deutschland.

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von steini007 am 10.11.2009 um 17:49:45

dillinger22 schrieb am 10.11.2009 um 17:37:08:
na ja,auf die Frage ob meine Schwester in Deutschland lebt oder im Ausland ? 

Nachdem du den Ausgangssachverhalt nur zögernd schilderst (man könnte auch auch sagen, dass man dir alles aus der Nase ziehen muss), und auch immer noch nicht so recht bekannt ist, warum man das Visum für deinen Schwager abgelehnt hat (an den Sprachkenntnissen kann es ja wohl nun nicht mehr liegen oder doch?), ist es durchaus wichtig, wo deine Schwester lebt.

Bevor man nun sinnvoll anworten kann, solltest du vielleicht die dir gestellten Fragen beantworten und diese nicht mit Gegenfragen beantworten. Das führt zu Nichts.  >:(

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von erne am 10.11.2009 um 22:14:59

dillinger22 schrieb am 10.11.2009 um 17:37:08:
, na ja,auf die Frage ob meine Schwester in Deutschland lebt oder im Ausland ? 


In Deutschland gilt: sie ist Deutsche in Deutschland und unterliegt dem dt. Gesetz, die EU Gerichtsbarkeit greift nicht.

in Ausland (EU) gilt: sie ist Deutsche in EU und nicht in Deutschland, dann greift die EU Gerichtsbarkeit und z.B. auch das von dir zitierte Gerichtsurteil

.... es macht also einen "kleinen" Unterschied, und es geht nicht darum, wo sie wohnen will, sondern wo sie "wohn" (und was sie dort macht..., z.B.  arbeiten oder nur "Urlaub" :-) )

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von dillinger22 am 11.11.2009 um 01:28:04
man verlangt oft ,dass man Einkommen hat,aber was ist wenn sie z.b. arbeitslos wird 3 Monate nachdem ihr Mann nach Deutschland gekommen ist ?

muss er dann Deutschland wieder verlassen ?

PS: die ABH hat noch nichts entschieden,aber sie sperren sich etwas dagegen.

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von steini007 am 11.11.2009 um 07:14:00
@ dillinger22

Irgendwie scheint es dir nicht möglich zu sein, zum einen den gesamten Sachverhalt nachvollziehbar zu schildern und zum anderen die dir gestellten Fragen zu beantworten.

Deine Postings schaffen mehr Verwirrung als Aufklärung.


dillinger22 schrieb am 10.11.2009 um 11:44:20:
Meine Schwester hatjetzt auch keinen Job, 

... und...

dillinger22 schrieb am 11.11.2009 um 01:28:04:
aber was ist wenn sie z.b. arbeitslos wird 3 Monate nachdem ihr Mann nach Deutschland gekommen ist ?

Was jetzt?

Hat deine Schwester nun eine Arbeit oder nicht?
Lebt deine Schwester in Deutschland oder im Land des Ehegatten?


dillinger22 schrieb am 11.11.2009 um 01:28:04:
die ABH hat noch nichts entschieden,aber sie sperren sich etwas dagegen. 

Wenn der ABH das gleiche Verhalten gegenüber gebracht wird, wie dem Forum, kann ich das sogar verstehen.


dillinger22 schrieb am 11.11.2009 um 01:28:04:
muss er dann Deutschland wieder verlassen ? 

Nein!

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von dillinger22 am 09.12.2009 um 12:11:17
meinem schwager wurde der visumantrag abgelehnt.

was ist wenn meine schwester in der schweiz oder österreich einen job findet, und dort dann wieder den antrag stellt, geht das ?

danke

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von steini007 am 09.12.2009 um 12:32:06

dillinger22 schrieb am 09.12.2009 um 12:11:17:
meinem schwager wurde der visumantrag abgelehnt.

Könntest du vielleicht genau schreiben, warum deinem Schwager das Visum abgelehnt wurde?


dillinger22 schrieb am 09.12.2009 um 12:11:17:
was ist wenn meine schwester in der schweiz oder österreich einen job findet, und dort dann wieder den antrag stellt, geht das ?

... dann wären für die FZF die Ausländerbehörden in der Schweiz oder Österreich zuständig und es müßte ein neuer Visumsantrag bei der Schweizer bzw. bei der Österreichischen Botschaft gestellt werden.

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von erne am 09.12.2009 um 16:52:37

dillinger22 schrieb am 08.11.2009 um 22:19:28:
zu ehegattennachzug zu deutschen.


Also ist Deine Schwester Deutsche( stimmts?)


dillinger22 schrieb am 09.12.2009 um 12:11:17:
in der schweiz oder österreich einen job findet, und dort dann wieder den antrag stellt, geht das ?


In Oesterreich waere Deine Schwester als Deutsche freizuegigkeitsberechtigt, sofern sie da arbeitet. Damit kann Dein Schwager eine abgeleitete Freizuegigkeit beanspruchen.
In Deutschland kann er keine abgeleitete Freizuegigkeit beanspruchen. Ob er von Oesterreich nach De einreisen darf, kann ich nicht beantworten -- habe unterschiedliche infos dazu.

Schweiz ist Nicht EU. Damit keine Freizuegigkeitsregelung in der Schweiz.

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von steini007 am 09.12.2009 um 17:08:34

erne schrieb am 09.12.2009 um 16:52:37:
Ob er von Oesterreich nach De einreisen darf, kann ich nicht beantworten -- habe unterschiedliche infos dazu.

Wenn die abgeleitete Freizügigkeit des Ehegatten festgestellt wurde, darf er auch nach Deutschland reisen.

Welche unterschiedlichen Infos hierzu sollte geben?


Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von Daddy am 09.12.2009 um 18:51:48

steini007 schrieb am 09.12.2009 um 17:08:34:
Wenn die abgeleitete Freizügigkeit des Ehegatten festgestellt wurde, darf er auch nach Deutschland reisen.

Aha....  :-?


steini007 schrieb am 09.12.2009 um 17:08:34:
Welche unterschiedlichen Infos hierzu sollte geben?

Ein in Österreich mit seiner deutschen Gattin lebender Drittstaatsangehöriger hat in Richtung Deutschland zu reisen erst mal keine Rechte...

Als Erstes muss geklärt sein, ob die österreichische Aufenthaltskarte als schengenwirksamer AT hinterlegt ist (könnte ich erst morgen sagen).
Ist er das nicht, ist eine Reise ohne Ehegatten nach D nicht möglich / erlaubt.

Allerdings wäre eine Reise mit dem freizügigkeitsberechtigten Ehegatten möglich.
Das ist allerdings nur möglich, wenn ein Rückkehrersachverhalt festgestellt wird, also ein gewisser verfestigter Lebensmittelpunkt in Österreich gegeben ist.
Das hier immer noch ein Einreisevisum aus rechtlicher Sicht (RL/2004/38) gefordert wird, ist eine andere Geschichte.

Also tu allen einen Gefallen und treffe keine solch absoluten Aussagen, die du nicht belegst / belegen kannst... >:(

Daddy


Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von steini007 am 09.12.2009 um 19:46:48
@ Daddy

Ich hatte mich bei meiner Aussage ...

steini007 schrieb am 09.12.2009 um 17:08:34:
Wenn die abgeleitete Freizügigkeit des Ehegatten festgestellt wurde, darf er auch nach Deutschland reisen.

... vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt.

Mit Feststellung der abgeleiteten Freizügigkeit meinte ich das Ausstellen einer Aufenthaltskarte.


Daddy schrieb am 09.12.2009 um 18:51:48:
Als Erstes muss geklärt sein, ob die österreichische Aufenthaltskarte als schengenwirksamer AT hinterlegt ist (könnte ich erst morgen sagen).
Ist er das nicht, ist eine Reise ohne Ehegatten nach D nicht möglich / erlaubt.


Zu diesem Thema wurde bereits in diesem Thread unter den Experten diskutiert:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1219357460

Dem Konsens dieser damaligen Diskussion entnehme ich, dass der Drittstaatler durch das verwirklichte Freizügigkeit des EU-Bürgers problemlos nach Deutschland reisen kann.


Daddy schrieb am 09.12.2009 um 18:51:48:
Also tu allen einen Gefallen und treffe keine solch absoluten Aussagen, die du nicht belegst / belegen kannst...

... was ich hiermit glaube, getan zu haben.  8-)

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von tapir am 09.12.2009 um 20:09:17

steini007 schrieb am 09.12.2009 um 19:46:48:
Dem Konsens dieser damaligen Diskussion entnehme ich, dass der Drittstaatler durch das verwirklichte Freizügigkeit des EU-Bürgers problemlos nach Deutschland reisen kann. 

Da gab es damals keinen Konsens. In der Praxis genügt die Aufenthaltskarte nur, wenn sie vom Ausstellungsstaat als schengenwirksam hinterlegt wurde.

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von dillinger22 am 09.12.2009 um 20:38:18
ja meine schwester ist deutsche.
der grund war , das sie ihren gewöhnlichen aufenthalt in deutschland hat.
aber sie ist dort gemeldet und hat auch eine adresse.
wie die jetzt darauf gekommen sind , dass sie in deutschland nicht lebt.
ich meine sie darf ja reisen und so, ist doch nicht verboten.

was würde passieren wenn sie jetzt in z.b. österreich einen job bekommt. was muss sie dann tun und wann kann der schwager, aslo ihr mann , nachkommen , und wann können sie dann nach deutschland  gehen ?
sind paar fragen in einem satz, sorry .

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von Eduard am 09.12.2009 um 21:02:06
Hallo dillinger22,

nichts für ungut, aber ich schließe mich meinen Vorpostern an, so wie du den Sachverhalt beschreibst, tappen wir alle ziemlich im Dunkeln. Das hat schon fast Karl-Valentin-Qualitäten :)

Erst redest Du von A1, dann stellt sich heraus, dass es nicht daran liegt, dann redest Du von Einkommen, was eigentlich auch kein Problem sein dürfte, dann auf einmal schreibst Du:


dillinger22 schrieb am 09.12.2009 um 20:38:18:
der grund war , das sie ihren gewöhnlichen aufenthalt in deutschland hat. 


was ja nun überhaupt keinen Sinn macht. Vermuten wir mal (aber wer weiss), Du hast nur das "nicht" in dem Satz vergessen, dann geht es aber weiter mit dem Rätselraten


Zitat:
wie die jetzt darauf gekommen sind , dass sie in deutschland nicht lebt.


Woher sollen wir das wissen?

Um hier irgendetwas sagen zu können, bräuchten wir 2 wichtige Informationen:

1. Die konkrete Begründung der ABH für die Ablehnung.
2. Den tatsächlichen Sachverhalt.





dillinger22 schrieb am 09.12.2009 um 20:38:18:
was würde passieren wenn sie jetzt in z.b. österreich einen job bekommt. was muss sie dann tun und wann kann der schwager, aslo ihr mann , nachkommen , und wann können sie dann nach deutschlandgehen ?


Ganz allgemein: Wenn sie in Österreich einen Job bekommt und dort auch lebt(!), dann kann sie bei den dortigen Behörden (bzw. vermutlich bei der österreichischen Botschaft im Heimatstaat des Mannes) beantragen, dass ihr Mann zu ihr kommt. Wenn sie dann irgendwann später nach Deutschland zurückgehen will (= dorthin umzieht), kann der Mann sicher mit umziehen. Nur der genaue Ablauf (kann er einfach einreisen oder muss erst ein Visum bei der Botschaft in Wien beantragt werden) ist strittig, das ist aber im Grunde unerheblich.

Bevor sie sich allerdings in Österreich einen Job sucht, nur weil sie hier mit der ABH Probleme hat, wäre es sicher einfacher, erst mal zu klären, warum der Mann kein Visum für D bekommt ...

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von steini007 am 09.12.2009 um 21:14:55

Eduard schrieb am 09.12.2009 um 21:02:06:
dillinger22 schrieb am Heute um 20:38:18:
der grund war , das sie ihren gewöhnlichen aufenthalt in deutschland hat.

was ja nun überhaupt keinen Sinn macht. Vermuten wir mal (aber wer weiss), Du hast nur das "nicht" in dem Satz vergessen,

... dann würde diese Aussage ...

dillinger22 schrieb am 10.11.2009 um 11:44:20:
Meine Schwester hatjetzt auch keinen Job,

... sehr wohl Sinn machen, weil dann ein Regelausnahmefall zu sehen ist. Dann wäre die Sicherung des LUs notwendig, damit dein Schwager in Deutschland leben kann.


Eduard schrieb am 09.12.2009 um 21:02:06:
Wenn sie in Österreich einen Job bekommt und dort auch lebt(!), dann kann sie bei den dortigen Behörden (bzw. vermutlich bei der österreichischen Botschaft im Heimatstaat des Mannes) beantragen, dass ihr Mann zu ihr kommt. 

... wobei meiner eigenen Erfahrung nach manche Fremdenpolizei - auch wenn europarechtswidrig - ein Mindesteinkommen verlangt. Somit könnte das besagte Vorhaben auch nicht problemlos vonstatten gehen.

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von dillinger22 am 10.12.2009 um 12:40:57
also, die begründung :

"die ausländerbehörde hat festgestellt ,dass ihre ehefrau ihren gewöhnlichen aufenthalt derzeit nicht in deutschland hat. ein nachzugsanspruch gemäß Paragraph 28 Abs. 1 AufenthG besteht daher nicht. "

sie reist halt viel und arbeitet auch nicht momentan. aber in deutschland ist sie gemeldet und dort lebt sie auch.

wie die ALB jetzt daeauf gekommen ist , weiss ich nicht. vielleicht weil sie aus dem ausland ein paar mal angerufen hat und mit dem beamten gesprochen hat. aber sie darf doch verreisen und kann auch ihren mann besucht , ist doch nicht verboten.

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von steini007 am 10.12.2009 um 12:57:41
Wenn die ABH den gewöhnlichen Aufenthalt anzweifelt, müßte sie hierzu gesicherte Erkenntnisse und Beweise haben.

Dass deine Schwester in Deutschland gemeldet ist, sagt aber nicht automatisch aus, dass sie auch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Dem Einwand der ABH entgegenzutreten wäre doch ganz einfach, indem deine Schwester den Reisepass vorlegt, aus dem dann erkennbar ist, wielange sie sich jeweils in Deutschland aufgehalten hat.

Ich gehe einmal davon aus, dass dein Schwager nicht aus einem EU- oder Schengen Land kommt.

Auch Nachbarn könnten als Zeugen benannt werden, dass deine Schwester sich überwiegend in Deutschland aufgehalten hat.
Und wenn das nichts hilft, sollte sich deine Schwester ab sofort wieder in ihrer Wohnung aufhalten, damit sie ab jetzt wieder ihren gewöhnlichen Aufenthalt an ihrer Meldeadresse hat.

Trotzdem kann ich die Ablehnung nicht ganz mit dieser Begründung verstehen. Denn sollte sie wirklich in der Vergangenheit keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gehabt haben, hätte sie jederzeit das Recht ab jetzt mit ihren Ehemann den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu begründen.

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von reinhard am 10.12.2009 um 13:24:33
Wenn Deine Schwester in Deutschland lebt, dann kann ihr Mann gegen die Visum-Ablehnung remonstrieren: Er müsste ausführlich begründen (das könnt Ihr als schriftliche Begründung auch hier entwerfen und ihm schicken), dass die angegebene Begründung für die Ablehnung falsch ist.

Die Remonstration gegenüber der Botschaft (die ja das Visum abgelehnt hat) hat den Vorteil, dass es nichts kostet und einigermaßen schnell geht, bis zur zweiten Entscheidung vergehen nur einige Wochen.

Der Schwager kann auch gleich klagen, das wäre beim Verwaltungsgericht Berlin. Da wäre es besser, einen Anwalt zu bezahlen.

Wenn Deine Schwester in Österreich lebt, müsste Dein Schwager einen neuen Visum-Antrag bei der Botschaft von Österreich stellen.

Andere Urteile des VG Berlin, von denen es Tausende gibt, nützen Deiner Schwester nur etwas, wenn bei einer anderen Visum-Ablehnung die Umstände gleich waren.

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von Eduard am 10.12.2009 um 14:04:23

reinhard schrieb am 10.12.2009 um 13:24:33:
...
dass die angegebene Begründung für die Ablehnung falsch ist.


Die Begründung ist sehr knapp, deswegen denke ich, es dürfte ohne Akteneinsicht schwierig sein, dem Vorwurf entgegenzutreten, wenn noch nicht einmal klar ist, worauf genau sich die Meinung der ABH stützt. Darüber hinaus ist der juristische Begriff des "gewöhnlichen Aufenthalts" für Laien nicht einfach zu verstehen.

Deswegen würde ich empfehlen, auf jeden Fall einen Anwalt einzuschalten, auch wenn es nur um die Remonstration geht. Die Gefahr ist sonst sehr groß, dass man eine Menge Argumente vorbringt, die aber völlig an der Sache vorbeigehen.

Z. B. die Aussage

dillinger22 schrieb am 10.12.2009 um 12:40:57:
aber sie darf doch verreisen und kann auch ihren mann besuch[en] , ist doch nicht verboten

ist zwar richtig, aber irrelevant. Selbstverständlich kann die Schwester soviel reisen, wie sie will. Sie hat dann aber nach dem Gesetz möglicherweise keinen Anspruch auf den Nachzug ihres Ehemannes nach D.

Titel: Re: urteile zum ehegattennachzug zu deutschen
Beitrag von dillinger22 am 10.12.2009 um 14:40:17
wenn sie jetzt in österreich einen job findet, kann ihr man sofort einen visumantrag stellen oder muss etwas zeit vergehen ?

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