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urteile zum ehegattennachzug zu deutschen (Gelesen: 10.207 mal)
dillinger22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.11.2009 um 22:19:28
 
hallo,

ich suche urteile zu ehegattennachzug zu deutschen.
wo also leute geklagt haben, weil sie den ehegatten nicht nach deutschland holen konnten .

danke
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.11.2009 um 09:02:02
 
Vielleicht konkretisierst du dein Anliegen etwas.

Die Bandbreite ist groß, fehlende Sprachkenntnisse, Scheineheverdacht, fehlendender LU in Zusammenhang mit einer Regelausnahme, um nur einige Fälle zu nennen.

P.S.: Die GROSS- und
kleinschreibung
  macht Allen das Lesen leichter. Zwinkernd
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dillinger22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.11.2009 um 11:44:20
 

Zitat:
fehlendender LU in Zusammenhang mit einer Regelausnahme, um nur einige Fälle zu nennen.


meinem Schwager wollen die nicht so einfach das Visum nach Deutschland geben, obwohl sie schon seit 1,5 Jahren verheiratet sind , und er auch dieses A1 Zertifikat hat, obwohl er es garnicht bräuchte nach einem urteil des Europäischen Gerichtshofes :

http://www.sozialticker.com/eugh-stellt-klar-keine-deutschkurse-vor-der-einreise...

Meine Schwester hat  jetzt auch keinen Job, ausserdem ist sie deutsche Staatsbürgerin.
Im Gesetz steht, nur bei besonderen Umständen dürfen die fragen.

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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.11.2009 um 11:50:13
 
Sorry, aber das Urteil hast Du irgendwie völlig an den falschen Hals bekommmen - es bezieht sich auf Ehegatten von in Deutschland lebenden Unionsbürgern, nicht auf Ehegatten von Deutschen. - Auf der Seite, die Du zitierst, heißt es denn daraus folgend auch:

Zitat:
Damit wird jetzt noch deutlicher, dass deutsche Staatsangehörige beim Nachzug ihrer ausländischen Ehegatten im deutschen Aufenthaltsgesetz schlechter behandelt werden als Unionsbürger und Staatsangehörige der privilegierten Staaten, wie zum Beispiel Koreaner oder Australier, Amerikaner und Kanadier.


Und dann fällt auch noch das Stichwort "Inländerdiskriminierung", zu dem hier im Forum schon eine Menge gepostet worden ist.

Mehr ist dazu hier bitte nicht zu sagen - wir können die deutschen Gesetze hier in diesem Forum, selbst wenn wirs wollten, nicht ändern.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 10.11.2009 um 11:53:27
 
Gut dass du uns paar Infos mehr gibst, die aber zu wenig sind, um deine Frage sinnvoll zu beantworten.

Nachdem fehlende Sprachkenntnisse ausscheiden, wäre bei fehlenden LU die Prüfung einer Regelausnahme gegeben (bitte hierzu die Forensuche benutzen).

dillinger22 schrieb am 10.11.2009 um 11:44:20:
und er auch dieses A1 Zertifikat hat, obwohl er es garnicht bräuchte nach einem urteil des Europäischen Gerichtshofes :

Das ist ein großer Irrtum, wenn deine Schwester mit ihrem Mann (also deinem Schwager) in Deutschland leben möchte, das deine Schwester in Deutschland als Deutsche zählt und nicht als EU-Bürger. Hier lautet das Zauberwort Inländerdiskriminierung.

Lebt deine Schwester in Deutschland oder mit ihrem Mann im Ausland?

Bitte etwas mehr Infos, damit das hier nicht ein unnötiges Ratespiel wird. Danke!
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dillinger22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 10.11.2009 um 14:52:25
 
ok, dann habe ich es falsch verstanden, dass mit dem A1, aber diskriminierend ist es auf jeden Fall ,und warum nicht schon jemand dagegen geklagt hat, ist auch verwunderlich .http://www.info4alien.de/yabbfiles/Templates/Forum/default/undecided.gif

Was ist der Unterschied zwischen  Deutschland oder Ausland ?


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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 10.11.2009 um 15:02:34
 
dillinger22 schrieb am 10.11.2009 um 14:52:25:
warum nicht schon jemand dagegen geklagt hat, ist auch verwunderlich 

Nun kommen wir deinem Anliegen - ohne Rätselraten - schon etwas näher. Zwinkernd

Es hat bereits jemand geklagt und verloren:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/e...

Diese Gerichtsentscheidung wurde vom OVG BB bestätigt (habe aber das Urteil im Moment nicht zur Hand).

dillinger22 schrieb am 10.11.2009 um 14:52:25:
Was ist der Unterschied zwischenDeutschland oder Ausland ?


Was meinst du mit dieser Frage?
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dillinger22
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Antwort #7 - 10.11.2009 um 17:37:08
 
, na ja,auf die Frage ob meine Schwester in Deutschland lebt oder im Ausland ? , ob sie in Deutschland wohnen wollen oder im ausland,
das können sie doch zusammen dann entscheiden, denn man kann jemandem nicht vorschreiben wo er zu leben hat, sei es im Heimatland des Gatten oder in Deutschland.
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Antwort #8 - 10.11.2009 um 17:49:45
 
dillinger22 schrieb am 10.11.2009 um 17:37:08:
na ja,auf die Frage ob meine Schwester in Deutschland lebt oder im Ausland ? 

Nachdem du den Ausgangssachverhalt nur zögernd schilderst (
man könnte auch auch sagen, dass man dir alles aus der Nase ziehen muss
), und auch immer noch nicht so recht bekannt ist, warum man das Visum für deinen Schwager abgelehnt hat (an den Sprachkenntnissen kann es ja wohl nun nicht mehr liegen oder doch?), ist es durchaus wichtig, wo deine Schwester lebt.

Bevor man nun sinnvoll anworten kann, solltest du vielleicht die dir gestellten Fragen beantworten und diese nicht mit Gegenfragen beantworten. Das führt zu Nichts.  Ärgerlich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 10.11.2009 um 22:14:59
 
dillinger22 schrieb am 10.11.2009 um 17:37:08:
, na ja,auf die Frage ob meine Schwester in Deutschland lebt oder im Ausland ? 


In Deutschland gilt: sie ist Deutsche in Deutschland und unterliegt dem dt. Gesetz, die EU Gerichtsbarkeit greift nicht.

in Ausland (EU) gilt: sie ist Deutsche in EU und nicht in Deutschland, dann greift die EU Gerichtsbarkeit und z.B. auch das von dir zitierte Gerichtsurteil

.... es macht also einen "kleinen" Unterschied, und es geht nicht darum, wo sie wohnen will, sondern wo sie "wohn" (und was sie dort macht..., z.B.  arbeiten oder nur "Urlaub" Smiley )
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 11.11.2009 um 01:28:04
 
man verlangt oft ,dass man Einkommen hat,aber was ist wenn sie z.b. arbeitslos wird 3 Monate nachdem ihr Mann nach Deutschland gekommen ist ?

muss er dann Deutschland wieder verlassen ?

PS: die ABH hat noch nichts entschieden,aber sie sperren sich etwas dagegen.
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Antwort #11 - 11.11.2009 um 07:14:00
 
@ dillinger22

Irgendwie scheint es dir nicht möglich zu sein, zum einen den gesamten Sachverhalt nachvollziehbar zu schildern und zum anderen die dir gestellten Fragen zu beantworten.

Deine Postings schaffen mehr Verwirrung als Aufklärung.

dillinger22 schrieb am 10.11.2009 um 11:44:20:
Meine Schwester hatjetzt auch keinen Job, 

... und...
dillinger22 schrieb am 11.11.2009 um 01:28:04:
aber was ist wenn sie z.b. arbeitslos wird 3 Monate nachdem ihr Mann nach Deutschland gekommen ist ?

Was jetzt?

Hat deine Schwester nun eine Arbeit oder nicht?
Lebt deine Schwester in Deutschland oder im Land des Ehegatten?

dillinger22 schrieb am 11.11.2009 um 01:28:04:
die ABH hat noch nichts entschieden,aber sie sperren sich etwas dagegen. 

Wenn der ABH das gleiche Verhalten gegenüber gebracht wird, wie dem Forum, kann ich das sogar verstehen.

dillinger22 schrieb am 11.11.2009 um 01:28:04:
muss er dann Deutschland wieder verlassen ? 

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 09.12.2009 um 12:11:17
 
meinem schwager wurde der visumantrag abgelehnt.

was ist wenn meine schwester in der schweiz oder österreich einen job findet, und dort dann wieder den antrag stellt, geht das ?

danke
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Antwort #13 - 09.12.2009 um 12:32:06
 
dillinger22 schrieb am 09.12.2009 um 12:11:17:
meinem schwager wurde der visumantrag abgelehnt.

Könntest du vielleicht genau schreiben, warum deinem Schwager das Visum abgelehnt wurde?

dillinger22 schrieb am 09.12.2009 um 12:11:17:
was ist wenn meine schwester in der schweiz oder österreich einen job findet, und dort dann wieder den antrag stellt, geht das ?

... dann wären für die FZF die Ausländerbehörden in der Schweiz oder Österreich zuständig und es müßte ein neuer Visumsantrag bei der Schweizer bzw. bei der Österreichischen Botschaft gestellt werden.
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Antwort #14 - 09.12.2009 um 16:52:37
 
dillinger22 schrieb am 08.11.2009 um 22:19:28:
zu ehegattennachzug zu deutschen.


Also ist Deine Schwester Deutsche( stimmts?)

dillinger22 schrieb am 09.12.2009 um 12:11:17:
in der schweiz oder österreich einen job findet, und dort dann wieder den antrag stellt, geht das ?


In Oesterreich waere Deine Schwester als Deutsche freizuegigkeitsberechtigt, sofern sie da arbeitet. Damit kann Dein Schwager eine abgeleitete Freizuegigkeit beanspruchen.
In Deutschland kann er keine abgeleitete Freizuegigkeit beanspruchen. Ob er von Oesterreich nach De einreisen darf, kann ich nicht beantworten -- habe unterschiedliche infos dazu.

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