Hallo,
also bei mir und meinem Mann (Marokkaner) wurde, das Visum beim ersten mal auch abgelehnt wegen Scheineheverdachts. Gab auch ne kleine Vorgeschichte wegen zuvor beantragten Studentenvisas, was aber nichts grosses war.
Nach Absprache mit unserem Anwalt haben wir auf eine
Remonstration verzichtet und sofort geklagt. Unser Anwalt meinte, man müsse die genauen Gründe der Ablehnung kennen, wenn man diese nicht kennt, würde man so zu sagen "ins blaue" remonstrieren.
Natürlich kann man auch ohne Anwalt remonstrieren, was mein Mann bei einen abgelehnten Studentenvisum auch versucht hat. Dies hat uns aber beim Visum der
FZF ernorme Probleme bereitet, da es schwer verständlich für die Behörden formuliert wurde und somit missverstanden und negativ aufgefasst wurde.
Ich bin der Ansicht; Wieso sollten Behörden Ihre Meinung nach einer
Remonstration ändern? Diese haben ihre Meinung in der Ablehnung meist begründet und wieso sollten sie ein paar Wochen später anders darüber denken..?
Es gibt bestimmt auch Fälle bei denen eine
Remonstration Erfolg hat...
Unsere Klage dauerte 4 Monate und wurde mit der Begründung "Visum gegen Klagerücknahme" erteilt, da unsere
ABH (laut Richter) eine ganz spezielle sei, die durch die damalige
Remonstration vieles falsch Verstanden hatte.
Egal für welchen Weg ihr euch entscheidet, wünsche ich euch viel Glück und für dich eine gute Besserung.
LG fasike