Hallo an alle,
zusätzlich zu meiner Email ans AA in Berlin möchte ich gerne einen Brief an den Vorgesetzten der
ABH schreiben um hier auch klare Fristen zu setzen.
Ich weiß, es ist Wochenende und es regnet nicht, vielleicht kann der eine oder andere das mal gegenlesen und Verbesserungen oder Umformulierungen finden. Ich bin heute völlig neben der Kappe. Habe heute morgen meine Brille im Kühlschrank wiedergefunden. Sch... Nervenkostüm! Vielen Dank dafür an alle
Sehr geehrter Herr
Heute kontaktiere ich Sie, da ich die Aussagen einer Ihrer Mitarbeiter nicht nachvollziehen kann und mich damit auch nicht einverstanden erkläre.
Am 02.10.2009 gegen 11:00 Uhr wurde ich im Zimmer XXX im X. Stock der Ausländerbehörde vorstellig.
Meine Ehegattin XXXXXXXX, die ich am XXXX in XXXX heiratete, beantragte das Visum zur
FZF zum deutschen Ehegatten via deutschem Konsulat in XXXXXXX bei der deutschen Botschaft in Bangkok. Der Antrag ist bis heute in ... noch nicht als eingegangen vermerkt. Eine Freundin meiner Gattin orderte am selben Tag das selbe Visum für Bremen. Das Visum ist seit Freitag ERTEILT.
Nun meine erste Bitte an Sie. Können Sie bitte recherchieren lassen, wo das der Antrag auf Visum abgeblieben ist? Meine Frau hat am Montag bei der deutschen Botschaft angerufen. Ich habe das AA in Berlin um Mithilfe gebeten.
Da der Antrag für das Visum noch nicht eingegangen ist, entschloss ich mich am Freitag selbst vorstellig zu werden um die „voraussichtlich 13 benötigten“ Dokumente beizubringen. Am Montag, dem 05.10.09 beginne ich eine neue Arbeitsstelle, der ich zu Beginn nicht wegen einer eventuellen Einladung von der
ABH fehlen will.
Nun zur Aussage Ihres Mitarbeiters. Er will den Antrag erst bearbeiten, bzw. die Empfehlung für die Botschaft aussprechen, wenn ich eine längerfristige Sicherung des Lebensunterhaltes vorweisen kann. Mein Vertrag ist zu anfangs auf 2 Monate befristet, wie übrigens inzwischen mehr als 60 % aller neuer Arbeitsverträge befristet sind. Was nun, wenn der Folgevertrag wieder befristet ist? Auf meine Frage, ob er hier nicht die Paragraphen 28 und 29 verwechselt, bekam ich zur Antwort, von Deutschen werden nun auch der gesicherte Lebensunterhalt vom Deutschen und einfache Kenntnisse der deutschen Sprache von der Nachzuziehenden benötigt.
Diese Aussage kann ich so nicht akzeptieren.
Ich habe bereits im Anschluss an meinen befristeten Vertrag, so dieser nicht verlängert wird, vertraglich eine freie Mitarbeit mit einem Garantieeinkommen von 1785,00 Euro pro Monat incl. Mwst. in einem XXXXX Unternehmen. Diese wollte Ihr Mitarbeiter nicht akzeptieren, da dies „nicht aktuell“ sei.
Im Jahr 2006 litt ich unter einen tiefen Depression, die monatelange Arbeitsunfähigkeit und danach Arbeitslosigkeit zur Folge hatte. Bedingt durch das Verhalten Ihres Mitarbeiters machten sich die ersten Symptome wieder bei mir bemerkbar, da ich nun befürchten muss, meine Ehefrau auf längere Sicht nicht wiederzusehen. Auf Wunsch reiche ich Ihnen gerne ein ärztliches Attest nach, möchte aber einen Arztbesuch am Start meiner Arbeitsstelle vermeiden.
Nun zu meiner 2. Bitte. Würden Sie bitte den Sachbearbeiter anweisen, er möge diese Aussage rechtsfähig schriftlich formulieren, so dass ich 1. im Falle einer negativen Empfehlung für die Botschaft, oder Verweigerung des Visums für den unweigerlich folgenden Gerichtsweg, bzw. 2. im Vorfeld für die Fachaufsichtsbehörde einen Beleg habe.
Lassen Sie mir dies bitte zukommen. Des weiteren erwarte ich einen Bescheid über den Visumsantrag. Sollte die Empfehlung an die Botschaft positiv ausfallen, kann auf die schriftliche Aussage Ihres Mitarbeiters verzichtet werden.
Ich handle hier im Auftrag der Antragstellerin. Eine Vollmacht kann auf Verlangen beigebracht werden.
Beides bitte bis 31.10.2009 an meine postalisch gemeldete Adresse. Da Sie mir als ein Mensch empfohlen wurden, mit dem auch menschlich reden kann, wende ich mich heute an Sie ohne den Weg über Anwalt oder Fachaufsichtsbehörde.
Mit freundlichen Grüßen
Rhabarber Rhabarber