Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
Es dauert ewig mit dem Visum FZF (Gelesen: 19.458 mal)
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Es dauert ewig mit dem Visum FZF
Antwort #15 - 02.10.2009 um 14:17:53
 
Wartender schrieb am 02.10.2009 um 13:38:50:
Ich habe ihn nochmals gefragt, auf welcher Grundlage diese Aussage getätigt wird. Antwort, § 28 wäre im Zusammenhang mit § 30. Diesen Paragraphen kenne ich nun nicht, sehe aber im § 28 keinen Vermerk auf § 30.


Hallo
hier der
§ 30 Ehegattennachzug
(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn...

Da der SB scheinbar an einer Leseschwäche leidet oder des Deutschen nicht mächtig ist würde ich wie folgt vorgehen.

Abklären ob der Antrag wirklich noch nicht der ABH vorliegt

Per Einschreiben den SB auffordern seine Forderungen zu begründen und dies bitte schriftlich. Fristsetzung nicht vergessen

Falls der Antrag vorliegen sollte und du Vollmacht deiner Frau (Antragstellerin) hast einen Bescheid anfordern mit Fristsetzung.

Einschalten der Fachaufsichtsbehörde (meistens bei der Bezirksregierung angesiedelt)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Wartender
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 24

Nürnberg, Bayern, Germany
Nürnberg
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Es dauert ewig mit dem Visum FZF
Antwort #16 - 02.10.2009 um 15:38:19
 
sigi-n schrieb am 02.10.2009 um 14:17:53:
Hallo
hier der
§ 30 Ehegattennachzug
(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn...

Da der SB scheinbar an einer Leseschwäche leidet oder des Deutschen nicht mächtig ist würde ich wie folgt vorgehen.

Abklären ob der Antrag wirklich noch nicht der ABH vorliegt

Botschaft in Bangkok oder AA Berlin, oder...?

Per Einschreiben den SB auffordern seine Forderungen zu begründen und dies bitte schriftlich. Fristsetzung nicht vergessen

Was sind normale Fristen?

Falls der Antrag vorliegen sollte und du Vollmacht deiner Frau (Antragstellerin) hast einen Bescheid anfordern mit Fristsetzung.

Gibt es auch geregelte Fristen in deren Zeit der SB reagieren muss?

Einschalten der Fachaufsichtsbehörde (meistens bei der Bezirksregierung angesiedelt)

Zum Seitenanfang
  

Ruf nach Globalisierung und EU-Erweiterung!
Meine Ehefrau darf nicht mit mir leben!
 
IP gespeichert
 
Wartender
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 24

Nürnberg, Bayern, Germany
Nürnberg
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Es dauert ewig mit dem Visum FZF
Antwort #17 - 02.10.2009 um 20:31:10
 
folgendes schrieb ich heute per Mail ans AA in Berlin:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein.

Meine Ehefrau (Thai) orderte am 01.09.09 das Visum FZF zum deutschen Ehegatten via Konsulat Chiang Mai in der deutschen Botschaft in Bangkok.

Es ist allem Anschein nach verschwunden. Heute wurde ich auf der Nürnberger Ausländerbehörde vorstellig. Dort will man keinen Visumsantrag erhalten haben.

Eine Freundin meiner Frau orderte zeitgleich das selbe Visum für Bremen, Das Visum ist heute ERTEILT worden.

Abgesehen davon, dass man sich in Nürnberg gerne extrem viel Zeit lässt (die Info aus Bangkok, dass ein Visumsantrag dort vorliegt kam bei mir auch erst 13 Tage nach Eingang an, muss ich mich auch über die vorsätzlichen Falschaussagen einzelner Sachbearbeiter beschweren.

Aussage vom SB heute, die Zusage der Visumserteilung wird nach vorhandenem A1 Test UND nach Klärung einer längerfristigen Lebensunterhaltssicherung festgemacht §28 und §30, kann so nicht stimmen. Im Falle eines nicht geklärten Lebensunterhaltes muss meines Wissens immer noch berücksichtigt werden, ob Regelausnahmen vorliegen, z.B. ob dem Paar zumutbar ist, im Land der Ehefrau zu leben.

Eine Ablehnung aus dem Grund in meinem Fall hätte eine sofortige Klage vor Gericht zur Folge.

Dieses nur deshalb, da mein neuer Arbeitsvertrag zu Anfangs eben befristet ist. Der Sachbearbeiter will den Antrag so lange "liegen lassen", bis er es für sich geklärt sieht.

Habe aufgrund solcher Aussagen heute einen Rechtsanwalt um Beistand gefragt. Gegen den Sachbearbeiter erwäge ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

mit freundlichen Grüßen

xxxx Unterschrift
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 02.10.2009 um 20:55:08 von N/V »  

Ruf nach Globalisierung und EU-Erweiterung!
Meine Ehefrau darf nicht mit mir leben!
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Es dauert ewig mit dem Visum FZF
Antwort #18 - 02.10.2009 um 20:41:54
 
Bist du dir da sicher, dass du deinen Realnamen hier rein-
schreiben willst?

Änderung:
Lösch-/Änderungswunsch wurde durchgeführt.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 02.10.2009 um 20:55:46 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
Wartender
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 24

Nürnberg, Bayern, Germany
Nürnberg
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Es dauert ewig mit dem Visum FZF
Antwort #19 - 03.10.2009 um 17:30:36
 
Hallo an alle,

zusätzlich zu meiner Email ans AA in Berlin möchte ich gerne einen Brief an den Vorgesetzten der ABH schreiben um hier auch klare Fristen zu setzen.

Ich weiß, es ist Wochenende und es regnet nicht, vielleicht kann der eine oder andere das mal gegenlesen und Verbesserungen oder Umformulierungen finden. Ich bin heute völlig neben der Kappe. Habe heute morgen meine Brille im Kühlschrank wiedergefunden. Sch... Nervenkostüm! Vielen Dank dafür an alle  danke

Sehr geehrter Herr

Heute kontaktiere ich Sie, da ich die Aussagen einer Ihrer Mitarbeiter nicht nachvollziehen kann und mich damit auch nicht einverstanden erkläre.

Am 02.10.2009 gegen 11:00 Uhr wurde ich im Zimmer XXX im X. Stock der Ausländerbehörde vorstellig.

Meine Ehegattin XXXXXXXX, die ich am XXXX in XXXX heiratete, beantragte das Visum zur FZF zum deutschen Ehegatten via deutschem Konsulat in XXXXXXX bei der deutschen Botschaft in Bangkok. Der Antrag ist bis heute in ... noch nicht als eingegangen vermerkt. Eine Freundin meiner Gattin orderte am selben Tag das selbe Visum für Bremen. Das Visum ist seit Freitag ERTEILT.

Nun meine erste Bitte an Sie. Können Sie bitte recherchieren lassen, wo das der Antrag auf Visum abgeblieben ist? Meine Frau hat am Montag bei der deutschen Botschaft angerufen. Ich habe das AA in Berlin um Mithilfe gebeten.

Da der Antrag für das Visum noch nicht eingegangen ist, entschloss ich mich am Freitag selbst vorstellig zu werden um die „voraussichtlich 13 benötigten“ Dokumente beizubringen. Am Montag, dem 05.10.09 beginne ich eine neue Arbeitsstelle, der ich zu Beginn nicht wegen einer eventuellen Einladung von der ABH fehlen will.

Nun zur Aussage Ihres Mitarbeiters. Er will den Antrag erst bearbeiten, bzw. die Empfehlung für die Botschaft aussprechen, wenn ich eine längerfristige Sicherung des Lebensunterhaltes vorweisen kann. Mein Vertrag ist zu anfangs auf 2 Monate befristet, wie übrigens inzwischen mehr als 60 % aller neuer Arbeitsverträge befristet sind. Was nun, wenn der Folgevertrag wieder befristet ist? Auf meine Frage, ob er hier nicht die Paragraphen 28 und 29 verwechselt, bekam ich zur Antwort, von Deutschen werden nun auch der gesicherte Lebensunterhalt vom Deutschen und einfache Kenntnisse der deutschen Sprache von der Nachzuziehenden benötigt.

Diese Aussage kann ich so nicht akzeptieren.

Ich habe bereits im Anschluss an meinen befristeten Vertrag, so dieser nicht verlängert wird, vertraglich eine freie Mitarbeit mit einem Garantieeinkommen von 1785,00 Euro pro Monat incl. Mwst. in einem XXXXX Unternehmen. Diese wollte Ihr Mitarbeiter nicht akzeptieren, da dies „nicht aktuell“ sei.

Im Jahr 2006 litt ich unter einen tiefen Depression, die monatelange Arbeitsunfähigkeit und danach Arbeitslosigkeit zur Folge hatte. Bedingt durch das Verhalten Ihres Mitarbeiters machten sich die ersten Symptome wieder bei mir bemerkbar, da ich nun befürchten muss, meine Ehefrau auf längere Sicht nicht wiederzusehen. Auf Wunsch reiche ich Ihnen gerne ein ärztliches Attest nach, möchte aber einen Arztbesuch am Start meiner Arbeitsstelle vermeiden.

Nun zu meiner 2. Bitte. Würden Sie bitte den Sachbearbeiter anweisen, er möge diese Aussage rechtsfähig schriftlich formulieren, so dass ich 1. im Falle einer negativen Empfehlung für die Botschaft, oder Verweigerung des Visums für den unweigerlich folgenden Gerichtsweg, bzw. 2. im Vorfeld für die Fachaufsichtsbehörde einen Beleg habe.

Lassen Sie mir dies bitte zukommen. Des weiteren erwarte ich einen Bescheid über den Visumsantrag. Sollte die Empfehlung an die Botschaft positiv ausfallen, kann auf die schriftliche Aussage Ihres Mitarbeiters verzichtet werden.

Ich handle hier im Auftrag der Antragstellerin. Eine Vollmacht kann auf Verlangen beigebracht werden.

Beides bitte bis 31.10.2009 an meine postalisch gemeldete Adresse. Da Sie mir als ein Mensch empfohlen wurden, mit dem auch menschlich reden kann, wende ich mich heute an Sie ohne den Weg über Anwalt oder Fachaufsichtsbehörde.

Mit freundlichen Grüßen

Rhabarber Rhabarber
Zum Seitenanfang
  

Ruf nach Globalisierung und EU-Erweiterung!
Meine Ehefrau darf nicht mit mir leben!
 
IP gespeichert
 
arfe
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Es dauert ewig mit dem Visum FZF
Antwort #20 - 04.10.2009 um 21:36:10
 
Wieso rufst Du eigentlich nicht bei der BVA  an, um dort nachzufragen wo zur Zeit die Unterlagen sind?

Der ist Weg ist:

Auswärtiges Amt -> BVA -> ABH
(postalischer Weg)

ABH -> BVA -> Auswärtiges Amt
(elektronischer Weg)

Folgende Daten sind bei der telefonischen Auskunft erforderlich:

Vorname, Nachname, Geburtsdatum, VisaPlus Nr. (beim Konsul bzw. konsularischen Mitarbeiter oder Deiner Verlobten erfragen)

Wenn die Unterlagen nämlich wirklich irgendwo angekommen sind, können die auch ganz genau mitteilen wo sich die Unterlagen befinden. Die Deutsche Botschaft in Bangkok schickt die Post immer Montags per Luftfracht nach Deutschland.
In der Regel sind dann die Unterlagen in 14 Tagen dort.
Botschaftspost wird in der Regel sehr sicher verschickt und ich kann mir kaum vorstellen, dass die Unterlagen verschütt gegangen sind.

Hier die Daten zur BVA:

Allgemeiner Auskunftsdienst
Telefon: 0228 99-358-3296
Fax: 0228 99-358-2823
eMail: visa@bva.bund.de

Ich empfehle die telefonische Auskunft. Zwinkernd

Die BVA kann Dir allerdings NUR die Auskunft geben, wo sich die Post befindet, aber nicht mitteilen wie über das Visum entschieden wurde/wird.

Viel Erfolg,
arfe
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
arfe
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Es dauert ewig mit dem Visum FZF
Antwort #21 - 04.10.2009 um 21:56:08
 
Wartender schrieb am 03.10.2009 um 17:30:36:
Nun zur Aussage Ihres Mitarbeiters. Er will den Antrag erst bearbeiten, bzw. die Empfehlung für die Botschaft aussprechen, wenn ich eine längerfristige Sicherung des Lebensunterhaltes vorweisen kann. Mein Vertrag ist zu anfangs auf 2 Monate befristet, wie übrigens inzwischen mehr als 60 % aller neuer Arbeitsverträge befristet sind. Was nun, wenn der Folgevertrag wieder befristet ist? Auf meine Frage, ob er hier nicht die Paragraphen 28 und 29 verwechselt, bekam ich zur Antwort, von Deutschen werden nun auch der gesicherte Lebensunterhalt vom Deutschen und einfache Kenntnisse der deutschen Sprache von der Nachzuziehenden benötigt.


LU zur FZF zum Deutschen Ehegatten spielt keine Rolle. Der SB sollte mal einen neuen Kurs zum AufenthG machen. Eine Fachaufsichtsbeschwerde ist hier dringend geboten. Deutsche Sprachkenntnisse nach Niveau A1 sind allerdings wirklich pflicht.

Hat Deine Frau Deutsche Sprachkenntnisse nach Niveau A1? Nicht das es tatsächlich daran liegt und deswegen das Visum nicht bearbeitet wird. Oder wurde die Ehe bereits in Thailand bzw. im Ausland länger gelebt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
arfe
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Es dauert ewig mit dem Visum FZF
Antwort #22 - 04.10.2009 um 22:14:25
 
Zitat:
Vorname, Nachname, Geburtsdatum, VisaPlus Nr. (beim Konsul bzw. konsularischen Mitarbeiter oder Deiner Verlobten erfragen)


Sorry, ich meinte natürlich Deine Ehefrau.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Es dauert ewig mit dem Visum FZF
Antwort #23 - 05.10.2009 um 14:16:50
 
nach drei monaten ohne reaktion auf den antrag kann deine frau beim verwaltungsgericht eine untätitgkeitsklage einreichen und mit dieser zusammen einen antrag auf gewährung einstweiligen rechtsschutzes stellen. dazu hätte sie bei geringem einkommen auch anspruch auf prozesskostenhilfe.

wenn du beweisen kannst, dass die ausländerbehörde sich dir als vertreter deiner frau gegenüber schon dahingehend geäussert hat, dass eine zustimmung zu dem antrag auf keinen fall erfolgen wird bevor du nicht längerfristig gesicherten LU nachweisst, waere eine fristsetzung entbehrlich und deine frau könnte sofort klagen, dazu dann am besten einen beratungshilfeschein vom amtsgericht und einen anwalt zu rate ziehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Es dauert ewig mit dem Visum FZF
Antwort #24 - 05.10.2009 um 14:28:04
 
Alacrity schrieb am 05.10.2009 um 14:16:50:
dazu hätte sie bei geringem einkommen auch anspruch auf prozesskostenhilfe.


Das ist falsch.

Einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe gibt es nicht.

Prozesskostenhilfe erhält tatsächlich nur derjenige, der enstprechende Bedürftigkeit nachweisen kann, und bei dessen Klage (ggf. auch bezogen auf einzelne Klagepunkte) hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist. - Ist das nicht der Fall, gibt es auch bei nachgewiesener Bedürftigkeit keine PKH.

Bezüglich eines Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz gebe ich noch zu bedenken, dass dieser grundsätzlich fachlich sehr gut begründet sein sollte, um erfolgreich zu sein - falls wirklich beabsichtigt ist, gleich "aus allen Rohren" zu schießen, würde ich mir überlegen, dafür einen Juristen (Anwalt) beizuziehen.

=schweitzer=

Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Wartender
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 24

Nürnberg, Bayern, Germany
Nürnberg
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Es dauert ewig mit dem Visum FZF
Antwort #25 - 05.10.2009 um 20:27:17
 
Zitat:
LU zur FZF zum Deutschen Ehegatten spielt keine Rolle. Der SB sollte mal einen neuen Kurs zum AufenthG machen. Eine Fachaufsichtsbeschwerde ist hier dringend geboten. Deutsche Sprachkenntnisse nach Niveau A1 sind allerdings wirklich pflicht.

Hat Deine Frau Deutsche Sprachkenntnisse nach Niveau A1? Nicht das es tatsächlich daran liegt und deswegen das Visum nicht bearbeitet wird. Oder wurde die Ehe bereits in Thailand bzw. im Ausland länger gelebt?


Hallo,

ich lebe nun mal in einer Stadt, die nicht ausländerfreundlich gesonnen ist. Habe schon überlegt nächste Woche meinen Hauptwohnsitz nach Bremen zu verlegen. Zurückziehen kann ich ja immer noch.

Das AA Amt in Berlin habe ich bereits angeschrieben. Die gehen nicht auf den SB ein und verweisen darauf, dass ein Visumsantrag in 6 - 8 Wochen bearbeitet sein soll.

Heute geht noch ein Schreiben an den Amtsleiter dieser ABH. Eine Bundestagsabgeordnete kümmert sich auch ein wenig darum. Zumdest hat sie mir das beim Telefonat versprochen.

Danach geht es direkt zum Anwalt.

Meine Frau hat heute mit Konsulat und Botschaft telefoniert. Das Visum wurde am 17.09. per Flugpost versendet. Aussage Botschaft BKK.

Ja klar, A1 Test Ende August bestanden!

Danke für die Tipps, fühle mich etwas hilflos!
Zum Seitenanfang
  

Ruf nach Globalisierung und EU-Erweiterung!
Meine Ehefrau darf nicht mit mir leben!
 
IP gespeichert
 
arfe
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Es dauert ewig mit dem Visum FZF
Antwort #26 - 05.10.2009 um 21:08:50
 
Wartender schrieb am 05.10.2009 um 20:27:17:
Meine Frau hat heute mit Konsulat und Botschaft telefoniert. Das Visum wurde am 17.09. per Flugpost versendet. Aussage Botschaft BKK.


Bitte ruf unbedingt bei der BVA an. Die Kontaktdaten habe ich Dir gegeben. Die wissen wo die Unterlagen zur Zeit sind.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Wartender
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 24

Nürnberg, Bayern, Germany
Nürnberg
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Es dauert ewig mit dem Visum FZF
Antwort #27 - 16.10.2009 um 20:46:08
 
Hallo,

hier sind die SB der ABH nicht nur unwissend, sondern der Leiter auch untätig. Mein Schreiben mit Fristsetzung wurde nicht beantwortet!

Nun ergeht ein Schreiben an die Fachaufsichtsbehörde durch einen Anwalt.

Man kann unsere müde und unwissende ABH ja auch wegen Untätigkeit nach 3 Monaten verklagen. Welches Datum ist hier ausschlaggebend?

Das Datum, an dem der Antrag in Thailand auf der Deutschen Botschaft abgegeben wurde?

Vielen Dank vorab!
Zum Seitenanfang
  

Ruf nach Globalisierung und EU-Erweiterung!
Meine Ehefrau darf nicht mit mir leben!
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Es dauert ewig mit dem Visum FZF
Antwort #28 - 17.10.2009 um 09:46:14
 
Wartender schrieb am 16.10.2009 um 20:46:08:
Man kann unsere müde und unwissende ABH ja auch wegen Untätigkeit nach 3 Monaten verklagen.

Damit wäre ich sehr vorsichtig.

1. Deine Frau ist Antragstellerin und müßte Klage einreichen.
2. Gegen die ABH kann nicht geklagt werden, weil die Botschaft die Behörde ist, bei der der Antrag gestellt wurde. Die ABH ist nur im Verfahren beteiligt und als "Erfüllungsgehilfe" für die Botschaft tätig.
3. Wieso sollte Untätigkeit vorliegen? Der Antrag wurde am 17.09.09 von der Botschaft versandt, ist jetzt unterwegs und wird nun bearbeitet.

Du hast der ABH deine Stellungnahme geschrieben. Sobald der Antrag von der ABH bearbeitet wird, wird sie der Botschaft das OK oder die Ablehnung mitteilen.

Sofern das Visum deiner Frau abgelehnt wird, bestehen entsprechende Rechtsmöglichkeiten.

Das ganze Hin- und Hergerede bringt - ausser Emotionen - überhaupt nichts, solange die die ABH noch keine Stellungnahme abgegeben hat.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Wartender
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 24

Nürnberg, Bayern, Germany
Nürnberg
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Es dauert ewig mit dem Visum FZF
Antwort #29 - 17.10.2009 um 10:47:34
 
steini007 schrieb am 17.10.2009 um 09:46:14:
Damit wäre ich sehr vorsichtig.

1. Deine Frau ist Antragstellerin und müßte Klage einreichen.
2. Gegen die ABH kann nicht geklagt werden, weil die Botschaft die Behörde ist, bei der der Antrag gestellt wurde. Die ABH ist nur im Verfahren beteiligt und als "Erfüllungsgehilfe" für die Botschaft tätig.
3. Wieso sollte Untätigkeit vorliegen? Der Antrag wurde am 17.09.09 von der Botschaft versandt, ist jetzt unterwegs und wird nun bearbeitet.

Du hast der ABH deine Stellungnahme geschrieben. Sobald der Antrag von der ABH bearbeitet wird, wird sie der Botschaft das OK oder die Ablehnung mitteilen.


Hallo,
der Antrag wird eben nicht bearbeitet! Der Sachbearbeiter will den Antrag so lange "liegen lassen" bis der LU dauerhaft gesichert ist, was nicht korrekt ist. Mein zu Anfangs befristeter Vertrag läuft bis 04.12. Das Visum wurde am 02.09. beantragt.

Rein rechnerisch heisst das, er wartet mehr als 3 Monate!

Ich dachte, die Ausländerbehörde kann nach 3 Monaten wegen Untätigkeit verklagt werden? Habe ich zumindest hier irgendwo gelesen.
Mir fehlt nur eben das exakte Datum ab wann die 3 Monate laufen.
Zum Seitenanfang
  

Ruf nach Globalisierung und EU-Erweiterung!
Meine Ehefrau darf nicht mit mir leben!
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema