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hilfe bitte (teil 2) (Gelesen: 7.863 mal)
rio-tun
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25.08.2009 um 16:50:36
 
Hallo ihr lieben,
ich bins nochmal,ich habe heute eine Brief von die ABH bekommen,es geht jetz 100% um eine Interview,ich möchte bitte wissen ob die ABH das recht hat,da wir beide(ich und meine Frau)des gleiche Staatsangerigkeit haben,so viel ich weiss,damals der Anwalt mir gesacht hat,das die nicht machen dürfen!
Kann jemand mir bitte sagen ob das stimmt?ich gib hier mal der Link von meine Geschichte!
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1238371437/46

Ich habe doch die SB gefragt ob ich auch eine Termine am 07.09 09 bekomme,weil ich ab 01 September Urlaub habe,sie sagt das sie weiß nicht,ich habe ihr gebittet das sie mir spätens eine Woche sagen aber der Brief kamm erst nach 5 wochen,muß ich jetz zu diese Termin gehn?Ich habe doch meine Urlaub jetz gebucht,ich fand das echt frechheit!

Vielen dank !!!!!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.08.2009 um 17:19:45
 
rio-tun schrieb am 25.08.2009 um 16:50:36:
ich möchte bitte wissen ob die ABH das recht hat,da wir beide(ich und meine Frau)des gleiche Staatsangerigkeit haben,so viel ich weiss,damals der Anwalt mir gesacht hat,das die nicht machen dürfen!

Das hat nichts mit Staatsangehörigkeiten zu tun. Wenn
die ABH irgendwelche Zweifel oder Klärungsbedarf sieht,
dann macht sie eben das Interview.

rio-tun schrieb am 25.08.2009 um 16:50:36:
Ich habe doch meine Urlaub jetz gebucht

Anrufen, das mitteilen und um neuen termin bitten. Kein
Mensch kann von dir verlangen, deswegen den Urlaub zu
stornieren.
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rio-tun
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Antwort #2 - 25.08.2009 um 17:44:26
 
Zitat:
Anrufen, das mitteilen und um neuen termin bitten. Kein
Mensch kann von dir verlangen, deswegen den Urlaub zu
stornieren

Hallo fons,
danke erstmal für deine Antwort,ich hab doch meine Urlaub stoniert und ich werde die Flugtiket mitnehmen
das die SB das sieht,meine Frau ist mir wichtig als das Geld.
Zitat:
Das hat nichts mit Staatsangehörigkeiten zu tun. Wenn
die ABH irgendwelche Zweifel oder Klärungsbedarf sieht,
dann macht sie eben das Interview

dh jetz das die ABH hat das Recht von Uns eine Interview zuverlangen?
Der Anwalt habe ich gewechselt,ich habe morgen um 11h eine Termin beim andere Anwalt!Darf der Anwalt zu Termin mit kommen?Kann bitte jemand mir der link für die Ehescheine befragung geben?
LG Rio
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Antwort #3 - 25.08.2009 um 19:32:47
 
rio-tun schrieb am 25.08.2009 um 17:44:26:
Darf der Anwalt zu Termin mit kommen?Kann bitte jemand mir der link für die Ehescheine befragung geben?
LG Rio

Soweit ich weiss darf der anwalt mitkommen ,aber das kannst du ja mal morgen beim termin erfragen ,dein anwalt wird das ja wissen!
Hier einen link reinzustellen faende ich nicht angebracht ...du musst nur googeln und scheinehebefragung eingeben ...dann wirst du schon etwas finden! Zwinkernd

Liebe Grüsse
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Antwort #4 - 25.08.2009 um 20:16:24
 
Soweit ich gelesen ist die Scheinehebefragung freiwillig.
Aus dem Gelesenem schließe ich für mich:
Wenn eine Scheinehebefragung durchgeführt werden soll sieht die Behörde Anhaltspunkte für eine Scheinehe. Diese sollen i.d.R. durch eine Befragung erhärtet werden. Die Wahrscheinlichkeit bei der Befragung "durchzufallen" ist hoch. Das Ergebnis der Scheinehebefragung kann als Ablehnungsgrund herhalten, die Verweigerung der Scheinehebefragung jedoch nicht.
Bitte korrigiert mich, wenn meine Antwort und Schlussfolgerung falsch sind.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.08.2009 um 20:37:36
 
lubaantun schrieb am 25.08.2009 um 20:16:24:
. . . die Verweigerung der Scheinehebefragung jedoch nicht. 


Nana, da liegst du aber falsch. Wer die befragung ablehnt,
scheint Angst davor zu haben, dass was "entdeckt" wird.

Bei einer "echten" Ehe braucht auch wirklich niemand Angst
vor einer solchen Befragung zu haben.

Und ja: bitte keine links einstellen dazu. Wir lönnen aus
der Entfernung nicht beurteilen, welche Fragesteller hier
sauber sind oder um Unterstützung suchen bei einer
wirklichen Scheinehe.
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Antwort #6 - 25.08.2009 um 21:41:44
 
Zitat:
Nana, da liegst du aber falsch. Wer die befragung ablehnt,
scheint Angst davor zu haben, dass was "entdeckt" wird.

Bei einer "echten" Ehe braucht auch wirklich niemand Angst
vor einer solchen Befragung zu haben.

Und ja: bitte keine links einstellen dazu. Wir lönnen aus
der Entfernung nicht beurteilen, welche Fragesteller hier
sauber sind oder um Unterstützung suchen bei einer
wirklichen Scheinehe.

Naja was heisst keine angst haben ,ich musste ja auch schon durch die befragung und es ist kein zuckerschlecken ,da sind fragen bei die Ehepaare nach 10 jahren ehe nicht beantworten können!
Aber wenn man eine richtige ehe führt und sich richtig kennt dürften die normalen fragen keine Probleme machen,ich konnte zum glück alles beantworten,und mein Mann auch,ausser bei den haustieren klappte das nicht  Schockiert/Erstaunt
Mein Mann sieht Fische nicht als haustiere und ich sagte eben Fische ,naja ...
Leicht sind diese fragen aber nicht wenn man eine ehe auf entfernung lebt!


ps.das unser visum abgelehnt worden ist scheiterte aber nicht an der befragung sondern am Lebensunterhalt!
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Antwort #7 - 26.08.2009 um 01:47:42
 
Zitat:
Wer die befragung ablehnt,
scheint Angst davor zu haben, dass was "entdeckt" wird.


und somit kann die Erteilung des Visums verweigert werden?
Begründung: Scheinehebefragung abgelehnt?
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rio-tun
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Antwort #8 - 26.08.2009 um 10:01:37
 
Hallo,

ich dank euch alle für die schnelle Antworten.
Angst habe ich nicht,aber es gibts bestimmt fragen wo mann nicht antworten kann,deswegen brauch ich eure Erfahrung mit die Scheinehebefragung!
Wollte ich noch wissen wie gehts weiter wenn wir die
Scheinehebefragung bestanden haben?Wenn jemand  der link für die Scheinehebefragung fiden bite bitte per  PM an Mich schiken!?
Ich habe heute ein Termin mit meine/unsere Anwaltin,ich werde sie schon fragen ob Sie mit kommen darf!
Vielen dank nochmal und nach der Termin mit die Anwaltin,ich meld mich wieder!

Lg Rio
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Antwort #9 - 08.09.2009 um 00:53:30
 
Hallo,
wir haben heute morgen eine Termin gehabt(07.09.0.9) ich bei die ABH und meine Frau bei die DB in Tunis,meine SB war heute freundlisch und nett,erste Frage war ob ich mit der Interview einvertanden bin,also das war freiwillig,ich habe mit ja geantwortet,aber meine SB sagte zu mir,wenn ich falsche angabe sage,dann werde ich bestraft von 1 Jahr bis 3 Jahre haft strafe oder geldstrafe,fande ich sowas bescheln kommisch aber egal,ich war 100%sicher und sehr ruhig.Wir haben ungefär 60 fragen gehabt,warn alles leicht und nicht komplexiert,nach ich mit meine Frau telefoniert habe und gefragt wie wars etc...sagte zu mir das bei ihr auch war ned so schlimm,ich werde sagen das wir von 60 fragen wir haben 3 oder 4 fehler gemacht,ich sagte zu meine SB das wir am 10-07-07 wir haben uns verlubt,und am 29-07-07 habe ich meine Frau gefragt ob sie mich heiraten will,meine Frau hat auch genau so gesacht,aber ihr SB sagte das wir am 10-07-07wir haben uns entschlossen das wir heiraten werden und nicht nur verlubtzeit war,fand ich sowas kommisch von die SB von meine Frau aber ist ok!Meine Frau hat sie schon unterschrieben aber sie hat nicht verstanden weil die Formular war auf deutsch,aber die SB hat ihr gesacht das du uns vertrauen kannst,bei mir war auch auf deutsch aber habe ich alles durch gelesen und war alles ok auser die Namen von die Geschwester von meine Frau bescheln falsch geschrieben,aber habe ich alles korrigiert!
ich wollte heute unbedingt das meine SB die Hochzeitbilder,Flugticket,Geldüberweisung und Hotels Uralub sehn und kopie machen,am anfang wollte sie nicht aber dann hates sie gemacht!
Ich möchte bitte jetz wiessen wie weiter geht,und möchte auch Eure meinung wiessen!Ich bin wirklich am ENDE!

Lg Rio
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Antwort #10 - 08.09.2009 um 07:09:52
 
Hoi,

die Angaben werden verglichen und wenn keine besonderen
Abweichungen da sind, wird über den Antrag entschieden. Die
ABH wird dann der Botschaft die Zustimmung oder Ablehnung
übermitteln, die Botschaft wird das Visum erteilen oder eben ab-
lehnen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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rio-tun
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Antwort #11 - 09.09.2009 um 01:08:06
 
Hallo Mick,

vielen dank für die schnelle Antwort,ich bin sicher das wir (ich und meine Frau)haben alle fragen richtig geantwortet,wir haben bistimmt 92% oder 93% richtig gemacht,und man darf nicht vergeßen das wir mench sind,dh das wir auch fehler machen.
Das Interview war ned komlexiert,aber auch war nicht leicht,anderen paar die 20 jahre verheiratet sind,werden bistimmt nicht antworten können !
Ahso dh jetz wenn die ABH und die DB,die  Angaben verglichen werden,und wenn allles ok ist,dann gibts keine andere grund das die nochmal das Visum ablehnen werden?Bei mir haben auch alles geprüft,mein LU ist schon gesichert und auch genügen wohnraum!

Vielen dank nochmal

lg Rio
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Antwort #12 - 20.09.2009 um 03:35:11
 
Hallo,
bin wieder da,ich habe vor 3 Tage meine SB angerufen und das Visum von meine Frau nach gefragt,es wurde mir wie immer keine auskunft gegeben,dann habe ich die DB angerufen und die haben mir gesacht,das die auf der Antwort von die ABH noch waten.Habe ich nochmal meine SB angerufen,dieses mal war sie sehr hart zu mir,und hat mir gesacht das die Schwester von meine Frau vor 2 Jahre mich angezeigt hat,und das lauft noch beim Gericht,ich habe ihr gesacht das stimmt nicht,das wurde schon aufgehoben,und das war eine Anzeige gegen Anzeige,und das Gericht hat das alles aufgehoben,auf der Grund,es hädelt sich um eine Famillen probleme,und das Gericht hat keine interesse!!!!!!Nach lange diskution mit ihr,hat sie mich angeschrien und das Telefone aufgelegt.Ich bin sicher das die SB hat nicht was gegen das visum aber sie hat was gegen Ausländer,und das habe ich von meiene Anwaltin erfahren,es wurde mir nicht direkt gesacht,aber viele leute haben sich beschwert bei ihr,jetz muß nochmal 500€ zahlen und eine Remonstration zubeantragen,zum glück ich habe immer noch dem Brief vom Gericht von 2007,und das habe bei meine Anwaltin gegeben.
Es das nicht lustig oder?Was soll ich noch machen?
Mit der Interview (Ehebefragung)hates alles geklappt,und die SB hat keine grund gefunden und das Visum zu ablehenen,ich fühll mich wie eine krimanal,jedesmal die SB sucht eine Grund und mich zubeschtrafen.
Das Visum es nicht abegelehnt,aber auch nocht nicht das ok gegeben.
Soll ich eine Terrmin mit der Chef von die ABH nihmen
und mich beschweren?Ich möchte unbdingt das ich eine andere SB an das Visum bearbeiten und meine SB die Finger von das Visum Antrag weg.darf ich das wönsch haben oder muss meine SB weiter mit mir spielen?
Ich habe auch überlegt ob ich andere wohnung miten in andere Ort,bzw.andere ABH,aber das kostet auch viel geld und viel stress,ich bin wircklich am Ende.Ich kann auch nicht eine Klage beim Gericht erreichen,wir haben keine ablehnung bekommen,ich kann nur momental eine Remonstration beantragen,und warten.
Ich habe noch nie gehört wenn jemand eine probleme mit seine Schwager/in hat,seine partner/in bekommt keine Visum,das ist einfach läschelich!!!!!!!!!!!!
Ich bitte um hilfe,bzw.eine Lösung.
Veilen dank im voraus.
Lg Rio


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 20.09.2009 um 06:45:52
 
rio-tun schrieb am 20.09.2009 um 03:35:11:
wir haben keine ablehnung bekommen

... dann heißt es einfach noch warten.

Eine Remonstration bei der Botschaft kann deine Frau erst dann einreichen, wenn das Visum abgelehnt wurde.

rio-tun schrieb am 20.09.2009 um 03:35:11:
Soll ich eine Terrmin mit der Chef von die ABH nihmen und mich beschweren?

... und was soll das bringen? Wenn es um emotionelle Angelegenheiten geht, bringt das doch wenig. Glaubst du, dass der Chef sagt:"Ja ich weiss, alle beschweren sich über Frau X."

rio-tun schrieb am 20.09.2009 um 03:35:11:
Ich bitte um hilfe,bzw.eine Lösung.

Einfach abwarten, denn das emotionlle Problem hat ausländerrechtlich keine Bewandtnis. Die Sache wird nicht besser, wenn du immer wieder darin rumrührst. Zwinkernd
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Antwort #14 - 20.09.2009 um 10:54:48
 
Wenn du selbst Nachweise über die Einstellung oder
sonstige Beendigung des laut ABH angeblich noch an-
hängigen Strafverfahrens hast, dann lege die der ABH
vor.
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