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habe ich anspruch auf bleibe recht? was wird mit mir passieren? (Gelesen: 2.153 mal)
Themen Beschreibung: trennung
delfi_student
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tunesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag habe ich anspruch auf bleibe recht? was wird mit mir passieren?
26.02.2010 um 04:17:37
 
Hallo zusammen,
Ich habe am ende dezember 2007 eine deutsche frau geheiratet, vorher war ich student (zweite semester), sie war H4 enfängerin. nach dem ich eine wohnung renoviert habe, sind wir mitte Januar zu ihre Stadt zusammen umgezogen und erst nach zwei oder drei wochen vom hochzeit bei der meldeamt gewesen. danach wollte ich in meinem Fachbereich weiter Studieren und habe versucht irgendwo in der nähe eine Universität zu finden aber alles war erfolglos. da mein fachbereich Maschinenbau war fast 200 km weit von dieser Stadt! danach musste ich mich als H4 beantragen und nach eine Ausbildung zu suchen.. in der Zeit habe ich erfahren dass meine frau zu viele psychische probleme hat durch drogen und Alkoholkonsum wegen ihre falsche freunde obwohl sie 1 kind hat" sie lässt öfter das kind bei mir und sie geht mit ihre onkel und seine freundin drogen rauchen und trinken bis es nicht mehr geht.." wir haben uns öfter geschtritten und wollte mich paar mal raus schmeißen als ich vor hatte das Jugendamt bescheid zu sagen.. weil die situation so schlimm war habe ich mich wieder immatrikulieren lassen und geplannt zu meiner Uni zurückeren. ich habe ihr vorgeschlagen mit zu kommen und ein neues leben anzufangen.. am 1.10 habe ich angefangen zu studieren und nach 2 wochen renovierung und neues möbel zusammen aufbauen, ist sie endlich umgezogen.. alles hat 2 monate gedauert weil sie wieder drogen von ihre freunde per post erhalten hat und öfter nach hause mit dem kind besoffen kam, wir haben wieder gestritten aber meistens in der Zeit wo ich lernen wollte oder klausuren habe, fernseher und musik anlage waren immer mit absicht zu laut! sie sagte mir  immer " ich bin in deutschland und ich mache hier was ich will, du kannst gleich nach hause fliegen".. ich könnte auch nicht im bibliothek in ruhe lernen weil sie einversuchtig und kann nicht vorstellen dass ein student stunden lang braucht um sich für die klausuren zu vorbereiten!!.. ich war schon paar mal beim männer büro und habe dort nach gefragt was ich machen soll, habe ihr wegen ihre sucht öfter vorgeschlagen einen termin beim sucht beratungsstellen zu vereinbaren auch wegen das kind aber sie hat mich immer belogen dass sie da war!!.. januar 2009 ist sie wieder zu ihre Stadt umgezogen und wusste davon nur 1 tag vor ihre umzug! sie ist 2 wochen da geblieben danach hat sie sich bei mir gemeldet dass sie kein geld mehr hat, ihre oma kann sie nicht mehr mit dem kind ertragen, per sms hat sie geschrieben "alles war wegen meine falsche freunde, du hast recht, ich musste aufhören zu mocken und alkohol zu trinken... bitte hilf mir ich musste gestern flaschen sammeln um windeln zu kaufen.. " ..ich habe mein vater im ausland gebetet dass er mir 5000 euro schickt damit ich eine wohnung für sie und das kind finde.. habe 600 euro kaution bezahlt und die zwei erste mieten auch, habe ihr 1100 euro überwiesen für die renovierung und 500 euro taschengeld bis dass sie ihres Geld vom ARGE bekommt.. da haben wir nochmal geeinigt und sind wir wieder nach 2 wochen zusammen, ich habe mich dort als hauptwohnsitz angemeldet und bin jedes wochenende 218 km zu ihr hin und zurück gefahren und für die ganze wohche auch eingekauft ! habe auch die helfte von der miete bezahlt obwohl ich gesetzlich nur 1/3 bezahlen muss.. danach habe ich erfahren das sie ihre miete komplet von der ARGE bekommen hat und hat mich die ganze zeit nur belogen und ausgenutzt mit ihre FREUND nach dem ich zu ihr gesagt habe dass ich werde die fotos zum jugendamt zeigen wenn sie damit nicht aufhört da wo sie drogen geraucht hat, das war am 4.1.10!.. direckt nach dem Christmas, am 13.1 ist sie mit ihr freund zur Ausländerbehörde gegangen und hat dort gesagt dass ich nur 1 mal pro monat oder 2 monate zu ihr kommen bin, weil sie jetzt vor hat mich zu ausweisen erstens wegen ihre freund, zweitens weil keiner wird mich glauben auch wenn er die fotos sieht nach dem sie ihre erklärung zur ausländerbehörde gegeben hat! ich habe vor 3 wochen n brief vom melde amt bekommen dass ich meine lohnsteuerkarte abgebebn muss weil meine frau mich verzogen hat! ich wollte eine erklärung von ihr bekommen aber ihre freund und ein paar von ihre familie die mich hassen haben mich telefonisch bedroht damit ich nicht mehr denke dort zu kommen, obwohl ich das gesagt habe nur damit sie aufhört drogen zu nehmen.. ich habe mich hier als hauptwohnsitz gemeldet und die frau vom ausländerbehörde konnte mir nichts sagen weil sie meine akte durch schauen muss danach wird sie mir n brief schicken.. ich warte seit 25 tage und bis jetzt ist nichts passiert!! ich habe auch die fotos und habe immer noch nichts getan!!
was wird mit mir passieren?
-kann ich weiter Studieren, da ich noch 2 semester vor mir habe?
-was bei uns passiert ist, heisst es dass wir 2 Jahre gemeinsam gelebt haben und dann habe ich das recht hier zu bleiben?
-Ich bin mitglied eine humanitarischen intervention für obdachlose, kinderarmut und behindertemenschen.. ich mag deutschland und habe viele gute deutsche freunde, ich habe viele geholfen und viele haben mich geholfen.. ich habe von deutschen zu viel gelernt und haben meine kultur und mein denken akzeptiert.. es fehlt mir schon so sehr das land zu verlassen!!
-ich arbeite seit 08.2009 neben mein studium und bekomme ca.750 euro netto promonat

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 26.02.2010 um 08:02:55
 
Guten Morgen,

ich habe Dein Post bis zu Ende gelesen, obwohl es unendlich schwer fiel. -

Versuche bitte beim nächsten mal wenigstens einige Absätze zu machen. Das würde das Lesen und Verstehen sehr erleichtern zumal Du auch nur wenige Satzzeichen setzt und überwiegend klein schreibst.

Versteh meinen Wunsch nicht falsch, aber viele user lesen solche Posts  wie Deine gar nicht zu Ende, weil es einfach zu anstrengend ist - und für uns als Mods bzw. i4a-team, die wir letztlich alle Beiträge lesen (müssen), ist es auch nicht gerade schön solche "Hammerposts" durchzuackern.

Gut, genug "gemeckert - zu Deinen Problemen, die ich schon als ziemlich heftig empfinde.

Mal das Gute für Dich vorweg. - Wenn Du nachweisen kannst, dass Du nunmehr wieder regulär studierst und Dein Lebensunterhalt gesichert ist und Du auch über eine gültige (und weiter geltende) Krankenversicherung verfügst, sehe ich gute Chancen, dass Dir die ABH in der Folge zumindest wieder eine AE nach § 16 AufenthG zum Zwecke des Studiums erteilt. - (Deine Situatiion ist aber durchaus eine spezielle, die man von hier aus nicht umfassend beurteilen kann - eine wirkliche Einzelfallprüfung kann zunächst mal nur die ABH durchführen, das Ergebnis müsste man erstmal abwarten.)

Wenn Du Dein Studium erfolgreich und in angemessener Zeit abschließt, besteht in der Folge die Möglichkeit, eine AE nach § 16 (4) AufenthG zu erhalten - für ein Jahr zur Suche eines Deiner Qualifikation angemessenen Arbeitsplatzes. Sodann, wenn das gelingt, kannst Du dann auch eine AE nach § 18 AufentG (zum Zwecke der Beschäftigung) erhalten - es gibt da also einige weitere Optionen

Ob es letztlich auch für eine AE nach § 31 (1) AufenthG reichen würde (eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehegatten nach Trennung), lässt sich aus dem was Du schriebst, nicht abschließend berurteilen.  Es kommt darauf an, ab wann Ihr Euch letztlich dauerhaft getrennt habt bzw. ab wann eine dauerhafte Trennung von den Behörden angenommen wird.

Wenn Du diese AE bekommen könntest und würdest, wäre zu beachten, dass eine Verlängerung dieser AE nach Ablauf eines Jahres regelmäßig nur dann in Frage käme, wenn Du dann Deinen Lebensunterhalt sichern kannst.

Konkret wäre all das mit der ABH zu besprechen (aus meiner Sicht wäre es schon denkbar auch eine AE nach § 31 (1) AufenthG zu verlängern, wenn studiert wird und nachgewiesen ist, dass Studium, LU und Krankenversicherung gewährleistet sind.)

Im Moment wirst Du aber in der Tat erst einmal nur abwarten können, was das Ergebnis der Überprüfungen der ABH ist. - Im Falle eines Termins, den es in der Folge sicher geben wird, könntest Du dann ja die beiden hier von mir genannten Optionen zur Sprache bringen (sofern die ABH das nicht selbst tut.)

Alles andere müsste man sehen - also, was die ABH dann konkret tut, bewilligt oder auch ablehnt. - Sollte ein weiterer Verbleib in Deutschland für Dich abgelehnt werden, wäre zu überlegen, sich juristischen Rat zu holen bzw. Rechtsmittel einzulegen.

Vorerst würde ich aber (auch, wenn es schwer fällt) an Deiner Stelle abwarten, zumal es, wie ich versucht habe zu erklären, m.E. durchaus Chancen gibt, dass Du weiter in Deutschland bleiben kannst.

Soweit erst einmal.

=schweitzer=

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Mir ist noch eine ggf. wichtige Nachfrage eingefallen: Du schriebst immer wieder von einem Kind? - Ist das Euer gemeinsames eheliches Kind? Und wenn nicht, hast Du dennoch das Sorgerecht über das Kind?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.02.2010 um 08:59:11
 
sorry es war mir zu viel und ich wusste nicht was ich machen soll!..danke dass sie das alles gelesen haben.. das kind wurde mit in die gebracht und ich habe kein sorgerecht
-meine versischerung bezahle ich selbe seit 3 wochen und ein deutscher bürger bzw guter kumpel von meinem Vater wird mein LU sichern
- soll ich die fotos zur ABH zeigen? wird mir das irgendwas bringen oder bekomme ich das gegenteil?
-meine frau war wegen drogen vor beschtraft und das jugendamt weisst davon und haben bis jetzt nichts getan weil ihre sachbearbeiterin eine gute freundin von ihre Oma, sie hat mir das schon mal per sms erklärt!
-Ich habe angst das bei der ABH zu veröffentlichen weil ich genug probleme habe
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Antwort #3 - 26.02.2010 um 09:21:46
 
delfi_student schrieb am 26.02.2010 um 08:59:11:
Ich habe angst das bei der ABH zu veröffentlichen weil ich genug probleme habe 


Ich denke auch nicht, dass das sein muss. -

Wie ich schon schrieb: Gegenwärtig würde ich abwarten und mich, so gut es geht auf das Studium konzentrieren.

Lass uns, wenn Du es möchtest, wissen, wie die ABH reagiert - man könnte in der Folge konkretere Hinweise geben, wenn das denn nötig wäre. - Vielleicht wird aber auch alles gar nicht so schlimm und die ABH erteilt eine der genannten AE.

Ich wünsche Dir sehr, dass das so läuft. - Andernfalls melde Dich gern wieder.

=schweitzer=
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 26.02.2010 um 20:03:13
 
ich bedanke mich sehr bei ihnen, das hat mich sehr beruhigt.. ich habe sowas nie in mein leben erlebt.. muss mich jetzt auf mein Studium konzentrieren und abwarten.. ich mag Deutschland und die deutsche kultur auch als ich kind war, da war ich von der deutsche fußballnationalmannschaft sehr begeistert  Laut lachend .. hoffe nur dass ich meine chance bekomme damit ich das Land bedanken kann, ich habe in 3,5 Jahren zu viel gelernt und möchte noch mehr lernen in das Land der Ideen und der wissenschaft.
nochmal vielen dank herr Schweitzer Smiley
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