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Heirat im Ausland (Gelesen: 27.814 mal)
Themen Beschreibung: Wiederholung in Standesamt
dewa99
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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23.09.2009 um 14:12:42
 
Hallo an Alle.

ich bin zum erstenmal in diesen forum und brauch eure Hilfe.

Habe am 26.02.2009 in afghnischen Auslandsvertretung in Pakistan geheiratet,weil ich aus Sicherheitsgründen nicht nach Kabul geflogen bin und ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und mein Ehemann ist Afghaner und lebt in Kabul. Er hat den deutsche Kurs bestanden und 1A Zertificat bekommen. Vor ca.4 Wochen hat er die komplette Unterlagen bei der deutschen Botschaft in Kabul zwecks ehegattennachzug abgegeben. Diese Woche habe ich ein Anruf von Ausländerbehörde bekommen(Nachdem ich Druck gemacht habe), dass die HU nicht anerkannt wird weil wir A nicht in Afghanistan geheiratet haben und 2.bin ich detusch und deswegen ist die Ehe nicht gültig und muss in Standesamt wiederholt werden. Morgen bin ich beim Ausländerbehörde eingeladen und danach gehe ich Standesamt.

Kennt ihr so ein Fall und habt ihr ähnliche Erfahrung gemacht. Ich warte schon seit 7 Monaten und jetzt heißt es laut Standesamt noch mehrere Monaten warten, weil die Unterlagen nochmal durch Landesobergericht und dann nochmal durch die Botschaft überprüft werden Griesgrämig. Wisst ihr wie lange so was dauert??

vielen dank. 

Grüße
Dewa99
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fasike
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 23.09.2009 um 19:00:46
 
Hallo dewa99,

also mir ist nicht bekannt, dass man im Standesamt noch mal heiraten kann oder muss.

Mein Mann und ich wollten in Deutschland auch noch einmal ganz offiziell und nach deutschem Recht im Standesamt heiraten. Jedoch sagte man uns, dass dies gar nicht geht. Man könne nur eine Nachbeurkundung machen lassen, was wir dann auch getan haben.
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janetm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.09.2009 um 21:55:32
 
fasike schrieb am 23.09.2009 um 19:00:46:
also mir ist nicht bekannt, dass man im Standesamt noch mal heiraten kann oder muss.


Du hast aber auch wahrscheinlich nicht in der in afghanischen Auslandsvertretung in Pakistan geheiratet?

Man kann natürlich nur einmal gültig heiraten, an der Gültigkeit der obigen Heirat wird aber wohl gezweifelt.

Zu der Berechtigung dessen werden sich vielleicht noch Experten äußern.

Liebe Grüße
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 23.09.2009 um 22:34:23
 
janetm schrieb am 23.09.2009 um 21:55:32:
Zu der Berechtigung dessen werden sich vielleicht noch Experten äußern.

Bin zwar kein Experte, aber m.W. können auf der Botschaft/dem Konsulat, soweit das überhaupt (noch) möglich ist, nur Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit heiraten.

Im Allgemeinen werden die Auslandsvertretungen keine Eheschließungen vornehmen und an die Zuständigkeit der Standesämter verweisen. 
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 24.09.2009 um 08:35:23
 
Zitat:
Im Allgemeinen werden die Auslandsvertretungen keine Eheschließungen vornehmen und an die Zuständigkeit der Standesämter verweisen. 


Das trifft für die deutschen Auslandsvertretungen zu, muß aber nicht für andere Auslandsvertretungen gelten.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Eheschliessung/08-Botsch...

dewa99 schrieb am 23.09.2009 um 14:12:42:
dass die HU nicht anerkannt wird weil wir A nicht in Afghanistan geheiratet haben und 2.bin ich detusch und deswegen ist die Ehe nicht gültig

Eine in Afghanistan geschlossene Ehe ist genauso gültig, wenn sie der Ortform entspricht, als wenn die Ehe in Deutschland geschlossen worden wäre.

Wenn bei Eheleuten einer Deutsche/r ist, muß auch das deutsche Recht berücksichtigt werden und das schreibt vor, dass nur ein Standesbeamte die Beurkundung im Standesamt vornehmen dürfen.
Somit würde die Eheschließung im Konsulat durch einen Mitarbeiter des Konsulats nicht den Vorschriften entsprechen.
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dewa99
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 24.09.2009 um 09:24:29
 
hallo.

Erstmal vielen dank für die schnelle Antworten.

wir haben in ein afg.standesamt es nennt sich afghan consulat and marriage registration institution in pakistan geheiratet weil ich selber aus sicherheitsgründen nicht nach kabul fliegen wollte.  Die in standesamt meinten, die originalen Urkunden müssen nochmal von Oberlandesgericht in Frankfurt geprüft werden und heute nachmittag bin ich beim ausländerbehörde eingeladen.mal schauen was auf mich zukommt. Griesgrämig
Wir haben jetzt 7 monate gewartet und jetzt die ganzen Bürokratien hier das ganze wird nochmal  viele Monate dauer.

vielen dank und gruß

dewa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 25.09.2009 um 10:09:12
 
hallo ihr lieben,

also ich war gestern ausländerbehörde. Die Dame hatte Brief erhalten von deutsche botschaft das mein HU nicht gültig ist und die Ehe muss hier beim standesamt wiederholt werden.
Darauf ging ich zur Standesamt und mir wurde ein Listen geben wo ich mehrere Sachen von mein brauche. Nachdem mein Mann das zurück geschickt hat, gebe ich das Wieder Standesamt und das Standesamt schickt die Unterlagen dan zur OBG in Frankfurt wegen Überprüfung und Terminvergabe zur Hochzeit in Deutschland. Danach muss ich mit dem Terminbestätigugn von standesamt zur Ausländerbehörde mit sämtlich anderen Unterlagen. Und erst dann wird mein Ehemann Visa bekommen.
Was für ein Alptraum. Das ganze kann nochmal 4-6 Monaten dauern meinten die.

Wisst ihr was mit Familienstandbescheinigung gemeint ist und eidesstaatliche versicherung das er vorher nicht verheiratet war.Muss das von Notar und die meinte auch Zeugen müssen mitunterschreiben. Bitte gibt mir paar tipps.ich bin so verwirrt..

danke

gruß dewa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #7 - 25.09.2009 um 12:51:19
 
Zitat:
... eidesstaatliche versicherung das er vorher nicht verheiratet war.Muss das von Notar und die meinte auch Zeugen müssen mitunterschreiben


Das sollte das Standesamt am besten wissen! Gemeint ist wahrscheinlich eine Versicherung an Eides Statt beim Standesamt, siehe § 9 Abs. 2 PStG.

Eine Familienstandsbescheinigung ist die behördliche Auskunft über den Familienstand. Das müsste eine Behörde im Heimatland deines Verlobten ausstellen und z.B. reinschreiben, Herr XY, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in xxxxx ist ledig oder geschieden oder verwitwet.

Zitat:
Was für ein Alptraum. Das ganze kann nochmal 4-6 Monaten dauern meinten die.

Beim nächsten Mal einfach vorher bei den richtigen Stellen erkundigen, ob so was anerkannt wird oder nicht.
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« Zuletzt geändert: 25.09.2009 um 14:54:53 von Mick » 
Grund: Link zum PStG geflickt. 

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 27.09.2009 um 18:28:49
 
hallo.

ich habe mich vorher erkundigt.es hieße könnte kein Problem sein weil ich deutsche staatsangehörigkeit besitzte, wohnung habe und arbeite.Mein mann hat zerrtificat a1, und jetzt war ich beim ausländerbehörde,die botschaft hat denen nur mitgeteilt das unsere ehe für die staats nicht gültig ist weil es in einer afghanischen konsulat und standesam in pakistan geheiratet wurde.es heißt nur die ehe muss widerholt werden.die von ausländerbehörde sagt mir sie weiß nicht weiter und sie weiß auch nicht wer prüft und hat mich einfach zur standesamt geschickt.nun habe ich aber nachrecherchiert.
man kann die heiratsurkunde heilen inden man ein zusatz document von afg.high court beantrag welche besagt das wir ehepaar sind und nach afg.recht geheiratet haben so würde es auch für deutschland anerkannt werden.morgen gehe ich ausländerbehörde und frage die frau ob sie das weiß und an deutsche botschaft in kabul weiterleitet denn mein mann war dort aber ihm wurde gesagt er soll warten bis die botschaft mitteilung von ausländerbehörde bekommt. was meint ihr dazu??

gruß
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 28.09.2009 um 09:27:39
 
dewa99 schrieb am 27.09.2009 um 18:28:49:
ich habe mich vorher erkundigt.

Anscheinend aber nicht bei der richtigen Stelle.
Beim Standesamt (in Deutschland) hätte man Dir sicherlich gesagt, daß eine Eheschließung auf der afgh. Botschaft nicht möglich bzw. nicht rechtskonform ist.

Die Verwendung von Groß- und Kleinschreibung würde Deine Texte, insbesonders für unsere ausländischen Forumsmitglieder wesentlich lesbarer machen.
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Wiebke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #10 - 28.09.2009 um 14:42:35
 
M.E. bestimmt sich nach pakistanischem Recht (Ortsform), ob die Ehe in Deutschland gültig ist, d.h. wenn die Pakistaner eine deutsch-afghanische Eheschließung in einer afghanischen Auslandsvertretung in Pakistan akzeptieren, dann gibt es keinen Grund, warum diese Ehe in Deutschland formnichtig sein sollte.

Andererseits ist eine erneute Eheschließung in Deutschland möglich, denn verboten ist einem Verheirateten nur, einen Dritten zu heiraten, nicht aber nochmal den eigenen Ehegatten. Bestehen Zweifel an der Gültigkeit der Ehe, ist das also durchaus anzuraten.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 28.09.2009 um 15:55:44
 
@ Wiebke

Sobald eine deutsche Beteiligung gegeben ist, sprich einer der beiden Eheleute Deutscher ist, muß auch deutsches Recht beachtet werden.

Wiebke schrieb am 28.09.2009 um 14:42:35:
Andererseits ist eine erneute Eheschließung in Deutschland möglich, denn verboten ist einem Verheirateten nur, einen Dritten zu heiraten, nicht aber nochmal den eigenen Ehegatten. 

Sorry, aber das stimmt so nicht. Wenn eine Ehe rechtskräftig geschlossen wurde, ist sie auch für den deutschen Rechtskreis gültig. Eine nochmalige Heirat ist dann NICHT mehr möglich, wozu auch?

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 28.09.2009 um 16:06:36
 
Saxonicus schrieb am 28.09.2009 um 09:27:39:
.
Beim Standesamt (in Deutschland) hätte man Dir sicherlich gesagt, daß eine Eheschließung auf der afgh. Botschaft nicht möglich bzw. nicht rechtskonform ist.

Na ja ... ob man die Information - selbst bei Vorhandensein des Bergmann/Ferid - so aus der Hüfte schießen kann, bezweifle ich doch sehr. Denn die Frage, ob die Ehe hier wirksam ist, richtet sich ja letztlich nach pakistanischem Recht.

steini007 schrieb am 28.09.2009 um 15:55:44:
Sobald eine deutsche Beteiligung gegeben ist, sprich einer der beiden Eheleute Deutscher ist, muß auch deutsches Recht beachtet werden. 

Nein, wie kommst Du darauf? Wie wiebke richtig schreibt, gilt der Ortsformgrundsatz. Nur im Rahmen des Günstigkeitsprinzip kann die Ehe auch nach deutschem Recht wirksam sein. Siehe Art. 11 Abs. 1 EGBGB. Nur Botschaftsehen im Inland können Deutsche nicht schließen: Art. 13 Abs. 3 EGBGB.
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Antwort #13 - 28.09.2009 um 22:02:54
 
Hallo.

Die ist nicht nach dem pakistanischen REcht. Sie wurde in afghanischen Auslandsvertretung in Pakistan abgeschlossen aber nach afg.Recht. Ich war heute nochmal Behördengang und es beleibt mir nicht anders übrig hier nochmal zu heiraten und dafür verlangen die hier von mein Mann viele documente. Sobald er mir dies geschickt hat, prüft standesamt das nochmal, dann wird das an Oberlandsgericht geschickt wegen Hochzeitstermin erst danach gehe ich zur Ausländerbehörde und gebe unterlagen ab. Sie schicken es an die deutsche botschaft weiter ...danach denke ich wird mein mann visum bekommen..hoffe ich zumindest.

Wisst ihr was damit gemeint ist bzw. wie man sowas ausrucken kann:

1. Familienstandbescheinigung oder Versicherung an Eides Statt von Zeugen pber die Personalien und den Familienstand  mit Angaben zu religiösen gewohnheitsrechtlichen  und zivilrechtlichen Eheschließungen n Heimatland und Ausland durch notar.[

2.Eidessattliche Versicherung über den eigenen Familienstand durch Notar.

Den außer viele andere document muss mein Mann auch die oben genannte papier schicken. Nur weiß ich nicht wie ich ihm erklären soll.

vielen dank für eure Tipps. Diese Forum ist echt sehr informativ. Smiley

Gruß

dewa
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Antwort #14 - 29.09.2009 um 02:01:27
 
dewa99 schrieb am 28.09.2009 um 22:02:54:
Die ist nicht nach dem pakistanischen REcht. Sie wurde in afghanischen Auslandsvertretung in Pakistan abgeschlossen aber nach afg.Recht.

Das ist schon klar. Dennoch ist für Deutschland relevant, ob die Ehe in Pakistan anerkannt wird. Denn die Ehe wurde - wenn auch in der afghanischen Botschaft - , so doch auf pakistanischem Territorium geschlossen, so dass das pakistanische Recht entscheiden muss, ob es solche in Pakistan geschlossenen Botschaftsehen anerkennt, Art. 11 Abs. 1 EGBGB.
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Antwort #15 - 01.10.2009 um 18:23:35
 
Moin,

dewa99 schrieb am 24.09.2009 um 09:24:29:
wir haben in ein afg.standesamt es nennt sich afghan consulat and marriage registration institution in pakistan geheiratet



Damit haben offenbar auch die Briten Probleme:

http://www.ukvacpk.com/Guidance_afganistan.aspx

Vgl. auch Punkt 10) in http://www.islamabad.diplo.de/Vertretung/islamabad/en/01/Visabestimmungen/FZ__AF...

Gruß, ULF
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Antwort #16 - 24.11.2009 um 21:39:05
 
Hallo Dewaa jan,

ich habe deine Beiträge ausführlich durchgelesen. Ich sehe mich leider auch in derselben Problematik. Erst Anfang November 2009 habe ich in Pakistan geheiratet. Wir haben ein Neka Chat erhalten von der afghanischen Botschaft in Islamabad. Diese wird aber von der deutschen Botschaft nicht anerkannt.

Hintergrund ist: Artikel 2 des " Afghan Law of Marriages" bestimmt, dass die Heiratsurkunde durch das Gericht herausgegeben wird. In keiner Stelle dieses Gesetzes findet sich ein Hinweis, daß auch andere Stellen, z. B. Auslandsvertretungen, befugt sind, eigene Vordrucke für Heiratsurkunden herzustellen.

Bitte lies dir den folgenden Link genau durch:

http://www.karachi.diplo.de/Vertretung/karachi/en/01/Visabestimmungen/download__...

Eine Lösung wäre vielleicht dir ein IKRAR NAMA auszustellen. Wer das allerdings macht, müsste ich mich selber nochmals erkundigen. Sobald ich näheres weiß, gebe ich dir gerne Bescheid.

Ich weiß liebe Schwester, dass es wirklich schwierig ist mit dem ganzen bürokratischen Schei...einigermaßen den Überblick zu behalten. Du vermisst deinen Mann bestimmt sehr, so wie ich meine Frau  weinend Noch schlimmer ist es, dass sich wirklich keine Sau auskennt. Man muss sich die Informationen überall selber verschaffen.

Viel Glück und bis bald
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Antwort #17 - 25.11.2009 um 10:25:35
 
Salam wahid jan,

danke für deine info. Ich habe auch Ausländerbehörde gefragt ob es mit ikrar nama geht sie meinte nein gehen sie Standesamt und die ehe muss hier wiederholt werden. Mein Mann hat mir dann sämtliche Unterlagen von afg.geschickt, unter anderem auch ikrar nama und eidesstattliche Versicherung, was Standesamt von mir verlangt hat und
es wurde vor 2 Wochen Antrag bei Oberlandesgericht veranlasst wegen Befreiung der ehefähigkeit. Wenn alles klappt dann bekomme ich ehetermin und damit gehe ich dann Ausländerbehörde und die sagen deutsche Botschaft bescheid damit mein mann einreisen kann. Ich sage es dir, hier die Behörden sind schlimm. Jeden muss du alles erklären, keiner kennt sich mit afg.gesetzen aus. OLG wollte nur orginale urkunden aber die sind in deutsche Botschaft Kabul wegen Visumverfahren für mein Mann, es gibt eine Kommunikation zwischen den Behörden und wir als Antragsteller müssen hin – und her rennen, dabei wollen wir doch nur heiraten und zusammen leben. Jetzt muss ich nur tazkira von mein mann übersetzen lassen und morgen abgeben dann abwarten. Mein Mann hat dort soviel Geld für das ganze ausgeben und ich auch. Ich hoffe für uns beiden dass alles klappt. Ja ich vermisse ihn so sehr und es geht auch um unsere Existenz und das leben meines Mannes in Kabul. Dir auch viel erfolg. Ich würde dir raten ikrar nama in Kabul high court zu beantragen. Bei uns war das so das die deutsche Botschaft an Ausländerbehörde fax geschickt hat dass es nicht anerkannt wird deswegen diese ganze stress, vielleicht habt ihr mehr glück.

Schöne grüße
dewa
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Antwort #18 - 26.11.2009 um 23:33:47
 
Hallo Dewajan,

ich habe inzwischen von der deutschen Botschaft in Islamabad folgende Information erhalten (siehe Link):

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/download/Merkblat...

Darin steht geschrieben, dass wenn ein Teil deutscher ist und ein Teil afghanischer Staatsbürger und die Heirat in Pakistan durchgeführt wurde, diese Eheschließung in keinem Fall im deutschen Rechtsbereich anerkennbar ist.

Sie muss wiederholt werden.
Lösung: Die Eheschließung muss nach § 192 DA für Standesbeamte in Deutschland
wiederholt werden.

Daher müsstest du zuerst ein Ehefähigkeitszeugnis bei deinem Standesamt beantragen. Sobald du diese hast, kann dein Mann bei der deutschen Botschaft in Kabul oder Pakistan ein Visum zum Zwecke der Eheschliessung in Deutschland beantragen.

Die Eheschliessung, die ihr in Pakistan durchgeführt habt wird auch mit einem IKRAR NAMA sowieso nicht im deutschen Rechtsbereich anerkannt (siehe Merkblatt).

Du hast vollkommen Recht liebe Dewajan. Das mit den Behörden ist wirklich zum Verzweifeln. Ich komme mir vor, dass ich der einzige Mensch bin, der eine Ehe mit einer Afghanin in Pakistan eingegangen bin.

Aber ich denke, wenn wir uns hier Informationen austauschen können wir zumindest andere Landsleute unterstützen. Wir sind glaube ich auf einem ganz guten Weg.

Warum habt ihr eigentlich das Oberlandesgericht eingeschaltet? Was meinst du eigentlich mit der Befreiung der Ehefähigkeit.

Schöne Grüße
Waheed
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Antwort #19 - 27.11.2009 um 08:58:04
 
Waheed schrieb am 26.11.2009 um 23:33:47:
Daher müsstest du zuerst ein Ehefähigkeitszeugnis bei deinem Standesamt beantragen. Sobald du diese hast, kann dein Mann bei der deutschen Botschaft in Kabul oder Pakistan ein Visum zum Zwecke der Eheschliessung in Deutschland beantragen.

Das ist falsch. Afghanische Staatsangehörige benötigen kein EFZ. Deshalb wurde auch von der TS ein entsprechender Befreiunsantrag beim OLG gestellt.
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Antwort #20 - 27.11.2009 um 09:40:01
 
salam wahidjan,

um eine Ehe hier beim standesamt zu wiederholen, brauch man Ehefähigkeit. Das ist ein Zeungisn, wo drin steht das mein mann der in kabul ist, kein hindernis für die ehe steht aus afhganische recht, d.h.keine andere frau, keine kinder, minderjährig usw.da aber afghansitan keine ehefähigkeitzeugnis ausstellt muss dann hier bei OLG die befreiung von ehefähigkeit beantrgt werden damit standesamt mir ehetermin geben kann. Ich habe alles in wege geleitet gestern und jetzt warte ich 2wochen noch. dann hoffe ich bekommen ich den termin.Mein mann hat schon den Antrag bei der botshcaft zur visa abgegebn, denn das muss man zuerst dann wird geprüft und dann bekommt ausländerbehörde hier ein schreiben, jenach dem positiv oder negativ und bei mir was es halt so das die heiratsurkunde teilweise anerkannt wurde.


viele glück und sag bescheid


gruß

dewa
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Antwort #21 - 27.11.2009 um 11:06:57
 
Salam Dewaajan,

hast du schon ein Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt beantragt? Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis wäre der Antrag beim OLG überflüssig oder stellt dir das Standesamt kein Ehefähigkeitszeugnis aus?

Wenn nein, welche Begründung hat das Standesamt angebracht?

Schöne Grüße
Waheed
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Antwort #22 - 27.11.2009 um 11:55:33
 
Waheed schrieb am 27.11.2009 um 11:06:57:
Wenn nein, welche Begründung hat das Standesamt angebracht?

Vielleicht liest du dir folgenden Link durch:

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/ba/zustand/verfahren/vf_Ehefaehigkeitsze...

Damit dürfte dann klar sein, warum für den künftigen Mann des TS kein EFZ benötigt wird. Alles andere verwirrt hierzu nur unnötig.
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Antwort #23 - 27.11.2009 um 14:00:16
 
Salam wahid,

Standesamt stellt kein ehefähigkeitzeungis sondern der Antrag wird von Standesamt an olg geschickt, weil mein Mann sich in Ausland befindet.


Steini was meinst du für Ehemann fällt ehefähigkeitz. jetzt verwirrst du mich.loll
Standesamt meint für ausl-ehepartner wird generell ehefähigk. benötigt und es gibt
Länder die stellen es nicht aus deswegen halt die befreiung.


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Antwort #24 - 27.11.2009 um 14:10:07
 
dewa99 schrieb am 27.11.2009 um 14:00:16:
weil mein Mann sich in Ausland befindet

Das ist nicht der Grund, sondern ...dewa99 schrieb am 27.11.2009 um 14:00:16:
Länder die stellen es nicht aus deswegen halt die befreiung.

... und da gehört Afghanistan dazu.

Es wäre sehr gut, wenn du dir den Link durchliest (Antwort #22), dann wird es klarer und man redet nicht ständig aneinander vorbei.
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Antwort #25 - 27.11.2009 um 14:26:15
 
steini tut mir leid aber ich weiss was in den link steht und ich habe mich mit dem thema gut auseinander gesetzut nur du sagst das für meinen zukünftigen kein Ehefähigk.beantragt wird das war meine frage was du meinst und was is TS.

Den link habe ich schonmal mir vorher angeschaut .danke
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Antwort #26 - 27.11.2009 um 14:35:15
 
TS heißt Themenstarter, sprich das bist DU.

Da Afghanistan kein EFZ ausstellt, ist die Befreiung hierzu vom OLG notwendig. Ein Dokument (EFZ) welches es für deinen Mann nicht gibt, kann auch nicht beantragt werden. Die Befreiung wurde ja hierzu bereits beantragt.

Ich hoffe, dass es soweit verständlich ist.
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Antwort #27 - 27.11.2009 um 14:39:52
 
ja es ist danke dir.

gruß
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Antwort #28 - 29.11.2009 um 22:10:52
 
Hallo zusammen,

ich habe folgende Anmerkung, mit der Bitte dies aufmerksam durchzulesen.

Bei einer Eheschliessung in Pakistan, bei der eine die afghanische und der andere die deutsche Staatsangehörigkeit hat, muss die Ehe vor dem deutschen Standesamt wiederholt werden. Die im Ausland geschlossene Ehe wird nicht im deutschen Rechtsraum anerkannt.

In DIESEM Fall wird die EHE zwar in Afghanistan anerkannt aber nicht in Deutschland. Deshalb braucht das Ehepaar ein  DEUTSCHES Ehefähigketszeugnis und natürlich kein afghanisches Ehefähigkeitszeugnis.

Warum sollte sich also Dewaas Ehemann in Afghanistan ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen, wenn er schon mit Dewaajan liiert ist???!!!!
Das ist unlogisch. Also wie gesagt, benötigt Dewaajan und ihr Mann ein Ehefähigkeitszeugnis, das in Deutschland ausgestellt wurde.

Beim Standesamt kriegt Dewaajan nur dann einen Trauungstermin, wenn sie ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen kann.

Da das Standesamt ihr kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen kann (aus welchen Gründen auch immer) muss sie beim OLG die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.

Erst wenn Dewaajan vom OLG die Befreiung für die Beibringung des Ehfähigkeitszeugnisses erhält, kann ihr Mann bei der deutschen Botschaft ein "Visum zum Zwecke der Eheschliessung" beantragen.

@Dewaajan,

Ist das so richtig Dewaajan? Warum hast du bei deinem Standesamt kein Ehefähigkeitszeugnis erhalten?

@Steini,

ich gebe dir auch Recht. Afghanistan stellt kein Ehefähigkeitszeugnis aus. Dies ist aber doch nicht notwendig, oder? Die im Ausland geschlossene Ehe muss doch auf jeden Fall in Deutschland wiederholt werden. Nur in diesem Fall muss die Ehefähigkeit von den deutschen Behörden überprüft werden.

Schöne Grüße
Waheed
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« Zuletzt geändert: 29.11.2009 um 22:24:04 von Waheed »  
 
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Antwort #29 - 29.11.2009 um 22:42:22
 
Waheed schrieb am 29.11.2009 um 22:10:52:
Deshalb braucht das Ehepaar einDEUTSCHES Ehefähigketszeugnis 

... wenn die Eheschließung im Ausland wäre.

Waheed schrieb am 29.11.2009 um 22:10:52:
Warum hast du bei deinem Standesamt kein Ehefähigkeitszeugnis erhalten?

... weil ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis nur dann ausstellt, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wird und nicht wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wird.

Waheed schrieb am 29.11.2009 um 22:10:52:
Nur in diesem Fall muss die Ehefähigkeit von den deutschen Behörden überprüft werden.

... was aber schwierig ist, weil der Ehemann nach afghanischen Recht bereits verheiratet ist. Wie sollte nun eine afghanische Behörde bescheinigen, dass er die TS heiraten kann?

Ein EFZ sagt doch im Grunde folgendes aus: Herr xy kann ohne rechtliche Einschränkung Frau wz heiraten.
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Antwort #30 - 30.11.2009 um 07:37:15
 
salam wahidjan,

ich habe alles in wege geleitet und der Antrag ist schon bei OLG wegen Befreiung von ehefähigkeit. standesamt stellt keine ehefähigkeit sonder bereitet die Unterlagen für den Antrag für OLG.Also muss ich noch paar Wochen warten auf die Entscheidung von olg dann bekomme ich hoffe ich den termin.Mein mann hat schon alles gemacht und die botschaft wartet nur auf ok von ausländerbehörde aber du hast vollkommen recht mit deine information. Afghansitan gehröt zu ländern die keine ehefähigkeitzeungis ausstellen deshalb halt die befreiung durch olg.


gruß dewa
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Antwort #31 - 30.11.2009 um 12:30:53
 
Salaam Dewaajan,

ich habe heute mit dem Standesamt gesprochen. Die wollen von mir wissen, warum unsere Ehe von der deutschen Botschaft nicht anerkannt wird. Kannst du mir da helfen? Hast du einen Ansprechpartner bei der deutschen Botschaft?
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Antwort #32 - 30.11.2009 um 13:38:14
 
hi,

ich helfe dir gerne. Von wo hast du die Info das die Ehe nicht anerkannt wird, bei mir war das so dass ich zur ausländerbehörde gegangen bin und die hatten fax von deutsche botschaft in kabul das habe ich dann dort vorgelegt beim standesamt meine ich. Wo wohnst du frankfurt?

Gruß dewa
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Antwort #33 - 30.11.2009 um 19:31:46
 
Salam Dewaajan,

die Info hat mir meine Frau gegeben als sie bei der deutschen Botschaft in Islamabad ihren Visaantrag abgeben wollte. Die Behörden haben ihr gesagt, dass die Heiratsurkunde nicht anerkannt wird. Sie soll ein IKRAR NAMA vorlegen. Den Rest kennst du ja. Sie haben nicht einmal ihre Anträge entgegengenommen.

Ich bin aus München. Das Standesamt hier ist ganz schön unfreundlich.

Hat die deutsche Botschaft in Islamabad dieses Fax an die Ausländerbehörde nach Frankfurt geschickt? Wenn ja, welche Begründung haben die reingeschrieben, dass sie die EHE nicht anerkennen?

Du würdest mir riesig helfen, da ich am Freitag zum Standesamt muss, um genau dasselbe zu beantragen, nämlich die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis für meine Frau beim OLG (da hat Steini schon Recht gehabt).

Das Standesamt möchte aber vorher von mir die Stellungnahme von der deutschen Botschaft sehen. Die habe ich aber nicht, weil ich niemanden von der deutschen Botschaft in Islamabad erreiche (weder telefonisch noch per Email. Es ist echt zum verzweifeln).

Kannst du mir sagen, welche Unterlagen das Standesamt von dir verlangt hat? Musstest du auch ein IKRAR NAMA vorlegen?

@Steini,

vielen Dank für die hilfreiche Information.
Sag mal, wenn die Eheschliessung in Islamabad sowieso von der deutschen Botschaft nicht anerkannt wird, dann gelte ich doch in Deutschland als ledig. Dann müsste meine Frau ein Visum beantragen zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland, oder?

Viele Grüße
Waheed
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« Zuletzt geändert: 30.11.2009 um 19:42:09 von Waheed »  
 
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Antwort #34 - 30.11.2009 um 19:46:58
 
Waheed schrieb am 30.11.2009 um 19:31:46:
Sag mal, wenn die Eheschliessung in Islamabad sowieso von der deutschen Botschaft nicht anerkannt wird, dann gelte ich doch in Deutschland als ledig. Dann müsste meine Frau ein Visum beantragen zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland, oder?

Das sehe ich auch so.

Nur - wie weiter oben schon geschrieben - weiß ich nicht, wie man deiner "Frau" bescheinigen kann, dass sie heiratsfähig/ledig ist, nachdem sie nach afghanischem Recht bereits mit dir verheiratet ist.
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Antwort #35 - 01.12.2009 um 08:19:45
 
salam wahidjan,

am besten hier beantragt in kabul ikrar nama und das ist viel einfacher als die befreiung von ehefähigkeit. Du hast glück gehabt das die btoschaft das gesagt hat bei uns wurde alles von botschaft angenommen, es hiesse er bekommt visum aber dann hier beim ausländerbehörde kam fax heiratsurkunde wrid nicht anerkannt.Mit ikrar nama hast du gut chancen. Ansonsten sagt dir die standesbeamtin was du brauchst aber wie gesagt du hast ja kein antrag beim botschaft abgegeben deswegen versuch es mit ikrar nama ok

ich schreibe dir später weiter...

gruß dewa
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Antwort #36 - 01.12.2009 um 09:40:15
 
Hallo noch mal,

als wahid, mein Mann wohnt in Kabul und hat in kabul bei der deutschen Botschaft Antrag zur ehegattenanchzug abgegeben zusammen mit allen unterlagen im 08-2009.  09-2009 ging ich Ausländebehörde und die unfreundliche Sachebarbeiterin zeigt mir fax von deutsche botschaft in kabul das alles soweit ok ist aber die heiratsurkunde nicht anerkannt wurde weil wir in afghanische konsulat in peshawar unsere ehe registriert haben.somit sind wir nach afg.gesetz verheirate und islamisch auch aber die ehe muss beim standesamt wiederholt werden. Bei euch ist es bisschen komplizierter, weil ihr afghaner seid aber in paksitan geheiatet habt und in islamabad eure Anträge abgeben wollt. Soweit ich weis ist das mit viel
Aufwand verbunden. Deswegen gib ich dir rat: Versucht den Antrag bei der deutschen btoschaft in kabul abzugeben zusammen mit deutsch a1 zertificat und macht eine ikrar nama in kabul fertig. Das kann auch deine frau, du muss nicht dabei sein dann bekommt sie schnell visum ansonsten wenn du hier die befreiung auf Ehefähigkeit beim Standesamt durch olg beantragt ohh jee das dauert. Die hier brauchen dann von dein Frau familienstandbescheinigung, eidesstattlich Versicherung mit zeugnin über eure ehe und das deine Frau dort keine weitere ehen und kinder hat, orginale geburts und heiratsurkunde mit deutsche Übersetzung und begläubigung. Meldebescheingung wo deine Frau wohnt, einkommensbescheinigung ob deine frau arbeitet oder arbeitslos ist usw.
Mein mann hat mir dass alles besorgt aber mit viel mühe. Nun warte ich auf olg und mal sehen was die sagen.bestimmt kommen die mit was neues.Ich habe deutsche pass, arbeitet, habe mir ne wohung genommen aber trotzdem mach den die stress.
Hoffe ich konnte dir helfen.

Gruß
dewa
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Antwort #37 - 02.12.2009 um 10:54:39
 
Hallo.

Also wie gesagt ich streng mich an wie du siehst loll.

Meine Frage war:

bezüglich Vertrauensanwalts durch die deutsche Botschaft in Kabul wegen Ehegattennachzug.


Da Amtshilfeprüfung und Legalisation und Appostelle in Afg. zur  Zeit eingestellt sind, wird die Prüfung nur in Einzelfall gemacht und es ist kein muss. Bei vielen die ich kenne wurde der Vertrauensanwalt allerdings doch durch die Botschaft bestellt und zwar erst wenn Ausländerbehörde ok an die deutsche Botschaft in Kabul gegeben hat oder  Faxbestätigung.
Da ich im moment auf die Befreiung von Ehefähigkeitzeugnis durch OLG warte, meinte die in Standesamt das es eventuell bei mir die Amtshilfeprüfung doch vorgenommen wird zwar jetzt bevor Ausländerbehörde ok an die Botschaft gibt. Wie sind eure Erfahrung und wie soll das gehen. Was wollen die prüfen, unsere Heiratsurkunde ist geprüft und es wurde nicht anerkannt, deshalb heiraten wir hier noch mal standesamtlich, Geburtsurkunde wurde auch überprüft und begläubigt durch die deutsche Botschaft. Sämtliche Unterlage von mein Mann wegen Familienstand und Eidesstattlich Versicherung über unsere ehe wurden schon an OLG geschickt. Mich wundert es nur was sie prüfen wollen. Er hat auch eidesstattlich Versicherung durch afg.gericht mit Zeugen und notar abgegeben das er nur einmal mit mir verheiratet ist und keine Kinder hat und keine Vorehen. Somit ist er nach afg.Gesetz verheiratet und es besteht auch kein Ehehindernis.  Danke für eure Beiträge und hoffe diesmal ist mein Text deutlich zu lesen.


Gruß
Dewa99


schweitzer Änderung:
Habe dieses Post (das nun verständlicher ist) hierher in Deinen Ursprungsthread verschoben - er ist in diesem Gesamtkontext besser aufgehoben als als "Anhängsel" eines anderen threads.
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« Zuletzt geändert: 02.12.2009 um 11:15:01 von schweitzer »  
 
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Antwort #38 - 03.12.2009 um 16:54:55
 
Salaam Dewaajan,

soweit ich mir das erklären kann ist das reine Willkür. Jeder Beamter hinter einem Schreibtisch geht seiner eigenen Meinung nach, mach dich da nicht verrückt. Es reicht auch, wenn wir schon jeden Tag an unsere Partner denken. Vom hohen finanziellen Aufwand mal ganz abgesehen.

Also wenn du vom OLG die Entscheidung auf Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis erhältst, dann kriegst du einen Trauungstermin beim Standesamt. Damit müsste auch die deutsche Botschaft zufrieden sein. Dann kriegt dein Mann auch ein Visum zur Eheschliessung in BRD. Alles andere ist reine Spekulation. Warte am besten ab, bis die Entscheidung vom OLG da ist. Was denkst du wie lange die brauchen?

Sag mal Dewaajan, wo stellt man den Antrag auf Ikrar Nama? Reicht es auch, wenn ein Verwandter in Kabul dies für uns erledigt, oder ist persönliche Teilnahme Voraussetzung? Wie schaut so ein Dokument aus und was kostet der Spass?

Schöne Grüße
Waheed
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Antwort #39 - 04.12.2009 um 07:20:49
 
Waheed schrieb am 03.12.2009 um 16:54:55:
soweit ich mir das erklären kann ist das reine Willkür. Jeder Beamter hinter einem Schreibtisch geht seiner eigenen Meinung nach


Bei aller Unzufriedenheit, die einzelfallbezogen auch berechtigt sein mag - derart pauschalierende Aussagen sind unangemessen und stigmatisierend, egal ob sie Beamte oder Menschen in einem anderen Kontext betreffen.

Lass das also bitte!!!


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Antwort #40 - 04.12.2009 um 07:26:48
 
hallo.

Schweizer warum antwortes du immer so rarr. Versetzt dich mal in wahid und  meine lage dann wirst du bestimmt verstehen was wir meinen und wie wir uns füllen.Es nicht einfach für uns also bitte einbißchen feingefühl.danke

wahid jan.

Antrag ikrar nama kann nur deine Frau, du musst nicht dabei sein. Aber es muss ein Ehepartner dies beantragen , wahrscheinlich brauchen die dein vollmacht.Ich versuche dir privaten email zu schreiben.

gruß
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Antwort #41 - 04.12.2009 um 08:14:48
 
dewa99 schrieb am 04.12.2009 um 07:26:48:
Schweizer warum antwortes du immer so rarr. Versetzt dich mal in wahid undmeine lage dann wirst du bestimmt verstehen was wir meinen und wie wir uns füllen.Es nicht einfach für uns also bitte einbißchen feingefühl.danke

schweitzer antwortet so, wie der Großteil der hier anwesenden Experten empfindet.

Meinst du für uns, die wir die Behörden vertreten, wäre es eine reine Freude immer wieder mit Worten wie Willkür betitelt zu werden. Alle die, die du als willkürlich Handelnde bezeichnest, versuchen hier immer wieder überwiegend in ihrer Freizeit euch zu helfen - eben weil auch wir verstehen, dass eure Probleme nicht einfach sind.
Da ist schon eher die Frage zutreffend, auf welcher Seite das von dir geforderte Feingefühl Mangelware ist Ärgerlich

Gruß
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Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
(Albert Schweitzer)

Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

"Für nichts ist der Mensch so wenig geschaffen wie für das Glück, und von nichts hat er so schnell genug."
(Paul Claudel 1868-1955)
 
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Antwort #42 - 04.12.2009 um 09:18:02
 
dewa99 schrieb am 04.12.2009 um 07:26:48:
Schweizer warum antwortes du immer so rarr. Versetzt dich mal in wahid undmeine lage dann wirst du bestimmt verstehen was wir meinen und wie wir uns füllen.Es nicht einfach für uns also bitte einbißchen feingefühl.danke


Erstens hat schweitzer Recht, zweitens ist schweizer Moderator und drittens:

... wegen Verstoß gegen die NUB.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #43 - 04.12.2009 um 13:08:16
 
Hallo Zusammen,

ich hoffe, dass wir uns alle ein bißchen beruhigt haben.
Wenn ich jemanden verletzt habe, dann tut es mir leid.
Ich glaube, da hat schweitzer schon Recht. Pauschalieren darf man natürlich nicht. Meine Gefühle sind mit mir durchgegangen. Also, ich hoffe, dass meine Entschuldigung akzeptiert wird.

Viele Grüße
Waheed
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« Zuletzt geändert: 04.12.2009 um 13:33:50 von Waheed »  
 
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Antwort #44 - 04.12.2009 um 13:12:28
 
Waheed schrieb am 04.12.2009 um 13:08:16:
Pauschalieren darf man natürlich nicht. Also ich hoffe, dass meine Entschuldigung akzeptiert wird.



Wird sie.

Danke.

=schweitzer=
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Antwort #45 - 05.12.2009 um 15:35:15
 
Hallo an allen,

wir haben den Ehetermin bekommen. Ich danke euch allen für eure Tipps und Hilfe. Nachdem ich alles ABH abgegeben habe und mein Mann von Botschaft Bescheid bekommt, sag ich euch Bescheid.Danke nochmal.

grüße
dewa
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Antwort #46 - 01.02.2011 um 12:51:38
 
Hallo Dewa jan

Ich habe auch diese Problem, wenn du schreibst, ob du zum Erfolg gekommen bist bin ich Dankbar.
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Antwort #47 - 01.02.2011 um 13:24:35
 
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung. Deshalb können deutsche Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, ihre ausländischen Ehegatten und minderjährigen Kinder nachziehen lassen

Ich verstehe es nicht wieso uns wird verweigert.
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Antwort #48 - 01.02.2011 um 13:31:04
 
Ali53 schrieb am 01.02.2011 um 13:24:35:
Ich verstehe es nicht wieso uns wird verweigert.

Um Deine Fragen beantworten zu können, muß erstmal bißchen "Butter bei die Fische".

Ohne Fakten zu benennen, kann Dir niemand Lösungswege aufzeigen.
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Antwort #49 - 01.02.2011 um 13:42:52
 
@Ali53 -

dewa wird Dich ganz sicher nicht mehr "erhören, sie war seid 399 Tagen nicht mehr auf diesem Board. - Es ist wirklich überaus "sinnvoll", sich an so einen abgehangenen thread zu docken.

Wenn Du ein eigenes Problem, eine eigene Frage hast, mach bitte einen eigenen thread auf und, ums gleich vorweg zu nehmen, ohne polemische Anspielungen.

Hier ist jetzt: Licht aus!


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